Nur ALLEIN wegen des Namens/Betreibers 10 bis 15 % Minderung? Ok, verlangen kann man die ja mal, aber ob man die bekommt??? Kann ich mir so nicht vorstellen ...
Ein paar Mängel sollte es schon geben, die nachweisbar sind ... ob sie vor Ort gerügt hätten werden müssen oder nicht, ist eine andere Frage (die Rüge kann entfallen, wenn sowieso keine Abhilfe möglich gewesen wäre)...
Natürlich verbindet man mit einem bestimmten Betreiber bestimmte Erwartungen, deshalb bucht man ja dort ... aber das heisst nicht, dass ein anderer Betreiber diese nicht genausogut erfüllen kann ...
Der TO möge uns doch bitte bitte endlich sagen, welche Mängel in dem Hotel aufgetreten sind bzw. welche Leistungsversprechen nicht eingehalten wurden ... gab es wirklich Mängel, die seinen Urlaub beinträchtigt haben oder will er nur aus der Namesänderung Kapital schlagen?