Und da Du sogar eine Eingangsbestätigung vom Reiseveranstalter hast, brauchst du dir keine Sorgen zu machen wegen der Frist.
Eine Bearbeitungszeit von 2 bis 3 Monaten (!) ist übrigens normal.
Und da Du sogar eine Eingangsbestätigung vom Reiseveranstalter hast, brauchst du dir keine Sorgen zu machen wegen der Frist.
Eine Bearbeitungszeit von 2 bis 3 Monaten (!) ist übrigens normal.
Du hast die Möglichkeit, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten, wenn Dir das Ersatzhotel nicht zusagt.
Wenn der Veranstalter Dir ein adäquates (!) Ersatzhotel anbietet, kannst Du Dir allerdings nicht einfach ein teureres aussuchen, es sei denn du bist bereit, Aufpreis zu bezahlen.
Du kannst höchstens versuchen, mit dem Veranstalter über die Höhe des Aufpreises für ein teureres Hotel zu verhandeln. Vielleicht kommt man Dir ja etwas entgegen, da man Dich nicht als Kunde verärgern oder gar verlieren will.
Wenn Du klagst und in vollem Umfang recht bekommst, muss der Gegner ALLE Kosten (auch deine Anwaltskosten) bezahlen. So weit so schön ...
Oft gibt es aber einen Vergleich oder ein 60:40 oder 70:30 oder 80:20 Urteil; dann werden ALLE Kosten (DEINE Anwaltskosten, aber auch deren Anwaltskosten und die Gerichtskosten) entsprechend dem Verhältnis auf beide Seiten verteilt.
Problem: Ein Anwalt wird Dir meistens zu einer hohen Forderung raten (da sein Honorar/Gebühr) von der Höhe des Streitwerts abhängt. Je höher aber der Streitwert, desto höher auch die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite und die Wahrscheinlichkeit, dass Dir nicht der komplette geforderte Betrag zugesprochen wird. Dann musst du einen Teil der Kosten tragen wie oben beschrieben, was Deinen "Gewinn" wie Butter in der Sonne schmelzen lässt...
Im Normalfall (über 99,9 Prozent aller ESTA-Anträge) kommt die Genehmigung sofort nach Eingabe der Kreditkartendaten, also nur keine Panik ... 
Trotzdem sollte man das ganze sicherheitshalber etwas früher machen, denn
a) es kann mal zu technischen Problemen kommen
b) es könnte sein, dass ausgerechnet bei Dir eine Stichprobe gemacht wird und Deine Bearbeitung etwas dauert
c) im schlimmsten Fall es durch eine Verwechslung o.ä. zu einer Ablehnung kommt und Du die Botschaft kontaktieren musst
Und da niemand eine Haftung für die Erstattung Deiner Reisekosten übernimmt, falls Du egal aus welchen Gründen keine Einreisegenehmigung bekommst und nicht reisen kannst, ist es in deinem Interesse, einen Zeitpuffer zu haben ...
@ Kourion
Wenn Touristen FRÜHER ausgeflogen werden, stünde ihnen natürlich eine Reisepreisminderung zu ... wenn nicht vorher der Reisevertrag aufgrund "Höherer Gewalt" gekündigt wird, was die RVs in solch kritischen Situationen aber immer tun werden.
Wenn der Reisevertrag gekündigt wurde, erhält der Reisende die nichtgenutzten Leistungen erstattet, ABER: die Kosten für den umgehenden Rückflug teilen sich RV und Kunde ... und die umgehende Rückreise kann sehr teuer werden ... ich habe gehört, dass es damals Ägyptenreisende gab, die gerade einmal 2 von 14 Tagen in Ägypten waren und am Ende nichts zurückbekommen haben, weil der Preis für den vorgezogenen Rückflug (es wurden ja Sondermaschinen eingesetzt) so hoch angesetzt wurde ...
@ Kourion
Das ist in der Tat richtig. Wenn der Reiseveranstalter den Pauschalreisevertrag nicht aufgrund von"höherer Gewalt" kündigt, haftet er auch für große Rückreiseverspätungen aufgrund von Aschewolken etc.
Deshalb haben die RV 2010 bei der Aschewolke die Reiseverträge mit den unterwegs gestrandeten Teilnehmern sofort gekündigt und viele Kunden damit vor den Kopf gestoßen, denen nicht klar war, dass die Reiseveranstalter das tun mussten, um nicht einem riesigen Berg von Forderungen ausgesetzt zu werden.
@ doc3366 und kourion
Wenn der Ist-Zustand einer Pauschalreise vom Soll-Zustand abweicht, kann der Kunde den Reisepreis mindern entsprechend den üblichen Sätzen lt. Frankfurter/Kemptener Tabelle.
