Befürchtete Verschlechterungen abgewehrt
Fluggastrechte: EU-Reform nach über zehn Jahren kurz vor Finale
Nach einem der langwierigsten Gesetzgebungsprozesse der vergangenen Jahre in der EU steht die Neuregelung der Fluggastrechte unmittelbar vor dem Abschluss. In den Trilog-Gesprächen mit dem Europäischen Parlament ließen die Mitgliedstaaten ihre Forderung fallen, die Entschädigungsschwelle abhängig von der Flugstrecke auf vier bis sechs Stunden Verspätung zu erhöhen. Die seit Monaten drohenden Verschlechterungen sind somit abgewendet: Die wichtigsten Ansprüche bleiben bestehen, wie Flugreisende sie seit Jahren kennen – Änderungen gibt es hauptsächlich in Detailfragen.
Was Passagiere jetzt wissen sollten.
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Herzstück der Übereinkunft ist die Aufrechterhaltung der Drei-Stunden-Grenze, was unter anderem die Verbraucherzentrale ausdrücklich begrüßt. Bei Verspätungen ab drei Stunden bleibt laut übereinstimmenden Medienberichten die Entschädigung bestehen, auch die Summen ändern sich nicht: 250 Euro bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bis 3.500 Kilometer und 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometern. Voraussetzung bleibt weiterhin, dass die Fluggesellschaft die Verspätung zu vertreten hat. Erstmalig sollen im Gesetz außergewöhnliche Umstände aufgeführt werden, die eine Haftung ausschließen – damit wird die bisherige, hauptsächlich durch Gerichtsurteile geformte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Gesetzesform gegossen.
Handgepäck: Mehr Klarheit gefordert
Zukünftig sollen Ticketpreise standardmäßig inklusive eines großen Handgepäckstücks im Gepäckfach ausgewiesen werden – wer darauf verzichten möchte, kann es abwählen und bekommt einen Preisnachlass. Die vom Parlament geforderte generell kostenfreie Mitnahme eines kleinen Koffers konnte nicht durchgesetzt werden.
Außerdem müssen Fluggesellschaften aktiver über Ansprüche informieren und Betroffene bei Verspätungen nach Aussagen eines EU-Diplomaten zukünftig innerhalb von 96 Stunden schriftlich über ihre Rechte aufklären. Gebühren für Sitzplätze neben Kindern unter 14 Jahren werden verboten, Namensfehler auf Tickets können zukünftig gebührenfrei korrigiert werden.
Stillstand über mehr als ein Jahrzehnt
Bereits 2014 hatte das Parlament Reformvorschläge eingebracht, der ursprüngliche Kommissionsvorschlag datiert aus dem Jahr 2013 – doch im Rat geriet das Verfahren über elf Jahre ins Stocken. Bewegung entstand erst, als die EU-VerkehrsministerInnen im Juni 2025 eine politische Übereinkunft erzielten. Diese zielte allerdings auf ein geringeres Schutzniveau.
Das Parlament stellte sich dagegen und verabschiedete seine Gegenposition im Januar 2026 mit 632 Stimmen bei 15 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen. Nach erfolglosen Gesprächen landete das Dossier im Vermittlungsausschuss, mit einer festen Frist bis Mitte Juni 2026.
Was noch aussteht und wann die Regeln in Kraft treten
Politisch ist der gordische Knoten durchschlagen, formal fehlt allerdings der letzte Schritt. Den Kompromiss billigten die EU-BotschafterInnen am vergangenen Freitag – an diesem Montag prüfen die VerhandlerInnen des Parlaments in Straßburg den übermittelten Text. Die Frist im Vermittlungsausschuss läuft bis zur Nacht auf Dienstag – kommt bis Mitternacht keine Übereinkunft zustande, wäre die seit 2013 verfolgte Reform gescheitert. Anschließend müssen Parlament und EU-Staaten noch formell zustimmen, die Vorgaben sollen dann zwölf Monate später in Kraft treten.
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