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  • Essen in Las Vegas
    Sunshine997S Sunshine997

    Ich liebe das Frühstücksbuffet im "Paris" ... nicht billig, aber super Auswahl in schönem Ambiente ... mmmhhh .... 

    Las Vegas

  • Tatsächlich überbucht oder nur angeblich?
    Sunshine997S Sunshine997

    Eine Strafanzeige wäre wirklich mal interessant ... 😉   ich denke aber, dass das bei diesem geringen Betrag leider im Sande verlaufen wird ...

    Was die von Dir genannten "vertrauenswürdigeren" Wege betrifft: Ich habe es auch schon erlebt, dass Hotels bei Überbuchungen Gäste, die direkt gebucht haben, in andere Hotels abgeschoben haben und die über die über Veranstalter gebuchten Gäste bleiben durften (weil der Hotelier Angst hatte, dass die für ihn wichtigen Veranstalter sonst die Zusammenarbeit kündigen)... 
     
    Einen wirklichen Schutz vor unfreiwilliger Umbuchung in ein Alternativhotel gibt es nicht ...  es kommt immer ganz auf das jeweilige Hotel und auf den Veranstalter und auf die jeweilige Einzelsituation und vielleicht auch noch die Sternenkonstellation, das Feng-Shui und wasweissichnochsonst an ...  ❓

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rückerstattung Anzahlung
    Sunshine997S Sunshine997

    Und wieder mal das Gleiche ... der TO meldet sich nicht mehr ...

    Gefallen Dagwyna die Fragen nicht, die hier gestellt wurden?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Tatsächlich überbucht oder nur angeblich?
    Sunshine997S Sunshine997

    @SilviaL

    Wieso Aufwand zu groß? Welcher Aufwand? Wenn man dem Reiseveranstalter eh seinen Unmut mitteilt (wie Sie vorschlagen), kann man doch seine Forderung mit einem Satz mit unterbringen ... 

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rückerstattung Anzahlung
    Sunshine997S Sunshine997

    Hier wird man Beweise brauchen ...
     
    Was steht denn genau in dem letzten Schriftstück des Veranstalters an Euch und von wann ist das?
     
    Und was steht in dem letzten Schriftstück von Euch an den Veranstalter, von wann ist das und wenn es später geschickt wurde als das letzte Schriftstück, das vom Veranstalter kam, habt ihr einen Beweis, das es abgeschickt wurde (z.B. Einschreiben)?
     
    Mündliche Absprachen am Telefon könnten sehr schwierig werden ... die sind zwar nicht per se ungültig, aber meist steht Aussage gegen Aussage ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung noch möglich?
    Sunshine997S Sunshine997

    Hängt immer ganz vom Veranstalter und seinen AGBs bzw. seiner Kulanz ab ... 😄

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • FTI USA Mietwagenrundreise -nie wieder!
    Sunshine997S Sunshine997

    Das ist richtig, dass manche vorgefertigten Mietwagenrundreisen sehr viel Fahrerei pro Tag vorsehen. Die Entfernungen sind halt nun mal groß, da muss man sich entscheiden, ob man 

    • viel in kurzer Zeit mit viel Stress
    • viel in längerer Zeit gemütlich
    • wenig in kurzer Zeit gemütlich
      sehen will.
      Eine Kröte muss man schlucken. Viel sehen in kurzer Zeit gemütlich ohne Fahrstress ist im Westen nicht wirklich machbar... 😉
       
    1. Die meisten Veranstalter nennen die Entfernungen in Meilen bzw. Kilometern. Da kann sich jeder selbst ausrechnen, wie viele Stunden Fahrerei das sind und wieviel Zeit dann noch für die Sehenswürdigkeiten bleibt, wenn man die eigenen Zeitaufwendungen für Schlafen und Essen (ist ja auch von Mensch zu Mensch unterschiedlich) abzeiht.
       

    2. Bei den meisten Veranstaltern kann man die PKW-Rundreisen insoweit abändern, dass man an dem einen oder anderen Ziel, das einem sehr wichtig ist, Zusatzübernachtungen von vornherein dazubucht.
       

    3. Hotels erst vor Ort buchen (= abends was suchen) ist in der Hauptsaison in den Nationalparks kein Spaß!!! In der Nebensaison dagegen kein Problem ...

    4. Mietwagen (incl. aller Versicherungen, Volltanken etc) sind über FTI, Dertour & Co. in der Regel deutlich billiger als vor Ort. Man darf sich nur auf die Leistungen verlassen, die im Katalog stehen und nicht, was evtl. ein Reisebüromitarbeiter "meint" ... 

    Reiseveranstalter

  • Tatsächlich überbucht oder nur angeblich?
    Sunshine997S Sunshine997

    So wie ich das verstehe, wurde in diesem Fall sowohl in der Reisebestätigung als auch im Voucher Hotel X genannt und erst vor Ort Hotel Y ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Tatsächlich überbucht oder nur angeblich?
    Sunshine997S Sunshine997

    Das ist wirklich ärgerlich ...

