• gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1298387377000

    Bedingt durch die Situationen in den Reiseländern Tunesien und Ägypten ist es nach meiner Meinung an der Zeit, die Reaktionen der RV auch aus rechtlicher Betrachtung zu diskutieren. Es wurde Rückholaktionen angeordnet, es wurden Reiseverträge storniert bzw. zur Umbuchung frei gestellt, es wurden Reiseverträge wie jetzt z.B. nach Ägypten nach dem 01.03. wieder als realisiert in den Raum gestellt ( was ist, wenn es da zu Änderungen in Richtung Ziel, Termin und Tag aus den Interessenlage derRV kommt ? ). Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben oder besser ergaben sich aus den Reisewarnungen des AA für RV und Urlaubern ? 

    Gruss Gabriela

  • curiosus
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    geschrieben 1298389986000

    ...rechtliche Konsequenzen ergaben sich für Reisende aus den Angaben/Einschätzungen des AA erst einmal gar nicht. Für die RV prinzipiell ebenso wenig, allerdings ermöglichten die Veranstalter eben ihren Urlaubern die Reisen zu stornieren bzw. stornierten selber Reisen, speziell in die Gegenden der Teilreisewarnungen des AA.

    Aufgrund der Warnungen und der erweiterten Sicherheitshinweis, im Fall von Ägypten, für das restliche Land, konnten die RV die Verträge kündigen. Gerade aus der damaligen Sicht, den Unwägbarkeiten der Situation und weiteren Entwicklung, ist dieses auch nachvollziehbar, da die RV sicherlich nicht das Risiko eingehen wollten bzw. dieses zu tragen bereit waren.

    Werden nunmehr die Reisen wieder aufgenommen, so kann die Terminierung nicht willkürlich verändert werden. Hier gelten die geschlossenen Reiseverträge, also entsprechend die Reisetage wie vereinbart. Sollten diese vom Veranstalter (aus welchem Grund auch immer) geändert werden, so kann der Reisende m.M.n. den Vertrag kostenfrei stornieren oder eben auch durch Verhandlung mit dem Veranstalter eine für ihn akzeptable Lösung herbeiführen.... ;)

  • gastwirt
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    geschrieben 1298390355000

    Wie ich unsere gabi kenne, denkt sie als "Anwalt der Entrechteten" und "Rächer der VA-Opfer" :laughing: wohl eher an weiterreichende Forderungen wie Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude und Schmerzensgeld für seelische Grausamkeiten der Reiseleitungen vor Ort...... :p

  • Kourion
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    geschrieben 1298391219000

    @gabriela

    Habe jetzt auf die Schnelle nur den § 651 j  gefunden und kurz überfolgen.

    HIER    nachzulesen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • gabriela_maier
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    geschrieben 1298391331000

    Nein, wirklich nicht. Es ist glaube ich eine relativ rechtsunsichere Situation, weil so viel Vergleichbares gab es bisher nicht. Die Aschewolke ist wohl abgearbeitet, auch FTI hat dabei die Segel gestrichen, aber hier sollte jeder sehr vorsichtig seín mit Sicherheitsaussagen. Ich denke, es wird zu Aufarbeitungen kommen müssen. Warten wir mal ab, bis in ein paar Wochen die Erlebnisberichte kommen, die dann fragen: durften die das ?

    @gastwirt: du kennst meine grundsätzliche Position, aber Robin Hood will ich hier nun wirklich nicht sein. Das wäre unfair, denn es ist Neuland. Z.B. wurde früh genug eine kostenlose Stornierung angeboten oder eine Umbuchung, was in meinen Augen eine sehr vernünftige und der Situation geschuldete Entscheidung war. Nur ist das alles juristisch nicht abgeklärt.

    Hier schreiben eine Menge user in entsprechenden foren von ihren Erwartungen, das nach Aufgabe der Warnungen alles wieder auf Null gestellt wird und sie, so wie sie gebucht haben, ihren Urlaub verbringen werden. Sie werden sich erst dann Gedanken machen, wenn sie mit den Realitäten der ailines und der RV zurückkehren. Und dann wird sich dieser thread hier füllen, wi o.a.: durften die das ?

