@gabriela_maier sagte:
Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben oder besser ergaben sich aus den Reisewarnungen des AA für RV und Urlaubern ?
Gruss Gabriela
Schlicht und ergreifend (für Deutschland): Keine
Es wird zwar immer wieder gerne behauptet, eine offizielle Reisewarnung des AA hätte automatisch zur Folge, dass Reiseverträge gem. 651 j I BGB gekündigt werden können. Das trifft aber nicht zu, Tatsache ist aber, dass sich in der Vergangenheit die RV an diese Praxis gehalten haben.
Was jetzt mit Verschiebungen der Abflughäfen etc geschieht, hat damit auch nichts zu tun, auch nicht damit, dass es dem Veranstalter möglicherweise von Vorteil wäre.
Natürlich hat jetzt auch kein Kunde einen rechtlichen Grund, eine bereits gebuchte Ägyptenreise kostenlos zu stornieren oder umzubuchen. Falls es der RV doch macht, kommen vielleicht zwei Interessen zusammen.
Ich denke mal, aus der ganzen Sache wurde viel Lärm um nichts gemacht. Es ist überhaupt nicht nötig, dass die Medien Panik verbreiten, allein was hier abging hat schon manchmal den Eindruck erweckt, der user befürchtete, am Strand von Hurghada von einem wütenden Mob angefallen zu werden, oder sah sich von entlaufenen Sträflingen in die Wüste verschleppt und seiner Geld und Kleider beraubt.
Nachdem du in der Zwischenzeit schon geantwortet hast noch ein Hinweis: Das rechtliche Problem ist zum einen nicht neu, des öfteren juristisch sehr wohl behandelt und außerdem eine 08/15 Angelegenheit.
Wenn es nun zu Verschiebungen und Umbuchungen kommt, hat das auch nichts mit der besonderen Situation Ägypten zu tun, sondern ist doch ständig hier zu lesen.