• Kourion
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    geschrieben 1504766849588

    @Malini

    Ja, habe ich gelesen.

    Ich erhielt die Nachricht 2011 2 1/2 Wochen vor Reiseantritt, erhielt allerdings auch Alternativvorschläge seitens des RV. Ob dies auch bei den Klägern der Fall war... :question:

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1504767105409

    Ich halte das Urteil auch für zu milde, wenn nicht gar für eine Pharce, glaube aber nicht, dass Urteile der Schlüssel sind. Die paar Beschwerden, die vor Gericht landen, hinterlassen einfach keinen Eindruck.

    Imho ist es viel wirksamer, wenn sich der Betroffene direkt gegen das Versauen des Urlaubs durch nicht eingehaltenen Zusagen zur Wehr setzt.

    Nein, doc, es ist schon als Mangel erkannt worden, aber eben nicht als einer, der zu einem kompletten Verwirken des Erholungszweckes geeignet ist.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
  • meer_fan
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    geschrieben 1504767233056

    @vonschmeling

    schön und gut....hört sich nett und richtig an....und VIELLEICHT und hoffentlich hat man Erfolg mit dem Begehren der Nachbesserung...

    ABER was wenn nicht...... man weder die Familien raus schmeisst (was für ALLE sicher nee echt besch..xxxx.....Lösung wäre

    und zumindest bei mir auch nicht für ein entspanntes, tolles Urlaubsfeeling sorgen würde....

    (all die vor Wut schäumenden Eltern und heulenden Kindern vor Augen hätte)

    aber genau das ja von der (ich "klau" mal diese nette Formulierung)....namentanzenden Ilse DER RICHTIGE Wege wäre (auch kotxxx könnte)

    und auch kein anderes tatsächliches AO im Umkreis zu finden ist...(so reichlich sind sie dann ja doch (noch) nicht gesäat)

    ...man fliegt also Heim...am Ende sogar noch auf eigenen Kosten?......und DANN?....Geld weg ...Urlaub hin...und muss doch zum RA

    und landet vor Gericht....und die meinen dann das es zumutbar gewesen wäre dort zu bleiben....weil "Kinderlärm" (und alles weitere was durch Anwesen von Kindern so zu Tage tritt) ja kein sooo gravierender Mangel ist.........und geschixxx en auf den "vertragsbruch"....und schlussendlich sitzt man dann Zuhause eben doch mit nur einem Gutschein oder max. 10 % Erstattung...!!!???

    ...und selbst ein Anruf beim RTL würde in diesem Fall mit ziemlicher Sicherheit KEINEN "Urlaubretter" auf den Plan rufen.....

    oder doch ...wenn die Familien die raus geschmissen wurden anrufen würden!

    Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!
  • Malini
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    geschrieben 1504768361589

    @Kourion,

    keine Ahnung - aber so kurzfristig und dazu mitten in der Hochsaison würde ich annehmen, dass die vorgeschlagene Alternative eher ein Notnagel war...

    Andererseits hat man seine Abwesenheit schon weitestgehend organisiert - von daher kann ich schon nachvollziehen, dass man trotzdem fährt, zumal die Aussage "... dass nicht vollständig ausgeschlossen werden könne, dass Kinder in der Anlage angetroffen werden." nicht unbedingt impliziert, dass dort ca. 20 lärmende Kinder sind...

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • Domino27
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    geschrieben 1504769261314

    Eben Malini, das ist ja das Problem. Man möchte ja den Urlaub antreten und gerade in der Hauptsaison sieht es mit Alternativen schwierig aus. Das haben die RV's auch im Blick und nehmen billigend in Kauf, dass sie vereinzelte Urlauber verärgern. Die Mehrheit wird wohl die Kröte schlucken, vielleicht hinterher noch eine kleine Kulanzzahlung erreichen aber mehr nicht. Die wenigsten werden wohl den Klageweg beschreiben. Ist ja nicht nur bei den AO-Hotels der Fall, sieht man ja bei Überbuchungen auch bei normalen Hotels.

