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Aktuell

  • was ist ein Frühstücksbuffet? Hier eine Richterentscheidung
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    @mosaik
    War es denn jetzt das Amtsgericht ( Aktenzeichen) oder das Landgericht ?

    Das Amtsgericht hat auch noch dazugeschrieben:

    Ist der Käse beim Frühstück ausgetrocknet oder der Kaffee kalt und fehlt die Butter,  ist eine Herabsetzung des Reisepreises um fünf Prozent gerechtfertigt.

    Bei welliger Wurst oder altem Käse, Speise- und Getränkeresten am Geschirr ist sogar eine Preisminderung von 5 bis 15 Prozent gerechtfertigt. So die Amtsgerichte Mönchengladbach und Cloppenburg.

    Und:
    Ein Spezialfrühstück sollte mindestens aus Eiern, Käse, Wurst, Schinken, diversen Marmeladen, Butter und Brötchen bestehen. Säfte, Joghurt und Cornflakes sind dagegen nicht selbstverständlich

    Da werden aber einige Katalogangaben dringend umgeschrieben werden müssen.

    Spezialfrühstück Plus oder Spezialfrühstück All in  kann man zumindest erwarten. 😉

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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    Hallo Gitti z,

    die Nachrichten haben die USA vielleicht noch nicht erreicht. 😉

    Rein theoretisch hast Du bei Verspätungen ab 3 Stunden bei Flügen ab EU-Flughafen diesen Anspruch. Entschieden vom EuGH im Verfahren u.a. gegen Condor. Die Durchsetzung ist aber mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Weil die Airlines oft alle Register ziehen, um diesen - aus heutiger Sicht - berechtigten Anspruch abzulehnen.

    Dieses EuGH-Urteil war Grundlage für die Entscheidung des BGH.

    Das Problem ist, dass die Airlines - wie Du ja selbst schon erfahren hast - oft nur unter Zuhilfename des Rechtsweges zu Ausgleichszahlungen bereit sind. Und der BGH hat auch klargestellt, dass diese Forderungen im Einzelfall zu prüfen sind.

    Wenn Dir der Weg zu aufwändig ist, gibt es auch Organisationen, die für Dich tätig werden wie beispielsweise euclaim und nur im Erfolgsfall etwa 1/3 des Streitwertes
    als Aufwandsentschädigung einbehalten.

    Hoffe, das hilft Dir ein wenig weiter.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • was ist ein Frühstücksbuffet? Hier eine Richterentscheidung
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    ************-Hotels gehören nicht zu meinen gebuchten.

    Ein "gutes Frühstück" ist mir wichtig und da bin ich auch noch nicht enttäuscht worden. Das ist natürlich wieder relativ. Aber ab bestimmten Hotelkategorien entspricht das meist den Erwartungen. 

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gepäckverlust - was tun?
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    Hallo Andrea,

    bei einer anderen europäischen Airline war zu lesen, dass man nach 21 Tagen einen Antrag auf Schadensersatz stellen kann. Nach dem Gepäck würde bis zu 45 Tage nach Eingang der Meldung gesucht, erst dann gelte es als dauerhaft vermisst.

    Was klar reguliert ist, ist die Haftungsgrenze in Europa pro Koffer. 

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • jandia oder Corralejo für pefekten Strandurlaub?
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    Hallo Honka,

    im Allgemeinen weht der Wind am Tres Islas kräftiger als an den berggeschützten Stränden in Jandia. Allerdings spielt die Reisezeit, die Du nicht angegeben hast, eine große Rolle. Wir waren Ende Mai diesen Jahres im Tres Islas und es war sehr angenehm. Würde ich immer wieder buchen. Allerdings ist das Wetter wie es ist . 😉

    Grundsätzlich ist der Juni/Juli aber mehr "windanfällig". Da kann es heftig sein. Schau mal in die Starkwindkalender, beispielsweise bei den Surfschulen auf Fuerteventura.

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    Fuerteventura

  • Der Mietwagen-Sammelthread
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    Hallo eppe,

    schau mal hier ist ein Lageplan. Das Büro von Aviacar ist zwar nicht da, wo der rote Punkt auf der Google-Karte hinweist. Du mußt diese Straße nach südwestlich etwas verfolgen. Das größere Gebäude an der Gabelung der Straße ( grün und halbrund von oben) ist das Einkaufszentrum CC Botanico.

