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Wegen fehlender TSA-Datenübermittlung erhöht Veranstalter Pauschalreisepreis um 10 %

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  • baran888B Offline
    baran888B Offline
    baran888
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen, vielleicht habt ihr ein paar Ratschläge für folgendes Problem:
     
    Person A bucht über Reisevermittler B eine Pauschalreise nach Mexiko durch den Veranstalter C. Sie erhält die Buchungsbestätigung und tätigt bereits eine Anzahlung von 25 Prozent. 4 Tage später wird sie telefonsich vom Reisevermittler B kontaktier und auf eine dringende TSA-Datenübermittlung hingewiesen (ohne Belehrung der Konsequenzen bei Nichteinhaltung). Einen Tag später erhält sie eine vom Reisevermittler weitergeleitete EMAIL, mit Hinweis, dass der Kunde die Datenübermittlung TSA noch nicht vorgenommen hat und man sofern man heute kein Feedback mehr erhält auch der Aufpreis von 323 Euro (also mehr als 10 Prozent) ebenso nicht mehr aufrechterhalten werden kann (d.H. sich weiter steigern wird). Über die Folgen einer nicht erfolgten Datenübermittlung wurde meines Erachtens nicht richtig aufgeklärt (was bedeutet "dringend" konkret bei einer Buchung 60 Tage vor Reiseantritt?), ich binnen 4 Tage deswegen mit dieser erheblichen Erhöhung konfrontiert (die man Person A dann auch noch so erklärt: wegen fehlender Daten habe man die Plätze zu diesem Preis an andere Kunden vergeben!).
    Hat Jemand ähnliche Erfahrungswerte sammeln können und ggf. Tips zur weiteren Vorgehensweise - da nun Reisevermittler und Reiseveranstalter jeweils auf den anderen verweisen.
    Person A wäre wirklich dankbar 😛

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    • curiosusC Offline
      curiosusC Offline
      curiosus
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ...Dein Flug scheint über die USA zu gehen. Hierzu stellt die TSA (Transportation Security Administration) eine Frist zur vollständigen Angabe/Erfassung der personengebundenen Daten von 72 Stunden vor Abflug.
      Das Begehren Deines RV deckt sich also nicht mit den offiziellen Fristen. Was steht hierzu in den AGB Deines Veranstalters? Sind hier andere Fristen genannt?
      Wenn nicht, dann würde ich die Forderung des RV zurückweisen... 😉

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • baran888B Offline
        baran888B Offline
        baran888
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Curiosus, danke für deinen Beitrag. Nein in den AGB keinerlei Fristen, werde nur darauf hingewiesen, dass dies hätte "sofort" bzw. "dringend" hätte passieren müssen. Auch in den Buchungsunterlagen, nur der Hinweis, dass eine Übermittlung erforderlich ist! Sehr kurios finde ich zudem, dass ich doch letztlich eine Pauschalreise buche und doch damit auch Hotelplatz und Flug verbindlich reserviert wissen möchte. In diesem Fall vergeben sie die Flugtickets für "meinen billigen Preis" an andere Kunden-..... "Kopfschüttel"

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • curiosusC Offline
          curiosusC Offline
          curiosus
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          ...wenn nichts an anderen Fristen genannt ist, dann würde ich über das RB den RV kontaktieren und mit Hinweis auf die geltenden Bestimmungen der TSA die Nachforderung ablehnen... 😉

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          • Sunshine997S Offline
            Sunshine997S Offline
            Sunshine997
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            TSA-Daten werden ab sofort auch auf Nonstop-Flügen nach Mexiko und Kanada notwendig, da dabei evtl. der Luftraum der USA überflogen wird. Ist neu, die Amis werden immer paranoider ...
             
            TSA-Daten (kompletter Name incl. ALLER Vornamen und Geburtsdatum) sind zur Ticketausstellung notwendig.

            "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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