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  • Vom Palmenwedel fast erschlagen.
    Sunshine997S Sunshine997

    Vielleicht siehst Du meinen Beitrag ja doch noch ... 😄

    Erst mal "Gute Besserung" für Deine Frau!
     
    Was das Rechtliche betrifft, schließe ich mich vonschmelings Meinung an.
     
    Ich würde an Deiner Stelle aber trotzdem an den Veranstalter schreiben und ihm ein paar Fotos vom Zustand deiner Frau schicken. Meier's ist das, was passiert ist, sicher total unangenehm, und wenn Du höflich schreibst, denke ich, dass Du gute Chancen auf einen Reisegutschein hast. Die wollen Dich ja nicht als Kunden verlieren, und dass Deine Frau in einer ihrer Hotelanlagen Verletzungen erlitten hat, ist ja unbestritten.

    Und da Meier's ja ein sehr umfangreiches Baustein-Programm hat, wirst Du sicher Gelegenheit haben, den zu verwenden.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisemängel müssen im Einzelnen dargelegt werden
    Sunshine997S Sunshine997

    Es kommt immer darauf an, an welchen Richter man gerät...
    Siehe auch Signatur unter meinen Beiträgen ... ❓

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reise 2 Monate vor Beginn storniert. Was nun?!?
    Sunshine997S Sunshine997

    Verträge sind einzuhalten, der RV kann eine Reise nicht wegen Überbuchung stornieren.
     
    Verlange vom RV die Unterbringung im gebuchten Hotel ODER die Unterbringung in einem gleichwertigen oder besseren Hotel ohne Mehrkosten.
     
    Wenn der RV dazu nicht bereit ist, kontaktiere am Besten erst mal die Verbraucherschutzzentrale.

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  • Airport Shuttel -> abzocke
    Sunshine997S Sunshine997

    @vonschmeling
    Ich wollte dem TO nur zeigen, welche MÖGLICHKEITEN er hat ... über ERFOLGSAUSSICHTEN habe ich nie gesprochen ... 😉      

    Ich kann es schon verstehen, wie sauer man ist, wenn man sich über den Tisch gezogen fühlt ... und dass man dann das Gefühl hat, etwas unternehmen zu müssen, um sich nicht gänzlich ohnmächtig zu fühlen ... aber Du hast natürlich Recht, bringen wird das gar nichts, erst recht nicht ohne Beweise/Belege ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Airport Shuttel -> abzocke
    Sunshine997S Sunshine997

    Du kannst den Dienstleister ja mal anschreiben und ihm den Vorfall schildern ... vielleicht kann man anhand der Uhrzeit nachvollziehen, welcher Fahrer das war ... und vielleicht bekommt ihr das Geld dann aus Kulanz zurück ... 
     
    Dumm ist natürlich, dass Ihr ohne Murren bezahlt habt UND keinen Beleg habt ...
     
    Aber schreib doch bitte nicht gleich von "*******" ... vielleicht war ja alles nur ein Mißverständnis ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Fluggesellschaft Insolvent bei Pauschalreise
    Sunshine997S Sunshine997

    Urlauber61 wrote:
    Womit wir wieder am Anfang wären, wo ich sagte, stornieren und Geld zurück und sich einen anderen Veranstalter suchen. Nicht umsonst ist GTI über HC nicht mehr buchbar. 😛

    Wunderbar, endlich sind wir einer Meinung ... 😘

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Fluggesellschaft Insolvent bei Pauschalreise
    Sunshine997S Sunshine997

    Wenn der Kunde der Preiserhöhung widerspricht, der VA aber nicht nachgibt und dem Kunden die Anzahlung zurückzahlt,  was soll der Kunde denn dann machen, lieber urlauber61?
    Den VA gerichtlich zwingen, ihm die Reise zum alten Preis zu geben, wird der Kunde nicht können.

    Richtig, er könnte den VA auf Schadenersatz verklagen ("Verträge sind einzuhalten") ... aber dazu muss er erst mal einen konkreten Schaden belegen (da es noch mehrere Monate bis Reisebeginn sind und er sich was anderes suchen könnte, kann es nutzlos vertane Urlaubszeit schon mal nicht sein) und dann auch an einen Richter geraten, der in seinem Sinne urteilt ...  und wenn es wie so oft einen Vergleich gibt, wird ein Teil davon von Anwalt- und Gerichtskosten aufgefressen .... und dafür dann der ganze Zeitaufwand???

