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9670 Ergebnisse für Suchbegriff Österreich

Wochensafari im Feb 2009

Jambo evelyn,

das meiste habe ich ja schon geschrieben.

Wir buchen ganz normal im Reisebüro (den Strandurlaub, plus Flug) und ja nach Geldbeutel entsprechend freie Tage in der Mitte unseres Hotelaufenthalts (auf der Safari kostet jeder Tag ne Menge). Also 1 Woche Strand, dann 1 Woche oder 8 oder 9 Tage Leerwoche buchen und dann wieder 1 Woche Strand.

Den Safarianbieter schon hier in D über's Internet oder wie bei uns unseren langjährigen Safarianbieter buchen. Muß man halt abstimmen, damit die Unterkünfte auf Safari und die Hoteltage passen und dann buchen. Am Besten verschiedene Angebote für die Safari einholen.

Wir gehen seit Jahren mit Sunworld Safari auf Tour. Hat für mich den Vorteil, ich kann in deutsch verhandeln und das Geld nach Österreich überweisen.

Wir haben seit Jahren den gleichen Fahrer und kennen den Safarianbieter persönlich.

Hat halt jeder seine eigenen Erfahrungen gemacht, es gibt noch andere seriöse Safarianbieter, die man von hier aus buchen kann.

2007 haben wir eine größere Tour (von der Fahrstrecke her) gemacht.

Samburu - Lake Nakuru und Masai Mara. 9 Tage war diese Tour.

2009 wird's nur in die Mara gehen, denn ich bin Migrations-Fan und wir werden 1Woche nur in der Mara verbringen. Allerdings wechseln wir die Unterkunft einmal, um verschiedene Gebiete der Mara abgrasen zu können.

Pack nicht zu viele Parks rein, also 2 Nächte sollte das Mindeste pro Unterkunft sein. Sonst bist du nur am packen und umziehen.

In einer Woche 4 Parks, wie es viele Reiseveranstalter anbieten, ist definitiv zu viel.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

LG

Gerd

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Usertreffen in München, 15.-16.11.2008

@Mausebaer sagte:

Teilnehmerliste für das 3. IHCT-Usertreffen

von 15. - 16. November 2008 in München:

(wer möchte kann auch schon am 14.11. (Freitag) anreisen).

Name / Personen / Dauer

santiburi62 / 2 / 14. - 16.11.08

Mausebaer / 1 / 14 o.15. - 16.11.08 :question:

chriwi / ? / 14. - 16.11.08 (ohne Weißwurst-Frühstück)

BlackCat70 / 1 / 14. - 16.11.08

Kidir / 1 / 14. - 16.11.08

Tosca 4711 / 1 / 14. - 18.11.08

A-Flower / 1 / ? - 16.11.08

winfried1 / 1 / 14. - 16.11.08

Clou / 1 / 14. - 16.11.08

Susie63 / 1 / 14. - 16.11.08

whitecat68 / 1 / 14. - 16.11.08

dorle31 / 2 / 14. - 16.11.08

Plobi / ? / ?

Kessi / 1 / 14. - 16.11.08

IngridJohanna (Spatzl) / 1 / 15. - 16.11.08

WonderfulZN / 1 / 15. - 16.11.08

olfatius / 1 / 15. - 16.11.08

Günter/ HC / 1 / 15. - 16.11.08

Sue1975 / 1 / 14. - 16.11.08

Bisher haben sich angemeldet!

:bounce: :bounce: 21 Personen :bounce: :bounce:

Nochmals zur Info: Die meisten Teilnehmer, die im Hotel übernachten, haben als Quartier das Novotel City gewählt.

Buchungen sind online möglich - weitere Infos auf Seite 12 in diesem Thread.

Ich freue mich auf viele Teilnehmer aus Deutschland, Österreich, Italien und der Schweiz. Besondere Wünsche, was ihr gerne am Samstag sehen oder besichtigen wollt, nehme ich gerne an. Schreibt mir einfach eine PN. Auf jeden Fall wollen wir am Samstag eine kleine Stadtführung durchführen, damit alle unser schönes München besser kennen lernen.

:D :D :D Noch 4 Monate und 12 Tage bis zum 3.IHCT. :D :D :D

Herzliche Sommergrüße

Santi (Michael)

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Wohin in die Berge?

Hallo Marina,

als Anfänger kann ich dir das Tannheimer Tal empfehlen. Dort kannst du in der Ebene wandern und das Panorama geniessen, aber auch auf gut markierten Wegen in die Berge gehen. 2 kleine Seen sind ebenfalls vorhanden. Das schon erwähnte Gebiet um den Wilden Kaiser (Ellmau oder Scheffau) ist ebenfalls sehr gut für Einsteiger geeignet. Auf der anderen Seite des Kaisergebirges liegt der Zahme Kaiser und an dessen Fuß der Walchsee mit gleichnamiger Ortschaft. Auch hier findest du schöne Wege in der Ebene, aber auch auf den Bergen. Die Region Achensee ist im Herbst schon ein wenig kühler, da der See fjordähnlich in den Bergen liegt, und die Sonne durch diese schon früh verdeckt wird. Zell am See ist auch eine Alternative. Wanderungen rund um die Schmittenhöhe ermögliche herrliche Ausblicke auf die 3000er Gipfel des Salzburger Landes.

Wandern kannst du alleine, aber auch jedes ansässige Verkehrsbüro bietet geführte Wanderungen an, an denen man sich anschliessen kann. Somit ist man nicht alleine. Übernachtest du in einem Hotel, kann es auch sein, dass dieses Wanderungen anbietet, denen man sich anschliessen kann.

Fahre einfach irgendwo hin, wo du meinst es könnte schön sein (Fotos aus dem Netz). Egal ob hier oder dort, Österreich ist immer eine Reise Wert. Bin von klein auf in den Bergen unterwegs und gerate immer noch ins schwärmen

In 4 Wochen ist es so weit, dann heißt es wieder Herbstzeit = Wanderzeit und los geht´s.

Gruß

Thomas

PS. Wundere dich nicht, wenn du trotz Fitnessstudio von Leuten am Berg überholt wirst, die schon Schnee auf den Haaren haben ;)   

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Wortkettenspiel III

Bei diesem Spiel habe ich dich kennengelernt...

du warst so nah und doch weit entfernt, wir kannten uns nicht, und doch waren wir uns schnell recht verrtraut, deswegen freu ich mich, wenn es nun bald soweit ist und wir uns endlich mal Auge in Auge so richtig kennen lernen, um dann auf jeden Fall Toleranz zu üben, wenn Frankenstein die Gewitterziege trifft, die hier noch nie aufgetaucht ist und bestimmt mal wieder kräftig zubeißt, wenn Sie ihre Zähne beim Abendmahl auf so animalische Art einstellt, dass man besser vor dem Kennenlernen einen Kurs für Notwehr/Nahkampf belegt hätte, wobei ihr grusliges Auftreten nur Tarnung ist, denn in Wirklichkeit haust sie noch in ihrem alten Kinderzimmer, oben bei Mutti, die mit dem Schlabberlätzchen wartet und mit der Zahnspange wedelt, made in Moldawien, wo auch die berühmten Schwarzwälder Kuckucksuhren hergestellt werden, das erklärt auch, warum dies das bevorzugte Reise-u. Urlaubsland ist, für Lady's wie,

Angela Merkel und Ulla Schmidt, da hier ihre bestechende äußere Eleganz hervorragend zur Geltung kommt und selbst wenn mal die Kleiderordnung versagt,was bei Angie schon vorkommt(vormittags in Polen, abends auf der Fußballtribüne in Österreich, die Frisur sitzt, das Outfit aber noch immer das gleiche, in oranjefarben *gg*) fällt es hier wenigstens nicht so unangenehm auf, denn hier werden andere Prioritäten gesetzt, z. B. die Fähigkeiten beim traditionellen "Wer schafft es, den Spargel quer zu essen"- Wettbewerb, der mit dem "Schinken- am- Stück- Mampf- Kampf"

endet .....

