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Aktuell

  • JetBlue: Wütender Flugbegleiter
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    Der nächste, der ein Flugzeug in der Luft sabotiert, bekommt dann ein Denkmal ? 😱

    Gruß privacy, bei dem sich das Verständnis in engen Grenzen hält :?

    Airlines

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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    Guten Morgen,

    für den von Dir genannten Grund der Verspätung ist die Fluggesellschaft verantwortlich.
    Wie gesagt, Erstattungen nach der EU-Verordnung (hier Verspätung) kannst Du nicht über den Reiseveranstalter erwarten. Ob Du zur Durchsetzung einen Anwalt benötigst, musst Du selbst entscheiden. Persönlich würde ich erst einmal den Kontakt zur Flug-
    gesellschaft aufnehmen und die Forderung anmelden.

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Überbuchung Rückflug; Umbuchung auf anderen Flughafen
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    Möglichkeiten zu klagen gibt es immer. Ob es auch Sinn macht, ist die Frage. Alleine schon der Nachweis der Flugüberbuchung fällt schwer, zumal der Reiseveranstalter die Umbuchung veranlasst hatte.

    Für Flüge aus der Türkei mit türkischer Airline gibt es keine Ausgleichszahlungen nach der EU-Verordnung.

    Macht Sinn, evtl. Zusatzkosten dem Reiseveranstalter zur Übernahme vorzulegen.

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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    Hallo, ichmacheurlaub.

    Die EU-Verordnung 261/2004 gilt auch bei Pauschalreisen. Deine Ansprüche kannst Du aber nur gegen die Fluggesellschaft selbst richten. Entscheidend ist der Grund der Verspätung. Aussergewöhnliche Umstände befreien die Airline von einer Zahlung, den Nachweis dazu muß sie aber selbst führen.

    Ist momentan wegen der lawinenartigen Ansprüche ( ab 3 Stunden Verspätung ) nicht sehr beliebt bei den Fluggesellschaften und Du musst Dich schon auf viel Zeit bei der Umsetzung der Forderung einrichten. Es wird häufig nicht auf Schreiben reagiert und bewegt wird sich manchmal erst nach Klageeinreichung. 

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ablehnung einer Buchung durch den Geschäftsführer
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    Da wäre die Argumentation der Gegenseite mal interessant.
    Da scheint mir evtl. mehr vorgefallen zu sein, als hier zu lesen ist.

    Andererseits, niemand kann gezwungen werden, Geschäfte zu tätigen. Wenn ich einen Kunden ablehne, dann ist das die freie Entscheidung des Unternehmens.

    Der Bonus wäre dann interessant, wenn nach einigen Buchungen weitere Buchungen zur Vermeidung von Auszahlungen abgelehnt werden und das ganze des öfteren so gehandhabt wird und System hätte. Aber das zu belegen ...

    Hak es ab und schau Dich nach einer zuverlässigen Buchungsstelle um.

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Palma Einkauf
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    Palma unterscheidet sich nicht wesentlich von anderen westeuropäischen Metropolen. Bekannte Ladenketten einerseits, auf der anderen Seite aber sehr viele kleine Boutiquen und Geschäft mit hochwertigen Angeboten.

    Die Busse enden fast alle an der Plaza Espana am Busbahnhof. Da bist Du am nördlichen Rand und praktisch schon mittendrin. Mit Stadtplan oder Navi in der Hand kannst Du da nicht viel falsch machen, zumal südlich das Meer eine natürliche Begrenzung ist. Viel Spaß in Palma

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    Mallorca

  • Was kann ich fordern??? Bitte um Hilfe!!!
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    Durchaus übliche Rechtspraxis in einem nicht identischen, aber ähnlichen Fall:

    Reisevertrag: Minderungsquote und Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude bei Unterbringung in einem anderen, nicht gleichwertigen Hotel

     
    Urteil LG Frankfurt 2/24 S 139/07vom 28.03.2008

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Was kann ich fordern??? Bitte um Hilfe!!!
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    "Es gab keine Handtücher, keinen Fön, kein Telefon, kein Sat.-TV, kein Mietsafe, keine Softanimation mit gelegentlicher Abendunterhaltung". 

    Wenn dies alles zugesicherte Eigenschaften, z.B. im Katalog waren, sind es natürlich Mängel. Allerdings gibt es bei Gerichtsurteilen die Tendenz, das Ganze über den gezahlten Preis zu relativieren.

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    Nachtrag: Das Ausweichhotel muß mindestens gleichwertig sein. Wenn es also weder am Strand noch im Ort liegt, der gebucht wurde, sind das weitere Mängel. Wenn sich die Mängel auf über 50 % addieren, wird von den Gerichten in der Regel noch zusätzlich Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden zugebilligt.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Was kann ich fordern??? Bitte um Hilfe!!!
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    Bleibt festzuhalten: Das Hotel war offenbar überbucht. Eine vorherige Benachrichtigung durch den Reiseveranstalter ist unterblieben. ( 10 - 20 % iger Reisemangel nach aktuellen Urteilen ).