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Fluggesellschaft Insolvent bei Pauschalreise
    Sunshine997S Sunshine997

    Gerade hat mich jemand noch auf einen anderen Punkt gebracht:
     
    Wenn die Reise nicht nur "mit Flügen" sondern "mit MALEV"-Flügen angeboten wurde, ist sie ja technisch gar nicht mehr möglich und somit könnte der VA evtl. sogar selbst die Reise absagen. 
     
    Die EUR 340,- wären nun keine Preiserhöung, sondern die Zuzahlung für ein neues Angebot mit anderen Flügen, das der Kunde annehmen oder ablehnen kann.
     
    Wie auch immer, für die TO wäre das Ergebnis das Gleiche wie bei der Preiserhöhung: Mehr zahlen oder keine Reise und Erstattung der Anzahlung.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Fluggesellschaft Insolvent bei Pauschalreise
    Sunshine997S Sunshine997

    Nochmal:

    Der Reiseveranstalter hat die PFLICHT zur Durchführung der Reise, wenn keine "Höhere Gewalt" vorliegt oder andere Umstände, die er sich bereits bei Buchung als Absagegrund  vorbehalten hat (z.B. Mindestteilnehmerzahl). Eine Insolvenz eines Leistungsträgers ist kein Absagegrund, wenn  es andere Möglichkeiten gibt.
     
    Der Reiseveranstalter hat aber auch das RECHT zur Preiserhöhung, wenn sich die Beförderungskosten unvorhersehbar erhöhen (bestimmte Fristen vorausgesetzt, die in diesem Fall eingehalten sind). Ob die Höhe der Preiserhöhung in diesem Fall angemessen ist, da bin ich mir nicht sicher. Aber wenn GTI sie belegen kann, könnte GTI damit durchkommen... 

    Der Reiseveranstalter hat KEIN RECHT, den Kunden zu zwingen, den höheren Preis zu zahlen und die Reise zu machen und ihn somit zwingend an den Mehrkosten durch die insolvenz des Leistungsträgers zu beteiligen. 
     
    Wenn der Reiseveranstalter den Preis um mehr als 5 Prozent erhöht, hat der Kunde das RECHT auf kostenfreie Stornierung und umgehende Rückzahlung bereits an den VA gezahlter Anzahlungen.
    Alle weiteren Kosten in diesem Fall wie Stornokosten für Hotel, bereits gezahlte Ticketkosten an die insolvente Airline, Arbeitsaufwand, Gewinnausfall etc. gehen zu Lasten des VA. Da hat der VA wiederum KEIN RECHT, dem Kunden irgendetwas davon in Rechnung zu stellen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Fluggesellschaft Insolvent bei Pauschalreise
    Sunshine997S Sunshine997

    @ urlauber61

    Reiseveranstalter sind in der Tat gegen vieles versichert und ich kenne auch selbst einige solche Versicherungsverträge. Und in allen, die ich kenne, steht auch sinngemäß der Passus, dass die Versicherung nicht leistet für Beträge, die aufgrund der Gesetzeslage an die Kunden weitergegeben werden dürfen. Die mir bekannten Versicherungen leisten nur für Fälle, in denen der Veranstalter haften/leisten MUSS. Kulanzleistungen, die über die gesetzliche Verpflichtung hinausgehen, werden nie übernommen.
     
    Bitte hier auch nicht unvorsichtig mit dem Wort "Insolvenzversicherung" umgehen.
    Eine Insolvenzversicherung zur Kundengeldabsicherung, die jeder Veranstalter haben muss, wird auch GTI haben.
    Ob GTI eine Versicherung hat, die den VA selbst vor den Schäden einer Leistungsträgerpleite schützt, weiss ich nicht, ist aber für die Beurteilung auch unwichtig. Das ist allein das unternehmerische Risiko von GTI.
    Dass GTI eine Versicherung hat, die auch noch die Schäden übernehmen würde, die nach Gesetzeslage den Kunden weiterbelastet werden dürfen, ist so gut wie ausgeschlossen. Aber die werden auch andere VA nicht haben. Dass es eine solche Versicherung gibt mit bezahlbaren Prämien, wage ich zu bezweifeln.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wegen fehlender TSA-Datenübermittlung erhöht Veranstalter Pauschalreisepreis um 10 %
    Sunshine997S Sunshine997

    TSA-Daten werden ab sofort auch auf Nonstop-Flügen nach Mexiko und Kanada notwendig, da dabei evtl. der Luftraum der USA überflogen wird. Ist neu, die Amis werden immer paranoider ...
     
