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Aktuell

  • Stornoversicherung für X-Veranstalter-Angebote
    Sunshine997S Sunshine997

    Manche Reiseversicherungen unterscheiden sehr wohl zwischen "normalen" Pauschalreisen und Reisen von X-Veranstaltern. Ich habe von einer Versicherung gehört, die ihre RRV für X-Reisen nur mit Selbstbeteiligung im Schadensfall anbietet (für Reisen von Nicht-X-Veranstaltern kann man wählen zwischen Produkten mit und ohneSelbstbeteiligung).
     
    Das aber nur am Rande ... wenn in Deinen AGBs nur "Pauschalreisen" steht, sind auch Reisen von X-Veranstaltern mit versichert, da auch diese Pauschalreisen sind, wie Curiosus schon schrieb. Aber gut aufpassen, wenn irgendwann mal upgedatete AGBs kommen ... 🙂

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiseanzahlung 40% rechtswidrig?!
    Sunshine997S Sunshine997

    So wie ich das mitbekommen habe, sind große Reiseveranstalter abgemahnt worden, die mehr als 20 % Anzahlung nehmen, weil führende Reiserechtler alles, was über 20 % hinausgeht, für zu viel halten.
    Nun müssen Gerichte klären, ob mehr als 20 % ok sind oder nicht.

    In deinem Fall würde ich sagen: Du hast die AGBs akzeptiert und solltest deshalb die 40 % Anzahlung zahlen.
    Wenn Du das nicht willst, kannst Du dich ja weigern, nur 20 % zahlen und schauen, was dann passiert (von Veranstalter ist kulant über Mahnung mit Gebühren bis kostenpflichtiger Storno halte ich alles für möglich).
    Aber was hättest Du davon außer Nerverei und Rechthaberei? Ob Du nun 20 und später 80 % zahlst oder 40 und später 60 macht bei dem derzeitigen Zinsniveau wirklich nur minimalsten Zinsgewinn aus.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nehmen Airlines die GepäckMASSregeln (max.158 cm) sehr ernst?
    Sunshine997S Sunshine997

    Kleines Update meinerseits: komme gerade mit meinem Rimowa-Koffer mit 164 cm Umfang aus Mittelamerika zurück und bei allen drei Check-Ins wurde nichts beanstandet (Iberia Business Class)

    Airlines

  • Nehmen Airlines die GepäckMASSregeln (max.158 cm) sehr ernst?
    Sunshine997S Sunshine997

    @ lexilexi
    Die Frage bezog sich nicht auf die Maße des Handgepäcks. Da wird in der Tat oft mit dem vorhandenen Gestell geprüft).
    Sondern auf die Maße des aufgegebenen Gepäckstücks (max.158 cm) und da es sich um die Summe von drei Längen handelt, kann es kein  Gestell dafür geben.
     
    Natürlich ist es Quatsch, Ratschläge aus einem Forum auszudrucken und sich darauf berufen zu wollen.
     
    Worum es JanDom und mir geht, ist die Wahrscheinlichkeit, dass genau hingeschaut und gemessen wird. Um dann für uns selbst zu entscheiden, ob wir es riskieren oder nicht.

    Wenn hier jetzt 10 Postings von Leuten kämen, deren aufgegebenes Gepäck schon vermessen wurde und die wegen ein paar Zentimetern mehr Ärger hatten, dann würden JanDom und ich wohl den Schluss ziehen, dass oft sehr genau hingeschaut wird, und dann lieber neue Koffer kaufen.

    JanDOm und ich möchten einfach gerne die Erfahrungen anderer Reisender zu diesem Thema wissen ... und für Erfahrungsaustausch ist das Forum doch da, oder nicht? 😘

    Airlines

  • Schlechter Reiseleiter = Reisemangel?
    Sunshine997S Sunshine997

    Irgendwo hab ich mal was von einem Urteil für eine USA-Rundreise gelesen, wo die Reiseleitung entgegen der Zusage (deutsch) nur englisch sprach. Hat, wenn ich mich recht erinnere, 20 % Reisepreisminderung gebracht.

    Ob eine Reiseleitung gut oder schlecht war, ist halt immer auch eine Frage des eigenen Anspruchs. Ich habe früher bei einem Veranstalter gearbeitet und viele Kundenbeurteilungen über Reiseleiter gesehen. Manchmal hatte ich den Eindruck, manche Reiseleiter haben multiple Persönlichkeiten, denn manche Kunden lobten sie in den Himmel, andere sagten, sie wären absolut unfähig ... 
     
