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Warnleuchte und Warndreieck auf der Straße bei einem Unfall

Vom Warndreieck zur digitalen Warnleuchte

Spanien setzt ab 2026 auf digitale Warnleuchten

Auf dem Weg in den Urlaub: Die Hitze brennt vom Himmel, der Verkehr staut sich, und immer wieder fährt man an liegen gebliebenen Autos vorbei, froh darüber, nicht selbst betroffen zu sein. Kommt es auf der Autobahn zu einer Panne oder einem Unfall, kennt man die Situation: Das Warndreieck wird aus dem Kofferraum geholt und in ausreichender Entfernung aufgestellt, nicht selten unter gefährlichen Bedingungen auf Autobahnen oder Schnellstraßen.

Damit ist in Spanien jetzt Schluss. Das Land schafft das klassische Warndreieck ab und seit Januar 2026 gibt es stattdessen ein neues, digitales Warnsystem.

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Warndreieck und V16-Warnleuchte
Warndreieck und V16-Warnleuchte @shutterstock

Abschaffung des Warndreiecks in 2026

Seit dem 1. Januar 2026 ist das Warndreieck auf spanischen Autobahnen und Schnellstraßen nicht mehr zulässig. Stattdessen wird eine digitale Warnleuchte (V16) eingeführt. Diese kleine, gelbe LED Leuchte wird im Pannenfall einfach auf das Fahrzeugdach gestellt, ohne dass FahrerInnen das Auto verlassen müssen.

Ziel der Maßnahme ist es, die Sicherheit deutlich zu erhöhen. Denn das Aufstellen des Warndreiecks kann zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen, insbesondere auf stark befahrenen Autobahnen.

Nahaufnahme einer V16 Warnleuchte auf dem Autodach
Nahaufnahme einer V16 Warnleuchte auf dem Autodach @shutterstock

Was ist eine V16-Warnleuchte?

Die V16-Leuchte ist ein blinkendes, rundum sichtbares Warnlicht, das bereits aus großer Entfernung erkannt wird. Seit Januar müssen diese Geräte zusätzlich vernetzt sein: Sie senden automatisch die Position des Fahrzeugs an die spanische Verkehrsbehörde, die andere VerkehrsteilnehmerInnen digital warnt – zum Beispiel über Navigationssysteme oder Verkehrsinformationen.

Wichtig: Nur offiziell zugelassene, vernetzte V16-Leuchten sind erlaubt. Ältere Modelle ohne Datenübertragung gelten ab jetzt nicht mehr als Ersatz für das Warndreieck.

Mietwagen auf einem Parkplatz abhoeln
Mietwagen auf einem Parkplatz abhoeln ©HolidayCheck

Das sollten Reisende beachten

  • Ausstattung prüfen: Mietwagen müssen ab 2026 mit einer zugelassenen V16-Warnleuchte ausgestattet sein.
  • Nachfragen bei der Abholung: Gerade in der Übergangszeit lohnt es sich, bei der Fahrzeugübernahme gezielt nachzufragen, ob eine gültige V16-Leuchte im Auto vorhanden ist.
  • Keine eigene Mitnahme nötig: In der Regel stellt der Vermieter das vorgeschriebene Sicherheitsequipment zur Verfügung.
  • Nicht aussteigen müssen: Im Pannenfall bleibt man im Fahrzeug, schaltet die Warnleuchte ein und setzt sie von innen auf das Dach – ein klarer Sicherheitsgewinn.

Wer ohne vorgeschriebene V16-Leuchte unterwegs ist, riskiert Bußgelder.

Good to Know: 

Wer mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug in Spanien unterwegs ist, darf weiterhin die im Herkunftsland vorgeschriebenen Geräte wie das Warndreieck nutzen. Für UrlauberInnen bedeutet das: Es gelten die Regelungen des Zulassungslandes des Fahrzeugs.

Mann mit Warnweste auf dem Standstreifen einer Autobahn
Mann mit Warnweste auf dem Standstreifen einer Autobahn @shutterstock

Vorteil für Reisende

Keine gefährlichen Wege mehr über die Autobahn, kein Stress beim Suchen nach dem Warndreieck und eine schnellere digitale Warnung für andere Verkehrsteilnehmende – das neue System bringt klare Vorteile für UrlauberInnen, die Spanien mit dem Mietwagen erkunden. Damit geht Spanien einen konsequenten Schritt in Richtung Verkehrssicherheit und Digitalisierung

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