Autoreise mit Kindern
Kindersicherheit im Auto: Diese Regeln solltest Du in Europas Reiseländern kennen
Ob Italien, Frankreich oder Griechenland – wer mit Kindern im Auto unterwegs ist, sollte die lokalen Kindersitzregelungen genau kennen. Denn die Vorschriften zur Sicherung von Kindern unterscheiden sich in Europa teilweise deutlich. Unser Ratgeber fasst die wichtigsten Vorgaben kompakt und aktuell zusammen (Stand: Herbst 2025) – und hilft Dir, sicher und stressfrei durch Europa zu reisen.
Was Du wissen musst
Zwar gelten europaweit technische Normen wie die ältere ECE R44/04 und die moderne i-Size-Norm UN R129, doch wie lange ein Kind gesichert werden muss, welche Systeme erlaubt sind und ob der Vordersitz genutzt werden darf, regelt jedes Land selbst. Unterschiede gibt es unter anderem bei der zulässigen Körpergröße, beim Alter, bei der Position im Fahrzeug oder in der Handhabung des Airbags. Wer im Ausland unterwegs ist, sollte sich vorab gut informieren.
Beliebte Urlaubsländer: Diese Regelungen solltest Du kennen
Spanien
In Spanien gilt die Kindersitzpflicht für Kinder unter 135 cm Körpergröße. Kinder unter zwölf Jahren dürfen grundsätzlich nicht auf dem Beifahrersitz mitfahren – es sei denn, die Rücksitze sind bereits mit anderen Kindern belegt. Das verwendete Kinderrückhaltesystem muss den EU-Normen entsprechen, also entweder nach ECE R44/04 oder der neueren UN R129 zertifiziert sein. Seit dem 1. September 2024 dürfen in Spanien nur noch Sitze verkauft werden, die der i-Size-Norm R129 entsprechen.
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Italien
Italien zählt zu den Ländern mit besonders klaren Vorgaben: Kinder müssen bis zu einer Körpergröße von 150 cm oder unter einem Gewicht von 36 kg in einem passenden Rückhaltesystem gesichert werden. Auf dem Beifahrersitz ist ein rückwärtsgerichteter Kindersitz nur dann erlaubt, wenn der Airbag deaktiviert ist. Eine Besonderheit gilt für Fahrzeuge mit italienischer Zulassung: Seit 2020 ist für Kinder unter vier Jahren ein sogenanntes Anti-Vergessenssystem gesetzlich vorgeschrieben – ein Alarm, der warnt, wenn das Kind im Auto zurückbleibt.
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Portugal
In Portugal müssen Kinder bis zu einem Alter von zwölf Jahren oder unter einer Körpergröße von 135 cm in einem geeigneten Kindersitz auf der Rückbank mitfahren. Nur wenn alle Rücksitze bereits mit Kindern belegt sind, darf ausnahmsweise der Beifahrersitz genutzt werden. Auch hier gilt: Bei rückwärtsgerichteten Sitzen muss der Airbag deaktiviert sein. Die Sitze müssen den gängigen EU-Zulassungen entsprechen, also ECE R44/04 oder R129.
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Schweden
Schweden gilt als Vorreiter in puncto Kindersicherheit im Straßenverkehr. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein geeignetes Rückhaltesystem für Kinder unter 135 cm Körpergröße. Empfohlen wird, Kinder mindestens bis zum vierten Lebensjahr rückwärtsgerichtet – also im Reboard-Sitz – zu transportieren. Der Beifahrersitz darf genutzt werden, sofern der Airbag bei rückwärtsgerichteten Sitzen deaktiviert ist.
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Dänemark
Auch in Dänemark müssen Kinder bis zu einer Körpergröße von 135 cm in einem passenden Rückhaltesystem gesichert werden. Dabei macht das Gesetz keinen Unterschied zwischen kurzen oder langen Fahrten – die Pflicht gilt also auch für spontane Kurzstrecken oder Taxifahrten. Auf dem Beifahrersitz ist ein rückwärtsgerichteter Kindersitz erlaubt, wenn der Airbag deaktiviert ist. Es gelten dieselben technischen Normen wie im übrigen Europa.
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Österreich
In Österreich besteht Kindersitzpflicht für Kinder bis zum 14. Geburtstag oder unter 135 cm Körpergröße. Der Beifahrersitz darf genutzt werden, wenn das Kind korrekt gesichert ist – bei rückwärtsgerichteten Sitzen muss der Airbag deaktiviert sein. Achtung: Für größere Kinder, die auf einer Sitzerhöhung mitfahren, ist eine Rückenlehne Pflicht. Reine Sitzkissen ohne Lehne sind nicht mehr erlaubt.
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Frankreich
In Frankreich gilt die Pflicht zur Nutzung eines Kinderrückhaltesystems für Kinder unter zehn Jahren oder unter 135 cm Körpergröße. Auch hier sind Reboard-Sitze auf dem Beifahrersitz nur erlaubt, wenn der Airbag abgeschaltet ist. In den vergangenen Jahren wurden einfache Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne zunehmend eingeschränkt – sie sind nur noch in Ausnahmen erlaubt. Die zugelassenen Sitze müssen der ECE R44/04 oder der i-Size-Norm entsprechen.
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Niederlande
In den Niederlanden müssen Kinder unter 135 cm Körpergröße in einem geeigneten Kinderrückhaltesystem gesichert sein – unabhängig davon, ob sie vorne oder hinten im Auto sitzen. Bei der Nutzung rückwärtsgerichteter Sitze auf dem Beifahrersitz ist der Airbag zu deaktivieren. Für Taxis gibt es Sonderregelungen: Kinder über drei Jahren dürfen auf dem Rücksitz mit normalem Gurt mitfahren, wenn kein passender Sitz verfügbar ist.
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Griechenland
In Griechenland gilt die Kindersitzpflicht für Kinder unter zwölf Jahren oder unter 135 cm Körpergröße. In manchen Interpretationen des Gesetzes liegt die Grenze sogar bei 150 cm, sofern kein geeignetes Rückhaltesystem verwendet wird. Kinder unter drei Jahren müssen immer in einem für ihr Alter und Gewicht passenden Sitz gesichert sein. Auch hier gilt: Auf dem Beifahrersitz darf ein rückwärtsgerichteter Sitz nur bei deaktiviertem Airbag genutzt werden.
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Sicher reisen mit Kindern
Die Rückbank ist in fast allen Ländern die empfohlene Position für Kinder, insbesondere hinter dem Beifahrersitz. Rückwärtsgerichtete Sitze gelten als besonders sicher für Kleinkinder und sollten möglichst lange genutzt werden. Achte auf die richtigen Normen (ECE R44/04 oder UN R129) und informiere Dich vor der Abreise über die genauen Vorschriften im jeweiligen Urlaubsland.