(Hexilein, seh..äh les ich recht, du wieder hier oder bist du jemand "Anders" ;) ;) ;) :laughing: :kuesse: )

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Erfahrungen im Europapark, typisch Deutschland?

@LaTicinella

Aaah, nun muss ich mich doch noch einmal melden: die Frischtheken !  :D

Wo bitte gibt's die im Carrefour oder bei Auchan ? Das Fleisch ist bereits unter Cellophan abgepackt, wobei unterschieden wird zwischen Fleisch aus Frankreich und Fleisch aus irgendwelchen EU Staaten, usw. Letzteres ist preiswerter als das Fleisch aus Frankreich.

Für Fisch, Wurstwaren, manchmal auch Geflügel gibt es Frischtheken.

Frischtheken gibt es in Dt. nicht bei Aldi, usw. (Fleisch ist schon abgepackt), hingegen bei Edeka, Rewe, usw.

Und bei Edeka, Rewe, K&K, Jibi, usw. gibt es an der Frischtheke nicht abgepacktes Fleisch von Tieren aus der Umgebung (und / oder Fleisch aus EU-Staaten, usw.), nicht abgepackte Wurstwaren, nicht abgepackte Käsesorten...

Selbstverständlich gibt es auch reine Fleischergeschäfte, Fischgeschäfte, die nicht "Nordsee" heißen, Käsegeschäfte und seeehr viele Bäckereien, die keiner Kette angehören, sondern wo der Bäcker in der Nacht noch selbst backt.

Dito was das Obst und Gemüse anbelangt: aus der Umgebung oder importiert... wobei ich sagen muss, dass

1. z. B. die Äppel aus dem Alten Land hier sehr viel besser schmecken (und dazu noch preiswerter sind ;) ) als die von irgendwoher importierten und

2. Früchte, Gemüse aus südlichen Ländern leider einen längeren Weg hinter sich haben, oft unreif geerntet werden und daher längst nicht so schmecken wie sie es tun, wenn ich sie auf einem Markt in Spanien, Südfrankreich oder Griechenland kaufe - angeboten von kleinen örtlichen Bauernschaften.

Aber ich gehe davon aus, dass dies ist auch für Österreich und die Schweiz zutrifft. ;)

Und letztendlich: Echt ein super Thema für ein Reiseforum.... :laughing:

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Kuba von Ost nach West, schlechte Erfahrung .

@puschellotte,

du hast Recht, ich war auch schon mal auf Kuba.

Ich habe großen Respekt davor, wenn jemand mit 76 Jahren erstmals ein neues Land bereist und dann seine Erfahrungen und Einschätzungen mitteilt. Ein junger Mensch erlebt und empfindet naturgemäß ganz anders, als ein älterer, das habe ich gerade wieder erfahren, als ich mit meiner Frau und meiner Mutter in Österreich war.

Auch wenn hier jeder im Forum die Wärme der Anonymität genießt, halte ich besserwisserische oder gar beleidigende "Ratschläge" für nicht zielführend.

Ich kann etliche der von krollekopp mitgeteilten Erfahrungen oder Empfindungen nachvollziehen, im übrigen ist krollekopp kein Meckerkopp, wie seine Hotelbewertungen unterstreichen.

Kuba ist in vielen Bereichen sehr speziell und jeder erlebt es anders. Und darum geht es, ums Erleben. Auch wenn man viel gelesen hat, ersetzt es niemals die persönlichen Erfahrungen, ganz besonders nicht in einem Land wie Kuba, in dem die Improvisation nicht die Ausnahme sondern die Regel ist und sich vor Ort oft alles ganz anders darstellt, als man es gelesen hat.  Sich darauf einzulassen und vieles mit Humor zu nehmen, fällt älteren Menschen oft schwerer als jüngeren.

Auf Kuba herrscht Sozialismus, das kann man überall lesen und das ist auch so, was das aber in der Realität bedeutet, muss jeder einzelne selbst herausfinden, darin liegt ja auch gerade der Reiz für den Touristen und für den Reiseführer die Herausforderung, seinen Reiseteilnehmern die einzelnen Facetten des kubanischen Sozialismus näher zu bringen.

krollekopp hat seine persönlichen Erfahrungen gemacht und hier mitgeteilt, ich habe damit kein Problem.

Pipito

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Vorzeitige Abreise

@Birgit

nein, ich verlange nicht, dass alle Menschen einer Meinung sind und ich erwarte auch nicht bei Diskussionen, dass am Ende alles in Wohlgefallen endet. Kritiken, Meinungen sind gut. Manches Beispiel nimmt man vielleicht zu wörtlich, sollte vielleicht nur ein Metapher sein.

Der Metapher "Auch Arbeitslose haben ein Recht auf Urlaub..." soll sagen: natürlich gibt es nicht Menschen erster oder zweiter Klasse bei Reisen. Aber was ist so schlecht daran, wenn meine Geldbörse sagt, ich kann nur X Euro ausgeben - um dieses Geld will ich einen zufriedenen Urlaub machen - ich weiß, dass es dort und dort wirklich um dieses Geld geht - dann mache ich eben nur dort Urlaub.

Und eben nicht über die Brechstange nach -sehr-weit-weg-, dort eben was Günstiges nehme und dann trauriges Erwachen habe.

Und ich wiederhole - nicht nur meine Meinung, sondern auch die Ansicht verschiedener Gerichte - man muss tatsächlich je nach Preis verschiedene Abstriche als "bloße Unannehmlichkeiten" hinnehmen.

In Österreich kann jeder einzeln im Wirtshaus zahlen - in Italien erhält man tischweise die Rechnung (ausgenommen in echten Touristenzentren...). Wer das nicht hinnehmen will, darf halt nicht nach Italien fahren. Die Italiener zu zwingen, die Gebräuche des Heimatlandes zu akzeptieren, halte ich nicht für den richtigen Weg.

Die Definitionen, was ist ein Reisemangel, füllt bereits ganze Bücher. Ich versuche halt stets eine sachlich-trockene Darstellung aus rechtlicher Sicht abzugeben...

Gruß

Peter

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Reiserücktritt

Curiosus,

nein,du irrst dich,bei der Goldenen nicht.

Schau mal hier, das ist aktuell, zusätzlich hab ich selbst angerufen, und gefragt.

http://www.mastercard.at/epa/export/system/Medien/Dokumente/MasterCard/Folder_und_Antraege/MC_Versicherungsschutz_Folder.pdf

DER 3FACHE

VERSICHERUNGSSCHUTZ

DER MASTERCARD.

Auch wenn Sie ihn nicht brauchen,

sollten Sie ihn haben.

MasterCard.

Die Kreditkarte.

Der 3fache MasterCard-

Versicherungsschutz

A1 MasterCard-Reiseschutz

Versicherungsschutz für den Karteninhaber. Vorausse tzung: Besitz der MasterCard.

Medizinische Leistungen im Ausland

Verlegungstransport zu 100%

Heimtransport nach Österreich zu 100%

Krankenbesuch ab 5. Krankenhaustag zu 100%

Medikamententransport zu 100%

Vorschuss bei stationärer Behandlung bis b 5.000,–

Überführung nach Ableben zu 100%

Hilfeleistungen in besonderen Notsituationen

Bargeldvorschuss nach Verlust der MasterCard bis b 1.000,–

Hilfestellung nach Verlust von Reisedokumenten

Reiserückruf bis b 300,–

B2 MasterCard-Versicherungspaket

Versicherungsschutz für den Karteninhaber und mitre isende Familienangehörige. Voraussetzung: Verwendung

der MasterCard in den letzten drei Monaten.

Hilfeleistungen in besonderen Notsituationen

Such- und Bergungskosten bis b 35.000,–

Außerplanmäßige Rückreise zu 100%

Flugverspätungs-Mehrkostenversicherung bis b 110,–

Abschleppkosten bis b 220,–

Reisegepäck-Versicherung

Reisegepäck-Versicherung bis b 2.000,–

Verspätete Gepäckausfolgung bis b 220,–

Skibruch-Versicherung bis b 220,–

Reiseunfall-Versicherung*

Todesfall b 15.000,–

Dauerinvalidität ab 50% bis b 75.000,–

Reise-Privathaftpflicht-Versicherung

Personen- und Sachschäden bis b 750.000,–

B1 MasterCard-Versicherungspaket

Versicherungsschutz für den Karteninhaber. Vorausse tzung: Verwendung der MasterCard in den letzten

drei Monaten.