    Die Goulding's Lodge ist wirklich ein Stück weit weg ... aber angeblich haben auch von dort die Zimmer einen Blick in Monument Valley ... stimmt das?
     
    15-20 % Minderung sollten meiner Meinung nach auf jeden Fall drin sein ... ich an Deiner Stelle würde vom Veranstalter 35 % des Übernachtungspreises fordern, genau mit der Begründung, die Du genannt hast... man kann sich dann ja irgendwo in der Mitte einigen ...   😉    ... aber betrachte diesen Absatz bitte ohne Gewähr ... ist nur meine persönliche Einschätzung ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung noch möglich?
    Sunshine997S Sunshine997

    Kurzfristig ist bei den meisten Veranstalter eine Umbuchung auf einen anderen Termine eine Stornierung der alten Reise plus eine Neubuchung der neuen.
    Kosten = Stornokosten lt. AGB
     
    Natürlich kann man fragen, ob bei Neubuchung die Stornokosten reduziert oder der Preis der neuen Reise ermäßigt werden kann. Manche Veranstalter sind da recht kulant, wenn ihre eigenen Kosten, die sie durch Deine Stornierung haben, nicht zu hoch sind. Die Stornokosten lt. AGB sind ja pauschaliert, d.h. manchmal verdient der Veranstalter gut daran, manchmal zahlt er aber auch drauf.
     
    Viel Glück!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Tatsächlich überbucht oder nur angeblich?
    Sunshine997S Sunshine997

    Nett ist das nicht vom RV. Warum er es getan hat, wäre zwar interessant, ist für die rechtliche Bedeutung zweitrangig, ebenso die Frage, ob das Hotel tatsächlich überbucht war oder nur angeblich.

    Was man tun kann/sollte:
     
    Vor Ort: Reiseleitung bzw. Agentur anrufen und auf ein Zimmer im ursprünglichen Hotel nachdrücklich (!) bestehen. Manchmal (nicht immer) nutzt das was.

    Nach der Reise: Innerhalb eines Monats schriftlich beim RV reklamieren und darlegen, warum das Hotel nicht gleichwertig war. Eine realistische Forderung liegt, je nach Abweichung, zwischen 10 und 30% des Übernachtungspreises; wenn das neue Hotel ganz schlimm wäre, evtl. sogar mehr.

    Ganz ohne Erstattung nur mit dem Hinweis auf "gleichwertig" kommt ein Veranstalter bei einer festen Buchung für ein ganz bestimmtes Hotel selten durch. Da muss das neue Hotel objektiv besser ist, zumindest aber absolut gleichwertig. Und selbst dann geben manche Richter allein für die Änderung schon 10 %.  

    Falls diese Hotelübernachtung aber im Rahmen eines festen Rundreiseprogramms gebucht war, dann sieht es anders aus. Rundreiseveranstalter lassen sich meist nicht nur in den AGBs, sondern auch im Leistungsverzeichnis der Reise die Hotels offen ("genannte H. oder gleichwertig", da kann es auch mal zu Änderungen kommen, nachdem die Kunden bereits die Voucher haben.

    Steht denn in Deiner REISEBESTÄTIGUNG konkret dieses Hotel?
     
    Und ein paar DETAILS zur Abweichung/nicht gleichwertigen Leistung wären auch nicht verkehrt ... 😄    

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Technischer Fehler bei online-Buchung - nachträgliche Preisänderung möglich?
    Sunshine997S Sunshine997

    no_melody wrote:
    Darunter steht ausdrücklich, das Versicherungspaket sei im Reisepreis "inkludiert".

    @lexilexi

    Allgemein gesehen hast Du Recht.
    Aber in diesem speziellen Fall wurde ja anscheinend suggeriert, dass das Versicherungspaket (auch wenn es eine Fremdleistung ist) im Gesamtreisepreis inkludiert sei.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Technischer Fehler bei online-Buchung - nachträgliche Preisänderung möglich?
    Sunshine997S Sunshine997

    @lexilexi
    Die Reise hat sich nicht im Preis geändert, aber in den Leistungen! Eine Leistung, von der der TO bei der Buchung ausging, dass sie inkludiert ist, ist nun nicht mehr inkludiert.
     
    Und da es sich um eine Leistung mit einem nicht unerheblichen Wert (EUR 150,-) handelt, denke ich schon, dass ein Recht auf eine kostenlose Stornierung bestehen könnte.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Technischer Fehler bei online-Buchung - nachträgliche Preisänderung möglich?
    Sunshine997S Sunshine997

    Meine Einschätzung ist, dass Du keinen Anspruch auf die Reise MIT Versicherungspaket zum ursprünglichen Preis hast. Der Reiseveranstalter hat Dir zeitnah mitgeteilt, dass es ein technisches Problem war, das den Null-Preis ausgeworfen hat. Und das darf er. Über das "zeitnah" gab es schon einige juristische Streitigkeiten, aber am Folgetag ist definitiv "zeitnah".
     
