Traurige Familie Reiseabbruch.
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Reiserecht

Deine Recht bei Reiserücktritt: Das solltest Du unbedingt wissen

Thomas ZwickerRedakteur und Reisejournalist

Wenn Du eine Reise gebucht hast und diese aus bestimmten Gründen nicht antreten kannst oder willst, gibt es allerlei Unterschiede bei der Rückerstattung Deiner Kosten. Hier erfährst Du, worauf Du schon bei der Buchung achten musst und was Du nach Deiner Stornierung erwarten kannst.

Was sollte ich bei individueller Buchung beachten, falls ich womöglich im Nachhinein die Reise stornieren muss oder möchte?

Es liegt in Deiner Entscheidung, ob Du ein Ticket mit Flexibilität buchst und Deine Reise somit auch im Nachhinein noch ändern kannst oder nicht. Buchst Du beispielsweise bei der Deutschen Bahn das Ticket „Super Sparpreis“, dann siehst Du in den Buchungsbedingungen, dass eine Stornierung ausgeschlossen ist. Entscheidest Du Dich für das Angebot „Flexpreis“, ist eine Stornierung vor dem 1. Geltungstag des Tickets kostenfrei möglich. Ähnliches gilt für viele Flugbuchungen, wo Du Dich ebenfalls für ein flexibles Ticket oder ein (meist preisgünstigeres) Ticket ohne Stornomöglichkeit entscheiden kannst, sowie auch oft bei individuellen Buchungen für Unterkunft oder Leihwagen. Unbedingt die Termine für Stornomöglichkeiten berücksichtigen!

Wenn Du einen Flug buchst, solltest Du zudem darauf achten, ob das deutsche Vertragsrecht gilt. Erkundige Dich also am besten schon vor Deiner Buchung, in welchem Land Deine Fluggesellschaft ihren Sitz hat, ausländische Airlines können ganz andere Vertragsbedingungen bei Flug-Stornierungen haben als deutsche. Wenn deutsches Recht gilt, darf eine Fluggesellschaft in der Regel keine pauschale Bearbeitungsgebühr für den Nichtantritt eines gebuchten Fluges berechnen. Zudem muss sie sämtliche für Steuern und Gebühren anfallenden Kosten genau ausweisen (nach einem Urteil des EuGH vom 06.07.2017, Az. C 290/16). Bei Nichtantritt des Fluges sind ungenutzte sonstige Steuern und Gebühren immer erstattungsfähig. 

Wann bekomme ich mein Geld bei einer stornierten Pauschalreise zurück?

Wenn Du eine Pauschalreise gebucht und angezahlt oder vollständig bezahlt hast, gelten wiederum andere Bedingungen. Eine Pauschalreise unterscheidet sich dahingehend von einer selbst organisierten Reise, dass sie von einem Reiseveranstalter organisiert wird und mindestens zwei Arten von Reiseleistungen für dieselbe Reise oder denselben Urlaub umfasst. Dazu können unter anderem Beförderung, Unterkunft, Autovermietung oder auch andere touristische Dienstleistungen gehören.

Generell gilt, dass ein Rücktritt von Deiner gebuchten Pauschalreise gesetzlich nur dann kostenfrei vorgesehen ist, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Beispiele hierfür gab es etwa während der Corona-Pandemie sowie in jüngster Zeit durch Kriegshandlungen in Nahost. Der Veranstalter muss dann den Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Wirksamwerden des Rücktritts/der Rücktrittserklärung zurückzahlen

Kein Grund für die kostenfreie Stornierung einer Pauschalreise wäre dagegen die reine Angst, dass kriegerische Auseinandersetzungen auf entferntere Nachbarländer übergreifen könnten. So wirst Du etwa Deinen gebuchten Sommerurlaub in Marokko kaum wegen des Krieges in Nahost kostenfrei absagen können. Auch bei Reisen in fernerer Zukunft ist ein kostenfreier Rücktritt meist erst möglich, wenn klar absehbar ist, dass die Reise dann tatsächlich beeinträchtigt wird. Hilfreich für die Durchsetzung eines Gratis-Stornos kann dagegen zum Beispiel eine aktuell geltende Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Dein Reiseziel sein.

Du hast natürlich stets das Recht, vor Antritt Deiner Pauschalreise ohne Angabe von Gründen vom Reisevertrag zurückzutreten. Dann bist Du jedoch laut § 651 h I 3 BGB verpflichtet, dem Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Diese darf allerdings nicht beliebig hoch sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 18.01.2022 (Az. X ZR 125/20) deutlich gemacht, dass pauschalierte Entschädigungssätze im Vertrag des Reiseveranstalters als angemessen darzulegen sind. Das bedeutet für Dich, dass der Reiseveranstalter keine beliebig hohe Summe nennen kann, sondern diese im Verhältnis zu den Kosten der Reise selbst stehen muss, also zur Höhe des Reisepreises sowie zu den Aufwendungen des Veranstalters, um die Reise für Dich zu organisieren. Ein entscheidender Faktor ist zudem, wie lange vor Beginn der Reise die Stornierung erfolgt – wenn Du kurzfristig zurücktrittst, können sich die Stornokosten deutlich erhöhen.

