Anzeigetafel mit verspäteten Abflügen
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Eine Flugverspätung ist immer ärgerlich. Schließlich willst Du schnell in den Urlaub und endlich mal wieder richtig ausruhen und Spaß haben. Es ist daher nur gerecht, dass es für eine Flugverspätung eine Entschädigung gibt. Welche Ansprüche Du geltend machen kannst, erfährst Du hier.

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Alles Regeln und Rechte für Reisende
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Flugverspätung: Fluggastrechte in der EU

Bist Du in der EU mit dem Flugzeug unterwegs, gilt in vielen Fällen für Dich die europäische Fluggastrechteverordnung. Die klingt etwas kompliziert, ist aber wichtig. Denn von ihr profitierst Du, wenn Dein Flug mal verspätet war. Sie sorgt dann dafür, dass Du bei einer Verspätung verschiedene Ansprüche gegen die Airline geltend machen kannst. Die europäische Fluggastrechteverordnung greift immer dann, wenn 

  • Du in einem EU-Land losfliegst oder 

  • Du in einem EU-Mitgliedsstaat landest 

  • und der Sitz der Fluggesellschaft in der EU ist.

Je nachdem, wie stark verspätet Dein Flug war und wohin Du gereist bist, hast Du verschiedene Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft. Neben einer Entschädigung hast Du häufig auch einen Anspruch auf Betreuungsleistungen durch die Airline.

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Eine Person tippt Summen von einem Zettel in einen Taschenrechner ein.
Informiere Dich über mögliche Zuschüsse © stock.adobe.com - joyfotoliakid

Wann hast Du Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Flugverspätung?

Einen Anspruch auf eine Entschädigung hast Du in der Regel dann, wenn Dein Flug so stark verspätet ist, dass Du mehr als drei Stunden später als geplant am Zielort ankommst, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

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Eine Gruppe Flugbegleiterinnen vor einem Flugzeug
Wenn Du an FlugbegleiterInnen denkst fallen Dir bestimmt zu aller erst die ikonischen Uniformen ein © stock.adobe.com - Viacheslav Yakobchuk

Auf welche Entschädigung hast Du einen Anspruch?

Wie viel Geld Du von der Fluggesellschaft als Entschädigung fordern kannst, hängt von der gebuchten Flugstrecke bei der Verspätung ab.   

  • Bei allen Kurzstrecken bis 1.500 km stehen Dir 250 Euro als Entschädigung zu.

  • Handelt es sich um einen Mittelstreckenflug mit einer Flugstrecke von über 1.500 km innerhalb der EU, sind es 400 Euro. Gleiches gilt für Flüge über 1.500 km und bis 3.500 km mit Zielen außerhalb der EU.    

  • Bei allen anderen Flügen (z. B. Langstrecke über 3.500 km) bekommst Du 600 Euro als Entschädigung zurück.

Allerdings werden diese Beträge nicht bei jeder Flugverspätung ausgezahlt. Die Fluggesellschaft kann diese Entschädigung um die Hälfte kürzen. Dies ist dann möglich, wenn sie einen alternativen Flug anbietet. Mit diesem darf die Verspätung auf einer Kurzstrecke dann jedoch nicht mehr als zwei Stunden oder auf einer Mittelstrecke nicht mehr als drei Stunden betragen. Bei Langstrecken kann die Airline die Entschädigung halbieren, wenn die Verspätung des Ersatzflugs nicht größer als vier Stunden war. Entscheidend dabei ist immer, wann Dein Flug am Zielort angekommen ist. Übrigens spielt es keine Rolle, wie viel Du für Dein Flugticket bezahlt hast. Die Entschädigungssumme hängt allein von der gebuchten Flugstrecke und der Verspätung ab. 

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Zimmerschlüssel mit der Zahl 13
Würdest Du in ein Hotelzimmer 13 einchecken? ©Shutterstock-168676313_sw46of

Welche Betreuungsleistungen stehen Dir bei einer Flugverspätung zu?

Wenn Du unerwartet lange am Flughafen auf Deinen Abflug warten musst, weil er verspätet ist, knurrt schon mal der Magen. Daher muss Dich die Fluggesellschaft in dieser Zeit angemessen betreuen und verpflegen. Einen Anspruch auf Betreuungsleistungen hast Du in diesen Fällen:

  • bei Kurzstreckenflügen (bis 1.500 km) bei einer Verspätung des Abflugs von mindestens zwei Stunden,

  •  bei Mittelstreckenflügen (mehr als 1.500 km) innerhalb der EU und bei allen anderen Flügen über 1.500 km und bis 3.500 km, wenn der Abflug mindestens drei Stunden verspätet ist,

  •  bei allen weiteren Flügen, wenn der Abflug um vier oder mehr Stunden verspätet ist. 

