Naja, wie willst du dies andere vor Gericht begründen, sagen wir mal ohne in der Luft zerrissen zu werden, meer-fan?
Wie ich schon schrieb ist es eine Vertragsverletzung, deren Auswirkung zu beurteilen liegt in den Händen des jeweiligen Vorsitzenden (m/w).
Das ist vielleicht keine besonders befriedigende Ausgangslage aber imho eine unabänderliche.
Zu einem früheren Kommentar:
Natürlich gibt es keine Wohnräume nur für Erwachsene, was ein Mumpitz! Wenn eine alleinerziehende Mutter von einer Seniorenresidenz mit der Begründung "zu jung" abgewiesen würde, dürfte sie mit einer Klage wegen Diskriminierung wohl Erfolg haben. Und wenn ich Lust habe, eine Schwulenbar zu besuchen ohne ****** zu sein wird mich auch niemand daran hindern.
Nicht alles was hinkt ist auch ein Vergleich ...
Man kann unterschwellige Missbilligung hier in etlichen Kommentaren finden - so wird behauptet, Kindergeschrei dürfe grundsätzlich nicht als "Störfaktor" bewertet werden. Für mich klingt das übergriffig, wer maßt sich an zu beurteilen, was mich in meiner Erholungszeit stört? Meine ETW an der Isar und gegenüber einem Kinderhort ist ein völlig anderes Thema, da brauch ich nicht um die Kurve kommen mit "die sind mir jetzt aber zu laut" (Fluss und Kinder!). Verlasse ich mich hingegen darauf, dass der Hotelier ein Spa, einen Strand und ein Erwachsenenhotel vermarktet, darf ich mich getäuscht fühlen, wenn es dort zugeht wie im Solino-Club.