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Aktuell

  • Umsteigen
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    Und 3. gibt es jede Menge Airlines, die ohne zu einer Allianz gehören, miteinander kooperieren und so die durchgehende Gepäckbeförderung vornehmen.
    Beispielsweise Condor mit Spanair, airberlin mit Air Europa ( um in Spanien zu bleiben) 

    Aber wie schon geschrieben, hilfreich wäre es, wenn Du die eine oder beide Airlines mal angibst, mit denen geflogen wird. Und ob es nur um den Flug geht oder es sich um eine Pauschalreise handelt.

    Gruß privacy

    Airlines

  • Grupotel-Sparreise von TUI / Cala Millor
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    @pedi

    Soweit mir bekannt, gibt es kein Grupotel direkt in Cala Millor.

    Hier sind alle Grupotels auf Mallorca.

    Gruß privacy

    Mallorca

  • Flugverspätung Schadensersatz
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    Leider funktioniert das mit dem "gesunden Menschenverstand" nicht immer.

    Bei Flugverspätungen/-stornierungen beispielsweise, wenn es die EU-Verordnung 261/2004 betrifft, ist immer die Airline der Ansprechpartner. Auch bei einer Pauschalreise. Wobei es einem freigestellt ist, auch den RV zu informieren.
    Ansprüche/Forderungen dieser Art aber nur gegenüber der Airline.

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Germanwings
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    @ravesplash

    Das ist ein spezieller, von Germanwings angeboter Service:

    "Wenn Sie sich mehr Platz und Komfort auf Ihrem Flug wünschen, dann können Sie sich einen Private Seat, d.h. einen zusätzlichen freibleibenden Sitzplatz neben Ihrem eigenen Platz, buchen.

    Den Private Seat können Sie im Anschluss an Ihre eigene Buchung über das Call Center reservieren. Hierfür fällt weder eine Sitzplatzreservierungsgebühr noch eine Bearbeitungsgebühr für die Buchung über das Call Center an. Wenn Sie Ihren Private Seat am gleichen Tag bis 24 Uhr hinzubuchen, zahlen Sie dafür denselben Preis, den Sie für den eigenen Sitzplatz bezahlt haben. Für nachträglich gebuchte Private Seats gilt der jeweils tagesaktuelle Internet-Flugpreis auf germanwings.com.

    Die Mitnahme einer anderen Person auf dem Private Seat ist ausgeschlossen.

    Der Private Seat berechtigt nicht zur Mitnahme von mehr Gepäck oder Handgepäck. Lediglich die Mitnahme von Musikinstrumenten (z.B. eines Cellos) ist möglich.

    Ein Private Seat kann nicht übertragen werden. Es gelten die üblichen Umbuchungsbedingungen.

    Ein Check-In des Private Seats vor dem Abflug ist nicht notwendig."

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    Airlines

  • Nordic Leisure
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    Für alle, die planen, noch von ihren Erlebnissen vor 3, 4 oder sonstwie Jahren zu berichten und sich auf 2 Jahre alte Anfragen beziehen .
    Es wird niemandem mehr nutzen: 

    Am 27. Januar 2009 wurde aufgrund anhaltender finanzieller Probleme die Fluglizenz entzogen. Kurz darauf musste die Fluggesellschaft Insolvenz anmelden
    Quelle: Wikipedia

    Wenn ein Thread geschlossen werden könnte, dann dieser 😉

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    Airlines

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
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    Mal eine Verständnisfrage:

    Jeder Urlauber hat nach Rückkehr aus seinem Urlaub maximal 30 Tage Zeit, seine Forderungen aus dem Reisevertrag anzumelden. Danach schmettern die Gerichte alle, auch berechtigte Forderungen, ab.

    Wenn jetzt eine  Reise formal nicht gekündigt wurde und Rechnungen nach mehr als
    1 Monat nach Urlaubsende den Kunden erreichen, gilt da gleiches Recht für Alle? Hat der Reiseveranstalter Fristen überschritten? Ist der Anspruch auch hier nicht mehr durchsetzbar?

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    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
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    Ja, Antonia, eine mündliche Kündigung des Vertrages ist offenbar möglich. Aber sie muß auch tatsächlich ausgesprochen werden.

    Hier von Justiz NRW Abschnitt B VI - Fälle höherer Gewalt

    Wenn hier unterschiedlichste User alle mit Überzeugung darlegen, dass dies nicht stattgefunden habe, ist das ja zumindest ein Indiz dafür, dass es so gewesen war.

    Im Gegenteil, praktisch alle erklären, dass der Veranstalter oder dessen Vertretung sich damit hervorgetan haben, dass bei diesem Veranstalter alles anders als bei vielen anderen geregelt ist. Da steht wirklich Aussage gegen Aussage. 