    Weitere Mängel, wie schon geschrieben, sind davon abhängig, ob diese bei der Reiseleitung gerügt wurden.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
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    **Gofy1: ** wrote:

    1. Kündigung ja, nein. 2. Wenn Kündigung ja, ist dann alles rechtmäßig abgelaufen.

      zu 2.

    Dann würdest Du die angeforderten Beiträge, obwohl nicht im Detail aufgeschlüsselt, 
    automatisch als korrekt ansehen ?

    Gruß privacy

    Reiseveranstalter

  • Abschied Nehmen
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    Hallo jameos,

    in jedem Abschied steckt ein neuer Anfang. Von daher alles Gute für Dich und Deinen neuen Lebensabschnitt. Auch wenn wir direkt nicht miteinander kommuniziert haben,
    habe ich doch viele Deiner Insider-Informationen gerne gelesen. Das wird sicher auch so bleiben.

    Gruß privacy

    Lanzarote

  • Fuerte Conil
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    DAS ist jetzt die Frage. Das es eine Bauplanung gab, scheint ja festzustehen. Wenn das jetzt umgesetzt wird, ist bei 400 Bauarbeitern vor Ort ( in einem der verlinkten Artikel so geplant) sicherlich mit Störungen zu rechnen.

    Da wird es noch weitere Rückmeldungen geben.

    Gruß privacy

    Costa de la Luz

  • Welche Entschädigung und wie hoch?
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    Hallo andgo,

    nehme jetzt mal an, die uns unbekannte Musterfamilie meint mit dem FLUGveranstalter ganz simpel die Fluggesellschaft. Dann ist die Konstruktion hier hochinteressant.

    Bei einer Flugüberbuchung  in der vorliegenden Entfernung haftet die Flug- gesellschaft bei Überbuchung mit einem Betrag von 400 Euro pro Person für Flüge egal welcher Airline, wenn der Abflughafen die EU ist.

    Die Argumentation hier nimmt die Airline zunächst mal aus der Schusslinie (unabhängig von der wirklichen Ursache wie beispielsweise Überbuchung auch durch die Airline) und rückverweist an den Veranstalter. Der übernimmt die Verantwortung, zahlt ggf. im Rahmen der Peanuts-Verordnung Pauschalreise einen minimalen Satz für aufgetretene Verspätung pro Tag und alle bis auf den Kunden sind (vermutlich) glücklich. 

    Ich spekuliere jetzt einfach mal weiter, dann das muss fairerweise gesagt werden:

    Es ist eine Vermutung - aber unter den in den letzten Tagen verstärkt hier genannten Argumenten einiger Fluggesellschaften ( wir vergüten nach der Pauschalreiseverordnung !! ) versucht man sich jetzt intensiv um die EU-Fluggastverordnung zu drücken. Denn das eine hat mit dem anderen
    nichts gemeinsam. Das sind 2 Paar Schuhe.

    Das Thema, ob eine Fluggesellschaft bei Versäumnissen des Reiseveranstalters in die Pflicht genommen werden kann, ist gerichtlich wohl noch nicht im Detail geklärt.
    Generell gilt die EU-Fluggastrecht-Verordnung 261/2004 aber auch für Pauschalreisen.

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Fuerte Conil
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    @lichtgestalt25

    Wo kommt die Information her? Im Thread hier "Flamenco Conil oder Conil Park" wurde noch vor wenigen Tagen berichtet, dass laut Informationen von vor Ort derzeit keine Bauarbeiten stattfinden.

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    Costa de la Luz

  • Internetseite zum buchen von RIU-Hotels ??
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    Hallo KleineManu,

    schon mal drüber nachgedacht, dass der Hauptanbieter von RIU Hotels im deutschsprachigen Raum, der gleichzeitig an der Hotelkette beteiligt ist,  offenbar gar nicht daran interessiert ist und sein kann, andere Buchungswege aufzuzeigen ?

    Versuche aus Deutschland heraus mal beispielsweise die englischsprachige RIU-Seite zu bekommen, das wird gleich zurückgesetzt auf die deutsche Seite. Und die wiederum hat keine Buchungsmöglichkeit.

    Ja, der freie Wettbewerb ...

    Gruß privacy

    Allgemeine Fragen

  • EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
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    Die Frankfurter Tabelle als Argument verschiedener Airlines, da haben sich die Experten auf irgendeinem Verbandstreffen der Fluggesellschaften vermutlich drauf geeinigt. Um den Kunden mit diesem Scheinargument "Sand in die Augen zu streuen" und etliche von weiteren Schritten abzuhalten. Ist jetzt hier schon zumindest die 2. Airline, die diese Argumentation anführt.

