525 Ergebnisse für Suchbegriff Meinungen zu reiserechtlichen Fragen..
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Pullman Katiliya villen
Ganz neutral und wertfrei betrachtet:
Neubau-Bucher tragen halt ein gewisses Risiko und ich fürchte, Du wärst "sehr überrascht" wenn Du wüßtest wie die rechtlichen Optionen aussehen.
Aber das gehört nicht in diesen thread. Lies Dich mal im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" durch den entsprechenden thread. Letzteren findest Du übrigens hier:
Condor (DE)
>>GÄÄÄÄHN!<<
Bezüglich der Entfernung ist die Großkreisberechnung anzuwenden - also einfach mal nicht nur wild rumgooglen sondern den great circle mapper benutzen. Der wurde schon x-mal verlinkt.
Weitere Details gehören imho in das Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" und die entsprechenden Threads dort.
Reichlich Erfahrung findet man da obendrein ...
(und irgendwann treffen sich alle bevollmächtigten Anwälte zum Streitwert von elwundreißich Euro für aufsässige Pauschis auf den Turks and Caicos auf einen Cocktail mit Zigarre und dem Motto "Das Leben wie es sein sollte?!" hahahahaha! )
Storno Pauschalreise wg Insolvenz der Fluggesellschaft und Änderung Flughafen (Ersatzflug) möglich?
Hi,
geht es um die Insolvenz von Sky Airlines ?
Dann wäre es besser, im Thread zu deinem Veranstalter zu posten oder aber im Thread "GTI Insolvenz" hier im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen", Seite 1.
Aber kurz zu deiner Anfrage:
Ja, bei einer Umbuchung auf einen anderen Flughafen kannst du kostenfrei stornieren.
Die Kosten für den Dauerparkplatz wirst du allerdings nicht vom RV erstattet bekommen.
Aber kontaktiere doch noch einmal den RV. Teile ihm mit, dass die vorgeschlagene Lösung für dich nicht in Frage kommt, dass du - falls es dabei bleibt - stornieren wirst / musst. Vllt. gibt's ja doch noch einen anderen Weg.
Solltest du weitere Fragen haben, nutze bitte die oben angesprochenen Threads - am besten den zum Veranstalter.
FTI Teil II
Hi,
da eine Diskussion zu diesem Thema ins Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" gehört, hier nur kurz dazu:
Was du hättest tun können: Das Hotel nur unter Vorbehalt akzeptieren, dies und desweiteren Abweichungen vom gebuchten Hotel schriftlich festhalten, vom RL abzeichnen lassen, nach der Reise diese Papiere an den RV schicken und Preisminderung anmelden.
Oder auf einen unverzüglichen Rückflug bestehen, wenn das Ersatzhotel definitiv nicht den Standard des gebuchten hat/te.
Falls du weitere Fragen zu dem Thema hast, poste bitte in diesem neueren Thread: Überbuchung des Hotels und wir wussten von nichts
Schlimmstes Hochwasser in Thailand seit 63 Jahren !!!
@bulleryan sagte:
...habe meine Reise NordThailand für 11.11.2011 gecancelt
Der Veranstalter versucht natürlich zu beschwichtigen, nein ist nein!!
Ich werde den Rechtsweg beschreiten wollen wir doch mal sehen
...und damit gewaltig vor die Wand laufen, wie auch @erhessen richtig schrieb.
Konkretes Beispiel? Der Inhaber meines Reisebüros mit wirklich gutem Draht zum Veranstalter hat versucht seine Reise ab 29.10. nach BKK und Chiang Mai etc. zu stornieren. Nada, derzeit keine Chance ohne offizielle Reisewarnung.
Die dankenswerte aktuelle Berichterstattung und Meinung von khun_mac wird Dir nicht weiterhelfen, allerdings gehört das Thema ins Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".
Will Flug stornieren - geb.über Expedia- was beachten ?
