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  • Wann kommen Kataloge für Winter-Frühling 09/10
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Kommando zurück:

    bin grad auf der webside von ML gewesen und habe mich informiert. Hätte ich eigentlich auch gleich machen können.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Wann kommen Kataloge für Winter-Frühling 09/10
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Magic-Life Fuerteventura ? Der Club in Corralejo ist doch vor 2 Jahren abgegeben worden. Man wollte auf Teneriffa expandieren. Also gibt es einen neuen Club auf Fuerte ?

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Hotel ist noch nicht fertig, was tun??
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @schnick_schnack:

    warum soll jemand eine Alternative annehmen ? Nur weil es dem RV in den Kram passt ? Die individuellen Gründe, ein bestimmtes Hotel zu einer bestimmten Zeit zu buchen, braucht niemand zu erklären. Sie waren Basis einer Entscheidung, und wenn der RV seinen part des Vertrages nicht einhält ist er schadensersatzpflichtig.

    Stell dir nur mal ein paar Beispiele vor: eine lose Gruppe von Reisebekannten quer beet aus Deutschland trifft sich vielleicht einmal im Jahr auf Grund von vielen gemeinsamen Urlauben, und du kannst dann nicht teilnehmen. Oder du buchst ein Hotel, das in erster Linie von Golfern, Tennisspielern, Fussballern, Wanderer, Bikern etc. etc. gebucht wird, und du weisst definitiv, dort triffst du Gleichgesinnte, und dann sollst du ausquartiert werden ? Deine Urlaubsfreude ist dahin !

    Man muss es noch einmal ganz klar aussprechen: niemand muss eine Alternative annehmen.
    Tut er es aber, hat er ( fast ) alle Ansprüche gegen den Vertragsbruch aufgegeben. Er hat sich abspeisen lassen. Aber der RV wird niemals freiweillig Schadensersatzansprüche anbieten. Das sieht man an den Floskeln, wonach sie nicht mal Aufpreise ihrer eigenen Alternativen übernehmen wollen.

    Deswegen bleibt nur der Schadensersatzanspruch. Ob die RV vorher einknicken und ganz oder teilweise solche anerkennen, oder ob ein Verfahren eingeleitet werden muss bis sie klein beigeben ist offen. Die RV haben gute Nerven, und es ist schade, das sie sich dabei auf die Mentalität einer Vielzahl von Urlaubern verlassen können.

    Gruss Gabriela

    Archiv (nur lesen)

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Abwarten, soedergren.

    Ich würde mich auch davor hüten, die Klassifizierung "normal" und -unterstellt ins Gegenteil- "unnormal" zu verwenden. Ich hoffe ( und glaube fest daran ), das es im Reiserecht ganz langsam in die aus meiner Sicht richtige Richtung geht. Und mit mir eine sehr sehr sehr grosse Schar von Verbrauchern. Das es mal endlich Klarheit gibt, dass das, was mir im Reisebüro heute noch unter Vorbehalt verkauft wird ( werden muss !! ) auch tatsächlich geliefert wird.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Stornierung für ein Reisemitglied??
    gabriela_maierG gabriela_maier

    nun, hier muss ja auch der stornierte Flug berücksichtigt werden. Aber was mosaik gesagt hat, ist eine Überlegung auf eine gewagte Konstruktion wert:

    angenommen, ich buche mit Frühbucherrabatt in der Hauptsaison eine 3er Belegung, schliesse eine Reiserücktrittsversicherung ab, 2 Personen können nicht mit ( Gründe jetzt egal, auf jeden Fall legal !!! ), Stornokosten werden bezahlt: hat dann tatsächlich die 3. verbliebene Person das Anrecht zum vereinbarten Termin in der Hauptsaison 1 3-Bett Zimmer zur Alleinbenutzung ohne einen Zuschlag für die Alleinbenutzung aber incl. des Abschlages für die imaginäre Belegung mit 3 Personen ?

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel ist noch nicht fertig, was tun??
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @ sexysusi:

    richte dich mal auf eine längerwierige Auseinandersetzung ein. Bezüglich deiner Ablehnung von Alternativvorschlägen des RV brauchst du dir keine Sorgen machen. Du hast dein Hotel gebucht und der RV ist kurz vor Reiseantritt vertragsbrüchig geworden. Kostenloses Storno und Rückzahlung des Reisepreises sind selbstverständlich. Eine Klage vor Gericht eben wg. des Vertragsbruches auf Schadensersatz bringt nach aller Erfahrung bis zu 50% des Reisepreises der erstgebuchten Reise. Wo du dann hinfährst, wann du irgendwo hinfährst, ob überhaupt irgendwo anders hinfährst spielt in dem Prozess keine Rolle.

