Alle Bewertungen anzeigen
Lothar (66-70)
DeutschlandAus Deutschland
Verreist als Paar • April 2018 • 1-3 Tage • Stadt
Wird dem Namen nicht gerecht
5,0 / 6

Allgemein
  • Preis-Leistungs-Verhältnis
    Schlecht

Der Name assoziiert Luxus. Aber Vorsicht, Parkhotel... ja, aber Industriepark an der Autobahn. Der "Luxus" hält sich normalen Grenzen. Teure "Extras" Parken unter freiem Himmel 3 €, Tiefgarage 15 €, Frühstück 18 €


Zimmer
  • Gut
  • normale Größe, sauber und komplett eingerichtet. Fernseher, Telefon, W-Lan Bequeme Betten, Große Overhead-Dusche mit zusätzlicher Handbrause


    Restaurant & Bars
  • Eher gut
  • Frühstück mit 18 € pP vergleichsweise teuer, deshalb nicht in Anspruch genommen


    Service
  • Eher gut
  • freundliches Personal an der Rezeption


    Lage & Umgebung
  • Eher schlecht
  • An der Autobahn, in nächster Nähe zur einer Tankstelle. Direkt am Messegelände. Gut gegen Verkehrlärm isoliert. Im Hotel ist davon jedenfalls nichts zuhören


    Aktivitäten
  • Eher schlecht
  • Beliebte Aktivitäten

    • Kultur & Erlebnis
    • Ausgehen & Nightlife

    keine


    Preis-Leistungs-Verhältnis: Eher schlecht
    Infos zur Reise
    Verreist als:Paar
    Dauer:1-3 Tage im April 2018
    Reisegrund:Stadt
    Infos zum Bewerter
    Vorname:Lothar
    Alter:66-70
    Bewertungen:54
    Kommentar des Hoteliers

    Lieber Lothar, wir schätzen es, dass Sie sich die Zeit genommen haben. Ihre Eindrücke unseres Hotels kurz zusammenzufassen. Zuerst möchten wir uns bei Ihnen für die positiven Worte zu unseren gut ausgestatteten Zimmern und dem freundlichen Personal an der Rezeption bedanken. Natürlich geben wir Ihr Feedback direkt weiter. Unser Frühstück bietet eine sehr große Auswahl an internationalen und regionalen Speisen. Vieles wird auch im Live-Cooking-Bereich extra für Sie zubereitet. Sollten Sie morgens kein umfangreiches Speisenangebot benötigen, dann können Sie gern unser kleines Zimmerfrühstück bestellen. Wir erheben eine geringe Parkgebühr von 3,00 € pro Tag. Leider hat der Bundesfinanzhof 2017 entschieden, dass die Einräumung einer Parkmöglichkeit an Hotelgäste nicht der Beherbergung dient und somit, mit dem Regelsteuersatz von 19% zu versteuern ist. Wir bitten um Ihr Verständnis. Wir würden uns freuen, wenn wir bald wieder Ihre Gastgeber sein dürfen. Herzliche Grüße Familie Bock -Geschäftsführung-