Gewinnspiel HolidayCheck Premium EM Tippspiel
Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer / die Teilnehmerin die folgenden Teilnahmebedingungen:
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Teilnahmebedingungen gelten ergänzend zu den Angaben im Gewinnspielaufruf („HolidayCheck Premium EM Tippspiel“) für alle Gewinnspiele des Veranstalters im Sinne der Ziffer 2 der vorliegenden Teilnahmebedingungen.
1.2. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer / die Teilnehmerin diese Teilnahmebedingungen an.
2. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die HolidayCheck AG, Bahnweg 8, 8598 Bottighofen, Schweiz (nachfolgend „HolidayCheck“ genannt), die das Gewinnspiel durchführt.
3. Teilnahme
3.1. Die Gewinne und die möglichen Teilnahmewege sowie der Teilnahmeschluss ergeben sich aus der Gewinnspielbeschreibung in Ziffer 3.2. Die Teilnahme ist nur bis zum angegebenen Zeitraum möglich. Bis dahin muss eine Teilnahme abgeschlossen sein (einschließlich etwaiger Registrierungsbestätigung bei Online-Registrierung). Maßgeblich ist der Zugang beim Veranstalter.
3.2. Im Rahmen des Gewinnspiels verlost HolidayCheck vom 06.06.2024 bis einschließlich 14.07.2024 („Aktionszeitraum“) die im Abschnitt 3.3 aufgelisteten Gewinne. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch das vollständige Ausfüllen der Tipp-Formulare. Pro Land gibt es ein Tipp-Formular mit jeweils 3 Spielen. Für jedes Land wird ein Gutschein verlost. Zur Auslosung zugelassen sind alle Premium-Mitglieder die alle Spiele eines Landes korrekt mit gewonnen, verloren oder unentschieden getippt haben. Abgabe der Tipps ist jeweils bis zum Anpfiff des jeweiligen ersten Spiels eines Landes möglich. Das bedeuetet für Deutschland bis zum 14.06.24, für Schweiz bis zum 15.06.24 und für Österreich bis zum 17.06.24. Das Finalspiel kann von 12.07-14.07.2024 getippt werden. Auch hier qualifiziert sich für die Auslosung jedes Premium-Mitglied, das das Tipp-Formular korrekt ausfüllt. Die Tipp-Formulare befinden sich auf www.holidaycheck.de/premium/em24. Durch richtiges Tippen aller Spiele der ersten Gruppenphase eines Landes qualifiziert man sich für den jeweligen Gewinn des Landes. Es ist möglich für nur ein Land oder alle Länder und/oder das Finalspiel zu tippen.
3.3. Im Aktionszeitraum verlost HolidayCheck 3 Hotelgutscheine von Best Western für jeweils 2 Übernachtungen mit Frühstück für 2 Personen. Diese werden unter allen Premium-Mitgliedern mit korrekt ausgefülltem Tipp-Formular (siehe 3.2.) verlost. Für Deutschland werden 2 Übernachtungen mit Frühstück im Best Western Hotel Arabellapark München verlost. Für Östereich werden 2 Übernachtungen mit Frühstück im Best Western Parkhotel Hagenberg verlost und für die Schweiz-Spiele werden 2 Übernachtungen mit Frühstück im Best Western Ahorn Hotel in Oberwiesenthal verlost. Die Gutscheine werden vom Best Western Hotel ausgestellt und können bis 31.12.2025 eingelöst werden. Alle Einlösebedingungen finden sich auf dem Hotelvoucher. Für das Finalspiel verlost HolidayCheck eine Pauschalreise für das Anda Barut Collection Hotel in Didim. Die Pauschalreise ist einlösbar für eine Abreise von 01.09.-31.10.2024 für max. 2 Personen mit einem Kind und umfasst 7 Übernachtungen mit All Inclusive sowie den Flug. Weitere Informationen zur Einlösung des Gewinns erhält der Gewinner oder die Gewinnerin per E-Mail.
3.4. Sofern die Teilnahmemöglichkeit für alle oder einzelne Teilnahmewege an weitere Bedingungen (z.B. eine Bestellung oder Einwilligung) geknüpft ist, wird dies in der Gewinnspielbeschreibung dargestellt.
3.5. Wird die Teilnahme an dem Gewinnspiel an die Abgabe einer Einwilligung geknüpft, ist die Abgabe der Einwilligung Gegenleistung für die Teilnahme an dem Gewinnspiel und damit wesentlicher Vertragsbestandteil der vorliegenden Teilnahmebedingungen. Die Möglichkeit zum späteren Widerruf einer Bestellung oder der Einwilligung bleibt hiervon unberührt. Wird der Widerruf vor Teilnahmeschluss erklärt, behält sich der HolidayCheck das Recht vor, den Teilnehmer / die Teilnehmerin von der Gewinnermittlung auszuschließen.
3.6. Sofern die Erreichbarkeit des Gewinnspiels aus technischen Gründen eingeschränkt ist, resultieren hieraus keine Ansprüche gegen den Veranstalter oder die Gewinnspielpartner.
4. Teilnahmeberechtigte Personen
4.1. Teilnehmen dürfen ausschließlich natürliche Personen ab 18 Jahren, voll geschäftsfähig, mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, der Schweiz oder in Österreich. Eine Mehrfachteilnahme ist nicht möglich. Die aktive Mitgliedschaft bei HolidayCheck Premium ist Vorraussetzung für die Teilnahme.
