Hallo,
wir haben bei unserer letzten Kreuzfahrt den Flug extra nach Rom gebucht und würden dies jederzeit wieder tun.Es hat alles prima geklappt,sind dann mit der Bahn nach Civitavecchia gefahren.
Liebe Grüße,
Annegret
Hallo Wilma,
wenn die Flüge jetzt schon normal buchbar sind, dann kann Dir Celebrity auch eine konkrete Auskunft zum Flugpaket geben. Ich hatte drei Mal das Flugpaket nach Miami (Abfahrt Fort Lauderdale, allerdings für RCI - Schwester von Celebrity) und da waren jedes Mal die Transfers sowie die Vorübernachtung im Fort Lauderdale Hilton Marina mit enthalten. Preise kann ich Dir leider nicht mehr sagen und bei uns war es ja Hin- und Rückflug ab/bis Miami. Aber der Preis lag beim letzten Mal bei ca. 650 Euro.
Dein Reisebüro soll einfach nochmal nachfragen in Frankfurt.
Gruß
Carmen
danke für den bericht, sehr interessant.
irgendwie finde ich es NICHT gut, dass diese familie den kreuzfahrtpreis zurück erstattet bekam, hat sie sich doch nicht auf lösungsvorschläge eingelassen.
was hätte das reisebüro/veranstalter denn sonst machen können ?
nach der reise hätte sich die familie dann um rückerstattung der extra kosten bemühen können.
jaja, es ist immer der andere schuld.
Alles gut und schön - Aber "unerwarteter Wintereinbruch" am 10. Februar
das ist wohl ein Scherz ?
Da kann man nur sagen - Glück gehabt.
Lg.
Tango
Wie das Wetter war, weiss ich nicht, unerwartet könnte sein,
dass die Wetter - Prognosen etwas anderes angesagt haben,
Sicher kein Schneefall!
Cimdorf
sie hätten die Lösungsvorschläge selber bezahlen müssen!
Wenn sie das Gesamtpaket extra bei einem renomierten Reisebüro gebucht haben,
muss dieses doch für den "Schaden" aufkommen?
Das Resultat spricht jedenfalls dafür, sonst hätte K. nicht bezahhlen müssen.
Man beachte, dass der Fall in der Schweiz spielt! Aber auch nach deutschem Reiserecht hätte die Familie entweder den Reisevertrag kündigen können (was sie wohl gemacht hat, indem sie die Rückreise antrat) oder der Veranstalter (bei uns wäre das aber die Reederei, außer das Reisebüro hätte Flug und Kreuzfahrt zusammengestellt) hätte auf seine Kosten für die Weiterreise sorgen müssen. Bei einer Kündigung hätte die Familie ebenfalls den Reisepreis zurückbekommen.
Nach einer neueren Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann man die Kreuzfahrt sogar wegen höherer Gewalt kündigen, wenn man keine Möglichkeit mehr hat diese mit dem Flugzeug zu erreichen, obwohl die Anreise separat gebucht worden ist (Vulkanasche-Fall, hier wurde das Flugverbot als höhere Gewalt für die Kreuzfahrt gewertet - leider bleibt der BGH in diesem Punkt eine genauere Begründung schuldig).
Der Oberste Gerichtshof in Österreich sieht das Thema wieder anders.
Gruß
Carmen
Genau - dieses Urteil ist ja bei uns einige Zeit
diskutiert worden.
Deswegen meinte ich ja - Glück gehabt.
Kleefeld - Trotz aller Wettervorhersage im Februar muß man einfach mit Schnee rechnen. Die Wetterfrösche im Fernsehen/Rado/Zeitung etc. lesen doch auch nur aus dem Kaffeesatz
Auf deren Vorhersage kann man sich in den meisten Fällen nicht verlassen.
Lg.
sicher hätte das reisebüro für den schaden aufkommen müssen, aber im rahmen der verlustminimierung hätte das ehepaar den lösungsvorschlag annehmen können (müssen). in vorlage treten und hinterher das geld zuzück fordern.
der monetäre schaden wäre für das reisebüro sehr viel geringer gewesen, wäre dieser fall eingetreten.
deshalb, wegen des unwillens des ehepaars, finde ich es schade, dass der volle ersatz geleistet wurde.
vllt bin ich aber auch nur gehässig.
für mich gehören zu einer einigung immer beide parteien.
wäre ich schöffe bei einer evtl gerichtsverhandlung gewesen, hätte ich mich aber versucht quer zu legen. zumindest hätte es mir detailiert erklärt werden müssen.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!