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Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

Hier könnt Ihr über Reisemängel, Minderungen, Schadensansprüche, usw. diskutieren. Keine Rechtsberatung!

3.6k Themen 67.6k Beiträge
  • Hotel: Stornierung nach Online-Check-In

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    Letzter Beitrag: von SunRun
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    SunRunS
    Ich danke euch für die Rückmeldungen und wollte kurz bzgl. Ausgang Bescheid geben: Die RRV hat die Kosten übernommen - anstandslos und schnell. Wahrscheinlich war der Betrag auch zu gering, um sich damit weiter auseinanderzusetzen. Da wir keine Selbstbeteiligung haben, sind wir mit dem Ergebnis zufrieden (bis auf den bürokratischen Aufwand), auch wenn der Vorgang in Richtung Hotel einen Nachgeschmack hinterlässt. Wir haben dazugelernt: künftig kein Online-Check-In in Hotels mehr (außer vielleicht, wenn wir bereits in der Lobby stehen).
  • Flug annuliert bei Pauschalreise

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    Letzter Beitrag: von Ahotep2
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    Ahotep2A
    weiteres bitte im zuständigen Thread, danke.
  • Streik des Sicherheitspersonals am Airport

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    Letzter Beitrag: von HABERLING
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    HABERLINGH
    Hallo, ich an seiner stelle würde der Stornierung widersprechen, ist dem RV nichts anderes eingefallen, ich vermute einen Fehler seitens des RV. Du darfst den Namen des RV hier ruhig nennen.
  • Gebuchtes Hotel öffnet nicht rechtzeitig

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    Letzter Beitrag: von nate1
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    nate1N
    Hier gibt es bereits einen Thread zum Thema klick mich. Häng dich dort bitte mit deinem Beitrag an bzw. kopiere ihn dort hinein. So bleibt alles zum Thema zusammen.
  • Arzt gibt mir kein Attest was tun?

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    Letzter Beitrag: von vonschmeling
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    vonschmelingV
    Dem Versicherer geht es allein um die Kosten, die umso geringer sind je früher die Stornierung erfolgt. Unter Berücksichtigung dieses Interesses ist der "Ratschlag" zu betrachten.
  • Dieses Thema wurde gelöscht!

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  • Reiserücktrittskostenversicherung - 1 Person ist versichert, verreist wird als Paar

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    Letzter Beitrag: von catwoman12
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    catwoman12C
    Danke!
  • Stornierung mit ausgestelltem Flugticket

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    Letzter Beitrag: von vonschmeling
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    vonschmelingV
    Es sind aber keine 100%, Steuern z.B. und einige Gebühren müssen erstattet werden.
  • Stornierung Rückflüge weil eine Teilstrecke nicht angetreten wurde

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    Letzter Beitrag: von vonschmeling
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    vonschmelingV
    @Anitaanitaanita Bei TK eigenmächtig anzuklopfen hat keinen Sinn, die können nicht helfen. Sollte das Reisebüro die Weitergabe der Info vergeigt haben ist tatsächlich der Hinweis von TUI korrekt, sich zuerst an die zu wenden. Was meinst du mit die wurden "ausfallend"? Deiner Darstellung entnehme ich, dass du auch schriftlich dort vorstellig geworden bist mit dem Sachverhalt? Das wäre schon mal gut. Am besten druckst du dir die Mails aus, marschierst nochmal hin und bittest freundlich um einen Anruf beim Veranstalter in deinem Beisein. Die Zuständigkeit der Weiterleitung der Info über den erkrankungsbedingten verlängerten Zwischenstopp liegt ganz eindeutig bei ihnen, wenn sie das versäumt haben müssen sie mit TUI klären, wer für den Schaden aufkommt. Angeblich hat man ja noch kurz vor eurer Rückreise nachgesehen und eine valide Buchung für den Rückflug festgestellt? Ich würde da auch ganz offen kommunizieren, dass du denkst sie hätten die Information eben nicht wie gewünscht weitergegeben. Bitte gleich um einen Nachweis dieser Weiterleitung. In welcher Form hast du bisher Kontakt aufgenommen zum Veranstalter? Am besten eignet sich dafür der Menüpunkt auf der TUI Website. Schildere dort kurz aber mit präzisen Angaben den Vorfall, benenne dein Reisebüro namentlich und erwähne deren ablehnende Reaktion. Rein rechtlich ist es so, dass die Tickets (ganz gleich weshalb ihr das Routing geändert habt) grundsätzlich nicht einfach verfallen dürfen, das hat der BGH bereits 2010 entschieden, wenn auch auf einer anderen Ausgangslage. Nun spielte in eurem Fall ja nicht etwa ein preislicher Vorteil durch die Änderung eine Rolle, sondern ergab sich eine Notlage. Ferner wurde die Strecke ja wie gebucht geflogen, nur eben mit einem längeren Zwischenaufenthalt aus sehr wichtigem Grund. Meiner Ansicht nach sind demnach die gesamten Kosten für den Rückflug geschuldet, Antragsgegner ist der Veranstalter. Hier findest du noch eine sehr verständliche Erläuterung des Verbraucherschutzes zu dem Thema.
  • Gepäckverlust - was tun?

