Detaillierte Fluginformationstafel mit den verspäteten Flügen © iStock.com/baona
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Reiserecht

Das sind Deine Rechte bei einem Flugausfall

Vorfreude ist bekanntlich die schönste Freude, das gilt auch für den Urlaub. Bis es so weit ist, dass Du entspannt am Strand liegen kannst, könnte Dir die Fluggesellschaft, die Dich dorthin bringen soll, leider noch einen Strich durch die Rechnung machen und Deinen Flug gar nicht stattfinden lassen. Hier sind die Tipps von HolidayCheck, was Du in dem Fall tun kannst.

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Wann gilt ein Flug als annulliert?

Wenn Dein ursprünglicher Flug nicht stattfindet und Du auf einen anderen umgebucht wirst, gilt Dein Flug als annulliert. Das ist auch dann so, wenn das Flugzeug bereits gestartet ist, aber zum Abflughafen zurückkehren muss und Du umgebucht wirst. Endet Dein Flug auf einem anderen Flughafen als auf dem Ticket angegeben, gilt er ebenfalls als annulliert, es sei denn, Du wirst etwa mit der Bahn, einem Bus oder Taxi zu dem geplanten Zielflughafen gebracht. Landet das Flugzeug auf einem anderen Airport in der gleichen Region oder Stadt, spricht man ebenfalls nicht von einer Annullierung.

Das sind Deine Rechte im Fall einer Flugannullierung

Du hast Anspruch auf Erstattung, eine anderweitige Beförderung oder Umbuchung. Das heißt, die Fluggesellschaft muss Dir den Ticketpreis erstatten und, bei einem Anschlussflug, den Rückflug zum Startflughafen zum frühestmöglichen Zeitpunkt ermöglichen. Wenn Du weiterreisen möchtest, muss sie Dich anderweitig zum Zielort bringen – frühestmöglich oder zu einem späteren Zeitpunkt, mit dem Du einverstanden sein musst und falls noch Plätze frei sind. Kommt die Airline dieser Verpflichtung nicht nach, muss sie Dir die Flugkosten zurückerstatten. Hast Du den Hin- und den Rückflug bei verschiedenen Airlines separat gebucht und wird der Hinflug annulliert, ist die Erstattung nur für den annullierten Flug fällig. Sind Hin- und Rückflug Teil einer einzigen Buchung, hast Du bei Annullierung des Hinflugs das Recht auf Entschädigung sowie wahlweise Erstattung des Preises des gesamten Tickets (Hin- und Rückflug) oder Umbuchung für den Hinflug.

Diese Entschädigung steht Dir zu

Wenn Du Dich für eine anderweitige Beförderung entscheidest, ist die Entschädigung abhängig von der Art des Fluges und der Verspätung, mit der Du Dein Reiseziel gegenüber der planmäßigen Ankunftszeit erreichst. Grundsätzlich stehen Dir 250 Euro Entschädigung für einen annullierten Flug bis zu 1.500 Kilometer zu. Für einen Flug über 1.500 Kilometern innerhalb der EU und zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer bei anderen Flügen sind es 400 Euro. Für einen annullierten Flug über 3.500 Kilometer hast Du Anspruch auf 600 Euro Erstattung.

Keinen Anspruch auf Entschädigung hast Du, wenn Dich die Airline mehr als 14 Tage im Voraus über den Flugausfall informiert oder Dir zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor dem geplanten Abflug eine anderweitige Beförderung anbietet. Das gilt aber nur dann, wenn die Ersatzbeförderung nicht mehr als zwei Stunden vor der ursprünglich geplanten Startzeit startet und den Zielort weniger als vier Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreicht. Anspruch hast Du auch nicht, wenn Du weniger als sieben Tage vor dem geplanten Abflug informiert wirst und eine anderweitige Beförderung angeboten bekommst, die nicht mehr als eine Stunde vor der ursprünglich geplanten Startzeit startet und den Zielort weniger als zwei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreicht.

Gelegentlich kommt es vor, dass die Airline Deinen Flug wegen außergewöhnlicher Umstände annulliert. Dann hast Du ebenfalls keinen Anspruch auf Erstattung. Als außergewöhnliche Umstände gelten etwa Entscheidungen des Flugverkehrsmanagements, politische Instabilität, ungünstige Witterungsbedingungen und Sicherheitsrisiken. Die meisten technischen Probleme, die Kollision eines Treppenfahrzeugs mit einem Flugzeug und sogenannte interne Streiks sind keine außergewöhnlichen Umstände. Externe Streiks, die den Flugbetrieb beeinträchtigen, dagegen schon. Allerdings muss die Airline dann nachweisen, dass ein Zusammenhang zwischen den außergewöhnlichen Umständen und der Annullierung besteht und dass die Flugstreichung auch dann nicht hätte vermieden werden können, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

Du hast ein Recht auf Unterstützung

Neben dem Anspruch auf Erstattung, Ersatzbeförderung und Umbuchung steht Dir auch eine kostenlose Unterstützung am Flughafen zu. Dazu zählen Erfrischungen, Verpflegung, Unterkunft (bei Umbuchung auf einen Flug am Folgetag), Beförderung zur Unterkunft und Rücktransport zum Flughafen sowie zwei Telefonanrufe, Telex, Fax-Mitteilungen oder E-Mails. Wenn Dir das nicht angeboten wird und Du in Vorlage treten musst, kannst Du die Auslagen bei der Airline zurückfordern. Deshalb gilt: Hebe alle Quittungen und Rechnungen auf und trete in Kontakt mit der Airline. Meistens funktioniert das über ein Kontaktformular auf der Webseite, über das Du alle nötigen Unterlagen einreichen kannst.

Wenn Du eine Pauschalreise gebucht hast und Dein Flug gestrichen wurde, solltest Du Dich an das Bodenpersonal der Airline am Flughafen wenden und alle Informationen dokumentieren. Außerdem solltest Du den Veranstalter informieren. Nur dann kannst Du nach der Reise Schadenersatz beantragen, falls Deine Urlaubszeit eingeschränkt wurde.

Die EU-Fluggastrechte

Deine Rechte bei einer Flugannullierung basieren auf den EU-Fluggastrechten. Sie gelten für alle Flüge innerhalb der EU, für Flüge mit einer EU-Fluggesellschaft aus einem Nicht-EU-Land in die EU und für Flüge aus der EU in ein Nicht-EU-Land, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden. Die EU-Fluggastrechte gelten auch für Flüge aus Großbritannien in die EU, aber nur, wenn sie von einer EU-Airline durchgeführt werden. Die EU-Fluggastrechte gelten auch für Flüge in die französischen Überseegebiete Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion, Mayotte, Saint Martin sowie auf die Azoren, die Kanarischen Inseln und nach Madeira sowie für Flüge nach/von Island, Norwegen und in die/von der Schweiz

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