    Wobei dies absolut nichts mit der EU-Verordnung zu tun hat, wie schon richtig festgestellt wurde.

    Leider scheint das LBA in gewisser Weise ein "Papiertiger" zu sein, denn das Einleiten von Massnahmen ist in Deutschland zumindest offiziell noch nicht bekannt geworden. Ganz im Gegenteil zu spanischen und italienischen Behörden, die da recht flott größere Bussgelder verhängen. Im übrigen gibt es keine Rückmeldung vom Luftfahrtbundesamt an private Beschwerdeführer.

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiseveranstalter htc hemmers travel consulting GmbH
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    Hallo Sokrates,

    das Unternehmen über sich auf deren Homepage:

    "Die hemmers travel consulting GmbH – kurz htc - ist als Anbieter von qualitativ hochwertigen Gruppenreisen im Jahre 1997 gestartet.

    Der Geschäftssitz der htc ist in Grafschaft-Ringen bei Bad Neuenahr-Ahrweiler. Der Reiseveranstalter beschäftigt zur Zeit 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

    Zur Hauptkundschaft des Unternehmens zählen Industrie- und Handelsunternehmen, sowie überregionale Bankinstitute, die mit ihren Kunden und Mitgliedern teils mehrfach im Jahr hochwertige Reisen weltweit unternehmen.

    Sollten auch Sie eine Gruppenreise planen, so stehen wir Ihnen gern mit unserer Erfahrung zur Seite und erarbeiten Ihnen gern ein individuelles Angebot. Bitte nutzen Sie hierfür unseren Projektfragebogen am Ende dieser Seite.

    Seit einigen Jahren wird der Bereich Individualreisen jedoch immer weiter ausgebaut. Unter dem Motto "Urlaub vom Feinsten" beschäftigt htc eine eigene Abteilung, die individuelle Wellness- und Ferienaufenthalte in Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammenstellt.

    htc hat sich hierbei auf einen beratungsarmen, preisagressiven, aber dennoch qualitativ hochwertigen Direktvertrieb spezialisiert. So zählt htc zu den „Lieferanten der ersten Stunde“ für s.....klar TV – dem Marktführer im Bereich TV Reiseshopping in Deutschland.

    Überzeugen auch Sie sich von der Qualität unserer Produkte und fordern Sie noch heute die aktuellen Reisebroschüren an. Gönnen auch Sie sich den "kleinen Urlaub für zwischendurch."

     
    Gruß privacy

    Reiseveranstalter

  • Mietwagen Costa Calma
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    Hallo Kleineschnecke1068,

    gute Frage. Aber wegen der übersichtlichen Straßenauswahl und der sehr guten Ausschilderung hatte zumindest ich bisher nie auch nur ansatzweise das Gefühl gehabt, auf der Insel mit Navigationssystem fahren zu müssen, obwohl ich das sonst gerne nutze.

    Praktisch durchziehen ganz wenige Straßen die Hauptorte der Insel, dürfte also kein Problem auch für Fuerteventura-Neulinge sein.

    Wenn Du es versuchen willst, regional vertreten auf der Insel mit Büros vor Ort ist beispielsweise Cicar. 

    Gruß privacy

    Fuerteventura

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
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    Eigentlich wundert es mich nicht, dass da keine Rückmeldungen zu Telefonaten kommen. Hier ist das Telefon überbewertet und auch das schlechteste Nachweismittel.

    Zudem ist zu vermuten, dass Kundenservice-Mitarbeiter ohnehin nicht die Kompetenz oder Befugnis haben, eine gütliche Einigung telefonisch herbeizuführen.

    Zum anderen ist in einer derartigen Rechtsangelegenheit schnell mal am Telefon zu viel oder unüberlegt gesagt (gilt für beide Seiten), was bei reiflicher Überlegung anders gehandhabt würde.

    Aus meiner Sicht kann ich nur empfehlen, alle vorliegenden, schriftlichen Daten und Fakten in Ruhe zu prüfen und sich ebenso schriftlich zu äussern. Zumal bei dem aktuellen Stand der Dinge eine schriftliche Erwiderung zu strittigen Forderungen derzeit vollkommen ausreicht und nachweisbar ist. Der Reiseveranstalter wird sich bewegen müssen - oder klagen. Also warum sollte man überstürzt agieren ? 

    Gruß privacy

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
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    Lexilexi wrote:
    immerhin scheinst du einer der wenigen zu sein, die überhaupt eine aufstellung bekommen haben, wie sich der rechnngsbetrag zusammen setzt.

    Aber natürlich ist mit einer 2-seitigen Aufstellung nicht unbedingt gemeint, dass diese nachvollziehbar und prüfbar aufgeschlüsselt ist. Kanns Du das so bestätigen, Freerik?

    Gruß privay

    Reiseveranstalter
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