    Gruß privacy

    Reiseveranstalter

  • Anspruch auf Schadensersatz?
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    @fawe71
    Der Tagessatz in Höhe von 5% ist eine Zahl, die im Innenverhältnis Kunde zu Reiseveranstalter gilt. Aber nicht für die Airline. Die hat nach der EU-Verordnung zu regeln. Und das sind 600 Euro pro Person. Ansonsten siehe vorstehende Beiträge.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anspruch auf Schadensersatz?
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    Hallo Ruppilinchen,

    tolle Stellungnahme, wonach die eigene Technikabteilung zu dem Schluß kommt, dass kein Verschulden nach der EU-Verordnung vorliegt. Na ja, andernfalls bekommen die Mitarbeiter vermutlich Gehaltsabzug ?  😉

    Der eigentliche Grund der Störung wird aber nicht erwähnt ?

    Auch bei technischen Defekten, die alleine in der Verantwortung der Airline liegen, ist eine Ausgleichszahlung bei der Strecke von 600 Euro pro Person fällig. Empfehle Dir,
    den Vorgang z.B. bei euclaim zu melden. Die ziehen die Forderung ein. Erst bei Erfolg wird ein Honorar fällig. Falls erfolglos, kostet es Euch keinen Pfennig.

    Gruß privacy

    Amtsgerichtsurteil ist ja ganz nett, aber sowohl der EU-Gerichtshof als auch der
    Bundesgerichtshof als höchste Instanzen haben die Ansprüche der Kunden bei Technikschäden bestätigt. Wobei es nur wenige Ausnahmen gibt. Allerdings muß im Einzelfall der Vorgang beurteilt werden.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
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    Der wichtigste Punkt in einem Mahnverfahren, welches gegen einen eröffnet wird, ist die Einhaltung der Widerspruchsfrist. Eine Kopie des Mahnbescheides ist schriftlich rechtzeitig an das Mahngericht incl. dem erklärten Widerspruch zurückzuschicken. Aber nur, wenn man davon überzeugt ist, daß die Forderung zu Unrecht besteht.

    Wer die Frist verstreichen läßt, ohne zu reagieren, hat schlechte Karten und wird schnell mit der Vollstreckung des Betrages + Kosten Bekanntschaft machen. Da steht dann der Gerichtsvollzieher vor der Tür.

    Bei fristgemäß eingelegtem Widerspruch bleibt dem Antragsteller (hier der Reise- veranstalter) die Möglichkeit, über das Gericht das Klageverfahren zu eröffnen, um an sein Geld zu kommen. Das Gericht wird aufgrund der Gesetze und Sachlage entscheiden.

    Wird die Klage abgewiesen, hat der RV alle Kosten zu tragen. 

    Befindet das Gericht, dass die vorgelegten Kostenrechnungen nachweislich korrekt sind und die Situation wie Kündigung des Reisevertrages aufgrund höherer Gewalt gegeben war und der Kunde hiervon Kenntnis genommen hatte, entstehen dem Kunden neben den eingeforderten Beträgen auch Zinsen und Gerichtskosten.

    Darüberhinaus kann es auch zu einem Vergleich beider Seiten kommen, wo die
    Höhe des Streitwerts und die Verfahrenskosten anteilig von beiden Seiten
    zu tragen sind.

    Gruß privacy

    Reiseveranstalter

  • Pauschalreise mit flexiblen Rückflug?
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    Pauschalreise und Flexibilität ? Das muß noch erfunden werden.

    Theoretisch ginge es, vor Ort mit einer Reiseleitung eine Umbuchung des Rückfluges
    vorzunehmen. Natürlich gegen Kosten in unbekannter Höhe.

    Da fällt mir ein, das wäre bei einer Vulkanasche oder ähnlichem Anlass genial,
    man verschiebt einfach den Rückflug nach Wunsch. Mit Vertrag sozusagen.

    Nein, nein, das vergiss mal schnell. Soviel Extras gibt es nicht bei Pauschalreisen. 😉

    Gruß privacy

    Allgemeine Fragen

  • 1-2 Fly - gebucht Barcelo Pueblo, sollen jetzt ins Grupotel Club Menorca
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    hallo murmel 75,
    hast Du noch eine Idee? Gibt es andere Hotels, Flüge und Urlaubsgebiete mit vernünftigem Angebot in Eurer Urlaubszeit ?

    Unter dem Strich hat der Veranstalter einen Vertragsbruch begangen und ist verpflichtet, Euch ein zumindest gleichwertiges Hotel anzubieten. Das jetzt angebotene scheidet ja nach Eurer ersten Analyse u.a. aus den von Euch genannten Gründen aus.

    Und jetzt wird es knifflig. Es kann durchaus sein, dass wegen des zeitlichen Ablaufs und dem nicht gleichwertigen Ersatzhotel-Angebot Euch nicht nur die Rückzahlung des Reisepreises, sondern auch noch ein Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden zusteht. Und das bei einer Neubuchung der RV die Zusatzkosten übernehmen muss. Aber das wäre jetzt Sache eines Fachmanns. Sei es vom Verbraucherschutz oder eines Fachanwalts für Reiserecht.

