Gut zu wissen
Krank im Urlaub? So bekommst Du Deine Urlaubstage zurück
Husten statt Entspannung, Fieber statt Fernweh – manchmal macht der Körper einen Strich durch die Urlaubsplanung. Wer dann das Hotelzimmer gegen das Krankenbett tauschen muss, ärgert sich doppelt. Doch die durch Krankheit verlorenen freien Tage lassen sich beim Arbeitgeber wieder gutschreiben. Wichtig dabei: die richtigen Schritte kennen.
Meistgebucht: Die Top-Hotels unserer UrlauberInnen
Gerade jetzt locken viele Schnäppchen und spontane Reiseangebote für die letzten Sommer-Urlaubstage des letzten Jahres. Umso bitterer, wenn dann eine Grippe den Städtetrip zunichtemacht oder ein Unfall die Wanderpläne durchkreuzt. Doch das bedeutet nicht automatisch, dass die freien Tage verloren sind. Bei korrektem Vorgehen können sich Betroffene die Krankheitstage erstatten lassen.
Rechtslage eindeutig geregelt
Das deutsche Arbeitsrecht ist hier klar: "Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet." Das bedeutet konkret: Jeder Krankheitstag während der freien Zeit muss ärztlich bescheinigt werden, damit er nicht vom Urlaubskonto abgezogen wird.
Während Beschäftigte normalerweise erst ab dem dritten Krankheitstag ein ärztliches Attest benötigen, gelten im Urlaub strengere Regeln. Hier ist bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung ein Arztbesuch nötig, um die Arbeitsunfähigkeit dokumentieren zu lassen. Warnung: Den Urlaub eigenmächtig zu verlängern und die ausgefallenen Tage einfach anzuhängen, ist unzulässig und kann sogar zur Kündigung führen.
Wichtige Ausnahmen beachten
Nicht in allen Fällen greifen diese Regelungen. Bei Freizeitausgleich – etwa beim Abbau von Überstunden – entfällt der Anspruch auf Erstattung der Urlaubstage, selbst mit ärztlichem Nachweis. Gleiches gilt, wenn die eigenen Kinder erkranken und Betreuung benötigen.
Wer bereits vor Urlaubsbeginn krank wird und die Reise gar nicht erst antreten kann, darf die freien Tage mit dem Arbeitgeber neu vereinbaren. In diesem Fall gelten sie als nicht verbraucht. Entscheidend ist dabei, den Vorgesetzten umgehend über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren.
Besondere Vorsicht im Ausland
Auf Reisen außerhalb Deutschlands verdient das Thema besondere Aufmerksamkeit. Solltest Du während des Urlaubs im Ausland länger krank werden, musst du ein von einem dort ansässigen Arzt oder Ärztin ausgestelltes Attest beim Arbeitgeber vorlegen. Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte können außerdem schnell teuer werden, wenn Untersuchungen wie Röntgenbilder nicht von der heimischen Krankenversicherung getragen werden. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung ist daher dringend zu empfehlen.
Mietwagen im Urlaub

