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Rolf (56-60)
DeutschlandAus Deutschland
Verreist als Paar • August 2015 • 2 Wochen • Strand
Empfehlenswert
5,4 / 6

Allgemein
  • Preis-Leistungs-Verhältnis
    Sehr gut
  • Behindertenfreundlichkeit
    Gut
  • Zustand des Hotels
    Gut
  • Allgemeine Sauberkeit
    Gut

Probleme gab es immer wieder mit der lästigen Liegestuhlbelegung an Pool und Meer . Was scheinbar nicht in den Griff zu bekommen ist , wo es doch so einfach wäre ; lediglich ein Hotelangestellter sollte frühmorgens von allen belegten Liegestühle die Handtücher wegräumen. Und das solange , bis auch der letzte Handtuchbeleger merkt , dass es so nicht geht.


Zimmer
  • Sehr gut
    • Zimmergröße
      Sehr gut
    • Sauberkeit
      Sehr gut
    • Ausstattung des Zimmers
      Sehr gut

    Restaurant & Bars
  • Sehr gut
    • Atmosphäre & Einrichtung
      Gut
    • Sauberkeit im Restaurant & am Tisch
      Sehr gut
    • Essensauswahl
      Sehr gut
    • Geschmack
      Sehr gut

    Service
  • Sehr gut
    • Kompetenz (Umgang mit Reklamationen)
      Sehr gut
    • Freundlichkeit & Hilfsbereitschaft
      Sehr gut
    • Rezeption, Check-in & Check-out
      Sehr gut

    Familien
    • Kinderbetreuung oder Spielplatz
      Sehr gut
    • Familienfreundlichkeit
      Sehr gut

    Lage & Umgebung
  • Gut
    • Einkaufsmöglichkeiten in Umgebung
      Gut
    • Restaurants & Bars in der Nähe
      Gut

    Aktivitäten
  • Gut
    • Freizeitangebot
      Schlecht

    Beliebte Aktivitäten

    • Strand

    Pool
    • Zustand & Qualität des Pools
      Gut

    Strand
    • Entfernung zum Strand
      Sehr gut
    • Qualität des Strandes
      Gut

    Verkehrsanbindung
    • Lage für Sehenswürdigkeiten
      Gut

    Preis-Leistungs-Verhältnis: Sehr gutHotel entspricht der KatalogbeschreibungHotelsterne sind berechtigt
    Infos zur Reise
    Verreist als:Paar
    Dauer:2 Wochen im August 2015
    Reisegrund:Strand
    Infos zum Bewerter
    Vorname:Rolf
    Alter:56-60
    Bewertungen:4
    Kommentar des Hoteliers

    Hallo Rolf, vielen Dank für Ihre gute Bewertung. Thema Liegestuhlbelegung: Unser Kommentar Ja. Gäste müssen die allgemein zugänglichen Einrichtungen in einer Hotelanlage mit anderen teilen. Rechtlich gesprochen: Ein Gast hat an einem Liegestuhl kein alleiniges Benutzungsrecht. Wer schon im Morgengrauen zum Pool schleicht und «seinen» Liegestuhl mit einem Strandtuch «reserviert», verhält sich rücksichtslos gegenüber anderen Gästen und verletzt damit das Gesetz. Das Mietrecht verbietet den übermässigen Gebrauch einer gemieteten Sache. Tücher dürfen nicht konfisziert werden Zuwiderhandlungen werden unterschiedlich geahndet: Es gibt Hotels, in denen das Personal die auf den Liegestühlen deponierten Tücher einsammelt. Das ist rechtlich betrachtet zulässig, sofern der Eigentümer sein Tuch zurückbekommt. Auch wenn sich ein Gast ungebührlich aufführt, ihm sein Eigentum vorenthalten darf der Hotelier deswegen nicht. Das gleiche gilt selbstverständlich für andere Gäste. Sind die Liegestühle nicht fix zugeteilt, bleibt die Frage, wie lange ein Gast «seinen» in Besitz genommenen Liegestuhl verlassen darf. Schwimmen oder etwas essen gehen, dürfte weder als rücksichtslos noch als übermässige Nutzung gelten. Wer aber einen Liegestuhl stundenlang in Beschlag nimmt, ohne ihn zu nutzen, muss unter Umständen mit Sanktionen des Hotels rechnen, ganz bestimmt wird man sich den Zorn anderer Gäste auf sich ziehen. Beides ist der Erholung wenig dienlich. Mit freundlichen Grüßen, IZ FLOWER SIDE BEACH HOTEL TEAM & MANAGEMENT