- BehindertenfreundlichkeitSehr gut
- Zustand des HotelsGut
- Allgemeine SauberkeitSehr gut
Der Kurzurlaub war wie immer sensationell und ohne Beanstandung.Ei ziges Minus, eine Pauschale für WLan,Spa Bereich und Parkplatz. Wird nämlich als kostenlos angegeben.Und man wird auch nicht darauf hingewiesen
- ZimmergrößeSehr gut
- SauberkeitSehr gut
- Ausstattung des ZimmersSehr gut
- Atmosphäre & EinrichtungGut
- Sauberkeit im Restaurant & am TischSehr gut
- EssensauswahlSehr gut
- GeschmackSehr gut
- Kompetenz (Umgang mit Reklamationen)Sehr gut
- Freundlichkeit & HilfsbereitschaftSehr gut
- Rezeption, Check-in & Check-outSehr gut
- FamilienfreundlichkeitSehr gut
- Einkaufsmöglichkeiten in UmgebungSchlecht
- Restaurants & Bars in der NäheEher gut
- FreizeitangebotEher gut
Beliebte Aktivitäten
- Wellness
- Sport
- Zustand & Qualität des PoolsSehr gut
- Lage für SehenswürdigkeitenGut
| Infos zur Reise | |
|---|---|
| Verreist als: | Paar |
| Dauer: | 3-5 Tage im Oktober 2017 |
| Reisegrund: | Wandern und Wellness |
| Infos zum Bewerter | |
|---|---|
| Vorname: | Ditte |
| Alter: | 56-60 |
| Bewertungen: | 1 |
Liebe Ditte, vielen Dank für Ihre Bewertung bei holidaycheck. Ich freue mich, dass ich das Wörtchen "Fast" sehr schnell erklären und egalisieren kann. Achtung dazu muss ich ausholen und es ist wichtig für alle Lesenden: Wie kommt die Servicepauschale zustande? Der Gesetzgeber hat irgendwann den Steuersatz von 19% auf 7 % auf Übernachtung gesenkt. Dabei hat der Gesetzgeber schnell erkannt, dass dadurch viele EInnahmen verloren gehen. Also steuert er nun dagegen und sagt: "Lieber Hotelier, 7 % Ust gelten nur auf die Übernachtung, du bietest aber auch Frühstück an. Das sind natürlich 19 % Ust." Also muss ich es separat in der Rechnung deklarieren. Dann kam der Gesetzgeber und sagte: "Lieber Hotelier, du bietest aber auch einen Parkplatz, Sauna, Schwimmbad, Wlan an. Das ist nicht kostenfrei, sondern du rechnest es in deinen Kosten in den Zimmerpreis mit ein. Das gehört aber nicht zur Übernachtung. Also musst du das mit 19 Ust angeben und versteuern. "Nun muss ich das auch noch spearat auf der Rechnung deklarieren. Sie glauben das nicht? Genauso ist es passiert. Für Sie als Gast und in meiner Kalkulation hat sich nichts verändert oder verteuert. Wir Hoteliers dürfen jetzt aber wieder mehr Steuern abführen. Der Gesetzgeber schreibt uns die Deklaration so vor. Der Gesetzgeber schafft solche Fakten und nun dürfen sich wir beiden Parteien damit herumschlagen. Sie glauben gar nicht wie vehement sich unsere Branche dagegen gewehrt hat. So liebe Ditte, jetzt habe ich weit ausgeholt um Ihnen das zu erklären. Sollten Sie das auf anderen Hotelrechnungen noch nicht gesehen haben, so sind diese Hotels im Rückstand mit der Deklarationspflicht der unterschiedlichen steuerlichen Leistungen. Und bitte bitte ändern Sie bei Ihrer Bewertung das Wörtchen "fast" nicht. So lesen diese Bewertung und den Kommentar mehr Menschen. Jetzt freue ich mich, wenn SIe dieses kleine Manko vergessen und uns bald wieder besuchen kommen. Herzlichst Daniel Liersch Direktion

