• curiosus
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    geschrieben 1298394536000

    ...ich verstehe sehr wohl, aber anscheinend einseitig. Wo habe ich geschrieben, daß Anfang März die RV/AL alle ohne ein wenn und aber nach Plan alles anbieten und durchführen werden ode wo, daß Du den Wahltermin genannt hast? :frowning:

    Ein Garantie zur Durchführung der Reisen habe ich somit nie abgegeben und werde dieses auch nicht für andere... ;)

  • gabriela_maier
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    geschrieben 1298395144000

    @chepri:

    um das Thema zu konkretisieren eine Fallkonstruktion: gebuchter Urlaub in Ägypten wann immer das auch war, Reiseantritt ca. 23./24.1.2011, Reisedauer 3 oder auch 4 Wochen, irgendwann ca. 05.02. oder ein bischen später, what else, die Info vom RV, das er auf Grund der Lage in Ägypten zwangsweise den Rückflug nach Deutschland am 8./9./10.2. egal vornehmen wird.

    Ich habe hier Berichte gelesen, die dahingehend tendieren, und einen Nachsatz hatten, wonach der RV im Falle des Nichtaktzeptierens den Reisevertrag kündigen würde. Ich sehe aber allein diese Ankündigung schon als Kündigung an. Wenn du jetzt sagst, sie kann sich nicht auf Informationen des AA stützen ( leuchtet mir ein ), müsste das doch vor Gericht geklärt werden. In Ägypten waren die Flughäfen am Roten Meer nie gesperrt, die RV hätten demzufolge ihre termingerechte Rückholpflicht erfüllen können. Das wollten sie aber aus Kostengründen nicht.

    Gruss Gabriela

  • chepri
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    geschrieben 1298395913000

    Ich lehne es ab, mich an spekulativen Fällen in dieser Form zu beteiligen. Wenn, dann ein klarer Fall mit Fakten und nicht "später, früher, irgendwann". Eine Ankündigung, es gäbe eine "zwangsweise Evakuierung" ist Humbug, so etwas kann und wird und hat es nie gegeben.

    Richtig ist, aber auch das ist ganz einfaches Vertragsrecht und kein Grund für eine Grundsatzdebatte, wenn jemand denkt, die Kündigung sei rechtswidrig erfolgt und ihm deshalb (möglicherweise) ein Nachteil entstanden, dass dies letztendlich gerichtlich zu klären wäre. Ich hab auch irgendwo mal geschrieben, dass ich Bedenken habe, für Badeurlaube am Roten Meer die Reiseverträge unter Berufung auf 651 j BGB zu kündigen, was aber für beide Seiten, Kunden und Veranstalter, seine Gültigkeit besaß. Dies war natürlich vor der offiziellen Reisewarnung des AA, die von vielen usern hier vehement gefordert und herbeigebet wurde.

    Im anderen thread hast du geschrieben:

    "Aber die Rechtslage ist undurchsichtig," und ich sage nochnmal, dass sie das nicht ist, sondern lediglich ungeklärt. Es gibt eine Menge Urteile zu 651 j BGB und es würde nicht schaden, diese und die entsprechenden Kommentare dazu zu lesen. 

    Dann wird auch die Rolle des AA klar (z. Teil wird die Rechtmäßigkeit der Kündigung auch bei vorliegen einer bloßen Warnung bejaht) und man kann sich selbst eine Meinung zur "causa hurghada" machen.

    Hier noch ein link zu einer Abhandlung des (nicht nur) von mosaik geschätzten Reiserechtsexperten Prof. Führich, die zwar etwas gänzlich anderes behandelt (Naturereignis) und auch schon etwas älter ist, dennoch in ihrer Gesamtheit auch heute noch zutrifft.

  • gabriela_maier
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    geschrieben 1298397354000

    Also einen solchen Schmarrn habe ich noch nicht gelesen. Ich war zugegen, wo den belgischen Urlaubern abends eine Info durch die Türspalte geschoben wurde, das sie am nächsten Tag in die Türkei geflogen werden, und weiss von österreichischen Urlaubern, da sie bis zum Tage x die Zimmer räumen müssten. Ich habe hier auch gelesen, das deutsche RV ihre Urlauber ultimativ aufgefordert haben, die Koffer zu packen.

    Niemand spricht von Spekulationen, daran will sich keiner beteiligen. Aber es ist gestattet von Rechtsunsicherheiten zu sprechen, und die Frage zu stellen, gab`s das schon mal, gibt es u.U. schon Urteile in der Richtung ? Wenn du dich an der Diskussion nicht beteiligen willst ist das deine Entscheidung, aber dann ziehe dich auch komplett zurük. Ich hatte schliesslich sehr konkrete Fragen an dich gestellt. Also ganz ehrlich: hier enttäuscht du mich ein bischen.

    Gruss Gabriela

  • chepri
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    geschrieben 1298398921000

    @gabriela_maier sagte:

    Also einen solchen Schmarrn habe ich noch nicht gelesen.

     Ich hatte schliesslich sehr konkrete Fragen an dich gestellt. 

    Was du mit Schmarrn meinst, kann ich nur vermuten: Die Verneinung der zwangsweisen Rückführung. Und dabei bleibe ich. Kein Urlauber wäre mit Gewalt in einen Flieger gesetzt worden, wer bleiben wollte, konnte bleiben, hätte allerdings die Konsequnezen (natürlich auch finanziell)  selber tragen müssen.

    Konkrete fragen hast du eben nicht gestellt, denn deine Sachverhaltsdarstellung beinhaltet viele "vielleicht auch..."