Zu den Betreuungsleistungen gehören Mahlzeiten und Erfrischungen. Sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit stehen. Verspätet sich der Abflug so stark, dass Du erst am nächsten Tag fliegen kannst, muss die Fluggesellschaft eine Hotelübernachtung stellen. Auch den Hin- und Rücktransport zum bzw. vom Hotel muss die Airline zahlen. Außerdem steht es Dir laut Fluggastrechteverordnung zu, bei einer solchen Flugverspätung zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten (z.B. Telefonate oder E-Mails) zu nutzen. Mehr zum Thema Flugausfälle findest Du auch auf dieser Website.

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Mann hält leere Brieftasche in den Händen, darunter ein gepackter Urlaubskoffer.
Kein Geld mehr im Urlaub? Damit das nicht passiert, lies unsere Tipps. ©shutterstock_555051304_pxsh9s

Wann muss eine Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen?

Eine Fluggesellschaft muss keine Entschädigung zahlen, wenn die Flugverspätung wegen außergewöhnlicher Umstände passiert und die Airline alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Verspätung zu vermeiden. Diese Umstände sind Ereignisse, welche die Fluggesellschaft nicht beherrschen kann. Außergewöhnliche Umstände sind in der Regel beispielsweise:

  • schlechtes Wetter

  • Naturkatastrophen

  • besondere Sicherheitsrisiken wie politische Instabilität oder Terrorgefahr

  • Sperrung des Luftraums

  • Grenzschließungen

  • Vogelschlag

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Gruppe von Vintage Uhren auf einem Flohmarkt
Jeden ersten Sonntag im Monat verwandelt sich die schattige Piazza del Carmine in Cagliari in einen lebendigen Markt für Gebrauchtes, Kuriositäten und lokales Kunsthandwerk. © Getty Images / Massimo Ravera

Wie lange hast Du einen Anspruch auf die Entschädigung?

Mach Deine Ansprüche bei einer Flugverspätung am besten gleich geltend. So kannst Du es nicht vergessen. Grundsätzlich besteht aber kein Grund zur Eile: Dein Anspruch auf eine Entschädigung für eine Flugverspätung ist in Deutschland erst nach drei Jahren zum Ende des Kalenderjahrs verjährt. War Dein Flug also im Juli 2025 verspätet, kannst Du bis zum 31.12.2028 Deinen Anspruch geltend machen.

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Fluggastrechte außerhalb der EU

Bei Flügen zwischen zwei Nicht-EU Ländern ist die EU-Fluggastrechteverordnung in der Regel nicht anwendbar, außer wenn es sich um einen Anschlussflug handelt, die Reise in der EU startete und beide Flüge gemeinsam gebucht wurden. Viele Nicht-EU-Staaten und deren Fluglinien haben aber vergleichbare Bestimmungen, erkundige Dich vor Ort bzw. prüf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Airline. Unabhängig davon gilt für internationale Flüge häufig das Montrealer Übereinkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen zivilen Luftverkehr, das allerdings keine pauschalen Entschädigungen wie die EU-Fluggastrechteverordnung enthält.

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Da kommt Freude auf – Plantschen im See © slavonstok - stock.adobe.com
Da kommt Freude auf – Plantschen im See © slavonstok - stock.adobe.com

Neu bei HolidayCheck: Sofortentschädigung schon ab zwei Stunden Verspätung

HolidayCheck setzt gemeinsam mit HanseMerkur und Berlin Direkt neue Maßstäbe beim Reiseschutz. Mit unserer neuen Zusatzversicherung erhalten UrlauberInnen bereits ab zwei Stunden Flugverspätung automatisch 25 Euro Sofortauszahlung – etwa per PayPal – oder kostenlosen Zugang zur Flughafenlounge. Ganz ohne Antrag, Belege oder Wartezeit, basierend auf Live-Flugdaten.

Auch bei verspätetem Gepäck greift der Service: Einfach den Nachweis digital hochladen und 50 Euro werden direkt erstattet. Für nur 9,90 Euro bietet der Zusatzschutz so deutlich mehr Komfort und Geschwindigkeit als herkömmliche Entschädigungsmodelle, die erst ab drei Stunden Verspätung greifen und aufwändige Antragsprozesse erfordern. Damit genießen Reisende ab der ersten Minute der Verspätung maximale Sicherheit, planbare Entlastung und einen Hauch Luxus – egal ob am Flughafen oder am Urlaubsort.

Zu buchen ist der Sofortschutz direkt über den HolidayCheck-Buchungslink oder bei HanseMerkur. Spätester Zeitpunkt für den Abschluss der Versicherung ist 3 Tage vor Reiseantritt.