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  • Kerosinzuschlag
    gabriela_maierG gabriela_maier

    ok ok ok:

    so war das auch gemeint, das sie den Flug plus des ausgewiesenen Kerosinzuschlages -wie von ihr beziffert- gebucht hat.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kerosinzuschlag
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Nein, ich habe leider keine persönlichen Erfahrungen. Aber der Kerosinzuschlag ist auch so eine undurchsichtige Geschichte der airlines.

    Du hast im Juli einen Flug zu einem ausgewiesenem Preis incl. eines Kerosinzuschlages gebucht. Das war juristisch völlig in Ordnung und ist nicht zu beanstanden.

    Die airlines kaufen aber das Kerosin für die Zukunft mittels Optionen, um überhaupt u.U. Monate später ( wie bei dir ) einen Preis kalkulieren zu können. Möglicherweise wurde das Kerosin genau zu einem Preis ( optional ) eingekauft, der kalkulatorisch eben den genannten Zuschlag ergab.

    Aber das ist alles Betriebsgeheimnis der airlines, was wann, wieviel und zu welchem Preis bis wann gekauft wurde. Und das brauchen sie auch nicht zu publizieren. Einen rechtlichen Anspruch auf Fortfall oder zumindest Minderung des Zuschlages hast du nicht. Die eine oder andere airline hat aber schon von sich aus die Zuschläge gestrichen. Und wenn eine Kostenminderung durch die AGB verbindlich an den Verbraucher weitergegeben wird müsste diese öffentlich zugänglich sein, ansonsten müsstest du sie der airline beweisen.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • kostenlose Umbuchung bei Vertragsfehler von TUI ...? (Ersatzansprüche oder Nachzahlung meinerseits?)
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Freut mich für dich !!

    Natürlich darf man die TUI hier für diese Einsicht loben, aber: jetzt kommt das grosse Aber !

    Was hat man dir denn zuerst angeboten ? Das Problem zu erkennen und darauf eine geignete Antwort ( eine vernünftige Alternative wie jetzt ) zu geben ist doch absolut verfehlt worden.

    Die Frage muss erlaubt sein: warum nicht gleich so ?

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugnummer wurde geändert obwohl die andere Flugnummer noch planmässig fliegt.
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @ soedergren:

    wenn es nicht AGB der RV sind, was sind es dann ? (D)eine Interpretationen ? Es ist für mich eine subjektive Auslegung, basierend auf den AGB, aber ohne Rechtsicherheit.

    Lobenswert, was HC anscheinend dazu aussagt, finde ich gut. Dann ist es aber ungenügend, wenn in den RB`s sanfter Buchungsdruck ausgeübt wird mit: "es sind aber nur noch 6 Plätze frei".

    Die Gerichte werden ( leider ) erst ganz langsam an diese Problematik herankommen. Aber ich bin sicher, es kommt !!

    Warum geben die RV denn überhaupt Flugzeiten an ? Wenn sie doch unverbindlich sind ? Es werden Erwartungen geweckt ( speziell bei Kurzurlauben 4-7 Tage ), die sie kaltlächelnd wg. ihrer AGB kassieren dürfen.

    Nochmal ganz ernsthaft die Frage: wäre es nicht besser sofort eine klare Aussage zu treffen, das die Flugzeiten erst ca. 14 Tage ( von mir aus auch 8 Tage ) vorher verbindlich bekanntgegeben werden ? Das wäre für mich eine denkbare Alternative durch den Gesetzgeber, um das Ärgernis aus der Welt zu schaffen.

    Ich wette, eine Saison später wäre der erste RV auf dem Markt, um mit verbindlichen Flugzeiten zu werben. Und dann ist das Thema vom Tisch.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugnummer wurde geändert obwohl die andere Flugnummer noch planmässig fliegt.
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Nun, dann sollten die RB`s aber in ihren Formulierungen bzgl. von "freien Kapazitäten" vorsichtiger sein, oder noch besser klar definieren, das auch ihr Einblick bei den airlines keine Rückschlüsse zulässt. Dann sollten sie vernünftigerweise überhaupt keine solche Aussagen tätigen. Es bleibt hier aber noch immer offen, wer schmeisst eigentlich raus ? die airline oder der RV ?

    @soedergren:

    war klar, das du auf die AGB zurückgreifen wirst. Du kennst meine Einstellung dazu. Es erfordert Änderungen in den AGB, und die kann man nur mit dem normalen langwierigen Gang durch die Instanzen erreichen. Die AGB haben keinen Anspruch auf immerwährende Gültigkeit, da sie einseitig die Interessen einer Seite vertreten.