Auslandsreise-Krankenversicherung*

Auslandsreise-Krankenversicherung bis b 220.000,–

C3 MasterCard-Reiseunfall-Versicherung

Versicherungsschutz für den Karteninhaber und/oder Familienangehörige. Voraussetzung: Bezahlung einer

Auslandsreise / des Mietwagens mit der MasterCard.

Reiseunfall-Versicherung*

Todesfall b 155.000,–

Dauerinvalidität ab 50% (entsprechend Gliedertaxe) bis b 155.000,–

Bergungs- und Rückholkosten bis b 35.000,–

Inhaber der Gold MasterCard und der

Business MasterCard genießen

3fachen Versicherungsschutz.

* Ausnahmen siehe Erläuterungen

4 5

Dieser Prospekt hat informativen Charakter und stellt nur

einen Auszug aus den Allgemeinen Reise-Versicherungsbedingungen

für den 3fachen MasterCard-Versicherungsschutz

(ERV-RVB GMC 2003) dar, welche Sie auf Wunsch

von der Europäischen Reiseversicherung AG erhalten. Er

ersetzt mit 1. 7. 2003 alles bisher Gedruckte zum Thema

»Der 3fache Versicherungsschutz der MasterCard«. Das Service-

Center der Europäischen Reiseversicherung AG erreichen

Sie unter Tel. +43.1.317 25 00, Fax +43.1.319 93 67

oder E-Mail: info@europaeische.at.

Voraussetzungen für den Versicherungsschutz

und versicherte Personen:

• Für die unter A1 angeführten Leistungen:

Der Besitz einer gültigen Gold MasterCard oder einer

Business MasterCard und eines Wohnsitzes in Österreich.

Versichert ist der Inhaber / die Inhaberin der Gold Master-

Card oder Business MasterCard.

• Für die unter B1 angeführten Leistungen:

Die Verwendung der MasterCard innerhalb von 3 Monaten

vor Schadenseintritt (die Jahresgebühr und eine

Bargeldbehebung gelten nicht als Verwendung).

Versichert ist der Inhaber / die Inhaberin der Gold Master-

Card oder Business MasterCard.

• Für die unter B2 angeführten Leistungen:

Die Verwendung der MasterCard innerhalb von 3 Monaten

vor Schadenseintritt (die Jahresgebühr und eine

Bargeldbehebung gelten nicht als Verwendung).

Versichert sind der Inhaber / die Inhaberin der Gold

MasterCard oder Business MasterCard und dessen/deren

mitreisende Familienangehörige.

• Für die unter C3 angeführten Leistungen:

Die Bezahlung der Fahrtkosten eines öffentlichen Verkehrsmittels

oder mindestens 75% einer Pauschalreise

sowie die Bezahlung der Mietkosten eines für die Dauer

von höchstens 60 Tagen angemieteten Leihwagens zu

100% oder eine schlüssige Handlung des Karteninhabers,

dass die Mietkosten zu 100% bezahlt werden.

Versichert sind der Inhaber / die Inhaberin der Gold

MasterCard oder Business MasterCard und/oder dessen/

deren Familienangehörige. Familienangehörige sind

auch versichert, wenn sie nicht in Begleitung des Karteninhabers

/ der Karteninhaberin reisen.

Dem Versicherungsschutz liegen die EUROPÄISCHEN Reiseversicherungsbedingungen

für die Gold MasterCard

(ERV-RVB GMC 2003) zugrunde.

Örtlicher Geltungsbereich

Als Reise im Sinne der Bestimmungen für die unter A1

angeführten Leistungen gilt eine Reise ins Ausland.

Als Reise im Sinne der Bestimmungen für die unter B1

und B2 angeführten Leistungen gilt das Verlassen des

Wohnortes, des Zweitwohnortes oder des Ortes der

Arbeitsstätte bis zur Rückkehr dorthin, wenn das Ziel

außerhalb eines Bereiches von 20 km ab Ortsgrenze liegt.

Fahrten und Ausflüge innerhalb eines Bereiches von

20 km ab Ortsgrenze sowie Fahrten zwischen den vorgenannten

Orten sind nicht versichert. Der Versicherungsschutz

gilt – wenn nicht anders bestimmt – weltweit. Die

_ Medizinischen Leistungen gelten keinesfalls in Österreich

und in dem Land, in dem der Versicherte einen ordentlichen

Wohnsitz begründet hat oder in dem der Versicherte

über eine gesetzliche Krankenversicherung verfügt

(siehe _ Ausland).

Die unter C3 angeführten Leistungen gelten im Zuge

einer Auslandsreise während

• der Beförderung einer versicherten Person als Passagier

eines Massenverkehrsmittels und auch während des Einund

Aussteigens und unmittelbaren Transfers zum Ort

der Abfahrt (Bahnhof, Flughafen, Hafen) oder vom

Ankunftsbahnhof, Flughafen, Hafen zum Hotel mit Taxi,

privatem Fahrzeug o.Ä.;

• der Fahrt im Ausland als Lenker oder Insasse eines für

die Dauer von höchstens 60 Tagen angemieteten Mietwagens;

• des Aufenthalts einer versicherten Person im Ausland

unter der Voraussetzung, dass die Fahrtkosten für Hinund

Rückfahrt mit der MasterCard bezahlt wurden und

der Wohnsitz der versicherten Person in Österreich ist.

Zeitlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt für die ersten 90 Tage einer

Reise (siehe jedoch _ Mietwagen).

Der Versicherungsschutz endet mit dem Tag, an dem

• die versicherte Person die Berechtigung zur Verwendung

der MasterCard verliert bzw. an dem das Vertragsverhältnis

zwischen Europay Austria und dem Inhaber

aufgelöst wird;

• die Gültigkeit der MasterCard abläuft (24 Uhr Ortszeit);

• der Karteninhaber vom Versicherungsschutz aus diesem

Vertrag ausgeschlossen wurde.

Versicherungssummen

Die angeführten Versicherungssummen sind gleichzeitig

die Höchstentschädigungssummen für alle Versicherungsfälle

innerhalb eines Kalenderjahres

6 7

• für die unter A1 und B1 angeführten Leistungen:

pro Inhaber;

• für die unter B2 angeführten Leistungen:

für Inhaber und Mitversicherte gemeinsam;

• für die unter C3 angeführten Leistungen:

pro Versichertem

(siehe auch _ Kollektivdeckung).

Die Versicherungssummen werden nicht durch den Besitz

zweier oder mehrerer MasterCards erhöht. Alle Versicherungen

– mit Ausnahme der Reiseunfall-Versicherung im

Todesfall und bei Dauerinvalidität – gelten _ Subsidiär.

Bezugsberechtigte und Schadenzahlungen

Die versicherten Personen können ihre Rechte aus dieser

Versicherung gegen die EUROPÄISCHE Reiseversicherung

AG (in der Folge EUROPÄISCHE genannt) mit Ausnahme

einer Leistung aus der Reiseunfallversicherung selbstständig,

ohne Zustimmung von Europay Austria, geltend machen.

Aus der Reiseunfall-Versicherung werden Leistungen aus

dem Titel der dauernden Invalidität an den Versicherten

ausbezahlt. Bezugsberechtigt hinsichtlich der Todesfallleistungen

sind die Erben des Versicherten nach Maßgabe

des Ergebnisses der Verlassenschaftsabhandlung. Für

offene Forderungen aus der Kartenverwendung hat Europay

Austria über den aushaftenden Betrag ein Zurückbehaltungsrecht.

