@porta01 sagte:
Da deutsche Veranstalter am 22.02. durchaus Urlauber nach Tunesien geschickt haben - auch in unser Hotel - werde ich nun noch zusätzlich prüfen in wie weit hier wegen entgangener Urlaubsfreuden noch etwas erreicht werden kann.
Meine Frist an den RV wegen der Übernahme der Mehrkosten der Umbuchung von rund 1.000 Euro läuft bis zum 01.03.2011. Sollte bis dahin nichts passiert sein, wird von mir am 02.03.2011 am Amtsgericht Hannover eine Schadensersatzklage eingereicht. Dazu kommt unter Umständen noch eine Klage auf Zahlung von Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden wegen der unbegründeten Nichtdurchführung unserer gebuchten und bezahlten Reise am 22.02.2011.
sollte ich mich irgendwie wiederholen, bitte ich um Nachsicht:
Im Nachhinein sehen wir, dass alles relativ glimpflich abgelaufen ist und es eigentlich keinen Grund zur Panik gegeben hätte. Im Nachhinein, wohlgemerkt.
Am Beginn der Unruhen hat jeder gehofft, es handle sich um Strohfeuer von ein paar Tagen. Hätten die Veranstalter "die Nerven weggeworfen" und sofort umgebucht / storniert, wäre es auch nicht jedem Recht gewesen (und überhaupt, wenn dann doch nix gewesen wäre!).
So, ich saß selber fast 30 Jahre am RB-Schalter und habe selbst ähnlich Situationen mehrmals mitgemacht. Und ich bin - als Unternehmen - selbst mehrmals um Geld "gestorben". Auch von dieser Seite her kann ich den Frust nachvollziehen.
Aber mir ist es trotzdem zu einfach gestrickt, nun auf eine Schadenersatzklage und auf entgangene Urlaubsfreuden zu klagen. Denn die Umkehrung des Ganzen wäre: der Kunde wäre geflogen und hätte Schaden (am eigenen Leib...) erfahren, dann würde er jetzt wohl den Veranstalter klagen, der als Fachmann ihn vorsätzlich in die Hölle geschickt hat, oder?
Als in den 1990er Jahren ITAS, damals der größte österreichische Reiseveranstalter, über Nacht völlig ungeahnt in Konkurs ging, waren nicht nur mehrere Zehntausende Urlauber zurück zu holen, sondern eben so viele Buchungen umzubuchen oder zu stornieren. Damals sind Reisebüros um fünfstellige Euro-Provisionszahlungen gestorben und haben Nächtelang Umbuchungen usw. durchgeführt. Es war nicht wirklich lustig für uns in den Reisebüros. Aber es war und ist eben Teil des Wirtschaftslebens, dass es Ausnahmesituationen gibt.
Ansonsten möchte ich mich nicht zu den zahlreichen Rückfragen wirklich äußern. So viel vielleicht: auch am anderen Ende der Leitungen sitzen "nur" Mitarbeiter, die sagen oder schreiben können, was sie von oben erfahren und dürfen.
Nachsatz: entgangenen Urlaubsfreunde wird meines Erachtens zu hundert Prozent nicht stattgegeben werden; diese Ausnahmesituation werden auch Richter als eine solche sehen;