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Neues EU-Recht für Pauschalreisen

Das Europaparlament in Straßburg hat jüngst eine Reform zum Thema Pauschalreisen beschlossen. Damit sollen u.a. die Regeln für Stornierungen und Gutscheine geändert werden. Derzeit können Kunden ihre Reisepläne ohne Gebühren oder Strafen nur stornieren, wenn am Reiseziel außergewöhnliche Umstände eintreten. Dies wird künftig auf unvermeidbare und außergewöhnliche Ereignisse ausgeweitet, die sowohl am Abreiseort eintreten als auch die Reise erheblich beeinflussen können. Verbraucher haben bei abgesagten Reisen zudem das Recht, einen Gutschein abzulehnen und stattdessen innerhalb von 14 Tagen eine Rückerstattung zu beantragen. Die Reform gilt vorbehaltlich der Genehmigung durch den EU-Rat. Auf dieser Website findest Du weitere Informationen dazu.

Welche Kosten erhalte ich vom Reiseveranstalter zurück, wenn ich eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen habe?

Für den Fall, dass Du eine Reisekostenrücktrittsversicherung (kurz: Reiserücktrittsversicherung) zu Deiner Reise hinzugebucht hast oder eine solche bereits über Deinen Automobilclub oder Deine Kreditkarte vorhanden ist, werden Dir in den versicherten Fällen auch die gesamten Storno- und Rückreisekosten erstattet. Die Vertragsbedingungen legen fest, in welchen Fällen die Versicherung zahlen muss. Das Angebot der Leistungen ist von Deinem Versicherungsanbieter und von der Art der Versicherung abhängig. 

Bei vielen (aber nicht allen) Reiserücktrittsversicherungsverträgen können folgende Ereignisse, die eine Rückerstattung Deiner Kosten ohne zusätzliche Gebühren ermöglichen, abgedeckt sein: z.B. eine unerwartete schwere Erkrankung, ein schwerer Unfall, eine Schwangerschaft, eine unerwartete Impfunverträglichkeit, ein Todesfall in der Familie oder ein unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes. Manche Versicherungen decken darüber hinaus noch weitere Ereignisse ab, wie zum Beispiel die Einreichung der Scheidung, Prüfungen, Unverträglichkeit, Kurzarbeit oder die Adoption eines Kindes. Es kann auch eine Selbstbeteiligung geben, das alles solltest Du unbedingt im Vertrag prüfen.

Manche Reiserücktrittsversicherungen erstatten außerdem Deine Kosten, wenn Du Deine Reise verspätet antrittst und Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten nachgewiesen werden können. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Du eine Panne oder einen Unfall mit Deinem Reisefahrzeug hast.

Für wen ist eine Reiserücktrittsversicherung empfehlenswert?

Eine Reisekostenrücktrittsversicherung ist beispielsweise dann empfehlenswert, wenn Du eine kostspielige Reise antrittst, in weit entfernte Länder reist und damit verbunden die Reise aufwendig und anstrengend ist. Ferner wenn Du vorerkrankt bist, wenn ältere Personen reisen oder wenn Du mit Deinen Kindern unterwegs sein möchtest.

Was mache ich, wenn der Reiseveranstalter die Reisekosten nachträglich erhöht?

Möchte Dein Reiseveranstalter nach der Buchung die Preise erhöhen, zum Beispiel weil bestimmte Kosten wie Treibstoffpreise gestiegen sind, muss dieser Fall im Vertrag klar erläutert und spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bekanntgegeben worden sein. Sollte der Preis um mehr als 8 % des Gesamtpreises der Pauschalreise erhöht werden, hast Du das Recht, ohne Stornogebühr vom Vertrag zurückzutreten.

Was muss ich vorab machen, wenn ich meine Reise eventuell mittendrin abbrechen will?

Wenn Du Dich im Verlauf Deiner Reise womöglich für einen Abbruch entscheiden könntest, benötigst Du eine andere Art der Versicherung, nämlich eine vorab abgeschlossene Reiseabbruchversicherung. 

Generell gilt: Alle vorhergehenden Empfehlungen basieren auf aktuellem, unverbindlichem Stand. Abweichungen und Änderungen der Datenlage sind jederzeit möglich, deshalb prüf bitte Deine Verträge vor und nach Abschluss ganz genau.

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Planst Du in nächster Zeit eine Reise oder bist bereits von aktuellen Entwicklungen betroffen? Alle wichtigen Updates und offiziellen Hinweise findest Du hier: Aktuelle Reise- und Sicherheitsinformationen

Wenn Du eine Reise für 2026 planst und Dich für den Notfall absichern möchtest, erfährst Du hier, worauf Du achten solltest: Reiseplanung in Krisenzeiten: So bleibst Du auf der sicheren Seite

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Geschrieben von:Thomas Zwicker