@shoghun13 sagte:
hallo
ich finds klasse wenn man nicht mehr weis was man in dem einen thread
schreibt um sich dann in einem anderen zu widersprechen.
aber so ist das wenn man zu allem eine meinung hat.
man kündigt ja auch zu einem festen termin, ersatzweise zum nächsten möglichen.
sind das dann auch 2 kündigungen????
mfg
hallo shogun.
wenn du meine ratschläge zur formulierung einer kündigung wieder gibst, dann sei doch bitte so nett und mache es richtig. und nicht aus einem völlig anderen zusammenhang gerissen.
mir zeigt das, dass du mal wieder nichts verstanden hast. ich weiß nicht, welchen groll zu hegst, aber du scheinst darin so verblendet, dass du den blick fürs wesentliche verlierst.
im übrigen lass dir gesagt sein, dass es ein unterschied ist, einen vertrag zwischen 2 parteien zu kündigen oder aber einen widerspruch zu einer forderung zu formulieren.
es kommt wirklich nicht besonders oft vor, aber ich gebe hier g.-m. recht.
dass man einmal dem grunde nach und einmal der höhe nach widersprechen kann.
das habe ich in meinem beitrag heute nachmittag außer acht gelassen.
mea culpa.
es war auch nur eine verständnisfrage an gofy meinerseits.
und er schrieb ja , dass es im original schreibenanders formuliert war, als er es hier im beitrag geschrieben hat.