Ich lehne es ab, mich an spekulativen Fällen in dieser Form zu beteiligen. Wenn, dann ein klarer Fall mit Fakten und nicht "später, früher, irgendwann". Eine Ankündigung, es gäbe eine "zwangsweise Evakuierung" ist Humbug, so etwas kann und wird und hat es nie gegeben.
Richtig ist, aber auch das ist ganz einfaches Vertragsrecht und kein Grund für eine Grundsatzdebatte, wenn jemand denkt, die Kündigung sei rechtswidrig erfolgt und ihm deshalb (möglicherweise) ein Nachteil entstanden, dass dies letztendlich gerichtlich zu klären wäre. Ich hab auch irgendwo mal geschrieben, dass ich Bedenken habe, für Badeurlaube am Roten Meer die Reiseverträge unter Berufung auf 651 j BGB zu kündigen, was aber für beide Seiten, Kunden und Veranstalter, seine Gültigkeit besaß. Dies war natürlich vor der offiziellen Reisewarnung des AA, die von vielen usern hier vehement gefordert und herbeigebet wurde.
Im anderen thread hast du geschrieben:
"Aber die Rechtslage ist undurchsichtig," und ich sage nochnmal, dass sie das nicht ist, sondern lediglich ungeklärt. Es gibt eine Menge Urteile zu 651 j BGB und es würde nicht schaden, diese und die entsprechenden Kommentare dazu zu lesen.
Dann wird auch die Rolle des AA klar (z. Teil wird die Rechtmäßigkeit der Kündigung auch bei vorliegen einer bloßen Warnung bejaht) und man kann sich selbst eine Meinung zur "causa hurghada" machen.
Hier noch ein link zu einer Abhandlung des (nicht nur) von mosaik geschätzten Reiserechtsexperten Prof. Führich, die zwar etwas gänzlich anderes behandelt (Naturereignis) und auch schon etwas älter ist, dennoch in ihrer Gesamtheit auch heute noch zutrifft.