    Hier bleibt es spannend.

    Gruss Gabriela

  • chepri
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    geschrieben 1298391575000

    @gabriela_maier sagte:

    Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben oder besser ergaben sich aus den Reisewarnungen des AA für RV und Urlaubern ? 

    Gruss Gabriela

    Schlicht und ergreifend (für Deutschland): Keine

    Es wird zwar immer wieder gerne behauptet, eine offizielle Reisewarnung des AA hätte automatisch zur Folge, dass Reiseverträge gem. 651 j I BGB gekündigt werden können. Das trifft aber nicht zu, Tatsache ist aber, dass sich in der Vergangenheit die RV an diese Praxis gehalten haben.

    Was jetzt mit Verschiebungen der Abflughäfen etc geschieht, hat damit auch nichts zu tun, auch nicht damit, dass es dem Veranstalter möglicherweise von Vorteil wäre.

    Natürlich hat jetzt auch kein Kunde einen rechtlichen Grund, eine bereits gebuchte Ägyptenreise kostenlos zu stornieren oder umzubuchen. Falls es der RV doch macht, kommen vielleicht zwei Interessen zusammen.

    Ich denke mal, aus der ganzen Sache wurde viel Lärm um nichts gemacht. Es ist überhaupt nicht nötig, dass die Medien Panik verbreiten, allein was hier abging hat schon manchmal den Eindruck erweckt, der user befürchtete, am Strand von Hurghada von einem wütenden Mob angefallen zu werden, oder sah sich von entlaufenen Sträflingen in die Wüste verschleppt und seiner Geld und Kleider beraubt.

    Nachdem du in der Zwischenzeit schon geantwortet hast noch ein Hinweis: Das rechtliche Problem ist zum einen nicht neu, des öfteren juristisch sehr wohl behandelt und außerdem eine 08/15 Angelegenheit.

    Wenn es nun zu Verschiebungen und Umbuchungen kommt, hat das auch nichts mit der besonderen Situation Ägypten zu tun, sondern ist doch ständig hier zu lesen.

  • curiosus
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    geschrieben 1298392062000

    @gabriela_maier sagte:

    (...) Sie werden sich erst dann Gedanken machen, wenn sie mit den Realitäten der ailines und der RV zurückkehren. (...)

    ...nein, ich mache mir beispielsweise überhaupt keine Gedanken darüber. Ich fliege in 19 Wochen nach Cairo und weiter durch das Land. Vertraglich ist für mich alles in Ordnung und daran wird sich auch nichts ändern... ;)

  • gabriela_maier
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    geschrieben 1298392329000

    @curi:

    das war überflüssig ! 19 Wochen !! Ich sprach von den Reisenden, die ab 01.03. ( es ist dann ja wieder anscheinend möglich ) fliegen und von deren Erfahrungen, ob Erwartungen und Realitäten übereinstimmend waren.

    Gruss Gabriela

  • curiosus
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    geschrieben 1298392741000

    ...wieso? Wie es Anfang März mit der "Sicherheitslage" in Ägypten bestellt ist und somit implizit auch mit der Bereitschaft der Airlines ägyptische Flughäfen anzusteuern bzw. der RV die Urlauber dorthin befördern zu lassen unterscheidet sich doch nicht von dem Glaskugelblick was den Juli oder später anbelangt.

    Wer weiß schon ob und wann sich etwas ändert? Mal abgesehen davon, daß im August gewählt werden soll... ;)

  • gabriela_maier
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    geschrieben 1298393955000

    Warum willst du das nicht verstehen ? Wahltermin im August ? Habe ich dazu was gesagt ? Mir geht es um die Leute, die  n i c h t  storniert oder umgebucht haben, denen die RV suggeriert haben ( und ganz klar, auch die darauf gezockt/gehofft hatten ), das sie ab 01.03.2011 ihre seit -letztes Jahr?Anfang Januar?wann immer? gebuchte Reise wie versprochen antreten und geniessen können. Gibst du eine Garantie darauf, das sie das in der Form auch tun werden ? Also ich lehne mich manchmal auch aus dem Fenster, aber das wäre mir zu gefährlich.

    Gruss Gabriela

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