Und zwar verschuldensunabhängig, auch bei Streik, Naturkatastrophen etc. muss der Reiseveranstalter entschädigen.
Und Verspätung ist Verspätung, egal ob auf Hin- oder Rückreise.
Hier wie gewünscht ein Link:
http://www.finanztip.de/recht/reiserecht/verspaeteter-rueckflug.htm
Ja, den Tagesreisepreis hast Du richtig berechnet. Reisepreisminderung musst Du beim Reiseveranstalter geltend machen (spätestens 1 Monat nach Reiseende). Bei so unstreitigen Mängeln wie einen Tag spätere Ankunft sollte das kein Problem sein, diesen Betrag plus die Auslagen für das Hotel erstattet zu bekommen. Mich wundert nur, dass die Reiseleitung oder die Airline Dir vor Ort kein Zimmer angeboten haben, sondern ihr selbst was suchen und bezahlen musstet (hattet ihr danach gefragt?).
Für Schadenersatz (zusätzlich zur Reisepreisminderung) ist ebenfalls immer der RV zuständig. Du kannst es ja mal versuchen. Aber ohne Anwalt wirst Du da kaum etwas bekommen (und wie die Chancen mit Anwalt sind, vermag ich nicht einzuschätzen).
Ausgleichszahlung bei Verspätung/Flugausfall nach EU-VO ist immer bei der Airline direkt (auch bei Pauschalreisen) einzufordern. IB zahlt erfahrungsgemäß aber nie freiwillig ...
Du hat Anspruch auf
Anspruch auf zusätzlichen Schadensersatz vom RV besteht nicht, da der RV für die verspätete Rückreise nichts kann.
U.U. hast Du Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gemäß EU-VO durch die IB, wenn IB-Personal gestreikt hat. Waren es die Fluglotsen o.ä., dann eher nicht.
Drücken wir es so aus : den meisten Blinden sieht man es an ihren Bewegungen (beim essen, aufstehen etc. ) schon an, dass sie nicht sehen können ... bei dieser Familie merkte man nichts... aber dann wird es wohl trotzdem so gewesen sein ...
Es sah jedenfalls nicht nach behinderten Besitzern aus
... Das war eine Familie mit zwei kleinen Kindern und eben Hund ...
Tiere an Bord
Eigentlich gelten ja folgende Regeln:
http://www.lufthansa.com/online/portal/lh/de/info_and_services/baggage?nodeid=1756417&l=de
Hat jemand eine Idee, wie es sein kann, dass ein ausgewachsener Golden Retriever (oder Labrador, so genau kenne ich mich mit Hunden nicht aus ...) gemütlich in der Economy zu Füßen seiner Besitzer reist in der ersten 4er-Mittelreihe (Economy). Geschehen letzte Nacht auf dem Weg von USA nach Deutschland ...
Bei einer Pauschalreise kannst du bei einer Kofferverspätung von 1 Tag 25 % eines Tagesreisepreises vom REISEVERANSTALTER als Reisepreisminderung fordern, egal, ob Du dir was gekauft hast oder nicht, Kaufbelege brauchst Du dafür nicht. Du solltest allerdings einen Beleg (von der Airline oder dem Reiseleiter) haben, dass dein Koffer erst einen Tag zu spät ankam.
Bei einer günstigen Reise sind das aber nur Peanuts (Beispiel: 8tägige Reise kostet EUR 640,- = Tagesreisepreis EUR 80,-; davon 25 % sind EUR 20,-.
Die Erstattungsansprüche an die AIRLINE liegen im Normalfall höher (wie hoch, kann ich Dir nicht sagen, bin eher die Pauschalreisetante, vielleicht weiss das jmd anderes), müssen aber direkt bei der Airline (nicht beim Veranstalter) angemeldet werden.
Außerdem springt die Gepäckversicherung ein, falls du eine hast.
Bei Pauschalreisen gibt es Urteile, welche Stornopauschalen wann vor Reiseantritt angemessen sind. Und die seriösen deutschen Veranstalter halten sich daran.
Wenn man Flug und Hotel separat gebucht hat, kann es einem im Stornofall passieren, dass man gar nichts wiederbekommt (beim Flug muss es zwar die Steuern zurückgeben, aber abzgl. Bearbeitungsgebühr ist das oft so gut wie nichts; beim Hotel hängt es ganz von den Bedingungen des Hotels ab, die sich nicht nach deutschen Gesetzen richten müssen).
Eine meiner früheren Kolleginnen arbeitet jetzt bei einem Direktveranstalter, der individuelle Mietwagenrundreisen (noch) ohne Gebühr ausarbeitet.
