Reiserecht
Flugverspätung: Das sind Deine Rechte und Ansprüche
Eine Flugverspätung ist immer ärgerlich. Schließlich willst Du schnell in den Urlaub und endlich mal wieder die Seele baumeln lassen. Es ist daher nur gerecht, dass es für eine Flugverspätung eine Entschädigung gibt. Welche Ansprüche Du geltend machen kannst, erfährst Du hier.
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Flugverspätung: Fluggastrechte in der EU
Bist Du in der EU mit dem Flugzeug unterwegs, gilt in vielen Fällen für Dich die europäische Fluggastrechteverordnung. Die klingt etwas kompliziert, ist aber wichtig. Denn von ihr profitierst Du, wenn Dein Flug mal verspätet war. Sie sorgt dann dafür, dass Du bei einer Verspätung verschiedene Ansprüche gegen die Airline geltend machen kannst. Die europäische Fluggastrechteverordnung greift immer dann, wenn
- Du in einem EU-Land losfliegst oder
- Du in einem EU-Mitgliedsstaat landest und der Sitz der Fluggesellschaft in der EU ist.
Je nachdem, wie stark verspätet Dein Flug war und wohin Du gereist bist, hast Du verschiedene Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft. Neben einer Entschädigung hast Du häufig auch einen Anspruch auf Betreuungsleistungen durch die Airline.
Wann hast Du Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Flugverspätung?
Einen Anspruch auf eine Entschädigung hast Du immer dann, wenn Dein Flug so stark verspätet ist, dass Du mehr als drei Stunden später als geplant am Zielort ankommst.
Auf welche Entschädigung hast Du einen Anspruch?
Wie viel Geld Du von der Fluggesellschaft als Entschädigung fordern kannst, hängt von der gebuchten Flugstrecke und von der tatsächlichen Dauer der Verspätung ab.
- Bei allen Kurzstrecken bis 1.500 km stehen Dir 250 Euro als Entschädigung zu.
- Handelt es sich um einen Mittelstreckenflug mit einer Flugstrecke von über 1.500 km innerhalb der EU, sind es 400 Euro. Gleiches gilt für Flüge über 1.500 km und bis 3.500 km auf anderen Strecken.
- Bei allen anderen Flügen (z. B. Langstrecke über 3.500 km über die EU hinaus) bekommst Du 600 Euro als Entschädigung zurück.
Allerdings werden diese Beträge nicht bei jeder Flugverspätung ausgezahlt. Die Fluggesellschaft kann diese Entschädigung um die Hälfte kürzen. Dies ist dann möglich, wenn sie einen alternativen Flug anbietet. Mit diesem darf die Verspätung auf einer Kurzstrecke dann jedoch nicht mehr als zwei Stunden oder auf einer Mittelstrecke nicht mehr als drei Stunden betragen. Bei Langstrecken kann die Airline die Entschädigung halbieren, wenn die Verspätung des Ersatzflugs nicht größer als vier Stunden war. Entscheidend dabei ist immer, wann Dein Flug am Zielort angekommen ist. Übrigens spielt es keine Rolle, wie viel Du für Dein Flugticket bezahlt hast. Die Entschädigungssumme hängt allein von der gebuchten Flugstrecke und der Verspätung ab.
Welche Betreuungsleistungen stehen Dir bei einer Flugverspätung zu?
Wenn Du unerwartet lange am Flughafen auf Deinen Abflug warten musst, weil er verspätet ist, knurrt schon mal der Magen. Daher muss Dich die Fluggesellschaft in dieser Zeit angemessen betreuen und verpflegen. Einen Anspruch auf Betreuungsleistungen hast Du in diesen Fällen:
- bei Kurzstreckenflügen (bis 1.500 km) bei einer Verspätung des Abflugs von mindestens zwei Stunden,
- bei Mittelstreckenflügen (mehr als 1.500 km) innerhalb der EU und bei allen anderen Flügen über 1.500 km und bis 3.500 km, wenn der Abflug mindestens drei Stunden verspätet ist,
- bei allen weiteren Flügen, wenn der Abflug um vier oder mehr Stunden verspätet ist.
Zu den Betreuungsleistungen gehören Mahlzeiten und Erfrischungen. Sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit stehen. Verspätet sich der Abflug so stark, dass Du erst am nächsten Tag fliegen kannst, muss die Fluggesellschaft eine Hotelübernachtung stellen. Auch den Hin- und Rücktransport zum bzw. vom Hotel muss die Airline zahlen. Außerdem steht es Dir laut Fluggastrechteverordnung zu, bei einer solchen Flugverspätung zwei kostenlose Telefongespräche zu führen oder kostenlos zwei Telexe, Faxe oder E-Mails zu verschicken.
Wann muss eine Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen?
Eine Fluggesellschaft muss keine Entschädigung zahlen, wenn die Flugverspätung wegen außergewöhnlicher Umstände passiert. Diese Umstände sind Ereignisse, welche die Fluggesellschaft nicht beherrschen kann. Außergewöhnliche Umstände sind in der Regel beispielsweise:
- schlechtes Wetter
- Naturkatastrophen
- besondere Sicherheitsrisiken wie politische Instabilität oder Terrorgefahr
- Sperrung des Luftraums
- Grenzschließungen
- Streik
- Vogelschlag
Wie lange hast Du einen Anspruch auf die Entschädigung?
Mach Deine Ansprüche bei einer Flugverspätung am besten gleich geltend. So kannst Du es nicht vergessen. Grundsätzlich besteht aber kein Grund zur Eile: Dein Anspruch auf eine Entschädigung für eine Flugverspätung ist erst nach drei Jahren zum Ende des Kalenderjahrs verjährt. War Dein Flug also im Juli 2025 verspätet, kannst Du bis zum 31.12.2028 Deinen Anspruch geltend machen.
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