    Was ich zum Thema Kündigung wegen höherer Gewalt zu sagen habe, habe ich gesagt, letztendlich wird es in jedem Fall ein gericht tun müssen. Hinweise aquf das Netz habe ich auch gegeben, im thread mit der abgebrochenen Nilkreuzfahrt habe ich auch eindeutig stellung bezogen.

    Also was willst du noch?

    Im übrigen lass es bitte meine Sache sein, wann, wo und wie ich mich an einer Diskussion beteilige. Hier, finde ich, gibt es nichts mehr zu diskutieren, die Rechtslage ist klar, ob sie korrekt angewandt wurde, wird die Zukunft zeigen.

    chepri

  • Kourion
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    geschrieben 1298401923000

    @gabriela

    Noch einmal zu den Daten: Die Belgier wurden lt. deiner Aussage am 28. / 29. abgeholt.

    Der "Stichtag" hier in Deutschland war der 1.2.  Lies es nach, ich habe den Link mehrmals gesetzt.

    Denn daraus erklären sich die "Zurückführungen" bzw. die abgesagten Hinreisen.

     

    Ob nun $ 651 j greift oder nicht greift - ich gehe davon aus - ja.

    Da es bisher aber anscheinend keine Präzedenzfälle gibt, werden wir auf ein endgültiges Ergebnis warten müssen, bis jemand diesbezüglich klagt.

     

    Was die von dir zitierte Aschewolke betrifft, so hatte hauptsächlich FTI aus den uns bekannten Gründen mit den Folgen zu kämpfen (Kündigung erfolgt - ja oder nein).

     

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1298403765000

    @gabriela_maier sagte:

    Also einen solchen Schmarrn habe ich noch nicht gelesen.

    Du hast einen vollkommen sachlichen Beitrag gelesen und antwortest auf diese Art und Weise.  :?

    Das einzige Wort, an dem du dich hättest stoßen können, war das Wort "Humbug"... das allerdings von dir durch die "zwangsweise Evakuierung / Zurückführung" provoziert wurde.

    In der Zwischenzeit bin ich der Ansicht, dass der Titel des Threads falsch gewählt ist.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • chepri
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    geschrieben 1298404183000

    @-Davidoff-:  sagte:

     .... es gab masive Unruhen im gesamten Land!

     

     dass Reisende den Urlaub ab dem 1. März in Ägypten verbringen können,

    Wenn ich auch sonst Deiner Meinung bin, hier muß ich widersprechen. Masive Unruhen gab es in den größeren Städten, in erster Linie Cairo, Alexandria und Suez. Kleinere Demonstrationen vereinzelt auch anderswo, aber massive Unruhen am Roten Meer wurden nirgendwo gemeldet. Und ich hab nicht nur deutsche Quellen verfolgt.

    Aus diesem Grund bin ich bei der Rechtmäßigkeit der Reisevertragskündigungen im Hinblick auf die Badeorgte etwas skeptisch. Einschränken muß ich allerdings, dass ich die Argumente der Veranstalter nicht kenne. Möglicherweise wäre ja die >sicherheit des Luftraums nicht mehr gewährleistet gewesen, wenn evtl. durch die Unruhen in Cairo der Flughafen und der entsprechende Flugsicherungsdienst ausgefallen wäre. Vielleicht hatte man auch berechtigte Befürchtungen, dass notwendige Treibstofflieferungen ausfallen könnten. Alles das können u.U. die RV vorbringen, nur Gefahr für Leib und Leben hat Anfang februar am Roten Meer meiner Einschätzung nach nicht bestanden (manche user hier sahen das allerdings anders)

    Zum Punkt zwei sei angemerkt, dass gabriela den RV unterstellt, sie würden aus wirtschaftlichen Gründen ihre vertraglichen Verpflichtungen ab 01.03.2011 nicht erfüllen, sondern willkürlich Flughäfen, Reisezeiträume und Hotels ändern bzw. die Reiseverträge aus wirtschaftlichen Gründen kündigen. Wozu sie mir allerdings immer noch die Rechtsgrundlage schuldet.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1298404807000

    Nur noch mal zur Erinnerung:

     

    Auswärtiges Amt / 1.2.

    "Aktuelle Hinweise

    Das Auswärtige Amt rät aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der instabilen Lage von Reisen nach ganz Ägypten dringend ab.

    Aufgrund der Unübersichtlichkeit und schweren Vorhersehbarkeit der Gesamtsituation in Ägypten schließt dieser Hinweis ausdrücklich die Touristengebiete am Roten Meer ein, auch wenn die Lage dort derzeit ruhig ist."

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • mosaik
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    geschrieben 1298405829000

    Ein Konsument kann einen Reisevertrag dann auflösen, primär ohne Kosten,  wenn die Grundlage des Vertrags wegfällt oder die persönliche Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann.

    Sehr gut juristisch aufgearbeitet sind beispielsweise Reisevertragsauflösungen bei Hurrikans.

    Ein Reiseveranstalter hat die Vertragspflicht des Transports des Kunden an den vereinbarten Endpunkt seiner Reise. Allerdings kann er in Situationen höherer Gewalt auch entscheiden, wann und wie er diesen Transport durchführt.

    Nur aus diesen kurzen Betrachtungen heraus wären Heimtransporte vor einer allfälligen Eskalation nicht nur zulässig, sondern wohl auch sinnvoll. Wenn hier jetzt im nachhinein darüber diskutiert wird, dass es ja doch nicht so schlimm gekommen ist - bitte aktuelle Infos über Lybien lesen, wo Menschen nach wie vor nicht wissen, ob und wie es weitergehen wird...

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