Eigentlich soll der Urlaub Entspannung bringen, doch die Vorbereitungen können ganz schön stressig sein. Zwischen Fragen wie "Habe ich den Herd ausgeschaltet?" und "Ist die Haustür zu?" gerät der Reisepass schnell in Vergessenheit. Bedeutet das automatisch das Aus für die Reise? Nicht zwingend. Allerdings sind die Alternativen begrenzt und von verschiedenen Umständen abhängig. Wir zeigen Dir, was möglich ist.

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Notlösung Reiseausweis als Passersatz

Fällt das Fehlen des Reisepasses erst am Flughafen auf, kann unter bestimmten Umständen die Bundespolizei weiterhelfen. An internationalen Flughäfen haben die Dienststellen die Möglichkeit, in dringenden Situationen einen sogenannten Reiseausweis als Passersatz auszustellen. Mit diesem Dokument lässt sich eine unmittelbar anstehende Reise auch ohne anderen gültigen Lichtbildausweis antreten.

Voraussetzung dafür: Identität und deutsche Staatsangehörigkeit müssen eindeutig belegt werden können, etwa durch einen Personalausweis, einen abgelaufenen Reisepass oder ein anderes amtliches Dokument mit Foto. Ein rechtlicher Anspruch auf diesen Passersatz existiert allerdings nicht, die Entscheidung liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.

Auch Fluggesellschaften haben ein Mitspracherecht, ob sie Dich ohne Reisepass transportieren. © imago/Kevin Hackert
Auch Fluggesellschaften haben ein Mitspracherecht, ob sie Dich ohne Reisepass transportieren. © imago/Kevin Hackert

Wie lange gilt der Passersatz?

Der Reiseausweis als Passersatz wird ausschließlich für die Dauer der jeweiligen Reise ausgestellt. Üblicherweise ist er einige Wochen gültig, laut Bundespolizei höchstens jedoch einen Monat. Dabei handelt es sich ausdrücklich um einen Notreiseausweis – keinesfalls um einen vollwertigen Ersatz für den Reisepass. Das Dokument enthält keine Visa-Seiten und berechtigt nicht automatisch zur Einreise in sämtliche Länder. Für die Ausstellung werden aktuell 8 Euro fällig.

In der Europäischen Union gilt der Passersatz prinzipiell als Nachweis der Freizügigkeitsberechtigung. Das heißt: Die meisten EU-Staaten akzeptieren das Dokument für die Einreise sowie für die Rückkehr nach Deutschland. Dennoch können einzelne Länder zusätzliche Bedingungen stellen, eine pauschale Garantie gibt es also nicht. Die Bundespolizei rät deshalb dringend dazu, vor Reiseantritt die aktuell geltenden Einreisevorschriften zu überprüfen, da sich nationale Bestimmungen jederzeit ändern können.

Außerhalb der EU: Anerkennung sehr unterschiedlich

Bei Reisen in Länder außerhalb der Europäischen Union ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Zahlreiche Drittstaaten erkennen den Reiseausweis als Passersatz nicht oder nur sehr eingeschränkt an. Hinzu kommt: Auch wenn das Zielland das Dokument akzeptiert, kann die Airline die Beförderung dennoch verweigern.

Erfahrungsberichte über gelungene Einreisen in bestimmte Staaten, beispielsweise auf dem Balkan, in Nord- oder Mitteleuropa oder früher auch in einzelne außereuropäische Länder, bieten keine verlässliche Orientierung. Sie basieren auf Einzelfällen und können sich jederzeit ändern. Eine offizielle, verbindliche Übersicht aller Länder gibt es nicht.

Ausschlaggebend sind daher stets die aktuellen Vorschriften des Reiseziels sowie die Regelungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Nur wenn beide Seiten grünes Licht geben, ist die Beförderung tatsächlich möglich.

Wenn Dir nicht nur der Reisepass fehlt, sondern auch Zeit, stehen die Chancen für das geplante Weiterkommen schlecht. © Chanyanuch Wannasinlapin/Shutterstock.com
Wenn Dir nicht nur der Reisepass fehlt, sondern auch Zeit, stehen die Chancen für das geplante Weiterkommen schlecht. © Chanyanuch Wannasinlapin/Shutterstock.com

Der Zeitfaktor: Ohne Puffer wird es eng

Die Ausstellung eines Passersatzes am Flughafen ist ein behördlicher Vorgang. Identität und Staatsangehörigkeit müssen geprüft, Daten abgeglichen und das Dokument erstellt werden. Je näher das Boarding rückt, desto geringer werden die Chancen auf Erfolg. Wenn Du Dich erst kurz vor dem Abflug an die Bundespolizei wendest, wirst Du in den meisten Fällen nicht mehr rechtzeitig bedient werden können.

Fazit: Eine Option, aber kein sicherer Rettungsanker

Ein vergessener Reisepass muss nicht zwangsläufig das Ende Deiner Reise bedeuten. Ob der Reiseausweis als Passersatz tatsächlich eine verlässliche Notlösung darstellt, hängt jedoch maßgeblich von den Bestimmungen des Reiseziels, der Entscheidung der Fluggesellschaft sowie ausreichend Zeit am Flughafen ab. Am sichersten bleibt daher: Den Reisepass frühzeitig kontrollieren und unbedingt rechtzeitig einpacken.

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Quelle: spot on news