4.2. Die Teilnahme über Gewinnspieleintragungsdienste oder über Gewinnspiel-Robots ist unzulässig.
4.3. Die Beeinflussung der Chancengleichheit durch technische Manipulation, Mehrfachteilnahme und die Übermittlung falscher Angaben zur Person oder ein vergleichbar schwerer Verstoß führen zum – ggf. nachträglichen – Ausschluss von der Teilnahme. HolidayCheck kann in diesen Fällen zudem Gewinne aberkennen und diese zurückfordern.
5. Gewinnermittlung und Bekanntgabe des Gewinners /der Gewinnerin
5.1. Die Gewinner und / oder Gewinnerinnen werden eine Woche nach Teilnahmeschluss unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmenden per Zufallsgenerator ermittelt und innerhalb einer Woche nach der Ermittlung per E-Mail, über den Gewinn benachrichtigt. Ermittelte Gewinner / Gewinnerinnen sind dazu verpflichtet, HolidayCheck innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe der Gewinnermittlung über die Annahme des Gewinns zu informieren. Meldet sich der Gewinner / die Gewinnerin nicht oder nicht rechtzeitig auf diese ihm oder ihr übersandte Gewinnbenachrichtigung zurück, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein neuer Gewinner / eine neue Gewinnerin per Zufallsgenerator gezogen.
5.2. Sofern noch nicht alle für die Gewinnbereitstellung erforderlichen Daten vorliegen, werden die Gewinner / Gewinnerinnen aufgefordert, diese Angaben binnen einer angemessenen Frist an HolidayCheck zu übermitteln. Gehen von einem Gewinner / einer Gewinnerin innerhalb der in der Benachrichtigung genannten, angemessenen Frist die angeforderten Angaben nicht ein, so verfällt der Gewinnanspruch und der Gewinn wird erneut vergeben.
5.3. Der Gewinner / die Gewinnerin kann innerhalb der zu dem Gewinnspiel zugehörigen Portale von HolidayCheck (insbesondere Webseiten, Social-Media-Kanälen) mit seinem Vornamen, dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie dem Wohnort veröffentlicht werden.
6. Gewinnabwicklung
Eine Barauszahlung, Änderung oder ein Ersatz des Gewinns sowie eine Übertragung des Gewinnanspruchs auf einen Dritten sind ausgeschlossen.
7. Datenschutz
7.1. HolidayCheck verarbeitet (auch mit Hilfe von Dienstleistern) die von den Teilnehmenden angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1b) DSGVO, soweit und solange dies zur Durchführung des Gewinnspiels und zur Gewinnbereitstellung erforderlich ist oder die Teilnehmer anderweitig eingewilligt haben. Zwecks Gewinnbereitstellung werden die Kontaktdaten der Teilnehmer / Teilnehmerinnen ggf. an mit der Bereitstellung des Preises beauftragte Dritte offengelegt. Soweit das jeweilige Gewinnspiel an die Abgabe einer Einwilligung geknüpft ist, ist die Bereitstellung der jeweils als „erforderlich für die Teilnahme am Gewinnspiel“ gekennzeichneten personenbezogenen Daten durch den Teilnehmer / die Teilnehmerin wesentliche Gegenleistung und damit zwingend erforderlich zur Begründung beziehungsweise Durchführung des vorliegenden Vertrages.
7.2. Die Verarbeitung zusätzlicher personenbezogener Daten beziehungsweise die Verarbeitung zu anderen Zwecken, etwa zur Bekanntgabe weiterführender Angaben zu dem Gewinner / der Gewinnerin (Abbildung, vollständiger Name) innerhalb der Portale des Veranstalters, erfolgt ausschließlich auf der Grundlage einer gesonderten Einwilligung der jeweils betroffenen Person (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO).
7.3. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie unter https://www.holidaycheck.de/datenschutz.
8. Besondere Regelungen zur Durchführung des Gewinnspiels innerhalb sozialer Netzwerke
Soweit das Gewinnspiel auch über soziale Netzwerke (z.B. Instagram, Facebook) veranstaltet oder beworben wird, gelten die nachfolgenden Regelungen ergänzend:
8.1. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel begründet keinerlei Rechtsansprüche gegen den Betreiber des jeweiligen sozialen Netzwerks. Jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin stellt den Betreiber des sozialen Netzwerks von jeglicher Haftung frei. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu dem jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks und wird in keiner Weise von diesem gesponsert, unterstützt oder organisiert.
8.2. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind direkt an HolidayCheck (info@holidaycheck.com) und nicht an das jeweilige soziale Netzwerk zu richten.
9. Vorzeitige Beendigung, Anpassung oder Änderung des Gewinnspiels
HolidayCheck behält sich ferner das Recht vor jederzeit, diese Teilnahmebedingungen zu ändern, anzupassen oder abzuändern und das Gewinnspiel ohne Ankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Von dieser Möglichkeit macht HolidayCheck insbesondere Gebrauch, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
10.2. Diese Teilnahmebedingungen, einschließlich der Gewinnspielmechanik und der Angaben im Gewinnspielaufruf stellen die abschließenden Regelungen für die Aktion dar.
10.3. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Teilnehmer / die Teilnehmerin als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
10.4. Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahme- und Durchführungsbedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.