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    Letzter Beitrag: von vonschmeling
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    vonschmelingV
    Noch eine Randbemerkung: Die Ausflucht wegen des Wetters betreffend die Versorgungsleistungen ist nicht rechtens. Solche Leistungen sind dem Pax zuzugestehen vollkommen unabhängig der Ursache der Verspätung. Einzige Ausnahme: Man versäumt einen Leg durch eigenes Verschulden. Was die Koffergeschichte betrifft stimme ich Wülfi zu - unbedingt schriftlich intervenieren.
  • Namensänderung und Neubuchung nicht möglich -> Stornierung einzige Option?

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    Letzter Beitrag: von Timb0
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    Timb0T
    Scheinbar darf so eine Namensänderung auch nicht unverhältnismäßig viel kosten, dachte ich zumindest. Ist DerTour Packaging aber AGBs scheinen quasi die gleichen zu sein.
  • Rücktritt

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    Letzter Beitrag: von Armin
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    ArminA
    Selbst bei Buchung mit Flextarif dürfte eine kostenlose Stornierung für die in 4 Tagen beginnende Reise ausgeschlossen sein. Ich rechne damit daß Du bei kurzfristiger Stornierung gemäß der ähnlichen Stornostaffeln veranstalterseitig bei 85% oder mehr Stornogebühr liegst. Bei Vorliegen einer Reiserücktrittsversicherung solltest Du Dir umgehend die akute Erkrankung ärztlich attestieren lassen und im Hinblick auf deine Mitwirkungspflicht diesbezüglich schnell handeln.
  • Nach Ankunft am Heimatflughafen keine Koffer da - was tun?

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    Letzter Beitrag: von Ahotep2
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    Ahotep2A
    Hallo, bitte nutze diesen Thread zum Kofferverlust, danke klick. Bitte nur kurz die Thematik mit dem Koffer beschreiben hier bei den reiserechtlichen Fragen. Gerne den Rest im Veranstalter-Thread
  • Hoteländerung durch Reiseveranstalter

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    Letzter Beitrag: von vonschmeling
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    vonschmelingV
    @neuer-nutzer-46723152 sagte: Kann ich mich rechtlich dagegen wehren? Jein ... Bei einer so kurzfristigen Änderung und einem deutlich vom gebuchten abweichenden Angebot kommt eine Entschädigung zusätzlich zur Erstattung der Reisekosten in Betracht. Auch das ist aber die Option ohne Urlaub, eine Klage auf Vertragserfüllung ist vollkommen sinnlos. Mein Rat: Nimm Kontakt zu TUI auf und erkläre in sachlichen Worten, dass du den RV mangels auch nur annähernd passender Alternative auf Schadenersatz wegen unnütz aufgewendeter Urlaubszeit in Anspruch nehmen willst. Sie mögen doch bitte die Mühe aufbringen, dir eine adäquate Unterkunft anzubieten - mindestens ein Adult Only Hotel. Falls du über ein Reisebüro gebucht hast mach dort richtig Rabatz.
  • Mehrere legs nacheinander bei Flug storniert

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    Letzter Beitrag: von vonschmeling
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    vonschmelingV
    Wie gesagt - die SÖP kann, soviel ist sicher!
  • TUI - wohin Beschwerde schicken?

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    Letzter Beitrag: von Ahotep2
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    Ahotep2A
    ...übrigens der falsche Thread dieser uralte... Nutze doch bitte den richtigen Sammelthread zum Veranstalter, falls Du bei den Erwachsenen mitmachen möchtest!
  • vorzeitige Abreise

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    Letzter Beitrag: von vonschmeling
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    vonschmelingV
    Verstehe ich recht, dass ihr im Ergebnis nur die beiden genutzten Nächte bezahlt habt? Wenn ja erkenne ich offen gestanden keine Ansprüche, die gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden könnten. Gut, du hast dich provoziert und unhöflich behandelt gefühlt, die Verpflegung war enttäuschend und eure Beschwerden führten nicht zum gewünschten Ergebnis. All dies führt jedoch nicht zu einem Anspruch auf Kompensation. Du kannst natürlich deine negativen Eindrücke in einer Bewertung hinterlassen und hoffen, dass das die Betreiber bewegt ein wenig in sich gehen. Mehr Handhaben sehe ich soweit nicht.
  • Familienurlaub - 1 Kind krank

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    Letzter Beitrag: von vonschmeling
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    vonschmelingV
    Nochmal: Es ist keine Frage mit grundsätzlich rechtlicher Relevanz, sondern eine ganz individuelle, die zuvor mit den Vertragsparteien zu klären ist.
  • Namensänderung durch Heirat , Flugticket jetzt ungültig?

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    Letzter Beitrag: von vonschmeling
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    vonschmelingV
    Der elementare Satz für Flugreisende: Name auf dem Ticket muss mit dem auf dem Ausweispapier übereinstimmen. Alle anderen behördlichen Vorschriften interessieren im Kontext nicht.
  • Bewertung wird nicht veröffentlicht

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    Letzter Beitrag: von Ahotep2
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    Ahotep2A
    Sorry, aber im Forum wird da keiner helfen können. Man ja ja sehen ob die Bewertung noch bearbeitet wird im meinHolidaycheck Bereich unter Bewertungen. Oder mal ins Postfach schauen, ob es Rückfragen gibt. Ansonsten bedenke bitte, das unzählige Bewertungen in der Sommerzeit geprüft werden müssen.