    @ captain:

    ich war dir noch das Urteil schuldig, welches im krassen Gegensatz zu deinen höchstrichterlichen entscheidungen steht. Es ist allerdings nur ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt ( 29 C 884/08-21 ), muss man also abwarten, ob es in höheren Instanzen kassiert wird. Es wurde folgender Fall entschieden:

    "Verspätet sich ein aus mehreren Abschnitten bestehender Flug bei derselben Gesellschaft -im Streitfall reiste der Kläger von Frankfurt über München nach Schanghei-, so dass eine Anschlussmaschine nicht mehr erreicht wir, besteht ein Anspruch auf Entschädigung. Das gilt auch dann, wenn die airline einen davon betroffenen Passagier auf einer anderen Route ans Ziel bringt. Im entschiedenen Fall sprach das Gericht dem Reisenden eine Ausgleichszahlung in Höhe von € 600.-- zu. Das Argument der Lufthansa, bei 35 Minuten Umstiegszeit in München hätten Passagiere das Verpassen des Anschlussfluges selbst zu verantworten teilten die Richter nicht"

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Schicksal Thomas Cook/Neckermann/Arcandor Gruppe
    gabriela_maierG gabriela_maier

    genau, mein Geheimnis ! passt aber in die mich betreffende Diskussion ! Kompliment juanito !

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Schicksal Thomas Cook/Neckermann/Arcandor Gruppe
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @ captain:

    ok, sehe ich genau so, und bin sehr gespannt !

    @ günter:

    was habe ich denn jetzt schon wieder verbrochen ? Bin mir wirklich keiner Schuld bewusst und kann deswegen eine "Mahnung" nicht einordnen. Der captain steht doch hier nicht unter Artenschutz, oder ? Habe ihn doch artengerecht angsprochen und hatte den Eindruck, er selbst fühlte sich nicht unangemessen dechauviert.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Schicksal Thomas Cook/Neckermann/Arcandor Gruppe
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @ captain:

    dein letzter Beitrag hatte wirklich mal Substanz statt wie ansonsten sehr oft Polemik und Arroganz. Der junge dynamische Manager lernt dazu.

    Scherz beiseite, das mit den Kürzungen bzw. mit telefonischen Reiseleitungen vor Ort habe ich auch gelesen. Aber: ich glaube, das wird auch in Zukunft nicht nur auf TCN bezogen sein. Der Kostendruck in der Krise -schön, das ich das Wort mal ohne massiv ( oder ?? ) angegriffen zu werden verwenden darf-, ist enorm.

    PS: wer muss sich denn nach Abschluss der Saison wohl entschuldigen ?

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Efes Pilsener
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Na ja, Etikettenschwindel wird man nicht betreiben. Werden sich die RV nicht noch ein Problem ans Bein laden.

    Aber richtig: Kostensparungen auf allen Ebenen. Es wird eine Feinjustierung stattfinden, also AI wird in Zukunft differenzierbar sein. Leider nur durch eigene Erfahrungen ( oder Bewertungen hier im HC ). Interessante Perspektiven, und es wird Gewinner und Verlierer werden.

    Gruss Gabriela

    Türkei (alt)

  • Schicksal Thomas Cook/Neckermann/Arcandor Gruppe
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @ captain:

    Wie sagt man so schön, der Wunsch ist der Vater des Gedankens. Könnte man aber auch auslegen: wessBrot ich ess des Lied ich singe. Warum auch nicht ? Junger aufstrebender hochqualifzierter Manager verfolgt konsequent seine Karriereplanungen ? Das ist nicht zu negieren.

    Allerdings müssten man dann einige Beiträge von dir nochmal überdenken. Um es genau so klar zu sagen: ich habe mit keinem RV was am Hut, und damit keine Präferenzen für irgend jemand.

    Die Sorgen der user wg. Thomas Cook haben aber eine ganz andere Gewichtung.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Flugnummer wurde geändert obwohl die andere Flugnummer noch planmässig fliegt.
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Einverstanden, bin dir sogar dankbar dafür, das ich mir jetzt auch mal was im Fernsehen anschauen kann.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugnummer wurde geändert obwohl die andere Flugnummer noch planmässig fliegt.
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @soedergren:

    habe deinen Beitrag noch mal nachgelesen. Du siehtst eines falsch: der Richter soll nicht in erster Linie einen Schadensersatz entscheiden, sondern eine Entscheidung des RV ( basierend auf seinen AGB ) für ungesetzlich erklären, die den Reisenden unangemessen benachteiligt hat.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugnummer wurde geändert obwohl die andere Flugnummer noch planmässig fliegt.
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @gastwirt:

    köstlich, deine Beiträge. Du nimmst die Axt aus der Diskussion.

    @sodergren:

    also da kann ich dir nicht folgen. Der Urlauber bucht in meinem konkreten Fall ein Gesamtpaket, was er ( möglichst in Begleitung ) dezidiert nachgefragt hat:

    Hotel mit gewünschter Ausstattung ? Flugtag ? Flugzeit ? Preis ??

    Und der RV nimmt davon was durch seine AGB zurück ? Das ist eben das, was es zu klären gebe.

