Das Verbot gilt nur an Stränden, welche in besonderen Regionen liegen, welche als Naturschutzgebiete ausgewiesen sind. Das Hotel hat einen eigenen Strand direkt vor der Anlage. Dieser Bereich ist davon nicht betroffen. Jedoch kann es durchaus sein, dass man auf Ausflügen in der Umgebung auf Strände trifft, bei denen es keine Vermietung von Liegen gibt aus besagten Gründen.
Adrian am 11. Mai 2026
Merkt man etwas von den neuen Richtlinien betreffend Einschränkung/Verbot von Sonnenliegen am Strand in diese Region?
Ulrike am 16. Mai 2026