    Der Reiseveranstalter hat Dir zwei Optionen mitgeteilt
    a) Buchung des Versicherungspakets zum neuen Preis
    b) Verzicht auf Buchung des Versicherungspakets
     
    Ich denke, Du hättest gute Chancen auf eine dritte Option: 
    c) Kostenlose Stornierung der gesamten Buchung, denn die Reise kann schließlich nicht zum von Dir gebuchten Preis bestätigt werden.
     
    Aber einen Anspruch auf das Versicherungspaket zum Null-Preis hast Du meiner Meinung nach nicht ... 

    Hier wurde ein ähnlicher Sachverhalt schon mal ausführlich diskutiert:
    https://www.holidaycheck.de/foren/meinungen-zu-reiserechtlichen-fragen-44/anfechtung-buchungsbestaetigung-wegen-irrtums-durch-veranstalter-69341

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Falsches Zimmer - Welche Rechte habe ich?
    Sunshine997S Sunshine997

    Vorsicht ... Mail oder Fax solltest Du nur nehmen, wenn Du direkt erst von der Reise zurückgekommen bist. Mit etwas Glück erhältst Du dann eine Eingangsbestätigung vom Veranstalter und hast damit einen Beweis, dass Du innerhalb der Monatsfrist reklamiert hast. Und wenn Du nach 3 Wochen noch nichts gehört hast, kannst Du immer noch ein Einschreiben schicken.
     
    Wenn die Monatsfrist vorbei ist und Du keinen Beleg hast, dass Du innerhalb dieser reklamiert hast, kannst Du Pech haben, wenn der RV behauptet, Dein Schreiben nicht erhalten zu haben.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Stornogebühr per POSTANWEISUNG?
    Sunshine997S Sunshine997

    Der Besitzer kann keine bestimmte Zahlungsform verlangen, wenn diese nicht von vornherein vereinbart war. Ist jedenfalls in Deutschland so, ob das bei Euch anders ist, weiss ich nicht, glaube ich aber nicht.

    Du kannst also z.B. auch per Überweisung oder Scheck bezahlen. Allerdings muss dabei sichergestellt sein, dass dem Besitzer keine Zusatzkosten entstehen (das ist z.B. bei Auslandsschecks der Fall). Eine Überweisung innerhalb eines Landes oder von einem Euro-Land in ein anderes sollte inzwischen kostenfrei sein.
     
    Wie genau eine Postanweisung funktioniert, weiss ich leider nicht.

    Ruf doch den Besitzer einfach mal an und sag, dass Du gerne per normaler Banküberweisung zahlen würdest. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er das verweigert.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiseabbruchversicherung
    Sunshine997S Sunshine997

    Die ERV bietet RABs einzeln an.
     

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Falsches Zimmer - Welche Rechte habe ich?
    Sunshine997S Sunshine997

    Spontan würde ich sagen, Du hast Anspruch auf

    • die Differenz zwischen Superior- und Standardpreis für 4 Nächte
    • 50% eines Tagesreisepreises für den Zimmerwechsel
       
      Du musst Deine Forderungen auf jeden Fall innerhalb eines Monats nach Reiseende schriftlich (am Besten per Einschreiben) beim Reiseveranstalter einreichen.
       
    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Was soll ich tun?
    Sunshine997S Sunshine997

    Das ist wirklich sehr ärgerlich und ich würde mich an Deiner Stelle auch vera... fühlen ...

    Dass Du rechtlich was tun kannst, glaube ich allerdings nicht, denn Reisepreise und Verfügbarkeiten können sich ständig ändern, siehe auch diesen Thread:
    https://www.holidaycheck.de/foren/meinungen-zu-reiserechtlichen-fragen-44/reise-wird-jetzt-guenstiger-angeboten-104646
    Und Du hast das Angebot, das zum Zeitpunkt Deiner Buchung galt, ja akzeptiert. 
    Also bleibt nur die gute alte Kulanz, und die hat Dein Veranstalter ja leider schon abgelehnt ... 😞  

     

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • USA Wstküstenrundreise Meinungen
    Sunshine997S Sunshine997

    Also ich würde Moab auch streichen (es sei denn, Ihr könntet eine zweite Nacht dort verbringen).
     
    Monument Valley muss meiner Meinung nach rein.
     
    Und eine Zusatzübernachtung in Monterey/Carmel.
    San Simeon-SFO ist zwar an einem Tag zu schaffen, aber die Strecke ist soooo schön, da wäre es einfach schade drum ... 😄

    Sonstiges USA
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