    Du solltest Dich auf jeden Fsall ausführlich beim Veranstalter beschweren, detailliert aufführen, wo der Reiseleiter seinen Pflichten nicht nachgekommen ist bzw. wie wenig er erzählt hat und dann 10-15 Prozent Reisepreisminderung fordern. Wenn sich auch andere Teilnehmer dieser Rundreise beschweren, hast Du gute Chancen, dass der  Veranstalter Dir was erstattet oder zumindest einen Gutschein schickt.

    Wenn der Veranstalter sich nicht kulant zeigt, ist es schwierig, einen Rat zu geben, ob man klagt oder nicht ... denn das Problem ist die Beweisführung ...
    Außerdem hättest Du den Mangel bei der Agentur melden müssen, sobald er Dir aufgefallen war, und Abhilfe verlangen müssen. Denn Abhilfe wäre ja möglich gewesen, indem die Agentur den Reiseleiter austauscht. Das wird ab und zu in der Tat gemacht, wenn ganze Gruppen den Aufstand proben.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nehmen Airlines die GepäckMASSregeln (max.158 cm) sehr ernst?
    Sunshine997S Sunshine997

    ... das denke ich auch ... 😘  

    Deshalb auch meine Frage, ob das jemand schon mal erlebt hat ...

    Airlines

  • Nehmen Airlines die GepäckMASSregeln (max.158 cm) sehr ernst?
    Sunshine997S Sunshine997

    Viele Airlines haben ja beim aufgegebenen Gepäck neben dem Maximalgewicht auch Vorschriften für die Maximalgröße (meist Länge+Breite+Höhe = max 158 cm).
     
    Kennt Ihr eine Airline, die das genau nachmisst und bereits bei 6 cm mehr Probleme macht?
     
    Bisher bin ich mit meinem Rimowa-Koffer (lt. Hersteller Umfang 164 cm) immer problemlos geflogen (das Gewicht lag immer unterhalb der Gewichtsgrenze).

    Aber seit ich nun weiß, dass die Grenze bei den meisten Airlines bei 158 cm liegt, mache ich mir Sorgen ... was meint ihr? 

    Klar, ich könnte mir einen kleineren Koffer kaufen; klar, die Airline ist im Recht, Regel ist Regel ... aber wie sieht es in der Praxis aus???
    Wurde bei einem von Euch schon mal der KofferUMFANG nachgemessen und musste schon mal jemand wegen ein paar Zentimetern mehr bezahlen?
     

    Airlines

  • Reisepreisrückzahlung
    Sunshine997S Sunshine997

    Ich hab mal irgendwo "eine Woche" gelesen.
     
    Ich würde 10 bis maximal 14  Tage warten ab dem Tag, an dem Du die Reiseabsage erhalten hast bzw. dem RV Deine Bankdaten mitgeteilt hast (wenn er sie vorher nicht hatte); und wenn dann nichts auf dem Konto ist, so handeln, wie von tina1312 vorgeschlagen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nachträgliche Preiserhöhung 3 Tage nach Buchung
    Sunshine997S Sunshine997

    Freut mich für Euch, dass
    a) Ihr so schnell wisst, woran Ihr seid (und nicht monatelang warten müsst)
    b) dass es so positiv für Euch ausgegangen ist.
     
    Einerseits großes Lob für den Veranstalter, dass er seinen Fehler einsieht und so kulant reagiert (denn dass er an Eurer Buchung draufzahlt, ist sehr wahrscheinlich).
    Ärgerlich ist aber, dass erst ein Anwalt gebraucht wurde, um dem Verantalter "die Augen zu öffnen"  ... ❓

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Busreise Leistungsänderung
    Sunshine997S Sunshine997

    Das ist gut, dass die Reisenden keinen Schadenersatz einklagen wollen, denn den würde es wahrscheinlich auch nicht geben ...
    (ich gehe mal davon aus, dass für die Reise eine Mindestteilnehmerzahl angegeben war und die Reiseabsage bzw. der neue Vorschlag rechtzeitig gemäß AGB kam)

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Busreise Leistungsänderung
    Sunshine997S Sunshine997

    Das sehe ich so wie Kourion.
    Eine kostenlose Stornierung ist meiner Meinung nach kein Problem, denn die Leistungsänderung ist enorm.