Ausschlüsse

Kein Versicherungsschutz besteht unter anderem für

Ereignisse (auszugsweise Aufzählung), die

• vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden

bzw. für den Versicherten mit hoher Wahrscheinlichkeit

vorhersehbar sind (z.B. bei Drogen- oder Alkoholkonsum);

• beim Versuch oder der Begehung gerichtlich strafbarer

Handlungen durch den Versicherten eintreten, für die

Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist;

• mit Kriegsereignissen jeder Art, Revolution, feindlicher

Besetzung zusammenhängen; durch Gewaltanwendung

anlässlich einer öffentlichen Ansammlung oder Kundgebung

entstehen, sofern der Versicherte aktiv daran teilnimmt;

• Folgen von radioaktiver Strahlung oder Einfluss ionisierender

Strahlen darstellen;

• durch Selbstmord oder Selbstmordversuche des Versicherten

ausgelöst werden;

• bei Reisen mit Expeditionscharakter in unerschlossene

oder unerforschte Gebiete eintreten;

• bei der Benutzung von Paragleitern, Drachenfliegern

und Hängegleitern, bei Fallschirmabsprüngen, bei der

Ausübung von Rafting oder Bungeejumping, bei der

Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben (auch

Wertungsfahrten und Rallyes) und den dazugehörenden

Trainingsfahrten entstehen;

• sich aus der Teilnahme an offiziellen (Sport-)Wettkämpfen/

Training ergeben;

• durch Ausübung einer beruflichen manuellen Arbeit

(Durchführung und Überwachung) entstehen.

Unversicherbar und jedenfalls nicht versichert sind Personen

mit schweren behandlungspflichtigen Organleiden,

psychischen Störungen und Krankheiten des Nervensystems.

Erläuterungen (alphabetisch)

Ableben: siehe _ Überführung nach Ableben.

Abschleppkosten: Bis zu einem Höchstbetrag von b 220,–

werden die Kosten der Bergung und des Abtransportes

eines auf den Inhaber oder Familienangehörigen zugelassenen

Pkw oder Motorrades bis zur nächsten Vertragswerkstätte

ersetzt, sofern der Inhaber oder ein Familienangehöriger

Lenker des Kfz war und die Fahrt aufgrund

einer Panne oder eines Unfalles nicht unmittelbar fortgesetzt

werden kann.

Ausland: Als Ausland gilt keinesfalls Österreich und jenes

Land, in dem ein – wenn auch nur vorübergehender –

_ Wohnsitz besteht.

Auslandsreise-Krankenversicherung: Der Versicherungsschutz

gilt nur für den Inhaber und nur im _ Ausland. Der

Versicherungsschutz gilt auch nicht in einem Land, in dem

der Versicherte über eine gesetzliche Krankenversicherung

verfügt.

Es werden die stationären oder ambulanten Behandlungskosten

infolge plötzlicher Erkrankung oder Unfall

bis b 220.000,– übernommen. Werden vom Versicherten

keine Leistungen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung

beantragt oder von dieser übernommen,

hat der Versicherte einen Selbstbehalt von 10%, mindestens

b 75,– zu tragen.

Bei Vorliegen einer chronischen Erkrankung und

Unfallfolgen oder Krankheiten, die in den letzten sechs

Monaten vor Reiseantritt behandelt wurden oder

behandlungsbedürftig gewesen sind, beträgt die

Deckungssumme für die _ Medizinischen Leistungen (aus

der Auslandsreise-Krankenversicherung) insgesamt maximal

b 36.500,–.

Wichtig: Bei einem Krankenhausaufenthalt ab drei Tagen

ist die Notrufnummer der EUROPÄISCHEN ehestmöglich

zu kontaktieren.

B2

A1 Kartenbesitz, Karteninhaber B1 Kartenverwendung, Karteninhaber B2 Kartenver wendung, Familie C3 Bezahlung der Auslandsreise mit MasterCard, Familienangehörige

B1

Nicht erstattet werden Kosten u.a. für:

• Inanspruchnahme ortsgebundener Heilvorkommen

(Kuren);

• konservierende oder prothetische Zahnbehandlungen;

• Beistellung von Heilbehelfen (z.B. Brillen, Einlagen, Prothesen);

• Entbindungen und Schwangerschaftsunterbrechungen;

• Impfungen, ärztliche Gutachten und Atteste;

• Kontrolluntersuchungen und Nachbehandlungen;

• Sonderleistungen im Krankenhaus wie Sonderklasse,

Gebühren für Telefon/TV usw.

Außerplanmäßige Rückreise nach Österreich: Wenn eine

gebuchte Rückreise nicht angetreten werden kann, weil

• dem Inhaber und/oder mitreisenden Familienangehörigen,

aufgrund eines gemäß den _ Medizinischen Leistungen

versicherten Ereignisses, ein mindestens 5-tägiger

Spitalsaufenthalt entweder im Ausland oder zu

Hause bevorsteht;

• der Inhaber und/oder dessen mitreisender Ehegatte (Lebensgefährte

und/oder Kind[er]) nach Österreich zurückreisen

muss, weil sein Ehepartner (Lebensgefährte) oder

naher Verwandter (Eltern, Kinder oder Geschwister) unerwartet

schwer erkrankt ist, einen schweren Unfall erlitten

hat oder verstorben ist.

Es werden bei Nichtverwendbarkeit des ursprünglichen

Rückfahrtickets die angefallenen Mehrkosten (in der jeweils

günstigsten Tarifklasse) für die außerplanmäßige

Rückreise der betroffenen Person(en) ersetzt.

Bargeldvorschuss (nach Verlust der MasterCard): In

jenen Fällen, wo eine Serviceleistung durch das Ersatzkarten-

und Bargeldservice-Programm vom MasterCard

Global Service™ nicht verfügbar ist, stellt die EUROPÄISCHE

dem Inhaber in einer Notsituation wegen eines

der Polizei bzw. Europay Austria gemeldeten Verlustes

oder Diebstahls der MasterCard einen Vorschuss bis

b 1.000,– zur Verfügung. Der verauslagte Betrag ist binnen

eines Monats nach Ende der Reise an die EUROPÄISCHE

zurückzuzahlen.

Bergungs- und Rückholkosten nach einem Unfall aus dem

Leistungsteil C 3: Bei Unfällen im Rahmen der versicherten

Risiken in der Reiseunfall-Versicherung werden die nachgewiesenen

Bergungs- und Rückholkosten bis zur Versicherungssumme

von b 35.000,– _ Subsidiär ersetzt.

Bergungskosten sind

• die nachgewiesenen Kosten für die Suche nach dem

Versicherten und seines Transportes bis zur nächsten

befahrbaren Straße oder in das dem Unfallort nächstgelegene

Spital, wenn der Versicherte nach einem Unfall

verletzt oder tot geborgen werden muss. Siehe auch

_ Such- und Bergungskosten.

Rückholkosten sind jene Kosten,

• die für die Rückholung einer bei einem Unfall verstorbenen

Person zu ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen

Aufenthaltsort entstehen;

• die im Falle einer medizinischen Notwendigkeit entstehen,

um den Versicherten vom Unfallort in ein österreichisches

Krankenhaus zu bringen, insbesondere in

unfallchirurgischen Notfällen, die eine Spezialbehandlung

erfordern, sowie in Fällen, in denen ein stationärer

Spitalsaufenthalt notwendig ist, der voraussichtlich die

Dauer von vier Wochen überschreitet;

• die zur Verhinderung einer Defektheilung notwendig

sind, insbesondere, wenn der Standard der medizinischen

Versorgung desjenigen Landes, in dem das versicherte

Ereignis geschah, nicht dem Standard der österreichischen

medizinischen Versorgung entspricht.

Bezahlung der Reise/Fahrtkosten – Leistungen C3 : Für

die Reiseunfall-Versicherung ist die vollständige Bezahlung

der Fahrtkosten einer Auslandsreise mit der Master-

Card Voraussetzung. Ist der Fahrpreis in einem Reisearrangement

enthalten, müssen mindestens 75 Prozent

des gesamten Pauschalpreises mit der MasterCard bezahlt

werden. Bei Benutzung eines Mietwagens wird durch

schlüssiges Handeln (vertragliche Vereinbarung, die Mietkosten

mit der MasterCard zu bezahlen) der Versicherungsschutz

für die Reiseunfall-Versicherung begründet.

