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Ausführliche Vorbereitung auf den drohenden Stau kann Leben retten. © Christian Mueller / Shutterstock.com
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Wer jedes Jahr im Sommer auf dem Weg nach Italien vor dem Gotthard-Tunnel im Stau steht, kennt das Gefühl: kilometerlanges Warten, Urlaubsstimmung auf Eis und das Thermometer klettert. Die Schweiz hat jetzt die politische Weiche gestellt, um das zu ändern – mit einer Gebühr, die vor allem Transitreisende trifft.

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Was wurde beschlossen?

Am 19. März 2026 stimmte der Schweizer Nationalrat mit überwältigender Mehrheit für die Einführung einer Durchfahrtsabgabe für ausländische Fahrzeuge. Bereits im September 2025 hatte der Ständerat die entsprechende Motion einstimmig angenommen. Damit gibt es zum ersten Mal eine klare Mehrheit in beiden Parlamentskammern für eine solche Maßnahme.

Was genau bedeutet das? Wer mit dem Mietwagen oder dem eigenen Auto von einem Nachbarland – also Deutschland, Österreich, Frankreich oder Italien – durch die Schweiz fährt, ohne das Land als Urlaubsziel zu nutzen, soll künftig zur Kasse gebeten werden. Die Diskussion dreht sich dabei um rund 21 Schweizer Franken (circa 23 Euro) pro Durchfahrt und das zusätzlich zur bereits bestehenden Vignettenpflicht.

Wen trifft die Gebühr?

Betroffen sind in erster Linie Urlauberinnen und Urlauber, die die Schweiz als Durchfahrtsland nutzen: also zum Beispiel alle, die aus Deutschland kommend über den Gotthard-Tunnel zum Gardasee, in die Lombardei oder an die Adria fahren oder über den San-Bernardino-Tunnel zum Comer See.

Das Kriterium soll dabei voraussichtlich die Aufenthaltsdauer sein: Wer innerhalb eines bestimmten Zeitfensters – diskutiert werden etwa zwölf Stunden – die Schweiz wieder verlässt, ohne erkennbar im Land zu übernachten oder zu bleiben, löst die Abgabe automatisch aus. Technisch soll das über eine Erfassung an den Grenzen laufen.

An Hauptreisetagen wie Ostern, Pfingsten oder zum Ferienbeginn, also genau dann, wenn der Staudruck besonders hoch ist, soll die Gebühr höher ausfallen als in ruhigeren Zeiten. Das Modell nennt sich dynamisches Pricing: ähnlich wie bei Flugtickets oder Skiliftkarten soll der Preis den Verkehrsfluss steuern.

Warum macht die Schweiz das?

Die Stauzeiten am Gotthard haben sich zwischen 2012 und 2022 verdreifacht. Knapp 7,1 Millionen Fahrzeuge nutzten die Route allein im Jahr 2024. An Spitzentagen tragen rund 80 Prozent der Fahrzeuge ausländische Kennzeichen. Durchreisende also, die die Infrastruktur stark belasten, aber nichts zu ihrer Finanzierung beitragen.

Gilt das auch für Mietwagen?

Ja, die Abgabe soll für alle ausländischen Fahrzeuge gelten, unabhängig davon, ob es sich um ein privates Auto oder ein Mietfahrzeug handelt. Wer also in Deutschland einen Mietwagen bucht und damit nach Italien fährt, fällt grundsätzlich in den Anwendungsbereich, sofern die Schweiz als reines Durchfahrtsland genutzt wird.

Wichtig: Wer in der Schweiz übernachtet, einen Zwischenstopp einplant oder das Land als eigentliches Reiseziel bereist, soll von der Transitgebühr ausgenommen sein. Für Urlaube im Tessin, Graubünden oder am Genfer See ändert sich also zunächst nichts.

Wann kommt die Gebühr und was passiert als nächstes?

Noch ist die Gebühr nicht in Kraft. Bis zum Inkrafttreten dürfte noch einige Zeit vergehen. Wer also im kommenden Sommer eine Fahrt über den Gotthard- oder San-Bernadino plant, wird voraussichtlich noch nichts Neues zahlen müssen. Die aktuelle Regelung gilt weiterhin: Schweizer Vignette kaufen und los.

Kurz zusammengefasst: Das ändert sich (bald)

  • Was: Neue Transitgebühr für ausländische Fahrzeuge, die die Schweiz nur durchqueren
  • Wo: Alle Nord-Süd-Routen, also auch Gotthard- und San-Bernardino-Tunnel
  • Wie viel: Voraussichtlich rund 21 CHF / 23 Euro – dynamisch je nach Saison und Auslastung
  • Wer zahlt: Wer die Schweiz innerhalb (circa) zwölf Stunden wieder verlässt
  • Wer nicht: Wer in der Schweiz übernachtet oder das Land als Reiseziel nutzt
  • Wann: Noch nicht – der Bundesrat muss erst eine Gesetzesvorlage erarbeiten

Stand: März 2026. Die genauen Modalitäten der Transitgebühr werden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens festgelegt. Wir halten Dich auf dem Laufenden.

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