Von wegen grenzenlos frei
Auto-Reisen in der EU: Diese 5 Verkehrs-Mythen stimmen nicht
Mehr als drei Jahrzehnte nach Gründung der Europäischen Union gestaltet sich das Reisen durch Europa deutlich unkomplizierter als früher. Du darfst Grenzen einfach überfahren, das Straßennetz ist hervorragend ausgebaut, und zahlreiche Vorschriften wurden angeglichen. Trotzdem existieren weiterhin beachtliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern – vor allem im Bereich des Verkehrsrechts.
Wir stellen fünf typische Fehlannahmen richtig.
Falsch: Innerhalb der EU sind keine Reisedokumente erforderlich
Diese Annahme ist weit verbreitet, entspricht jedoch nicht den Tatsachen. Auch innerhalb der EU besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. In den Schengen-Staaten entfallen zwar systematische Grenzkontrollen, doch Behörden wie die Polizei sind jederzeit berechtigt, Ausweispapiere zu überprüfen.
In Ländern außerhalb des Schengen-Raums, etwa in Irland, gilt die Ausweispflicht ebenfalls. In der Praxis bedeutet das: Auch wer nur kurz die Grenze überquert, sollte stets einen gültigen Ausweis dabeihaben – selbst ohne formelle Grenzkontrolle.
Falsch: Grenzkontrollen existieren in der EU nicht mehr
Im Schengen-Raum wurden die regelmäßigen Kontrollen zwischen den meisten Mitgliedsstaaten tatsächlich abgeschafft – allerdings nicht ausnahmslos. Grenzkontrollen lassen sich vorübergehend wieder einführen, beispielsweise bei Sicherheitsbedenken, bedeutenden Sport- oder Kulturereignissen oder in Krisenzeiten.
Zudem ist seit dem Brexit zu beachten: Großbritannien gehört seit 2020 nicht mehr zur EU, weshalb dort reguläre Grenzkontrollen bestehen. Bei Reisen nach Irland oder Nordirland sind ebenfalls Grenzformalitäten zu beachten, da Irland zwar EU-Mitglied, aber nicht Teil des Schengen-Raums ist.
Falsch: Bei Kurztrips ins Nachbarland sind keine Dokumente nötig
Auch dieser Irrtum kann kostspielig werden. Selbst kurze Grenzübertritte innerhalb der EU erfordern grundsätzlich einen gültigen Ausweis. Dies gilt auch für Schengen-Mitglieder wie Dänemark, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Österreich oder Polen. Wer beispielsweise von Deutschland aus zum Einkaufen nach Belgien fährt, sollte den Personalausweis griffbereit haben.
Außerhalb der EU kommen weitere Dokumente hinzu: Reisepass, Visum oder ein Nationalitätenkennzeichen wie das D-Schild, sofern das Fahrzeug kein EU-Kennzeichen trägt. Ein Blick auf die jeweiligen Bestimmungen vor Reiseantritt bewahrt vor Bußgeldern oder einer Zurückweisung an der Grenze.
Falsch: Strafzettel aus dem Ausland lassen sich ignorieren
Viele Reisende gehen davon aus, dass im Ausland verhängte Verkehrsverstöße ohne Konsequenzen bleiben. Das stimmt nicht: EU-Bußgelder ab 70 Euro können in Deutschland über das Bundesamt für Justiz eingetrieben werden. Grundlage dafür ist das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG).
Die Höhe des Betrags und die Durchsetzung variieren je nach Land. Besonders in touristischen Metropolen wie Florenz, Rom, Barcelona oder Prag werden Park- und Verkehrsregeln konsequent überwacht. Wer dort unachtsam parkt, riskiert nicht nur eine Geldstrafe vor Ort, sondern auch eine spätere Nachforderung in der Heimat.
Falsch: Als Reisender benötige ich keine Warnweste im Fahrzeug
Ein weiterer häufig verbreiteter Irrtum betrifft die Mitführpflicht von Warnwesten. In nahezu allen EU-Ländern muss mindestens eine Warnweste pro Fahrzeug vorhanden sein. In Ländern wie Frankreich, Italien, Spanien oder Österreich besteht sogar die Pflicht, für jede Person im Fahrzeug eine Weste bereitzuhalten.
In Deutschland gilt die Warnwestenpflicht seit 2014, unabhängig von der Zahl der Mitfahrenden. Wer diese Vorschrift missachtet, riskiert Bußgelder, die je nach Land mehrere zehn Euro betragen können. Eine Warnweste ist daher nicht nur vorgeschrieben, sondern erhöht auch die eigene Sicherheit bei einer Panne oder einem Unfall.
Gut informiert = entspannter unterwegs
Autoreisen innerhalb der EU gestaltet sich heute einfacher denn je – vollkommen grenzenlos ist es jedoch nicht. Auch im Schengen-Raum bleibt die Mitführung eines gültigen Ausweises verpflichtend, und Grenzkontrollen können jederzeit vorübergehend wiederaufgenommen werden. Im Ausland verhängte Bußgelder lassen sich in Deutschland durchsetzen, und Vorschriften wie die Warnwestenpflicht unterscheiden sich von Land zu Land.
Wer sich vorab über die länderspezifischen Regelungen informiert, vermeidet Ärger, spart Zeit und genießt eine entspanntere Reise. Ein gut vorbereiteter Urlaub beginnt also nicht nur mit dem Kofferpacken, sondern auch mit dem Wissen über die grundlegenden Verkehrs- und Einreisebestimmungen im jeweiligen Zielland.
Dein Urlaub mit dem Mietwagen