    TSA-Daten (kompletter Name incl. ALLER Vornamen und Geburtsdatum) sind zur Ticketausstellung notwendig.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Fluggesellschaft Insolvent bei Pauschalreise
    Sunshine997S Sunshine997

    @ lugansk

    Es ist richtig, dass der Veranstalter nur die tatsächlichen MEHRkosten berechnen darf. Und er MUSS diese auch belegen.Er darf dem Kunden nicht die Kosten für das gesamte neue Ticket belasten, sondern nur die Differenz zwischen dem neuen Preis und dem alten Malev-Preis. Denn den hat der Kunde bereits an ihn bezahlt. Er hat zwar höhere Kosten, weil er das neue Ticket komplett bezahlen muss und wahrscheinlich nichts von Malev zurückbekommt, aber das ist sein unternehmerisches Risiko.

    Unrichtig ist allerdings, dass Veranstalter grundsätzlich bessere Preise erhalten als die günstigsten im Internet veröffentlichten. Wenn sie tagesaktuelle Preise buchen, erhalten sie die gleichen Preise wie im Internet, es fällt nur die Vermittlungsprovision weg. Wenn sie einen Vertrag mit der jeweiligen Airline schließen, sind die Tickets oft sogar teurer als der günstigste Internettarif, haben aber bessere Konditionen, was Verfügbarkeit, Umbuchung und Stornierung angeht.
     
    Ich denke auch, dass der genannte Aufpreis zu hoch gegriffen ist (da wollte der VA wohl etwas von seinem eigenen Schaden weitergeben) und dass Sandra Anspruch auf einen Nachweis hätte und einen weniger hohen Aufpreis zahlen müsste ... sie kann ja noch mal nachfragen ...
    Aber ganz ehrlich, ich würde trotzdem einfach kostenfrei stornieren ...  Spart viel Zeit und Nerverei ...  da kann sie stattdessen die gewonnene zeit nutzen, sich ein gutes anderes Angebot zu sichen (wenn auch vielleicht etwas teurer, aber egal, einen Aufpreis müsste sie ja in jedem Fall zahlen).

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiseveranstalter schickt Fussballtickets nicht
    Sunshine997S Sunshine997

    Lugansk wrote:
    Meine Vermutung:
     .....
    Man kann Dir die Karte gar nicht zusenden, weil man diese noch gar nicht besitzt.
     .....
    Bayern München gibt nur ganz wenige Tickets an Reiseveranstalter etc. ab.
    Der Veranstalter/Hotelier hat sie wohl auf dem Graumarkt/Schwarzmarkt organisiert.
    An so etwas hatte ich gar nicht gedacht ... 😱   
    Ich hatte zwar Verständnis für den VA wegen der versicherungsrechtlichen Gründe, wunderte mich aber, dass er gegen Auflagen (Übernahme der Mehrkosten, Haftungsausschluss) nicht mit sich reden lässt ... aber wenn er gar nicht kann???

    Tja dann liebe Conni bleibt es dabei, dass Ihr früher anreisen müsst (es sei denn, Du findest einen sehr zuverlässigen Abholer, der das pünktlich am Spieltag für Dich erledigt und Dich dann am Stadion triffft - aber das Risiko, dass da was nicht klappt, wäre mir zu groß.
    Denn ein Recht auf vorzeitige Aushändigung oder Zusendung hast Du wie gesagt nicht, wenn das Prozedere klar in der Ausschreibung stand ... Du hast Vorkasse geleistet und hast ein Recht darauf, die Karten zu dem Zeitpunkt zu bekommen, den der VA in seiner Ausschreibung genannt hat, nicht zum Zeitpunkt Deiner Wahl.

    Seh's positiv ... München ist eine tolle Stadt, es gibt viel zu sehen, Du kannst die Vorfreude deines Mannes länger genießen und er hat länger was von der tollen Stadion-Atmosphäre, und die Anreise ist weniger stressig ...