    Dein Hotel liegt schätzungsweise 1,5km entfernt. Schaffst Du das zu Fuß ? 😉

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    Fuerteventura

  • Umbuchung und Mängel am neuen Hotel
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    Hallo Lelo123,

    konkret wird Dir jetzt ein Fachmann wie Anwalt für Reiserecht oder auch die Verbraucherzentrale weiterhelfen können. Das ist schwer einzuschätzen.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ohrstöpsel - welche sind WIRKLICH gut?
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    tina1312 wrote:
    Ich glaube, völlige Geräuschlosigkeit kann man nicht erreichen.

    Da liegst Du richtig mit Deiner Erfahrung. Die Gehörschutzstöpsel, die hier genannt wurden, sind für den Arbeitsschutz entwickelt und müssen Warngeräusche hörbar lassen und auch Verständigung ermöglichen.

    Diese Stöpsel haben aber auch eine Dämmkurve in der technischen Beschreibung.
    Manche schützen besser in tieffrequenten Bereichen, also beispielsweise brummende Geräusche wie Triebwerke oder Schnarchen 😉 .  

    Die höchste Dämmung bei Einwegstöpseln gem. Prüfzeugnis bietet aktuell der Typ MAX. Kommt praktisch aus dem gleichen Haus wie 303. Für  "enge Gehörgänge
    ist die Größe L überdimensioniert. M reicht dann auch aus und ist bequemer zu tragen.

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    Archiv (nur lesen)

  • Buchung bei LH für Inlandflug Mexicana (nun pleite!) - welche Rechte?
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    Das sinnvollste wird sein, LH zur Umbuchung auf andere Airline für die Reststrecke aufzufordern. Im Rahmen der Star-Alliance Partnerschaft zwischen Mexicana und  LH wird man sicherlich um eine Lösung bemüht sein. 

    Ruf doch mal die Airline an unter 0561 - 9933172 (Callcenter)
    für erste Informationen.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • AIR BERLIN - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen
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    Vor der Aufnahme in die Oneworld Allianz will airberlin schon ab diesem Winterflugplan Codeshare-Verbindungen gegenseitig mit Finnair und American Airlines aufnehmen.

    Es sieht also so aus, dass "geeignetes Fluggerät" schon früher eingesetzt werden wird.

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    Airlines

  • Germanwings-Antrag auf Erstattung der Gebühren
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    Jede Airline ist für ihre Preisgestaltung und das Ausmass des angebotenen Services selbst verantwortlich. Und wenn eine Airline 19,99 Euro pro Flug als Endpreis auf den Markt wirft, interessiert es den Kunden nicht die Bohne, wie die Airline zurechtkommt.

    Wir sind uns doch hoffentlich darüber einig, dass diese Werbepreise nicht den Durchschnittserlös eines Fluges darstellen. Andere Passagiere zahlen letztlich einen Anteil des gesponserten Flugpreises mit.

    Die hier angesprochene Airline verdient in der Regel gutes Geld. Unabhängig vom gezahlten Flugpreis kann eine ordnungsgemäße Erbringung der Leistung erwartet werden.

    Es ist bedauerlich, dass eingezogene Fremdgelder bei Nichtbeanspruchung nicht ohnehin automatisch erstattet werden. Dazu liegen der Airline alle relevanten Daten durch die Flugbuchung vor. Wohlgemerkt, die Rückerstattung ist eine gesetzliche Auflage. Das Geld gehört der Airline nicht. Es ist im Falle der Flugdurchführung an entsprechende Stellen weiterzuleiten oder andernfalls zu erstatten. Ohne Wenn und Aber. Bedenklich, dass man darüber noch diskutieren muss.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Germanwings-Antrag auf Erstattung der Gebühren
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    Ja, das war so. Aber heute ist das alles mehr eine Abwehrstrategie und manche Airlines sind, trotz entsprechender gesetzlicher Regelung, noch nicht einmal per Email schnell erreichbar. Weil sie nicht darauf reagieren. In der Hoffnung, irgendwie wird der
    Kunde schon die ca. 1-Euro-pro-Minute-Hotline anrufen.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
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    Hallo Sulaika23,

    eher nicht. Bei solchen Kurzreisen ist der Zuschnitt der Reise so stark geändert, dass einige Gerichte das nicht als zumutbar angesehen haben. Auch nicht, wenn es sich um eine Pauschalreise handelt.

    Was kannst Du tun? Zunächst mal schauen, ob evtl. von benachbarten Flughäfen oder auch vom gebuchten zeitlich bessere Flüge mit airberlin möglich sind und um Umbuchung bitten. Vielleicht auch 1 Nacht verlängern und den Abend vorher fliegen. Denke, die Übernahme zusätzlicher Hotelkosten vom Veranstalter bestätigen lassen oder notfalls auf kostenfreier Stornierung bestehen. 