Dauerinvalidität: siehe _ Reiseunfall-Versicherung.

Erstes Risiko: bedeutet, dass der Versicherer bei der Schadensregulierung

in der Reisegepäck-Versicherung auf den

Einwand der Unterversicherung verzichtet, d.h., ersetzt

werden die versicherten Gegenstände zum Zeitwert bis zu

einer Versicherungssumme von b 2.000,–, auch wenn der

Gesamtwert des Reisegepäcks diese Versicherungssumme

übersteigt.

Familienangehörige: Ehepartner bzw. in häuslicher Gemeinschaft

lebende Lebensgefährten (gleiche Meldeadresse

seit mindestens sechs Monaten) und deren im gemeinsamen

Haushalt lebende Kinder bis zum vollendeten

19. Lebensjahr.

Flugverspätungs-Mehrkostenversicherung: Ersetzt werden

je Versicherungsfall die Mehrkosten für den persönlichen

Bedarf bis zu einem Höchstbetrag von b 110,–, maximal

b 330,– pro Kalenderjahr

• bei einer Flugverspätung von mehr als vier Stunden;

• bei Versäumen eines Anschlussfluges aufgrund einer

Flugverspätung;

• bei Versäumen eines Fluges aufgrund einer Verspätung

eines öffentlichen Verkehrsmittels von mehr als einer

Stunde.

8 9

B2

A1

C3

B2

A1 Kartenbesitz, Karteninhaber B1 Kartenverwendung, Karteninhaber B2 Kartenver wendung, Familie C3 Bezahlung der Auslandsreise mit MasterCard, Familienangehörige

10 11

Der Sachverhalt ist von der Fluglinie zu bestätigen, die

Mehrkosten müssen durch Belege nachgewiesen werden.

Als Mehrkosten gelten: Kosten für Nächtigung und Verpflegung,

Reisekosten zu einem anderen Flughafen, Telefon-,

Faxkosten.

Gepäck-Versicherung: siehe _ Reisegepäck-Versicherung.

Gepäckausfolgung: siehe _ Verspätete Gepäckausfolgung.

Gruppenreise: Versicherungsschutz in der Reiseunfall-Versicherung

aus dem Leistungsteil C3 liegt auch dann vor,

wenn ein Karteninhaber in Vertretung für einen oder

mehrere MasterCard-Inhaber die Reisepapiere besorgt

und die Fahrkarten mit seiner MasterCard bezahlt.

Haftpflicht-Versicherung: siehe _ Reise-Privathaftpflicht-

Versicherung.

Heimtransport nach Österreich: Falls eine adäquate Behandlung

im Ausland nicht möglich und die medizinische

Notwendigkeit für einen Krankenrücktransport nach

Österreich gegeben ist, erfolgt der Rücktransport mit

einem geeigneten Transportmittel (Bus, Bahn, Rettungsauto,

Flugzeug oder in besonderen Fällen mittels Notarztjets)

in ein dem Wohnort in Österreich nahe gelegenes

Krankenhaus.

• Nach mindestens dreitägigem Krankenhausaufenthalt

auf Kundenwunsch zum ehestmöglichen Zeitpunkt,

auch ohne medizinische Notwendigkeit, erforderlichenfalls

mit Arztbegleitung. Der Transport hat auf die wirtschaftlichste

Art und Weise zu erfolgen.

• Falls die Rückreise nach einer stationären Behandlung

im Ausland mit dem vorhandenen Rückreiseticket nicht

möglich ist, werden die entstandenen Mehrkosten nach

Österreich mit einem Linienflugzeug oder einem anderen

geeigneten Verkehrsmittel übernommen.

Siehe auch: _ Medizinische Leistungen.

Hilfestellung nach Verlust von Reisedokumenten: Bei Verlust

/Diebstahl von Dokumenten, die für die Reise erforderlich

sind, ist die EUROPÄISCHE bei der Ersatzbeschaffung

behilflich.

Invalidität: siehe _ Reiseunfall-Versicherung.

Kinder: Bei Tod von Kindern durch Reiseunfall (Leistung

B2 und C3 ) vor dem 15. Geburtstag werden nur die angemessenen

Begräbniskosten ersetzt. Siehe auch _ Familienangehörige.

Kollektivdeckung: Benützen mehrere durch diesen Gruppenvertrag

versicherte Personen dasselbe Flugzeug oder

befinden sich solche Personen in einer anderen gemeinsamen

Gefahr, so beträgt bei einem gemeinsamen Unfallereignis

die Höchstentschädigung in der Reiseunfall-

Versicherung für alle betroffenen Personen aus dem

Leistungsteil B2 b 2.200.000,– und aus dem Leistungsteil

C3 b 5.450.000,–. Überschreitet die Summe der Ansprüche

diesen Betrag, so wird die Leistung für jeden einzelnen

Versicherten im Verhältnis der Summe der Einzelansprüche

zu diesem Betrag gekürzt.

Krankenbesuch: Dauert ein Auslands-Krankenhausaufenthalt

des Karteninhabers länger als fünf Tage, organisiert

die EUROPÄISCHE einem Verwandten oder einer anderen

vom Karteninhaber genannten Person eine Hinund

Rückfahrt (bei Flug maximal Touristenklasse), um den

Karteninhaber zu besuchen, und übernimmt die anfallenden

Kosten der Reisetickets.

Krankenversicherung: siehe _ Auslandsreise-Krankenversicherung.

Lebensgefährte: siehe _ Familienangehörige.

Massenverkehrsmittel: Als Massenverkehrsmittel gelten

Fahrzeuge, die fahrplanmäßig zur Beförderung einer Vielzahl

von Personen zu Lande (z.B. Bahn, Bus), zu Wasser

(z.B. Schiff) oder in der Luft (Flugzeuge) bestimmt sind

und vom Versicherten als Fahrgast (Passagier) benützt

werden. Von Reiseveranstaltern durchgeführte Charterflüge

sowie Shuttle-Dienste gelten als Beförderung mittels

Massenverkehrsmittel. Vom Versicherten gecharterte

Fahrzeuge zur Durchführung eines individuellen Beförderungsauftrages

im ausschließlichen oder überwiegenden

Interesse des Versicherten sowie Taxis gelten nicht als

Massenverkehrsmittel.

Medikamententransport: Die EUROPÄISCHE ersetzt die

nachgewiesenen Kosten für einen medizinisch dringend

notwendigen Medikamenten- und Serentransport vom

nächstgelegenen Depot.

Medizinische Leistungen: Diese inkludieren für den

Karteninhaber _ Verlegungstransport, _ Heimtransport

nach Österreich, _ Krankenbesuch, _ Medikamententransport,

_ Auslandsreise-Krankenversicherung, _ Vorschuss

bei stationärer Behandlung und _ Überführung

nach Ableben.

Für die Inanspruchnahme einer medizinischen Leistung

hat der Inhaber oder eine ihn vertretende Person vor Einleitung

eigener Maßnahmen unbedingt mit der

Europäische Reiseversicherung AG

1090 Wien, Augasse 5–7,

Notruftelefon +43.1.504 44 00

Kontakt aufzunehmen.

A1

A1

A1

A1

A1 Kartenbesitz, Karteninhaber B1 Kartenverwendung, Karteninhaber B2 Kartenver wendung, Familie C3 Bezahlung der Auslandsreise mit MasterCard, Familienangehörige

12 13

Dabei sind folgende Angaben zu machen:

• Name des Inhabers,

• Nummer und Gültigkeitsdauer der MasterCard,

• Aufenthaltsort und Telefonnummer, unter der man erreicht

werden kann, sowie eine kurze Beschreibung der

Notsituation und der erwarteten Hilfsmaßnahmen.

Ist ein Transport zu organisieren, müssen auch Name,

Adresse und Telefonnummer des behandelnden Arztes

bzw. des Krankenhauses, in dem sich der Inhaber befindet,

bekannt gegeben werden. Die behandelnden Ärzte

sind gegebenenfalls von der Schweigepflicht zu entbinden.

