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Sabine(31-35)Deutschland
1 Bewertungen
Vor 15 Jahren • Verreist als Familie im August 2010
Hotel eigentlich ausreichend
3,3 / 6

  • Behindertenfreundlichkeit
    Sehr schlecht
  • Zustand des Hotels
    Eher gut
  • Allgemeine Sauberkeit
    Eher gut

Zimmer gut, Bad renoviert, aber mußte Kinder mit kalterm Wasser duschen, sind dann jeden Abend ins Wellenbad, dank Ruhpolding Card kostenlos. Die Laune des Gastgebers ist nicht akzeptabel, wir sind miespetrig empfange worden. Die Wirtin ist sehr zuvorkommend kann seine Laune aber nicht ganz ausgleichen. Wir haben uns nicht willkommen gefühlt.


Zimmer
  • Eher gut
    • Zimmergröße
      Gut
    • Sauberkeit
      Eher schlecht
    • Ausstattung des Zimmers
      Eher gut

    Restaurant & Bars
  • Eher gut
    • Atmosphäre & Einrichtung
      Eher schlecht
    • Sauberkeit im Restaurant & am Tisch
      Eher gut
    • Essensauswahl
      Eher schlecht
    • Geschmack
      Eher gut

    Service
  • Sehr schlecht
    • Kompetenz (Umgang mit Reklamationen)
      Sehr schlecht
    • Freundlichkeit & Hilfsbereitschaft
      Schlecht
    • Rezeption, Check-in & Check-out
      Sehr schlecht

    Familien
    • Familienfreundlichkeit
      Schlecht

    Lage & Umgebung
  • Gut
    • Einkaufsmöglichkeiten in Umgebung
      Eher gut
    • Restaurants & Bars in der Nähe
      Eher schlecht

    Aktivitäten

    Beliebte Aktivitäten

    • Sonstiges

    Verkehrsanbindung
    • Lage für Sehenswürdigkeiten
      Sehr gut

    Preis-Leistung
  • Eher gut

  • Kommentar des Hoteliers

    Da unser Haus ab 01.03.10 zu 85% ausgebucht ist kann es nicht sein das Fr. Sabine Kaltes Wasser hatte. Denn sonst müßten 22 Zimmer auch kein Wasser haben. Wenn dem so war warum hat Sie das Hotel nicht Informiert? Ich gehe davon aus das Sie nicht in unserm Haus waren. Ich möchte ein Nachweis das eine Frau Sabine in meinem Haus war. Es gibt in unserem Haus nur eine Chefin sollte Fr. Sabine sich mit anderem Personal unterhalten haben ist das kein Chef. Dies ist ein Bewertungsportal für ein Hotel und nicht für Personen. Artikel 1 des Grunggesetz die würde des Menschen ist....... Dieses Urteil streichen da dies ein Werturteil eines Menschen ist. Mit freundlichen Grüßen Simone Kunzke

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