Da gebuchte Appartement lag direkt an ein Appartement das gerade Umbaut wurde ohne das dies vorher bekannt gegeben wurde. Die Geräuschkulisse innerhalb unseres Appartements war zeitweise unerträglich weshalb wir dieses zu den Arbeitszeiten, vom Morgen bis zum Nachmittag, nicht nutzen konnten. Eine dafür angemessene Rückzahlungssumme entsprechend den üblichen Rechtsprechungen steht noch aus. Die von uns frühzeitig gebuchten Sitzplatzreservierungen für den Rückflug wurden uns noch am 20.10.2025 bestätigt. Am 04. und 05.12.2025, bei dem Versuch Online-Einzuchecken, war unser Zugang gesperrt. Selbst am 05.12.2025 bei einem Tel.-Anruf, musste das TUI selbst feststellen und konnte das Problem selbst auch nicht lösen. Ich wurde an eine Telefonnr. von TUIfly verwiesen die jedoch nicht erreichbar war. So habe ich selbst weiterecherchiert und die zuständige Stelle bei TUIfly erreicht. Dort sagte man mir es könne gar nicht sein, dass ich nicht Online-Einchecken könne! Bei einem Versuch von TUIfly das für mich zu prüfen stellte man fest, dass ich mich auf die übliche Art nicht einchecken kann. TUIfly änderte etwas und danach funktionierte es von dort aus. Nun stellten wir jedoch fest, dass unsere Sitzplatzreservierung nicht mehr existierte. Meinem Verlangen nach den reservierten Sitzplätzen die bereits bezahlt waren, konnte nicht mehr entsprochen werden da diese bereits anderweitig reserviert waren!!!!!! Auf die Rückzahlung der Reservierungskosten und entsprechende Vergütung für die Unannehmlichkeiten sowie Schmerzensgeld für die durch die beengten Sitzplätze entstandenen Schmerzen durch meine Hüftarthrose warten wir noch immer. Ist es in Ihrem Sinne, dass ich mir in den vor beschriebenen Angelegenheiten einen Anwalt zu Hilfe nehme, oder kann TUI hier auf kulante Art handeln?
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