    Falls Du es Deinem Mann zuhause noch nicht sagen willst (warum eigentlich nicht? Vorfreude ist doch die schönste Freude? Gib ihm doch einen Tag davon ...) , musst Du Dir halt eine gute Ausrede einfallen lassen ... z.B. das, was lexilexi schrieb, oder dein Chef will unbedingt, dass Du irgendwas persönlich in München an einen  Kunden/Lieferanten übergibst. Falls das bei Dir ausscheidet, dann dass Deine beste Freundin um ähnliches gebeten hat ... sei ein bisschen kreativ ... 😉

    Viel Spaß!!!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiseveranstalter schickt Fussballtickets nicht
    Sunshine997S Sunshine997

    Also ein RECHT darauf, dass man Dir die Karten schickt, wirst Du kaum haben, wenn Dir das Prozedere vor der Buchung bekannt war und Du trotzdem gebucht hast (wieso hast Du eigentlich nicht vor der Buchung nachgehakt?). Es muss nicht alles in den AGBs stehen. Die Information muss nur gut sichtbar in der Ausschreibung stehen, damit sie Buchungsbestandteil wird.
     
    Du hast nun drei Möglichkeiten:
     

    1. Sehr freundlich mit dem Veranstalter sprechen, Deine Lage erklären, sagen dass Du alle Zusatzkosten für Bearbeitung und Einschreiben übernehmen und auch unterschreiben würdest, dass für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Karten trotz Einschreiben nicht ankommen, Du den Veranstalter aus der Haftung entlässt. Vielleicht lässt sich der VA ja erweichen ...

    2. Überlegen, ob Du nicht irgendwo in Deinem Bekanntenkreis jemanden kennst, der einen Studenten in München kennt...  viele Studis sind knapp bei Kasse und freuen sich, wenn sie sich so ein paar Euros dazuverdienen können. Wär Dir doch sicher ein kleines Taschengeld wert, oder? (aber bitte keine Suche übers Internet, da findest Du in Münchner Studi-Foren zwar sicher schneller jemanden, der diesen Job übernimmt, aber die Gefahr ist groß, dass ein Unbekannter die Karten unterschlägt und selbst das Spiel besucht oder die Karten auf dem Schwarzmarkt verkauft).

    3. Ansonsten die Lösung von "Düren" - einen Tag früher fahren.
       
       
      Und eine Frage rein interessehalber: Wenn Du Eure Anreise so knapp planst ... was machst Du denn, wenn Stau auf der Autobahn ist???

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Fluggesellschaft Insolvent bei Pauschalreise
    Sunshine997S Sunshine997

    Und falls jemand das unfair findet, dass der VA in diesem Fall im Recht ist ...

    Bitte denkt dran, der VA hatte wahrscheinlich schon Geld an die MALEV für die Tickets gezahlt (das er voraussichtlich nicht wiedersieht), muss evtl. Stornokosten für Sandras Hotel bezahlen und sein Gewinn an ihrer Buchung ist auch weg und er hatte mehr Arbeit/Ärger als wenn alles normal gelaufen wäre.
     
    Sandra dagegen bekommt ihr Geld vollständig zurück!
    Natürlich ist es für sie unschön, jetzt eine andere Reise zu einem evtl. höheren Preis suchen zu müssen, aber  Vollkasko inclusive aller Folgeschäden wäre bei so einem Fall doch etwas zu viel verlangt

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  • Fluggesellschaft Insolvent bei Pauschalreise
    Sunshine997S Sunshine997

    @ vonschmeling und abholl
    Die AGBs von GTI sind etwas schwammig ... zuerst reden sie in 4.2 allgemein von Beförderungskosten, wollen aber lt. 4.2.a nur um die Erhöhung der Treibstoffkosten den Reisepreis erhöhen. Nun gut, Airline-Pleiten gibt es nicht so oft.
    Tatsache ist jedenfalls, dass sich die Beförderungskosten für GTI nachweisbar erhöht haben und der erste Satz von 4.2 die Preiserhöhung in diesem Fall erlaubt.

