@mosaik
War es denn jetzt das Amtsgericht ( Aktenzeichen) oder das Landgericht ?
Das Amtsgericht hat auch noch dazugeschrieben:
Ist der Käse beim Frühstück ausgetrocknet oder der Kaffee kalt und fehlt die Butter, ist eine Herabsetzung des Reisepreises um fünf Prozent gerechtfertigt.
Bei welliger Wurst oder altem Käse, Speise- und Getränkeresten am Geschirr ist sogar eine Preisminderung von 5 bis 15 Prozent gerechtfertigt. So die Amtsgerichte Mönchengladbach und Cloppenburg.
Und:
Ein Spezialfrühstück sollte mindestens aus Eiern, Käse, Wurst, Schinken, diversen Marmeladen, Butter und Brötchen bestehen. Säfte, Joghurt und Cornflakes sind dagegen nicht selbstverständlich
Da werden aber einige Katalogangaben dringend umgeschrieben werden müssen.
Spezialfrühstück Plus oder Spezialfrühstück All in kann man zumindest erwarten. 
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