Liebe Gabriela,
ich schätze deinen Einsatz für den Verbraucher sehr (ehrlich gemeint), aber mit diesem Argument kommst du nicht durch. Was wir brauchen sind Rechtsgrundlagen und bisher hast du keine genannt. Also bitte klär mich auf, wie du zu der Einschätzung kommst, jeder müsse die Hälfte zahlen, also analog zu § 651j II 2 BGB.
Ich will nicht abstreiten, dass ein gericht möglicherweise so urteilt wie du vorrechnest, es sind meiner Meinung nach aber auch ganz andere Szenarien denkbar. Aber das gehört nicht hierher. Nochmals die Bitte um eine saubere rechtliche Begründung.