    Bei diesem Urteil des AG Hannover vom 20.11.2008 ging es um die Vorverlegung des Rückfluges bei einer immerhin 7-tägigen Kurzreise, ein verspäteter Hinflug kommt ja annähernd auf das gleiche Ergebnis. Bei 3 Tagen ist das ja weitaus schwerwiegender. Allerdings entscheidet jedes Gericht nur den Einzelfall und entsprechend kann dies von Fall zu Fall zu anderen Ergebnissen führen.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • ryanair
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    Die Airline arbeitet nach den aktuellsten EU-Regelungen und Preisvorgaben.

    Alles, was über den zuerst angezeigten Preis hinausgeht, sind Wahlleistungen.
    Niemand wird gezwungen, mehr als 10kg Handgepäck mitzunehmen. Wenn man dann bei 1 Woche Aufenthalt doch einen Koffer mitnimmt, ist das zu zahlen. Ist nicht schön, aber so ist es. Die Gebühr für den Koffer fällt sowohl für den Hin- als auch Rückflug an.

    Hättest Du eine prepaid Mastercard bei Ryanair (was natürlich die wenigsten haben)
    wären auch die Gebühren für die Zahlung auf 0 Euro. Liegt also auch in Deiner Option.

    Extras gibt es nur gegen Extras, fliegen hättest Du durchaus auch für den
    zuerst gezeigten Preis können.

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    Airlines

  • Hotels an der Costa dela Luz
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    Hat jemand Erfahrungen mit kleineren Hotels / Landhotels, nur mit Frühstück, an der Costa de la Luz im Bereich Cadiz bis südlich von Conil ? Möglichst gute Mittelklasse,
    3 oder 4 Sterne, Klimaanlage und WiFi Anschluss. Nicht allzuweit vom Strand entfernt. Tipps sind willkommen.

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    Costa de la Luz

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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    Lugansk wrote:
    Bei Flugverspätungen über 3 Stunden bei Flügen von der EU oder mit EU Fluggesellschaften können je nach Fluglänge 200 - 600 € pro Person direkt von der Fluggesellschaft gefordert werden.

    Die Ausgleichszahlungen sind gestaffelt mit 250 - 400 - 600 Euro je nach Entfernung.

    Auch wichtig: Bei Verspätungen zählt nicht die Abflugzeit, sondern die Ankunft am Zielflughafen. Diese muß sich um mehr als 3 Stunden gegenüber der planmässigen Ankunftszeit verzögert haben.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Germanwings-Antrag auf Erstattung der Gebühren
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    Einzelpersonen können solche Urteile nicht anstreben. Klageberechtigt sind da aber beispielsweise Verbraucherschutzorganisationen oder auch Wettbewerbsrechtler.

    Germanwings ist für solche Eskapaden bekannt. Letztlich wurde vor dem Bundesverfassungsgericht der Auswuchs "Rücklastschrift-Gebühren" gestoppt. 

    Dazu und dem Begriff "Gebühren" ein Reiserechtler.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Germanwings-Antrag auf Erstattung der Gebühren
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    Eben. So empfanden das die Richter am LG Köln auch. Schikane.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Germanwings-Antrag auf Erstattung der Gebühren
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    Hast Du die Gründe der Entscheidung des LG Köln in dem Artikel gelesen?.
    Das klingt da durchaus ein wenig anders:

    • Angabe der Sitzplatz-Bezeichnung
    • Angabe der Sitzreihe !
    • Anzahl der aufgegebenen Gepäckstücke !
    • Versicherungsnummer der Reiserücktrittskostenversicherung
       Wozu? Um Fluggästen den Zugang zu Ihren treuhänderisch hinterlegten Gelder
      zu erschweren und sie dazu zu bewegen, erst gar keinen Antrag zu stellen?

    Es geht auch anders, wie Germanwings in der Vergangenheit bewiesen hat.
    Da genügte eine formlose Email an die Rechnungsstelle unter Angabe von
    Namen, Adresse und Buchungsnummer. Und das sollte auch reichen.

    Wesentlich interessanter ist der Passus, dass auch Gebühren für die
    Erstattung der Kundengelder nicht zulässig sind.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Germanwings-Antrag auf Erstattung der Gebühren
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    Hallo Marcell,

    "Germanwings darf Kunden nicht mit aufgeblähten Antragsformularen und Gebühren davor abschrecken, ihr Recht auf Erstattung von Steuern und Flughafengebühren einzufordern. Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage des Verbraucher-zentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Fluggesellschaft entschieden."

    Landgericht Köln Urteil vom 06.05.2010 Az:31 O 76/10
     
    Allerdings wurde von Seiten der Airline offenbar Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt. Persönlich würde ich zunächst einen formlosen Antrag einreichen. .
     
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