Abgesehen davon, daß ich solchen Medien und der einseitigen Berichterstattung a la "Blöd sprach zuerst mit dem Toten" immer misstraue, sehe ich neben den von Dir m.E. völlig zurecht genannten Punkten des Vermittlers und der außereuropäischen Airline, noch das Problem des Einzelurteiles. Ob es für die ganzen Konjunktive wert ist, sich für 35% ggfs. streitig zu einigen, mußt Du selber wissen. Ich mag hier nicht die Maier oder den Benkö geben und nicht zuletzt ist das hier auch nur ein Forum zu Meinungen zu reiserechtlichen Fragen, deshalb ganz deutlich, meine Meinung ist eine stark zweifelnde.
Germania (ST)- was passiert nun mit meinem Flug?
Aber selbstverständlich steht euch bei dieser fundamentalen Änderung der vertraglichen Vereinbarungen ein Kündigungsrecht zu, was ist denn daran überhaupt anzuzweifeln?
Ich würde dir raten dem Veranstalter mitzuteilen, dass du wegen erheblicher Änderungen der vereinbarten vertraglichen Leisungen von deinem Recht auf Kündigung des Reisevertrages Gebrauch machst.
Auch die im Rahmen der Nachbesserung notfalls gebilligten Vereinbarungen hinsichtlich der Flugziele für An- und Abreise können scheinbar nicht eingehalten werden, damit genug des Entgegenkommens.
Die Kündigung des Reisevertrages eindeutig formuliert losschicken und gleichzeitig die Erstattung aller bereits geleisteten Zahlungen umgehend zurückfordern.
Falls du weitere Fragen zum Sachverhalt auf Forenebene diskutieren willst verschiebe das in das Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen.
Dein Anliegen hat inzwischen nichts mehr mit der Insolvenz der Germania zu tun.
Sunexpress (XQ/XG)
Falls ein verirrter Buchstabe jedoch sinnverändernd wirkt, kann er durchaus ein Problem generieren und ggf. schaut man ganz schön bedeppert aus der Wäsche am Check-In.
Der Sachverhalt sollte also nicht allzu nonchalant abgetan werden - wobei es sich vielmehr um eine destinationsbedingte als um eine spezifische Problematik der Airline sunexpress handelt ...
Einen Thread dazu gibt´s m.W. im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".
Ganz grundsätzlich muss eine Identität der genauen Schreibweise des Namens mit dem maschinenlesbaren Teil des Ausweises (welcher Art auch immer!) gewährleistet sein.
Unterschiede gibt es lediglich bei den Änderungskosten.
Eurowings
Der Gebrauchsgegenstand Koffer wird pro Jahr mit 20% linear abgeschrieben.
Daraus ergibt sich für dein Schätzken ein Restwert von 34€, nach 4 1/2 Jahren eben nur noch 17€.
Das ist nicht "kundenunfreundlich" sondern regelmäßige Auslegung.
Übrigens gibt es zum diesem Thema einen Thread im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" wo du ggf. noch nachlesen kannst.
Mir fuhr unlängst ein Nichtbremser meinen geliebten Polo mausetot, für den Restwert gab es einen Eisbecher und einen One-Way Fahrschein mit der Tram nachhause ... da war ich auch traurig, konnte aber kein geeignetes Forum finden.
Rechte, wenn man im Nebengebäude (schlechterer Zustand) ist, trotz Buchung des Hauptgebäudes?
Grundsätzlich hast du bei einer expliziten Buchung des Hauptgebäudes auch einen Anspruch auf Unterbringung dort, die Nichterfüllung könnte ein Mangel sein.
Du solltest vielleicht etwas spezifizieren - z.B. das Hotel und die maßgeblichen Unterschiede der Gebäudekomplexe (z.B. Ausstattung, Lage, Gesamtzustand ... WLan spielt keine Rolle, das ist bestenfalls eine Unannehmlichkeit in einem Urlaubshotel).
Im Grunde wäre deine Frage übrigens im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen besser aufgehoben oder eben im evtl. schon vorhandenen Thread zum gegenständlichen Hotel.
Ein Nebengebäude muss ja nicht zwingend weniger komfortabel sein, von daher wäre eine gewisse Präzisierung deines Problems hilfreich.