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • erhard50
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    geschrieben 1504770291093

    Da eine sachliche Diskussion dieses Themas offensichtlich nicht möglich ist, muss man wohl auf ein OLG- bzw. BGH-Urteil warten.

    Diese Gerichte müssten klären, ob die Anwesenheit von Kindern in "Adults only-Hotels" einen Reisemangel darstellt, bzw. welche Kriterien (z.B. Lärm) zusätzlich erfüllt sein müssen. Das oben zitierte Urteil stammt von einem Amtsgericht, und ist damit nicht allgemein verbindlich.

    Ein sich geschädigt Fühlender müsste also den Instanzenweg bestreiten, um eine verbindliche Klärung zu erreichen.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1504771219852

    Du musst da realistisch bleiben, meer-fan - kein Hotelier setzt Familien mir nichts dir nichts an die Luft. Das könnte er auch gar nicht, da sie für ihre Unterbringung ja bezahlt haben. Im Grunde geht das höchstens direkt bei der Anreise und er muss dann auch augenblicklich das Bezahlte herausgeben. Ergo keine weinenden Kinder bzw. Karawanen herbergsloser Eltern, die mit **** und Pack auf der Suche nach einer neuen Unterkunft durch Urlaubsregionen wanken. Ich lasse den Veranstalter wissen, dass die mir maßgeblliche Zusage "Erwachsenenhotel" in keinster Weise eingehalten wird weshalb ich ihn zur Nachbesserung in Anspruch nehme.

    Sollte wirklich keine Alternative vorhanden sein, kann ich mir immer noch überlegen, ob ich den Urlaub tatsächlich abbreche (natürlich nicht auf eigene Kosten!) zumindest aber sollte der RV mich Ernst nehmen bei der Ankündigung dieses Entschlusses.

    All dies sind jedenfalls Maßnahmen, die ad hoc erwogen werden sollten und aus meiner Sicht gescheiter, als der Entschluss, bräsig das Familiengetümmel hinzunehmen und im Geiste die Klage vorzubereiten. Imho wird nämlich die Vorsitzende Müller-Lüdenscheid (50% Deputat, 3 Kinder) in 1000 kalten Winter nicht mehr als sagen wir mal 20% zusprechen, nur weil die Suhrbiers sich vom Kindergeschrei gestört fühlten.

    Letzten Endes kannst du keinen Richter dazu verpflichten, solche Mängel schwerer zu gewichten - und gibt es zwischen dem Super GAU Szenario gem. deiner Beschreibung noch gefühlte elwunneunzichtausend Varianten, die evtl. zu einer Verbesserung der Lage führen können.

    Vergleiche mit Waren halte ich hier nicht für sehr treffend, da die Lieferung eines grüner Golf anstelle eines silbernen Porsche nunmal niemanden als den Käufer betrifft, was auf kinderreiche Erwachsenenhotel nicht anwendbar ist.

    @erhard50

    Nein, muss man nicht. Es besteht kein Zweifel, dass es sich hier um eine mangelnde Vertragserfüllung handelt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
  • Domino27
    Dabei seit: 1243123200000
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    geschrieben 1504771586127

    @vonschmeling sagte:

    ...Sollte wirklich keine Alternative vorhanden sein, kann ich mir immer noch überlegen, ob ich den Urlaub tatsächlich abbreche (natürlich nicht auf eigene Kosten!) zumindest aber sollte der RV mich Ernst nehmen bei der Ankündigung dieses Entschlusses.

    Und was machen in diesem Fall Reisende die nicht pauschal gebucht haben? Die können dem RV ja wohl nicht den Rückflug anlasten, oder doch?

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1504773004338

    Nein, da ist die Situation in der Tat prekär.

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  • Domino27
    Dabei seit: 1243123200000
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    geschrieben 1504774155839

    Ok, genauso wie bei einer Direktbuchung im Hotel. Wenn es nicht gerade eine Hotelkette ist mit verschiedenen Hotels muss man wohl bleiben. Zusätzlich ist hier natürlich auch noch der Gerichtsstand ein Problem.

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
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