    Die neue Variante kann nur als Vorschlag und neues Angebot des Veranstalters verstanden werden, die Reise doch noch durchzuführen (wenn man z.B. nur gerade zu dieser Zeit frei hat und unbedingt an das Ziel will; für manche ist die vorgeschlagene Variante mit Zug/ÖPNV ja vielleicht sogar interessanter als die gebuchte).
    😉 ... und dass der Veranstalter eine Unterschrift will, zeigt, , dass der Veranstalter das auch weiss ... 😉

    Es ist löblich vom Veranstalter, die Reise nicht gleich abzusagen, sondern eine Alternative anzubieten. Nicht so löblich ist, dass er nicht gleichzeitig auch die Möglichkeit des kostenlosen Stornos mit anbietet.

     

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • einreise usa - ausreise nach 3 tagen - wieder einreise ESTA?
    Sunshine997S Sunshine997

    Nein, ESTA muss bei erneuter Einreise (innerhalb der zweijährigen Gültigkeit) nicht upgedatet werden ... denn schon bei der ersten Einreise sind Flugnummer und Adresse in den USA freiwillige Angaben ... das sind keine Pflichtfelder, die kannst Du auch leer lassen ... und auch wenn was drin steht, Du brauchst NICHT upzudaten...

    Beim Check-In und auf dem Zollformular musst Du dann bei der neuen Einreise (wie bei ´jeder Einreise) die Adresse in den USA und die Flugnummer angeben .

    Sonstiges USA

  • Nachträgliche Preiserhöhung 3 Tage nach Buchung
    Sunshine997S Sunshine997

    Ganz genau .... wenn es "erkennbar" zu billig war, könnte der RV damit durchkommen ... aber nur "könnte", denn 2 Monate sind wirklich eine verdammt lange Zeit, um so einen Irrtum zu bemerken...
     
    Wenn es nicht erkennbar war (weil z.b. andere Veranstalter ähnlich günstige Preise haben), hast Du zwar gute Chancen vor Gericht ... aber wozu? Nur um Recht zu behalten und es dem Veranstalter zu zeigen? Dann würde ich einfach woanders buchen, denn dann hast Du gleich die Reise, die Du willst, ohne weitere Nerverei. 
     
    Die anderen haben einerseits schon recht damit, dass man einem Veranstalter sowas nicht durchgehen lassen sollte und Du eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen solltest ... aber andererseits: das kostet viel Zeit und Nerven und u.U. Geld (bist Du rechtsschutzversichert?)! Wenn Du die Zeit hast, dann nur zu ... wenn nicht, dann buch lieber gleich was anderes ... außerdem solltest Du auch immer den "worst case" in Betracht ziehen: Du klagst und der Prozess ist vielleicht in einem halben Jahr ... Du kannst bis dahin nichts anderes buchen ... und wenn Du dann verlierst, sind die guten Angebote der anderen Veranstalter auch weg ... 
     
    Hast Du denn mal bei anderen Veranstaltern geschaut? Liegen die preislich eher bei dem alten oder bei dem neuen/teureren Preis?
     
     
     
     

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nachträgliche Preiserhöhung 3 Tage nach Buchung
    Sunshine997S Sunshine997

    Fast zwei Monate sind sehr unfair ... bei einer kurzfristigeren Reise hätte der RV keine Chance ... da die Reise aber erst in 10 Monaten ist, ist es schwer zu sagen, wie ein Richter entscheiden würde ... ist halt immer Ermessenssache, zwischen "Verträge sind einzuhalten" und "jeder kann sich mal irren" ...
     
    Wie sieht es denn bei anderen Verasntaltern aus? Man bietet Euch ja einen kostenlosen Rücktritt an ... ich würde mich einfach mal umschauen, ob es nicht was anderes gibt, was Dir zusagt  ... auch wenn Du vielleicht im Recht bist ggü. Deinem RV ... wenn Du was anderes findest, würde das viel Zeit, Unsicherheit und Nerven sparen ggü der Variante "Pokern"...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotelwechsel aufgrund Ueberbuchung
    Sunshine997S Sunshine997

    Kurzfassung:
     

    1. Bestehe ggü de. Reiseleiter auf Deinem gebuchten Hotel oder einem GLEICHWERTIGEN Ersatzhotel und setze ihm eine Frist, bis wann er Deinen Umzug organisiert haben muss.
       
