- Preis-Leistungs-VerhältnisSchlecht
Altes FDGB Hotel aber gut erneuert .Zimmer waren okay aber für Kinder sehr sehr schlecht mit der Aufbettung .Bad war okay. Poolbereich war schön.
Aufbettung für Kind war im wohnbereich und wie soll das Kind dann vor den Erwachsenen ins Bett gehen Also sehr sehr schlecht und wir finden das als unangemessen für diesen Preis. Angegeben war Extra Bett für 7 jähriges Kind. Also Betrug
Essen war vielfältig und alles da ausser bei Halbpension erwartet man ein Getränk frei zum Essen
Ein Tag vor Abreise wurde erst der Mülleimer geleert also schlecht
Beliebte Aktivitäten
- Sonstiges
Infos zur Reise | |
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Verreist als: | Familie |
Dauer: | 3-5 Tage im August 2025 |
Reisegrund: | Sonstige |
Infos zum Bewerter | |
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Vorname: | Detlef |
Alter: | 61-65 |
Bewertungen: | 1 |
Sehr geehrter Detlef, mir scheint Ihre Unzufriedenheit mit vergangenem Urlaub ist einer Unkenntnis und auch fehlender Vorbereitung entwachsen. Dennoch möchte ich im Namen aller für die versäumte Erholung um Nachsicht bitten. Gern möchte ich zwei Punkte aufgreifen um für die hoffentlich beim nächsten Aufenthalt eintretende Zufriedenheit zu sorgen. Auf unserer Webseite finden Sie unter der Kategorie Zimmer gleich zu Beginn die Information der preislichen Staffelung je nach Alter bei Kindern. Bei einer kostenpflichtigen Unterbringung von 50% bei Ihrem Kind liegt demnach mit einer Rechnungsangabe des Kinderbettes kein Betrug vor! Es ist mir nicht zu erklären wie es zu einer Erwartung eines Freigetränks am Abend gekommen ist. Langjährige Erfahrungen zeigen, dass dieser Irrtum recht ausgeprägt verbreitet ist. Daher haben wir einen entsprechenden Hinweis auf unserer Webseite hinterlassen, der wie folgt formuliert ist: " Getränke sind nicht inklusive". Damit auch Ihre folgenden Urlaube nicht durch diesen Irrglauben einen Einbruch in der Entspannung erfahren, möchte ich Sie informieren, dass inkludierte Getränke bei einer HP+ zu erwarten sind. Bereits enthaltene Leistungen zeichnen sich nicht selten durch eine weniger attraktive Auswahl und geringere Qualität aus. Falls Sie doch mal in die Verlegenheit freier Getränke im Rahmen einer regulären Halbpension kommen sollten, ist das ein rares Beispiel von Freiwilligkeit des Unternehmens und kann insofern weder an dieser noch an anderer Stelle als rechtmäßig eingefordert werden! Ich wäre Ihnen sehr verbunden diese beiden Punkte aus Ihrer Kritik zu streichen da hier kein zu beklagender Bestand vorherrscht. Falls Sie wieder mal das Erzgebirge als Reiseziel reizen sollte, würden wir uns über eine erneute Buchung sehr freuen. Freundliche Grüße Ihre Hanna Siebert