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Tina (61-65)
DeutschlandAus Deutschland
Verreist als Paar • Mai 2023 • 2 Wochen • Strand
Soviel schlechter als ein Jahr zuvor zum höheren i
1,0 / 6

Allgemein
  • Preis-Leistungs-Verhältnis
    Sehr schlecht

Waren letztes Jahr da und alles gut. Dieses Jahr ein Urlaub den wir nicht gebraucht haben... bis auf den schönen Strand mit Strandboy Ali war der Rest Mist. Essen,Trinken, Service...


Zimmer
  • Sehr gut

  • Restaurant & Bars
  • Sehr schlecht

  • Service
  • Sehr schlecht

  • Lage & Umgebung
  • Eher schlecht

  • Aktivitäten
  • Schlecht
  • Beliebte Aktivitäten

    • Strand

    Preis-Leistungs-Verhältnis: Sehr schlecht
    Infos zur Reise
    Verreist als:Paar
    Dauer:2 Wochen im Mai 2023
    Reisegrund:Strand
    Infos zum Bewerter
    Vorname:Tina
    Alter:61-65
    Bewertungen:2
    Kommentar des Hoteliers

    Sehr geehrte Frau Tina, leider kann Ich Ihren Beitrag nicht Kommentarlos lassen. Wir finden es sehr schade, dass unser Angebot und unser Haus Ihnen nicht gefallen hat. Möglicherweise waren wir, vielleicht nicht das richtige Hotel für Sie. Scheinbar konnten wir Ihren Vorstellungen nicht gerecht werden. Dies tut uns natürlich sehr leid. Aber manchmal passt einfach das Hotel nicht zum Gast und anders herum. Waren letztes Jahr da und alles gut. Dieses Jahr ein Urlaub den wir nicht gebraucht haben... bis auf den schönen Strand mit Strandboy Ali war der Rest Mist. Essen,Trinken, Service. Strafgesetzbuch (StGB) § 186 Üble Nachrede Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. das Aufstellen ehrverletzender Behauptungen über eine Person, obwohl bekannt ist, dass sie unwahr sind, Verleumdung eine ehrverletzende, als unwahr herausgestellte Tatsachenbehauptung, im Strafgesetzbuch aufgeführt, üble Nachrede das gezielte Untergraben des in eine Person oder Sache gesetzten Vertrauens, Diskreditierung Sonnige Grüsse aus Armella Hill Hotel Team & Management