    Falls es keine "einvernehmliche Lösung" mit dem Anbieter gibt, was ich Euch wünsche. Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel Coral Beach
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    Hallo Sandra,

    seit Mai 2010 wird die Anlage unter neuer Leitung der VIK Hotels betrieben.
    Der neue Name ist VIK Club Coral Beach.
    Bewertungen aus 2009 sind daher nur bedingt aussagefähig.

    Gruß privacy

    Lanzarote

  • 1-2 Fly - gebucht Barcelo Pueblo, sollen jetzt ins Grupotel Club Menorca
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    Aus meiner Sicht ist die nicht mögliche Unterbringung des Kindes ein vorgeschobener Grund. In Wahrheit ist das Hotel einfach überbucht.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Schlafraum ohne Fenster
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    owi67: Viel Wert haben wir bei Buchung auf einen separaten Schlafraum gelegt![/quote]

    Lexilexi: "aus meiner erfahrung heraus ist tui eiegentlich ein veranstalter, der seine begebenheiten und die zimmerkategorie sehr genau beschreibt"

    Ausnahmen bestätigen offenbar die Regel, siehe Thread
    "Irreführung durch falsche Zimmerkategoriebezeichnung"

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 1-2 Fly - gebucht Barcelo Pueblo, sollen jetzt ins Grupotel Club Menorca
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    Hallo Murmel 75,
    wenn Du auf die Barcelo-Homepage gehst, dann sind das die Standardzimmer:

    Deluxe: Große und moderne Zimmer mit Terrasse, Bettsofa, Klimaanlage, komplettem Bad mit Badewanne oder Dusche, Fön, Satelliten-TV, TDT, Minibar und Safe (gegen Gebühr).
     
    Warum in diesen Zimmern jetzt kein 3-jähriges Kind auf dem Bettsofa nächtigen kann, das auf einigen Fotos separat zu den Doppelbetten abgebildet ist, bleibt die Frage.

    Wenn Du allerdings versuchst, das Hotel ab 18.7. dort zu buchen, erscheint in rot der Hinweis: Ausgebucht.

    Und da drängt sich der Verdacht auf, dass dies mit der Nachricht des Veranstalters
    in Zusammenhang steht. Auf der Barcelo-Homepage steht auch eine Hotel-Telefonnummer der Buchungszentrale. Frag doch einfach mal an, ob Unterbringung im Doppelzimmer Deluxe mit 3-jährigem Kind, beispielsweise im September, möglich ist.
    Meine Vermutung: Kein Problem.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Schlafraum ohne Fenster
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    Der Meinung kann ich mich da nicht anschliessen.

    Wenn die Schiebetür geöffnet sein müsste, um (mal vorausgesetzt) bei tropisch heissen Temperaturen - für die Andalusien ja irgendwo auch bekannt ist - überhaupt an schlafen zu denken, handelt es sich nicht um 2 unabhängig voneinander zu sehende Räume.

    Auf die bei der Buchung Wert gelegt wurde. Aus einem Urteil zu separat gebuchten Schlafräumen: Es zählt auch zum Erholungswert für die Eltern, ohne ihre Kinder zu stören oder umgekehrt Zeit allein für Gespräche, zum Lesen, Fernsehen oder für Zweisamkeit zu haben.

    Halbwegs tolerabel wäre es nur, wenn der fensterlose Schlafraum mit einer Klimaanlage versehen wäre.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugrechte Pauschalreisender gestärkt
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    ... und Du kannst es nicht ändern. 😘

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugrechte Pauschalreisender gestärkt
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    Hallo ormin,

    wie bereits geschrieben kannst Du alle Ansprüche aus der EU-Verordnung bei dem Rückflug mit Sky ab Türkei abhaken. Gerne noch mal einige Informationen von anderer Stelle. Der EU-Gerichtshof hat so entschieden. Mehr ist nicht drin für Dich.

    Alle Anstrengungen in diese Richtung sind vertane Zeit - und evtl. herausgeschmissenes Geld. 

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Schlafraum ohne Fenster
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    Vielleicht gibt es auch keine Eingangstür und nur einen Vorhang? 😉

    Nein, gewisse Mindestanforderungen an die Unterkunft sind eher selbstverständlich.
    Insofern hat ja auch schon das AG Flensburg unter Az 62 C 657/95 vom 30.1.96
    geurteilt, dass bei fehlendem Fenster im Schlafzimmer (hier in einer Ferienwohnung)
    ein fristloser Kündigungsgrund gegeben ist.

    Euch fehlt jetzt eine Alternative. Aber vielleicht, wenn dies hier auch ein fristloser
    Kündigungsgrund ist, bietet ein anderer Veranstalter noch eine passende Alternative.
    Trotz der Kürze der Zeit.

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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