Hi,
irgendwie habe ich dich innerlich stets verteidigt. Aber was du jetzt schreibst, läßt auch mich etwas zweiflen. WO im Gesetz oder in der Fluggastrechte-Verordnung der EU Nr. 261/2004 steht das, was du als Zitat in "" bringst? Ist bei höherer Gewalt die 261/04 überhaupt anwendbar?
Im übrigen schreibst du wirklich alles kreuz und quer durcheinander, bist nicht in der Lage, ordentlich zu subsumieren und gibst Ratschläge, die jeder rechtlichen Grundlage entbehren. Möglicherweise urteilt ein Gericht so, wie du es gerne hättest, aber stehen tut das noch nirgendwo. Ausgenommen 50/50 im fall des 661j II 2 BGB.
Das klingt jetzt alles ein wenig hart, was auch daher rührt, dass ich dich während meiner "Auszeit" innerlich immer verteidigt habe, als man auf dich losging, jetzt aber das gefühl habe, beui dir wird immer mehr der Wunsch zum Vater des Gedanken.
P.S. Die Seite des Bundesministeriums der Justiz kenne ich, bezeichnenderweise gibt man dort aber auch keine Rechtsgrundlagen an. Vielleicht hat da ein eifriger Referendar schnell etwas geschrieben und vergessen, nochmals im Gesetz nachzulesen oder in seinen Palandt zu schauen.