- Preis-Leistungs-VerhältnisSehr gut
- BehindertenfreundlichkeitGut
- Zustand des HotelsGut
- Allgemeine SauberkeitGut
Probleme gab es immer wieder mit der lästigen Liegestuhlbelegung an Pool und Meer . Was scheinbar nicht in den Griff zu bekommen ist , wo es doch so einfach wäre ; lediglich ein Hotelangestellter sollte frühmorgens von allen belegten Liegestühle die Handtücher wegräumen. Und das solange , bis auch der letzte Handtuchbeleger merkt , dass es so nicht geht.
- ZimmergrößeSehr gut
- SauberkeitSehr gut
- Ausstattung des ZimmersSehr gut
- Atmosphäre & EinrichtungGut
- Sauberkeit im Restaurant & am TischSehr gut
- EssensauswahlSehr gut
- GeschmackSehr gut
- Kompetenz (Umgang mit Reklamationen)Sehr gut
- Freundlichkeit & HilfsbereitschaftSehr gut
- Rezeption, Check-in & Check-outSehr gut
- Kinderbetreuung oder SpielplatzSehr gut
- FamilienfreundlichkeitSehr gut
- Einkaufsmöglichkeiten in UmgebungGut
- Restaurants & Bars in der NäheGut
- FreizeitangebotSchlecht
Beliebte Aktivitäten
- Strand
- Zustand & Qualität des PoolsGut
- Entfernung zum StrandSehr gut
- Qualität des StrandesGut
- Lage für SehenswürdigkeitenGut
Infos zur Reise | |
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Verreist als: | Paar |
Dauer: | 2 Wochen im August 2015 |
Reisegrund: | Strand |
Infos zum Bewerter | |
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Vorname: | Rolf |
Alter: | 56-60 |
Bewertungen: | 4 |
Hallo Rolf, vielen Dank für Ihre gute Bewertung. Thema Liegestuhlbelegung: Unser Kommentar Ja. Gäste müssen die allgemein zugänglichen Einrichtungen in einer Hotelanlage mit anderen teilen. Rechtlich gesprochen: Ein Gast hat an einem Liegestuhl kein alleiniges Benutzungsrecht. Wer schon im Morgengrauen zum Pool schleicht und «seinen» Liegestuhl mit einem Strandtuch «reserviert», verhält sich rücksichtslos gegenüber anderen Gästen und verletzt damit das Gesetz. Das Mietrecht verbietet den übermässigen Gebrauch einer gemieteten Sache. Tücher dürfen nicht konfisziert werden Zuwiderhandlungen werden unterschiedlich geahndet: Es gibt Hotels, in denen das Personal die auf den Liegestühlen deponierten Tücher einsammelt. Das ist rechtlich betrachtet zulässig, sofern der Eigentümer sein Tuch zurückbekommt. Auch wenn sich ein Gast ungebührlich aufführt, ihm sein Eigentum vorenthalten darf der Hotelier deswegen nicht. Das gleiche gilt selbstverständlich für andere Gäste. Sind die Liegestühle nicht fix zugeteilt, bleibt die Frage, wie lange ein Gast «seinen» in Besitz genommenen Liegestuhl verlassen darf. Schwimmen oder etwas essen gehen, dürfte weder als rücksichtslos noch als übermässige Nutzung gelten. Wer aber einen Liegestuhl stundenlang in Beschlag nimmt, ohne ihn zu nutzen, muss unter Umständen mit Sanktionen des Hotels rechnen, ganz bestimmt wird man sich den Zorn anderer Gäste auf sich ziehen. Beides ist der Erholung wenig dienlich. Mit freundlichen Grüßen, IZ FLOWER SIDE BEACH HOTEL TEAM & MANAGEMENT