Wichtig: Nur unter der Voraussetzung, dass die EUROPÄISCHE

oder die von ihr beauftragte Organisation die

Abwicklung durchführt, sind die angeführten Leistungen

gedeckt. Ohne deren vorheriges Einverständnis erfolgt

keine Erstattung von Aufwendungen.

Mehrkostenversicherung: siehe _ Flugverspätungs-Mehrkostenversicherung.

Mietwagen: Als Mietwagen gelten ausschließlich mehrspurige

(vierrädrige) Kraftfahrzeuge, die vom Versicherten

bei einem gewerblich berechtigten Fahrzeugvermieter

für den privaten Personentransport angemietet werden.

Nicht als Mietwagen gelten Fahrzeuge, die für die

Dauer von mehr als 60 Tagen angemietet werden, bzw.

Leasingfahrzeuge.

Notsituation: Für Hilfeleistung in Notsituationen steht

Ihnen die Notrufzentrale der EUROPÄISCHEN rund um die

Uhr zur Verfügung: +43.1.504 44 00.

Passagier: ist der Benützer eines _ Massenverkehrsmittels,

der im rechtmäßigen Besitz eines gültigen, zur

Teilnahme an der betreffenden Fahrt berechtigenden

Fahrausweises ist.

Pauschalreisen: Als Pauschalreise gilt ein Angebot von

mehreren touristischen Leistungen (z.B. Flug und Hotelaufenthalt).

Personenschaden: siehe _ Reise-Privathaftpflicht-Versicherung.

Privathaftpflicht-Versicherung: siehe _ Reise-Privathaftpflicht-

Versicherung.

Reisegepäck-Versicherung: Versichert ist das gesamte auf

die Reise mitgenommene Reisegepäck des Inhabers und

der Mitversicherten. Die Versicherungssumme beträgt

b 2.000,– auf _ Erstes Risiko (kein Einwand wegen Unterversicherung)

für das Reisegepäck während des Transportes

oder Aufenthalts.

Nur unter folgenden Voraussetzungen sind versichert:

• Technische Geräte aller Art samt Zubehör (z.B. Foto-,

Film-, Videogeräte, optische Geräte, Unterhaltungselektronik,

Mobiltelefon), Sportgeräte (Surfbretter, Ski etc.),

Schmucksachen, Uhren und Pelze, wenn sie

– in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt, mitgeführt

und beaufsichtigt werden, sodass deren Wegnahme

durch Dritte ohne Überwindung eines Hindernisses

nicht möglich ist;

– einem Beherbergungsbetrieb, einer bewachten Garderobe

oder einer Gepäckaufbewahrung übergeben sind;

– sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen und versperrten

Raum befinden und alle vorhandenen Sicherheitseinrichtungen

(Safe, Schränke etc.) genutzt werden;

– bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt werden.

• Technische Geräte aller Art samt Zubehör (siehe oben),

wenn sie in ordnungsgemäß versperrten Behältnissen

(sofern möglich und zumutbar) einem Transportunternehmen

übergeben sind. Für Schmuck, Uhren und Pelze

besteht in Gewahrsam eines Transportunternehmens kein

Versicherungsschutz.

Bis insgesamt b 220,– werden Gebühren für die Wiederbeschaffung

von für diese Reise benötigten Dokumenten

(z.B. Reisepass, Personalausweis, Visum, Führerschein, Zulassungsschein)

ersetzt – vorausgesetzt, diese Gebühren

sind aufgrund eines Versicherungsfalles aufzuwenden.

Nicht versichert sind:

• Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und Dokumente

jeder Art, Gegenstände mit überwiegendem

Kunst- und Liebhaberwert sowie Übersiedlungsgut;

• Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge (dazu zählen auch

Fallschirme, Hängegleiter, Flugdrachen, Eissegler und

Fahrräder) sowie deren Zubehör, Ersatzteile und Sonderausstattungen;

• Gegenstände, die der Berufsausübung dienen, wie

Handelswaren, Musterkollektionen, Werkzeuge, Instrumente

und tragbare Personalcomputer jeder Art.

Versicherungsschutz in Kraftfahrzeugen (Anhängern):

Kein Versicherungsschutz besteht für technische Geräte

aller Art samt Zubehör, Schmucksachen, Uhren und Pelze

sowie die vorher erwähnten nicht versicherten Gegenstände.

Für andere Gegenstände besteht Versicherungsschutz,

wenn

• sie sich in einem durch Metall, Hartkunststoff oder Glas

fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten,

versperrten Innen- oder Kofferraum befinden und alle

B2

A1 Kartenbesitz, Karteninhaber B1 Kartenverwendung, Karteninhaber B2 Kartenver wendung, Familie C3 Bezahlung der Auslandsreise mit MasterCard, Familienangehörige

14 15

vorhandenen Sicherheitseinrichtungen (z.B. Extrasperrung

des Kofferraumes bei Zentralverriegelung) genutzt

worden sind (das heißt u.a. kein Versicherungsschutz für

auf Dachträgern o.Ä. verwahrtes Reisegepäck sowie in

Cabrios oder anderen Fahrzeugen mit Stoffdach); sie

müssen im Kofferraum verwahrt werden, wenn ein solcher

vorhanden und die Aufbewahrung darin möglich

ist, ansonsten müssen sie von außen nicht einsehbar verwahrt

werden;

• sie in einem versperrten, am Kfz montierten Behältnis

aus Metall oder Hartkunststoff aufbewahrt werden oder

sich auf einem versperrten, unbefugt nicht ohne Gewaltanwendung

abnehmbaren Dachträger befinden;

• ihre Verwahrung in der Unterkunft oder Gepäckaufbewahrung

nicht möglich bzw. nicht zumutbar ist, das

Kraftfahrzeug (der Anhänger) nachweislich nicht länger

als zwölf Stunden abgestellt und die oben genannten

Voraussetzungen erfüllt gewesen sind.

Versicherungsschutz beim Zelten und Campieren:

Versicherungsschutz besteht während des Zeltens und

Campierens auf einem offiziellen, von Behörden, Vereinen

oder privaten Unternehmen eingerichteten und

anerkannten Campingplatz. Für technische Geräte aller

Art samt Zubehör, Sportgeräte, Schmucksachen, Uhren

und Pelze besteht Versicherungsschutz, wenn sie der

Campingplatzleitung zur Aufbewahrung übergeben

werden.

Ausschlüsse:

Es besteht kein Versicherungsschutz für Ereignisse, die

• durch die natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit,

Abnutzung, Verschleiß, mangelhafte Verpackung oder

mangelhaften Verschluss der versicherten Gegenstände

entstehen;

• durch Selbstverschulden, Vergessen, Liegenlassen, Verlieren,

Verlegen, Fallen-, Hängen-, Stehenlassen, mangelhafte

Verwahrung oder mangelhafte Beaufsichtigung

verursacht werden;

• bei Benützung von Sportgeräten (Fahrrädern, Surfbrettern

etc.) an diesen eintreten (siehe jedoch _ Skibruch-

Versicherung);

• eine Folge von Versicherungsfällen darstellen (z.B.

Schlossänderungskosten bei Verlust eines Schlüssels).

Höhe der Entschädigungssummen für Reisegepäck:

Im Versicherungsfall ersetzt der Versicherer bis zur vereinbarten

Versicherungssumme

• für zerstörte oder abhanden gekommene Gegenstände

den Zeitwert;

• für beschädigte reparaturfähige Gegenstände die

notwendigen Reparaturen, höchstens jedoch den Zeitwert;

• für Film-, Ton-, Datenträger und dgl. den Materialwert.

