- BehindertenfreundlichkeitSehr gut
- Zustand des HotelsSehr gut
- Allgemeine SauberkeitSehr gut
Super tolles Hotelş sehr zu empfehlen! Top Zımmerş klasse Essenş Erholung pur. Wır haben jeden Tag genossen und wollen jederzeıt wıeder hın.
- ZimmergrößeSehr gut
- SauberkeitSehr gut
- Ausstattung des ZimmersSehr gut
- Atmosphäre & EinrichtungSehr gut
- Sauberkeit im Restaurant & am TischSehr gut
- EssensauswahlSehr gut
- GeschmackSehr gut
- Kompetenz (Umgang mit Reklamationen)Sehr gut
- Freundlichkeit & HilfsbereitschaftSehr gut
- Rezeption, Check-in & Check-outSehr gut
- Kinderbetreuung oder SpielplatzSehr gut
- FamilienfreundlichkeitSehr gut
- Einkaufsmöglichkeiten in UmgebungSehr gut
- Restaurants & Bars in der NäheSehr gut
- FreizeitangebotGut
Beliebte Aktivitäten
- Strand
- Zustand & Qualität des PoolsSehr gut
- Entfernung zum StrandEher gut
- Qualität des StrandesGut
- Lage für SehenswürdigkeitenSehr gut
| Infos zur Reise | |
|---|---|
| Verreist als: | Paar | 
| Dauer: | 2 Wochen im September 2014 | 
| Reisegrund: | Strand | 
| Infos zum Bewerter | |
|---|---|
| Vorname: | Fabian | 
| Alter: | 26-30 | 
| Bewertungen: | 1 | 
Hallo Melanie, Wir bedanken uns, dass Sie für Ihren Urlaub unser Haus gewählt haben und wir Sie das erste Mal bei uns begrüssen durften, desweiteren bedanken wir uns für Ihren freundlichen Feedback, den Sie noch während Ihres Urlaubes im Rahmen unseres “Hotel-Holidaycheck-Tages” abgegeben haben sowie für die Weiterempfehlung. Es ist uns eine grosse Freude erfahren zu dürfen, dass wir Ihre Erwartungen erfüllen , dass Sie sich bei uns ausruhen und Ihren Urlaub geniessen könnten. Wir würden uns auf weitere Wiedersehen sehr freuen,wobei Sie dann viele Überraschungen erwarten werden. Herzliche Grüsse Ihr Hotelmanagement Mail: guestrelation@myhomehotels.com Web: www.myhomehotels.com Facebook: https://www.facebook.com/MyHomeResort https://www.facebook.com/MyHomeResortALanya (Türkçe sayfamız) youtube: http://www.youtube.com/watch?v=AgarzGYGrZ8 (Part 1) http://www.youtube.com/watch?v=7HD1JRQI4qw (Part 2)


