- Preis-Leistungs-VerhältnisSchlecht
- Zustand des HotelsSchlecht
- Allgemeine SauberkeitSchlecht
Das Restaurant ist wirklich empfehlen, gute bergische Küche Alles andere im Hotel ist kann diesem Hotel kann der Kategorie nicht standhalten. Für die Sauna wurden 5,- extra berechnet. Das Frühstück: keine frischen Brötchen ( Industrie aufback Ware), Eier kalt, lieblos angerichtet . Im ganzen Hotel sieht man an allen Ecken das es nicht geschafft wird mit saubermachen und Pflege hinterherkommt . Und alles für einen Preise von 150,-
- ZimmergrößeGut
- Ausstattung des ZimmersEher gut
- Atmosphäre & EinrichtungEher gut
- Sauberkeit im Restaurant & am TischEher gut
- EssensauswahlSehr gut
- GeschmackSehr gut
- Kompetenz (Umgang mit Reklamationen)Eher gut
- Freundlichkeit & HilfsbereitschaftEher gut
- Rezeption, Check-in & Check-outEher gut
- Restaurants & Bars in der NäheEher gut
Sehr laut, Strassenlärm
- FreizeitangebotGut
Beliebte Aktivitäten
- Geschäftsreise
- Zustand & Qualität des PoolsGut
Infos zur Reise | |
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Verreist als: | Alleinreisend |
Dauer: | 1-3 Tage im September 2015 |
Reisegrund: | Arbeit |
Infos zum Bewerter | |
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Vorname: | Christoph |
Alter: | 41-45 |
Bewertungen: | 13 |
Sehr geehrter "Chris", vielen Dank für Ihr Feedback. Unser Housekeeping Team ist täglich im ganzen Haus bei der Sache. Wir würden uns über eine Mail mit den konkreten "Ecken" sehr freuen. Denn wer arbeitet macht auch Fehlern, die würden wir gerne beheben. Denn jeder Fehler ist auch die Chance auf Verbesserung. Die 5€ für die Saunanutzung ist uns von der Regierung auf diktiert worden. Daher haben wir die folgende Beschreibung unserer "Sauna-Herausforderung" auf jedem Zimmer ausgelegt: Der Abschn. 12.11 Abs. 3 UStAE (Umsatzsteuer Anwendungserlass) besagt, dass Saunanutzung keine Heilanwendung ist, und damit die Voraussetzungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG erfüllt. Wir dürfen daher: - Ihnen die Sauna nicht mehr kostenfrei wie bisher zur Verfügung stellen (ab Juli 5€) - Den Betrag auf der Rechnung extra ausweisen - Die Nutzung nicht in eine Pauschale einbeziehen - Keinen freien Zugang zur Badelandschaft gewähren. - Der Steuerprüfung beweisen, dass wir keine Ausnahmen zulassen - Für den Fiskus von Ihnen Eintritt verlangen - Uns ärgern - Ihnen versuchen diesen Umstand zu erklären - … und wundern! Sie dürfen daher: - Die Badelandschaft nur nach Aufbuchung auf Ihr Zimmer nutzen - (Sie erhalten einen Zugangsschlüssel) - Den Anteil selber tragen - Versuchen uns zu verstehen - … und sich ärgern uns sind hier die Hände gebunden. Es bleibt uns nur auf Verständnis unserer Gäste zu hoffen.