Verhalten im Schadensfall: Bei Diebstahl oder Beschädigung

des Reisegepäcks ist entweder sofort Anzeige bei

der örtlich zuständigen Polizei- oder Gendarmerie-Dienststelle

zu erstatten, ein Protokoll über das Ausmaß des

Schadens (Liste der gestohlenen Gegenstände) aufnehmen

zu lassen und eine Anzeigebestätigung (oder Kopie

des Protokolls) zu verlangen; oder eine Bestätigung des

Beförderungsbetriebes zu besorgen; weiters sind Schadensersatzansprüche

gegen Dritte wie z.B. Bahn, Post,

Fluglinie, Schifffahrtslinie, Beherbergungsbetrieb etc. zu

wahren. Schadensformulare erhalten Sie auf Wunsch

direkt vom Service Center der Europäischen Reiseversicherung

AG oder über die Internetseite www.europaeische.at.

Schadensmeldungen reichen Sie bitte gemeinsam mit

allen Unterlagen (einschließlich Rechnungsbelegen) bei

der Europäischen Reiseversicherung AG ein.

Reise-Krankenversicherung: siehe _ Auslandsreise-Krankenversicherung.

Reise-Privathaftpflicht-Versicherung: Deckungssumme bis

b 750.000,– pauschal für Personen-, Sach- und Mietschäden

(Beschädigung von vorübergehend zu Wohnzwecken

und sonstigen privaten Zwecken für die Höchstdauer von

90 Tagen gemieteten Gebäuden und Räumen, wobei

Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung sowie Schäden

an Heizungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten ausgeschlossen

sind).

Es sind alle Vorkehrungen zu veranlassen, die zur Aufklärung

des Tatbestandes, Beweissicherung und Minderung

des Schadens beitragen. Es ist jedes Ereignis, das

einen Schaden verursacht hat, jeder Anspruch, der

tatsächlich erhoben wird, jede gerichtliche oder polizeiliche

Maßnahme der EUROPÄISCHEN zu melden.

Der Entscheidung des Versicherers über die Haftpflichtfrage

ist nicht vorzugreifen, insbesondere durch Anerkennung

oder Befriedigung der Ansprüche des Geschädigten,

da dadurch der Versicherungsschutz gefährdet wird. Schäden,

die durch die Haltung und Verwendung eines Kraftfahrzeuges,

eines Segel- oder Motorbootes, eines Flugzeuges

verursacht werden, sind generell von der Reisehaftpflichtversicherung

ausgeschlossen wie auch die Gefahr

einer betrieblichen, beruflichen oder gewerbsmäßigen

Tätigkeit.

Reiserückruf: Erfolgt wegen eines der unter _ Außerplanmäßige

Rückreise nach Österreich erwähnten Gründe ein

Reiserückruf durch eine entsprechende Organisation wie

z.B. ÖAMTC, ARBÖ, Rundfunk etc., so werden die notwendigen

Kosten bis b 300,– ersetzt.

Reiseunfall-Versicherung aus dem Leistungsteil B2 : für

den MasterCard-Inhaber und dessen mitreisende Familienangehörige.

B2

A1

B2

A1 Kartenbesitz, Karteninhaber B1 Kartenverwendung, Karteninhaber B2 Kartenver wendung, Familie C3 Bezahlung der Auslandsreise mit MasterCard, Familienangehörige

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Versicherungssumme b 15.000,– (Ausnahme _ Kinder) für

den Todesfall oder b 75.000,– für den Fall der dauernden

Invalidität von 50 % oder mehr gemäß der in den ERV-RVB

GMC 2003 verzeichneten Gliedertaxe (siehe auch _ Kollektivdeckung).

Reiseunfall-Versicherung aus dem Leistungsteil C3 :

Für den MasterCard-Inhaber und dessen mitreisende oder

allein reisende Familienangehörige bei Bezahlung einer

Auslandsreise mit der MasterCard und Antritt der Reise

mit einem _ Massenverkehrsmittel:

Versicherungssumme b 155.000,– (Ausnahme _ Kinder)

bei einem Unfall während der Benützung eines Massenverkehrsmittels

oder eines _ Transfers im Rahmen einer

_ Auslandsreise sowie während des Aufenthaltes im

Ausland:

Für den Todesfall:

• 100 % der vorgenannten Versicherungssummen (Ausnahme

Todesfall von _ Kindern vor dem 15. Geburtstag).

Für den Fall der dauernden Invalidität von mindestens 50%:

• die dem Grad der Invalidität (gemäß der in den ERV-RVB

GMC 2003 verzeichneten Gliedertaxe) entsprechende

Versicherungssumme.

Wichtig: Ein Unfall ist unverzüglich, ein Todesfall innerhalb

von drei Tagen – und zwar auch dann, wenn der

Unfall bereits gemeldet ist – schriftlich zu melden. Die

Verletzung der Meldepflicht kann bei Verschulden die

Leistungsfreiheit des Versicherers zur Folge haben.

Sachschaden: siehe _ Reise-Privathaftpflicht-Versicherung.

Schadensfall: siehe _ Verhalten im Schadensfall (Reisegepäck)

sowie _ Notsituation.

Skibruch-Versicherung: Versichert ist der Bruch von Skibobs,

Skiern und Snowboards einschließlich Bindung und

Stöcken bei bestimmungsgemäßem Gebrauch mit einem

Höchstbetrag von b 220,–.

Kosten für Mietskier infolge Skibruchs werden ebenfalls

bis b 220,– ersetzt.

Längsrisse, Leimlösungen und Stauchungen sind von der

Versicherung ausgeschlossen. Schäden an Kanten, Lack

und Belag werden nur als Folge von Skibruch ersetzt.

Sonderrückreise nach Österreich: siehe _ Außerplanmäßige

Rückreise.

Subsidiär: bedeutet, dass ein Ersatz der Kosten nur dann

erfolgt, soweit nicht Ersatz von anderer Seite (z.B. Sozialversicherung

oder privater Versicherung) zu leisten ist und

soweit nicht eine andere Organisation Leistungen aufgrund

vertraglicher Verpflichtungen zu erbringen hat.

Siehe auch _ Versicherungssummen.

Such- und Bergungskosten aus dem Leistungsteil B2 :

Es werden Such- und Bergungskosten bis b 35.000,–

für die nachgewiesenen Kosten für die Suche nach dem

Versicherten und seinen Transport bis zur nächsten

befahrbaren Straße oder in das dem Unfallort nächstgelegene

Spital ersetzt, wenn der Versicherte verletzt

oder tot geborgen werden muss, weil er einen Unfall erlitten

hat oder (auch unverletzt) in Berg- oder Wassernot

geraten ist.

Todesfall: siehe _ Reiseunfall-Versicherung, _ Überführung

nach Ableben.

Transfers: sind die direkten Hin- und Rückfahrten vom

Wohnort zum Abfahrtsort des gebuchten und mit der

MasterCard bezahlten Massenverkehrsmittels sowie vom

Ankunftsort zum Hotel mittels Taxi, Privat-Pkw o.Ä.

Überführung nach Ableben: Im Falle des Todes des Karteninhabers

während einer Auslandsreise veranlasst die

EUROPÄISCHE die notwendigen Maßnahmen für die

Rückführung des Verstorbenen zur Begräbnisstätte in

Österreich und übernimmt die dafür anfallenden Kosten.

Unfallversicherung: siehe _ Reiseunfall-Versicherung.

Verlegungstransport: Bei unfallbedingter Körperverletzung

oder plötzlicher Erkrankung, die einen stationären

Krankenhausaufenthalt erfordert, übernimmt die

EUROPÄISCHE zu 100% die Kosten für den Transport in

das nächstgelegene Krankenhaus bzw. bei medizinischer

Veranlassung die Verlegung in ein besser geeignetes

Krankenhaus im Ausland.

Verlust von Reisedokumenten: siehe _ Hilfestellung und

Kostenersatz nach Verlust von Reisedokumenten.

Versicherungssummen: Die Versicherungssummen werden

nicht durch den Besitz zweier oder mehrerer Master-

Cards erhöht. Alle Versicherungen, mit Ausnahme der Reiseunfall-

Versicherung, gelten _ Subsidiär.

Verspätete Gepäckausfolgung: Bei einer Verzögerung der

Auslieferung des Reisegepäcks am Reiseziel im Ausland,

deren Voraussetzungen und Folgen entsprechend den gesetzlichen

und vertraglichen Bestimmungen des jeweiligen

Beförderungsunternehmens festgestellt sein müssen,

werden die hierdurch notwendigen Auslagen für erforderliche

Ersatzgegenstände des persönlichen Reisebedarfs

bis zu b 220,– ersetzt.

