• chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1288964203000

    Hi,

    irgendwie habe ich dich innerlich stets verteidigt. Aber was du jetzt schreibst, läßt auch mich etwas zweiflen. WO im Gesetz oder in der Fluggastrechte-Verordnung der EU Nr. 261/2004 steht das, was du als Zitat in "" bringst? Ist bei höherer Gewalt die 261/04 überhaupt anwendbar?

    Im übrigen schreibst du wirklich alles kreuz und quer durcheinander, bist nicht in der Lage, ordentlich zu subsumieren und gibst Ratschläge, die jeder rechtlichen Grundlage entbehren. Möglicherweise urteilt ein Gericht so, wie du es gerne hättest, aber stehen tut das noch nirgendwo. Ausgenommen 50/50 im fall des 661j II 2 BGB.

    Das klingt jetzt alles ein wenig hart, was auch daher rührt, dass ich dich während meiner "Auszeit" innerlich immer verteidigt habe, als man auf dich losging, jetzt aber das gefühl habe, beui dir wird immer mehr der Wunsch zum Vater des Gedanken.

    P.S. Die Seite des Bundesministeriums der Justiz kenne ich, bezeichnenderweise gibt man dort aber auch keine Rechtsgrundlagen an. Vielleicht hat da ein eifriger Referendar schnell etwas geschrieben und vergessen, nochmals im Gesetz nachzulesen oder in seinen Palandt zu schauen.

  • Gofy1
    Dabei seit: 1195084800000
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    geschrieben 1288966289000

    Vielen Dank. Es gibt nichts Neues. Die Pflicht des Rücktransportes hat mit §651 nichts zu tun. Alles Andere muß ein Gericht entscheiden. 

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1288966301000

    Na, zuerst mal danke für die "innere Verteidigung" meiner Positionen. Aber ich kann mich schon ganz gut selbst verteidigen.

    Zum Thema:

    die Quelle ist der Newsletter der Presse- und Öffentlichkeitsstelle des Bundesjustziministerium vom 21.04.2010 zum Thema Flugasche.

    Darin kann man den von mir zitierten Absatz ( w.o. ) wortgetreu nachlesen. Ich muss gestehen, ich habe nach diesem Absatz eingehalten, weil er mir logisch, konsequent und gerecht erschien.

    Bei meiner Nachkontrolle -wg. dir- und vollständiger Nachlese muss ich zugeben, das es später einen Absatz gibt, wonach -wenn der RV nicht kündigt- er in der Pflicht zur Vertragseinhaltung des ursprünglichen Reisevertrages bleibt, auch wenn sich herausstellt, das die Kosten eines anderen Rückfluges teurer sind. Bleibt in seinem Risiko.

    Ich bleibe aber bei meiner Meinung, das sich die beiden Absätze widersprechen. Sie widersprechen auch meinem Gerechtigkeitsempfinden, weil dadurch die Lasten einer aussergewöhnlichen Situation einseitig verteilt werden. Ich bin -man weiss das- kein Freund der AGB der RV, aber warum hier eine Formalie ( sprich eine Kündigung erst erforderlich sein sollte ) kann sich mir nicht erschliessen.

    Doch formal korrekt: ohne Kündigung des Reisevertrages durch den RV sind keine höheren Kosten für den Rückflug dem Reisenden anzulasten.Ich wäre aber gespannt auf ein echtes Verfahren in der Sache.

    Gruss Gabriela

  • Advocator
    Dabei seit: 1279411200000
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    geschrieben 1288967946000

    Ich bin auch ein stiller "Bewunderer" von Gabi. Sie hat immerhin auch die Größe, ein Missverständnis zuzugeben. Da gibt es in diesem Thread ganz andere Gestalten...

    Zum eigentlichen Thema: das haben wir im Sommer doch nun wirklich bis zum Exzess besprochen und beschrieben. Ohne Kündigung des RV gibt es schlicht keine Zahlungsansprüche gegen den Reisenden, weder so, noch so, oder so und schopn gar nicht aus GoA (Geschäftsführung ohne Auftrag)!

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1288978280000

    @Gabi

    So gefälltst du mir schon wieder besser. Der newslettertext ist ja identisch mit der homepage des Ministeriums. Im übrigen hält sich mein Mitleid mit dem RV in Grenzen, denn wenn er nicht kündigt (im Fall der höheren Gewalt) darf man ruhig davon ausgehen, dass er seine Kunden nicht im Regen stehen lassen will, bzw. seine Kalkulation nicht offen legen möchte. Ich bin ja auch der Meinung, ohne Kündigung kein Geld, aber vielleicht kommt da noch eine Überraschung.

  • Gofy1
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    geschrieben 1290702128000

    Hallo, an die Betroffenen. Ich bin zur Zeit in derTürkei, Gibt e in der Sache etwas

    Neues zu berichten?

    Ein mir befreundeter Reiseleiter sagte mir, daß DERTOUR ihre Verträge gekündigt hätte, durch Aushang. Ihm sei aber auch bekannt, daß fti nicht gekündigt hat.

    Er war deshalb über die Nachforderungen sehr 0berrascht. Es wird also in der Branche über das Verhalten von fti gesprochen und es wird sich auch über das stümperhafte Verhalten lustig gemacht. Er bestätigte mir, daß nur TUI und FTI nicht vor Ort gekündigt hätten. 

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1290702481000

    und wo genau wird sich "über das Verhalten des Veranstalters lustig gemacht?"

    Würd mich mal interessieren...

  • Gofy1
    Dabei seit: 1195084800000
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    geschrieben 1290703138000

    Ich habe so berichtet, wie es war.  Dem ist nichts hinzuzufügen. Sollte dies unerwünscht sein, könnt Ihr meinen Beitrag löschen. Weitere Äußerungen  zu meinem Beitrag werde ich nicht mehr abgeben.

      

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1290709114000

    Wer sagt denn dass Dein Beitrag unerwünscht ist?

    Nur kann man die Aussage eines Reiseleiters doch nicht als" Gespräch in der Branche" interpretieren.

    Darum gings. Wünsch Dir einen schönen Aufenthalt in der Türkei! ;)

  • Gofy1
    Dabei seit: 1195084800000
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    geschrieben 1290712354000

    Dann war es die Aussage eines Einzelnen, der in der Touristikbranche tätig ist.

    Die Touristikindustrie ist natürlich integer und rechtskonform. Es gibt keine Gerichtsverfahren, wo die Reiseveranstalter verlieren und der Reisekunde sein  Recht bekommt. Ich habe vergessen, daß in der Reiseindustrie heile Welt ist. Sorry.

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