    2. Wenn der Reiseleiter Dir gar nicht helfen kann oder will, lass Dir von ihm bestätigen, dass Du reklamiert hast ... wenn er Dir das nicht unterschreibt, solltest Du Zeugen haben für das Gespräch ... und am Besten zusätzlich ein Fax an den Reiseveranstalter in Deutschland ...
      nur so hast Du die Möglichkeit, nach der Reise zumindest eine finanzielle Entschädigung zu fordern ... denn wenn Du vor Ort nichts unternimmst, wird man Dir unterstellen, mit dem Ersatzhotel einverstanden gewesen zu sein ...
    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Weiterflug innerhalb der usa
    Sunshine997S Sunshine997

    Wenn der inneramerikanische Flug im gleichen Ticket ist wie der Transatlantikflug, braucht in der Tat gar nichts gemacht zu werden.
     
    Wenn der inneramerikanische Flug ein eigenes Ticket hat, werden im Normalfall ALLE Vornamen plus Dein Geburtsdatum benötigt, manche Airlines verlangen auch noch die Passnummer. Aber da solltest Du Dir keine Gedanken machen, wer Infos von Dir will, fragt schon danach ...   
     
    Das einzige, wonach bis zum Abflug keiner fragt, ist die ESTA-Registrierung. Da bist Du ganz allein für verantwortlich.

    Sonstiges USA

  • Namensänderung
    Sunshine997S Sunshine997

    Uiuiui .... der muss mir echt durchgerutscht sein ... :?     Sorry .....
    (komme gerade erst von einem verlängerten Wochenende heim ... die Autofahrt war wohl doch etwas zu lang ...)

    Na egal, ich denke, dieses Problem mit der Namensänderung wird sicher immer mal wieder auftauchen ... und wenn dann einer die Suchfunktion nutzt, könnte mein Beitrag demjenigen ja vielleicht weiterhelfen, deshalb hier auch noch ein interessanter Link:
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    Freue mich für den TE, dass alles klappt, und wünsche eine Gute Reise!  😄

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Namensänderung
    Sunshine997S Sunshine997

    Wenn Du eine PAUSCHALREISE gebucht hast, hast Du das Recht, eine Ersatzperson zu benennen. Du musst zwar ggf. Umbuchungsgebühren bezahlen, aber die müssen sich im Rahmen halten. Und das gilt unabhängug davon, was in den AGBs steht. Denn dieses Recht hast Du lt § 651 BGB, und das gilt mehr als die AGBs!

    Dein Ansprechpartner ist NUR der Reiseveranstalter. Was die Airline sagt, kann Dir egal sein.

    Viele Veranstalter versuchen, Dir dieses Recht auf eine Ersatzperson zu nehmen, da sie selbst Probleme haben, die Namensänderung bei der Airline durchzuführen. Aber das ist das Problem des Veranstalters. 

    Wenn Du eine Ersatzperson benennen willst und Dein Veranstalter stellt sich quer oder verlangt unverschämt hohe Gebühren, solltest Du schnellstmöglich einen auf Reiserecht spezialisierten Anwalt konsultieren.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nachträgliche Preiserhöhung 3 Tage nach Buchung
    Sunshine997S Sunshine997

    Bei der Butter wahrscheinlich  ... wenn es sich um hochpreisigere Artikel und größere Preisunterschiede handelt, würde ich nicht darauf wetten ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wartezeit am Flughafen wg ungünstigem Transfer
    Sunshine997S Sunshine997

    Vielen Dank nochmal fuer die inzwischen zahlreichen Meinungen.

    Bei dem Fall, der bei uns im Freundeskreis berichtet wurde, ging es um eine Ankunft in Shanghai fuer eine China-Rundreise ... die gebuchten Teilnehmer kamen auf verschiedenen Maschinen an ... und eine davon war verspaetet ... und der Teilnehmer, der darauf gebucht war, wurde bei Einreise/Zoll auch noch besonders gruendlich gefilzt ... der Reiseleiter bestand darauf, dass alle anderen warteten, bis die Gruppe komplett war ... was fuer unsere Bekannten, die als erste ankamen, fast 6 Stunden bedeutete (warum sie kein Taxi zum Hotel genommen haben, wissen sie selbst nicht so genau ... der chinesische Reiseleiter war wohl sehr überzeugend ... 😉  ... bzw. hat er immer wieder gesagt "dauert nicht mehr lang" ... )  

    ... jedenfalls entstand daraus eben eine hitzige Diskussion, was man sich gefallen lassen muss und was nicht ... deshalb hatte ich die Frage auch ganz allgemein gestellt ...

    P.S: Im o.g. China-Fall war eine Rundreise inclusive Flug und Transfers gebucht ... ohne Details, was für ein Transfer ... in den AGBs und Unterlagen stand dazu nichts ... nur, dass der Reiseleiter die Gäste am Flughafen erwartet und anschließend der Transfer zum Hotel erfolgt ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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