16

C3

B2

B2

A1

A1

B2

A1 Kartenbesitz, Karteninhaber B1 Kartenverwendung, Karteninhaber B2 Kartenver wendung, Familie C3 Bezahlung der Auslandsreise mit MasterCard, Familienangehörige

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Vorschuss bei stationärer Behandlung: Die EUROPÄISCHE

stellt dem Inhaber bei dringenden stationären Behandlungen

für den Fall, dass vom Spital die MasterCard nicht

als Zahlungsmittel akzeptiert wird, einen Vorschuss bis

b 5.000,– zur Verfügung. Der verauslagte Betrag ist binnen

eines Monats nach Ende der Reise zurückzuzahlen,

falls die Krankenhauskosten nicht aus diesem Vertrag gedeckt

sind.

Vorschuss nach Verlust der MasterCard: siehe _ Bargeldvorschuss.

Wohnsitz: Als Wohnsitz gilt jede amtlich registrierte Meldeadresse.

Verlagert sich der Mittelpunkt des Lebensinteresses

an einen neuen Ort, wird damit ein neuer Wohnsitz

begründet (Wohnsitzwechsel). Im Zweifel gilt ab einer

Aufenthaltsdauer von länger als 90 Tagen der neue Aufenthaltsort

als Wohnort.

Für Hilfeleistung in Notsituationen steht Ihnen der Notruf

der Europäischen Reiseversicherung AG von 0 bis 24 Uhr

zur Verfügung:

Notruf: +43.1.504 44 00

Fragen zum Versicherungsschutz vor der Reise beantwortet

Ihnen gerne das Service Center der Europäischen

Reiseversicherung AG

Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.

Service Center: Tel. +43.1.317 25 00

Fax +43.1.319 93 67

E-Mail: info@europaeische.at

Version 1/ 2004

A1

Demner, Merlicek & Bergmann

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krankenversicherung

Kundeninformation des Reiseveranstalters Thomas Cook:

 

( … ) Jeder Kubareisende ist ab 01. Mai 2010 verpflichtet, bei Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen. Dies hat die Kubanische Botschaft mitgeteilt.

 

Dieses Gesetz dient dem Staat, um sich vor medizinischen Aufwendungen ohne Kostenausgleich zu schützen. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie diese Krankenversicherung bereits vor Abreise abschließen. Wichtig hierbei ist, dass die jeweilige Versicherung ein Leistungsübernahmeabkommen mit der kubanischen Versicherungsgesellschaft "Asistur" hat, damit etwaige Krankenhaus- bzw. Rückführungskosten abgerechnet werden können ( ... )

Ohne dieses Leistungsübernahmeabkommen sind Sie bei den genannten und mitunter sehr kostspieligen Fällen dazu verpflichtet, selbst in Vorkasse zu treten. Arztbesuche und nachfolgende Apothekenbesuche hingegen, welche keinen teuren Krankenhausaufenthalt nach sich ziehen, werden wie üblich stets gegen Vorkasse abgerechnet. Die erhaltenen Belege reichen Sie nach der Reise bei Ihrer Versicherung zur Rückerstattung ein. Eine Abrechnung über "Asistur" entfällt.

 

Die kubanischen Behörden bieten Ihnen auch die Möglichkeit, diese Versicherung bei Einreise am kubanischen Flughafen/Hafen zu erwerben. Die Kosten hierfür belaufen sich auf derzeit 2 - 3 CUC (ca. 1,50 - 2,20 €, abhängig vom Versicherungsumfang) pro Tag und Person für die Dauer des Kuba-Aufenthaltes. Hierzu werden eigens Wechselstuben am Flughafen/Hafen eingerichtet, da die Einfuhr der lokalen Landeswährung CUC (konvertibler Peso) nicht möglich ist.

Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass der Nichtabschluss der genannten Krankenversicherung, egal ob vor oder bei Einreise, eine Einreiseverweigerung zur Folge haben kann.

Die kubanischen Einwanderungsbehörden werden stichprobenartig den Versicherungsschutz einzelner Passagiere prüfen. Während dieser Stichproben müssen Sie Ihre Versicherungsdokumente/Policen vorzeigen können. Bitte setzen Sie sich unbedingt mit Ihrem Versicherer in Verbindung, um die erforderlichen Details zu prüfen. ( … )

Hinsichtlich der Versicherungsverträge, die bereits länger existieren, rät das Auswärtige Amt in seinem aktuellen Reise- und Sicherheitshinweis für Kuba dazu, eine zusätzliche Bestätigung des Versicherungsunternehmens und einen Kontoauszug als Nachweis über die Begleichung der laufenden Versicherungsprämie mitzunehmen. In Zweifelsfällen wird empfohlen, sich an die Botschaft von Kuba per Email an recepcion-consulado@botschaft-kuba.de zu wenden.

Weitere Informationen erhalten Sie auch über folgende Internetseite: www.botschaft-kuba.de

Übersicht der Versicherungsgesellschaften mit Leistungsübernahmeabkommen mit "Asistur" für Deutschland, Österreich und Schweiz:

DEUTSCHLAND:

ADAC

Albingia Versicherung

ARA

Barmenia Versicherung

DFS Deutsche Flugsicherung

ELVIA Assistance

EUROP Assistance

Europäische Reiseversicherung

GESA

H.C.I.S. (Coris Frankfurt)

Hallesche-Nationale

Heimkehr

Mercur Assistance

Mondial Assistance

ORAG

Quick Air (Ambulancia Aerea)

Rowland-Colonia

R+V Assistance (Rhein Main Assist)

SFA Munich-Interpartner Assist

UKV

ÖSTERREICH:

ELVIA Viena

EUROP Assistance

Europäische Reiseversicherung

Tyrolean Air Ambulance

SCHWEIZ:

ELVIA Suiza

EUROP Assistance

Medicall

Zurcí Versicherungsgesellschaft

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abgelaufener reisepass

Ich war immer der Meinung, dass man bei Flugreisen – wohin auch immer – generell einen Reisepass vorweisen muß.

Selber bin ich bei Flügen immer aus der EU hinaus – also stellte sich die Frage gar nicht.

@'katze2ooo' sagte:

Der Personalausweis ist in Österreich unüblich,.........

Es gibt immer noch Menschen, die (so wie ich) keinen Führerschein haben.

Und was sollen die dann als Legitimation mit sich führen?

Etwa den Reisepass? Na wirklich nicht. Der liegt gut verwahrt daheim.

Den Personalausweis gibt es ja grade deshalb, weil man ihn leicht mit sich führen kann.

Mir würde nie einfallen, ohne Ausweis außer Haus zu gehen,

geschweige denn, irgend wohin zu fahren.

Wenn man einen Führerschein bei sich hat, erübrigt sich das natürlich.

@'juanito' sagte:

Es ist richtig, dass man keinen P.-Ausweis mit sich führen MUSS!

Aber wenn man keinen bei sich hat und in eine Kontrolle kommt, muss man ihn sich notfalls holen lassen und auf der Wache warten :(

OFF TOPIC

Genau das ist mir in jungen Jahren passiert – und da war ich am anderen Ende der Stadt. War sehr unangenehm – meine Freundin musste spät nachts zu mir nach Hause und meine Eltern aus dem Bett holen. Das war mir eine Lehre – seither hab ich immer einen Personalausweis bei mir. Irgendwann war es auch strafbar, wenn man sich nicht ausweisen konnte – man musste auch einen gewissen Geldbetrag bei sich haben, sonst bestand der Verdacht der „Vagabondage“ :shock1:

Für mich ist es eigentlich nicht belastend, meine Personaldokumente alle 10 Jahre zu aktualisieren.

Vielleicht tu ich mir damit aber auch nur deshalb so leicht, weil ich in der Hauptstadt wohne und die Ämter gleich um die Ecke sind. ;)

Liebe Grüße

hertraud

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Interner Fehler.

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