Ihr habt Recht, doc und meer-fan - die Entschädigung in Form eine Gutscheins hatte ich glatt überlesen ...
Leider kommt mir bei Rückforderungen von 100% schön zuverlässig die objektive Wahrnehmungsfähigkeit abhanden und wird durch ein "What the f...?" ersetzt ...
Sicher wäre es besser gewesen, die Sache direkt vor Ort in die Hand zu nehmen - insbesondere im Hinblick auf die Erholung. Und wegen des Gutscheins trifft auch der Vorwurf der Halbherzigkeit. Ein Hotel als Ü17 anzupreisen und diese Zusage nicht zu halten ist ein Vertragsbruch und kein Kavaliersdelikt.