Der wichtigste Punkt in einem Mahnverfahren, welches gegen einen eröffnet wird, ist die Einhaltung der Widerspruchsfrist. Eine Kopie des Mahnbescheides ist schriftlich rechtzeitig an das Mahngericht incl. dem erklärten Widerspruch zurückzuschicken. Aber nur, wenn man davon überzeugt ist, daß die Forderung zu Unrecht besteht.
Wer die Frist verstreichen läßt, ohne zu reagieren, hat schlechte Karten und wird schnell mit der Vollstreckung des Betrages + Kosten Bekanntschaft machen. Da steht dann der Gerichtsvollzieher vor der Tür.
Bei fristgemäß eingelegtem Widerspruch bleibt dem Antragsteller (hier der Reise- veranstalter) die Möglichkeit, über das Gericht das Klageverfahren zu eröffnen, um an sein Geld zu kommen. Das Gericht wird aufgrund der Gesetze und Sachlage entscheiden.
Wird die Klage abgewiesen, hat der RV alle Kosten zu tragen.
Befindet das Gericht, dass die vorgelegten Kostenrechnungen nachweislich korrekt sind und die Situation wie Kündigung des Reisevertrages aufgrund höherer Gewalt gegeben war und der Kunde hiervon Kenntnis genommen hatte, entstehen dem Kunden neben den eingeforderten Beträgen auch Zinsen und Gerichtskosten.
Darüberhinaus kann es auch zu einem Vergleich beider Seiten kommen, wo die
Höhe des Streitwerts und die Verfahrenskosten anteilig von beiden Seiten
zu tragen sind.
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