Ich sage bewusst "noch" ... was ich so im Gespräch rausgehört habe, ist das inzwischen absolut grausam ... und läuft häufig wie folgt ab:
1. Anfrage nach einem Angebot kommt per Mail
2. es folgt reger Mailaustausch und Telefonkontakt
3. Angebot wird exakt nach Kundenwunsch ausgearbeitet
(Mitarbeiterin war jetzt insgesamt mindestens 1, bei komplizierten, langen Reisen 2-3 Stunden mit diesem Kunden beschäftigt)
4. es kommt eine Mail mit Änderungswünschen (denn der Interessent hat sich inzwischen in Foren informiert und viele Tipps bekommen; für jeden einzelnen Tipp fragt der Interessent bei der Expertin nach dem Für und Wider)
5. Interessent erhält ein neues Angebot
(Schritte 4 und 5 wiederholen sich teilweise mehrfach)
6. Interessent hat sich die günstigsten Einzelpreise der im Angebot genannten Hotels im Internet rausgesucht und diese addiert und fragt nach, wieso das Angebot teurer sei als die von ihm errechnete Summe
7. das Reisebüro bzw. der Direktveranstalter darf sich entscheiden, ob es/er die Buchung immer noch will und so gut wie nichts daran verdient, denn die Internetpreise im Einkauf zu unterbieten ist, um überhaupt noch ein paar Dollars oder Euros zu verdienen, ist fast unmöglich oder ob er/es auf die Buchung verzichtet (und die ganze Angebotserstellung für die Katz war; die Mitarbeiterin will aber trotzdem für die Zeit bezahlt werden, die Ladenmiete und viele andere kosten laufen weiter).
8. ... tja, jetzt seid ihr dran ... was sollte der Chef des Ladens machen, damit sich die Sache rechnet? (und jetzt sagt bitte nicht, die Hotels günstiger einkaufen als der billigste Preis im Internet ... )
Ist mir auch schon passiert, dass Leistungen, die angeblich inclusiv waren, vor Ort doch bezahlt werden mussten. Nach Rücksprache mit der Reiseleitung (die nichts ändern konnte)habe ich für die Leistungen, die ich haben wollte, bezahlt, mir Quittungen geben lassen und diese nachträglich beim RV höflich-freundlich ("Ihnen scheint bei der Ausschreibung ein Fehler unterlaufen zu sein ..." ) eingereicht. Den Betrag habe ich mit einer netten Entschuldigung problemlos erstattet bekommen.
Eine Ersatzperson finden ... Gebühren für die Umbuchung auf eine Ersatzperson lt. "Reiserechtspapst" Prof. Führich max. EUR 29 (die meisten VA versuchen, mehr zu verlangen, aber lt. Führich dürfen sie das nicht).
Ob ein RV auch für größere Bahnverspätungen auf dem Rückweg haftet (wenn kein bestimmter Zug vereinbart ist), kann ich Dir leider auch nicht sagen
Aber bei drei Stunden Verspätung hast Du, selbst wenn der RV grundsätzlich haften müsste, keinesfalls Ansprüche, da nach Pauschalreiserecht 4 Stunden Verspätung als Unannehmlichkeit entschädigungslos hinzunehmen sind.
Genau wie von Kourion beschrieben ist die normale Vorgehensweise.
Also mach Dir keine Sorgen.
Dass Pauschalreisen wegen Flugausfällen komplett ausfielen, gab es eigentlich nur bei der Aschewolke, wo wirklich tagelang gar nichts ging (dann gibt es den kompletten Reisepreis zurück, aber keinen zusätzlichen Schadenersatz, da den VA kein Verschulden trifft). Aber das kann beim LH-Streik eigentlich nicht passieren.
Und die ausführliche Diskussion findest Du im von Kourion verlinkten Thread.
@ dobabba
Ganz so schlimm sind die Veranstalter und Airlines auch nicht ...
Kommt halt immer darauf an, wie man auftritt (und natürlich, wie die nächsten Flüge gebucht sind).
Wenn man zerknirscht ist (bei Frauen kann ein Tränchen nicht schaden) und freundlich BITTET, zu prüfen, was denn zu machen ginge, gibt es meistens auch irgendeine akzeptable Lösung. Selten ganz umsonst, aber zumindest in Preisregionen, mit denen man leben kann ...
Wenn man herumpoltert, man könne schließlich nichts für den Stau und Airline/Veranstalter sollen sich nicht so anstellen und vielleicht sogar noch droht (z.B. mit Internet-Schmähungen), dann kann es natürlich passieren, dass sich die Angestellten auf stur stellen und freuen, dass einem Ekel-Kunden der Urlaub ins Wasser fällt ...