Weil der Hund zur Familie gehört, muss er natürlich mit in den Urlaub. Ein paar Regeln gilt es dabei zu beachten.
Für die Einreise in andere EU-Länder ist der blaue „EU-Heimtierausweis“ Pflicht – obwohl fast nie kontrolliert wird, muss er zumindest mitgeführt werden. In diesem Pass, den der heimische Tierarzt ausstellt, werden sämtliche Impfungen dokumentiert. Insbesondere muss der tierärztliche Nachweis einer gültigen Tollwut-Schutzimpfung enthalten sein. Sie muss spätestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgt sein, weil es so lange dauert, bis sich der Impfschutz aufgebaut hat. Die Ein- und Durchreise mit Welpen, die jünger als 15 Wochen sind, ist EU-weit nicht gestattet. Darüber hinaus müssen Hunde gechipt sein. Komplizierter kann es werden, wenn man mit seinem Haustier über ein Nicht-EU-Land wieder in ein EU-Land einreisen will. Über die entsprechenden Detailvorschriften informiert am besten der Tierarzt – und das wegen mancher Fristenregelung mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt.
Spezielle Auflagen: Die Regeln für Hundebesitzer und damit für Urlaub mit dem Vierbeiner sind selbst in den EU-Ländern nicht einheitlich. Sonderregelungen gibt es z.B. für Großbritannien, Irland und Finnland. Im Zweifel lohnt es sich, langfristig vor Reiseantritt in der Botschaft oder beim Fremdenverkehrsamt des jeweiligen Landes nachzufragen. Mehr Infos findet ihr z.B. unter www.bmel.de, www.amtstieraerzte.de und www.petsontour.de. Für einige Rassen wie z.B. Pitbulls und Rottweiler herrscht in anderen Ländern wie z.B. in Spanien Leinen- und Maulkorbzwang in der Öffentlichkeit. Kampfhundrassen dürfen in etliche Länder nicht eingeführt werden. Oft haben auch Tierärzte Broschüren mit den entsprechenden Übersichten parat.
Ideal ist es, eine kleine Reiseapotheke fürs Tier mit den wichtigsten Notfall-Utensilien dabei zu haben. Dazu gehören: Tabletten gegen Durchfall, Salbe gegen Bindehaut-Entzündung, Wundheilsalbe (z.B. Bepanthen) bei Verletzungen, Reinigungs- bzw. Desinfektionstücher, Mullbinde, Pflaster, Mittel zur Zecken-Vorbeugung, Zange zum Entfernen von Zecken, Pinzette sowie Medikamente, die das Tier ohnehin regelmäßig bekommt.
Im Auto müssen Hunde in einer Box untergebracht oder mit Gurt gesichert sein. Sonst droht in vielen Ländern ein Bußgeld. Geben Sie dem Hund bei der Anreise mit dem Auto oft die Möglichkeit, sich die Beine zu vertreten und seine Geschäfte zu erledigen. Halten Sie ausreichend Trinkwasser für ihn bereit und planen Sie auf einer Distanz wie Deutschland-Spanien mindestens eine Zwischenübernachtung ein. Parken sollte man bei jeder Rast im Schatten. Während der Fahrt sollten die Autofenster geschlossen sein, damit der Hund sich keine Bindehaut-Entzündung zuzieht.
Auf vielen Fähren im Mittelmeer und nach Norwegen dürfen mitreisende Hunde nicht auf die Passagierdecks und entsprechend auch nicht mit in die Kabinen. Sie kommen in Boxen in einem abgetrennten Bereich. Für Hunde, die das nicht gewohnt sind, kann das unheimlich sein. Deshalb empfiehlt es sich, eine vertraute Decke oder Spielzeug mitzugeben, damit der Hund für die Zeit der Überfahrt wenigstens ein bisschen Nestwärme empfindet. Andere Fährgesellschaften, die Hunde auch auf den Decks erlauben, schreiben die Mitführung von Maulkörben vor. Damit ist nicht zwangsläufig gemeint, dass er permanent angelegt sein muss, aber im Zweifel sollte einer zur Hand sein.