- Preis-Leistungs-VerhältnisEher gut
Gebucht hatten wir eine Wohnung mit einem heimeligen Kachelofen und einem schönem Blick übers Zillertal. Bekommen hatten wir einen Blick aufs Industriegebiet und einen verkleideten Heizkörper, der nicht mal richtig warm wurde. Der Chef des Hauses sollte an einem angemessenen Umgangston mit seinen Gästen arbeiten. Auf meine Bitte nach einem Babybett, welches ich im Vorfeld mit gebucht hatte!!!! war die Reaktion fernab von allem was ich im Urlaub je erlebt habe! Unverschämt, respektlos, cholerisch und frech…mir, dem Gast gegenüber! Auch wenn es nach 20 Uhr war… so eine Art und Weise gehört sich nicht!
Beliebte Aktivitäten
- Sonstiges
Infos zur Reise | |
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Verreist als: | Familie |
Dauer: | 1 Woche im Oktober 2024 |
Reisegrund: | Sonstige |
Infos zum Bewerter | |
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Vorname: | Anne |
Alter: | 36-40 |
Bewertungen: | 1 |
Sehr geehrte Frau Anne, vielen Dank für Ihre ausführliche Bewertung und die Zeit dafür. Wir bedauern sehr, dass Sie Ihren wohlverdienten Urlaub aufgrund unseres Service (leider hatten wir einen Rausfallschutz anstatt eines Kinderbettes für Ihr 2 -jähriges Kind vorbereitet und den Kinderstuhl vergessen aufzustellen, wofür wir uns am Abend vielmals entschuldigt hatten) nicht in vollen Zügen genießen konnten. Wir hatten Ihnen persönlich Ihr Appartement gezeigt und auch erklärt, dass wir für Ihr Kleinkind eine Kinderausstattung und u.a. einen Rausfallschutz vorbereitet hatten. Wir bedauern sehr, dass unser Housekeeping nach 20 Uhr nicht mehr vor Ort ist. Wir hatten Sie daher gefragt, ob wir die erste Nacht abwarten und das Kinderbett am nächsten Tag aufstellen können. Hintergrund hierfür ist, dass die Erfahrung der letzten Jahre immer wieder gezeigt hat, dass Kinder (auch Kinder die jünger als 2 Jahre sind) dann auch lieber im hochwertigen Boxspringbett mit Rausfallschutz schlafen. Auf Ihren Wunsch haben wir Ihnen dann um 20:30 Uhr das gewünschte Kinderbett und den Kinderstuhl aufgestellt. In ihrer Appartementkategorie haben wir einen Kachelofen, welcher elektronisch beheizt werden kann. Ein Kachelofen mit Befeuerung in Form eines echten Holzofens ist gewerberechtlich weder genehmigungsfähig und würden das ohnehin als Gastgeber und der Erfahrung keinem Gast aus Sicherheitsgründen zumuten. Wir nehmen Ihre Feedback gerne auf und werden bei der Produktbeschreibung zukünftig dies mit einer Fussnote *elektrisch ergänzen. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie für die Zukunft vor allem Lebensfreude und Gesundheit! Freundliche Grüße aus dem herbstlichen Zillertal Ihr Gastgeber Stephan Haas mit Familie und Kinder