    Ich würde an Sandras Stelle kostenlos stornieren. Und zwar umgehend. Das ist keine Drängelei/Überrumpelung des VA, sondern ihre Pflicht, wenn sie das kostenlose Rücktrittsrecht ausüben will (und wenn sie es nicht tut, muss der VA ja dann die neuen Tickets kaufen, deshalb die Eile).
    Denn was passiert, wenn Sandra nicht storniert? Dann hat sie von ihrem Recht auf kostenlosen Rücktritt nicht Gebrauch gemacht und der Vertrag bleibt bestehen INCLUSIVE der Preiserhöhung. Wenn sie dann nicht komplett zahlt, was sie ja wohl nicht vorhat, kann GTI die Leistung verweigern und die Reise kostenpflichtig stornieren. Und dann kommt der Ärger richtig dicke.... keine Reise, aber Stornokosten

    Wenn Sandra eine Rechtsschutzversicherung hat, kann sie natürlich, deren Deckungszusage vorausgesetzt, die Sache nochmal von einem Anwalt prüfen lassen, insbesondere die Formulierung von "Beförderungskosten/Treibstoffkosten", aber ohne RSV sollte sie sehr vorsichtig sein.

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  • Fluggesellschaft Insolvent bei Pauschalreise
    Sunshine997S Sunshine997

    @ urlauber61
    Wäre sicherlich interessant, wie andere VA das handhaben.
    Und es ist ja auch ein beliebtes Mittel von Reiseteilnehmern, Druck auf ihren VA auszuüben mit dem Hinweis auf die Kulanz anderer VAs und ggf sogar Drohungen, den eigenen VA im Internet niederzumachen, wenn er nicht auch kulant ist ...

    Aber für die rechtliche Betrachtung ist nur wichtig "darf GTI das oder nicht?"

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Fluggesellschaft Insolvent bei Pauschalreise
    Sunshine997S Sunshine997

    @ abholl
    Ich kenne die GTI-AGB nicht.
    Wenn der VA sich dort wirklich darauf beschränkt, wie Du schreibst, die Preiserhöhung für Beförderungsleistungen NUR bei gestiegenen Treibstoffkosten weiterzugeben, dann könnte Sandra eine Chance haben, auf Erfüllung des Vertrags zum alten Preis zu bestehen.
    Denn wenn ein VA in seinen AGBs kundenfreundlichere Regeln hat als das Gesetz vorschreibt, dann muss er sich auch daran halten.

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  • Fluggesellschaft Insolvent bei Pauschalreise
    Sunshine997S Sunshine997

    @ abholl
     
    Vom zeitlichen Ablauf her müssen

    • mindestens 4 Monate zwischen Buchung (November) und Reisetermin (Juni) liegen.
    • mindestens 21 tage zwischen Preiserhöhung (jetzt) und Reisetermin (Juni) liegen.
      Da hat sich der VA dran gehalten.
       
      Im BGB steht:
      Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird.
       
      Und die Beförderungskosten haben sich doch eindeutig erhöht ...
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  • Fluggesellschaft Insolvent bei Pauschalreise
    Sunshine997S Sunshine997

    Der Veranstalter hat kein Kündigungsrecht, weil die Reise, wenn auch mit Mehrkosten, ja durchführbar ist.
    @ von schmeling: Das mit der "Opfergrenze" ist inzwischen höchst umstritten und es ist sehr fraglich, wie ein Richter entscheiden würde. 
    Aber warum sollte sich ein VA überhaupt in diese Enge treiben lassen?

    Er hat nämlich das  Recht, in Eurem Fall den Reisepreis zu erhöhen. Wenn die Beförderungskosten für ihn unvorhersehbar teurer geworden sind (Betonung auf "unvorhersehbar", aber das ist hier ja unumstritten), dann darf er die Mehrkosten weitergeben. Zwischen Buchung und Reise müssen mindestens 4 Monate liegen und die Benachrichtigung über die Preiserhöhung muss bis spätestens 21 Tage vor Reiseantritt erfolgen, aber das ist in Eurem Fall ja gegeben.
    Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % hat der Kunde (lt. AGB und Gesetz) das Recht, kostenfrei zurückzutreten. Auch darüber hat euch der VA informiert.
     
    Über Kundenfreundlichkeit und Kulanz kann man natürlich streiten.
    Aber meiner Meinung nach ist das absolut korrekt, was der Veranstalter Euch anbietet.

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