    Ich muss mich mal outen:

    ich möchte bei einem RV eine Reise buchen, zu der ich den Reisetag, den Flughafen, das Hotel, die Zimmerlage und Ausstattung, die für mich akzeptablen Flugzeiten auswählen kann. Der RV sollte mir nur dazu seinen Preis nennen. Mehr will ich nicht !

    Ich möchte keinen Hochglanzkatalog eines RV, in dem er vorne alles mögliche verspricht und hinten in den letzten Seiten in Millimeterschrift das vorne Gesagte ganz oder teilweise zurücknimmt oder zumindest in Frage stellt.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugnummer wurde geändert obwohl die andere Flugnummer noch planmässig fliegt.
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Das ist gut möglich, denn die Lobby ist gut vernetzt.

    Gruss Gabriela

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  • Flugnummer wurde geändert obwohl die andere Flugnummer noch planmässig fliegt.
    gabriela_maierG gabriela_maier

    oh Gott, muss mich juristisch absichern:

    in meinem obigen Beitrag muss im ersten Absatz das Wort "vermutlich" eingesetzt werden. Wo, kann jeder für sich selbst entscheiden.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugnummer wurde geändert obwohl die andere Flugnummer noch planmässig fliegt.
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Weil die RV -wenn`s Ernst wird- das immer abgebogen haben. Dann füttert man denjenigen auf dem kleinen ganz geheimen Dienstweg mit Geld bis er Ruhe gibt.

    Du hast Recht, hier braucht man einen Prinzipienreiter. Eigentlich einen Betroffenen, der selber Rechtsanwalt ist und genügend connection hat.

    Und jetzt kommt noch ein ironischer Einwurf:

    "steht ein Seniorrechtsanwalt mit seinem Sohn am Grab eines Klienten, und der Sohn sagt, na ja, ich habe zumndest seinen Rechtsfall klären können, den du jahrelang vergebens verfolgt hast. Und dann sagt der Senior: wovon glaubst du denn habe ich deine Ausbildung bezahlt ?"

    Wer will denn hier eigentlich Veränderungen ?

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugnummer wurde geändert obwohl die andere Flugnummer noch planmässig fliegt.
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Das glaube ich dir gerne !

    Die AGB der RV sind das Eingemachte. Das ist ihr wunder Punkt, weil ein Dammbruch in einer entscheidenden Sache -so wie in diesem Beispiel- ein totales Umdenken erfordern würde.

    Alles andere Rummäkeln sind peanuts. Frankfurter Tabelle ? Da lächeln die doch nur rüber, denn das wird in kleinem Kreis geregelt. Das ist ein Geschachere wie in einem orientalischen Basar: Beklagte, Kläger und Richter ( und die eingeschalteten Erfüllungsgehilfen/Rechtsanwälte ) handeln das ab wie 08/15 ( same procedure as every day ! ). Denn das tangiert die AGB nicht !!

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugnummer wurde geändert obwohl die andere Flugnummer noch planmässig fliegt.
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Um das ganz klar zu formulieren:

    unterstellt, im Novmeber für September gebucht, freie Kapazitäten bestätigt und du wirst trotzdem 14 Tage o.ä. vorher rausgeschmissen, der ursprüngliche Flug aber nicht gecancelt, dann wird der RV auf eine Beschwerde deinerseits dich mit Hinweis auf seine AGB abspeisen.

    Dann gibt es in deinem speziellen Fall nur den Weg der Klage gegen den passus in den AGB, weil er dich unangemessen benachteiligt. Und dann geht es wahrscheinlich den Weg durch die Instanzen. Oder man speisst dich vorher mit einem mittelmässig belegtem Butterbrot ab, weil der RV ein Grundsatzurteil fürchtet.

    Eine zu erstreitende Entschädigung könnte sich an den Zahlen wie bei Linienflügen orientieren. Besser wäre es für alle, das höchstrichterlich entschieden würde, das der passus aus den AGB zu streichen wäre. Aber ich glaube wirklich, dass das Neuland ist.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Baustelle beim Hotel
    gabriela_maierG gabriela_maier

    chepri:

    den letzten Satz hast du wunderbar formuliert. Aber du erwartest darauf von der anderen Seite sicher nicht eine Antwort.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Bezahhlung bei Reiserücktritt auch, wenn in vertrag nichts festgehalten?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich fürchte auch, das du schlechte Karten hast. Du schreibst, das es einen Hinweis auf eine Reiserücktrittsversicherung gegeben hat. Damit impliziert der Vermieter seinen Rechsanspruch bei Stornierungen, gegen die du dich auf deine Kosten hättest versichern können.

    Einen Tag vor Reiseantritt stornieren, also beim besten Willen kann der Vermieter da keinen Ersatz finden. Und er braucht auch keinen Nachweis zu erbringen, das er in den 14 Tagen seit eurer Buchung deswegen andere Anfragen abgelehnt hat.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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