    Es wird aber in dem Moment problematischer, wenn du mehr als die 50% forderst, weil du in der Kürze der Zeit ( wg. Pfingstferien ) usw. keine grosse Auswahl mehr hattest, und die wichtigsten Kriterien für deine Urlaubsentscheidung ( wie von dir geschildert ) nur zu einem weit höheren Preis buchbar waren, und dazu noch nur von einem 400 km entfernten Abflughafen mit zusätzlicher erforderlicher Übernachtung, also das wird schon schwierig werden. Ich hoffe für dich, du hast mindestens 5 Alternativen dokumentarisch festgehalten, die ausgebucht waren. Für Forderungen, die über die 50% hinausgehen, musst du jeweils Einzelbeweise vorlegen. Allein schon die Anreise von Nürnberg nach Frankfurt plus die Übernachtungskosten könnten abgelehnt werden, wenn z.B. für einen Teil dieser Kosten alternativ doch von Nürnberg eine ( teurere ) Reise angeboten wurde.

    Ich weiss nicht, ob du rechtsschutzversichert bist. Wenn vor Gericht eine Forderung herabgestuft wird, kommst du auch für die anteiligen Kosten auf. Da hat man dann schnell mit Zitronen gehandelt.

    Prinzipenreiterei und heisse Wut sind in der Regel keine guten Ratgeber. Deinem Rechtsanwalt ist das aber egal, er wird -davon lebt er- deine maximalen Forderungen unterstützen. Selten, das ein Anwalt in einer für alle stinknormalen Sache -für deinen Anwalt, den generischen Anwalt, das Gericht, deinen RV- seinen Klienten beruhigen kann.

    Auch wenn ich der Sache wegen voll auf deiner Seite bin habe ich ehrlich echte Zweifel, ob das für dich zu einem komplett guten Ende führt. Wie heisst es so schön: vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.

    Gruss Gabriela

    Archiv (nur lesen)

  • Queen Elizabeth in Güynük bei Kemer
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Also die Erfahrungen interessieren mich auch, da ich die Anlage vor 2 Jahren als riesige Baustelle gesehen habe. Möchte auch gerne wissen, wo die Menschenmassen an den Strand gehen wollen, das ist doch alles recht eng dort. Oder versucht man sie an die hoteleigenen pools zu fesseln ?

    Gruss Gabriela

    Türkei (alt)

  • Berliner Kammergericht zu Kreditkartengebühren bei Flugbuchungen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Nun, Gebühren nehmen die immer. In der Regel aber von den involvierten Unternehmen. Und diese bräuchten ja nicht mitzuspielen. Nach dem Motto: Kreditkartenzahlungen werden nicht akzeptiert. Stand das aber vielleicht im Kleingedruckten in den AGB ?

    Ich z.B. buche bei Reisen nichts mehr, wenn ich nicht mit Kreditkarte bezahlen kann. Der Grund ist einfach: mit dieser Zahlung habe ich eine Reiserücktritts- / Krankenversicherung und bei Flug- oder Bahnreisen eine Sitzplatzreservierung inclusive.

    Aber die airlines haben auch immer Provisionen an die RB`s zahlen müssen.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • kostenlose Umbuchung bei Vertragsfehler von TUI ...? (Ersatzansprüche oder Nachzahlung meinerseits?)
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Nein, ich rege mich nicht auf. Aber ich wette, die Branche ist zu feige, sich selbst in Frage zu stellen, sozusagen mit blanker Brust dem Gegner: wo sind eure Argumente, eure Angriffspunkte ?

    Nein, sie möchten lieber aus der Deckung mit aus Seminaren des Verbandes gelernten Argumenten eine Verteidigungslinie verfolgen. Zerstören, nicht informieren und aufklären.

    Sorry, so ist es. Ich kenne natürlich nicht die stillschweigenden Alliancen hier im HC, aber das es Strategien gibt, da bin ich mir ganz sicher ( ist eine Meinungsäusserung !!! ). Und Nutzniesser ist HC, denn wenn es die RBs nicht fertig bringen, ihre Vorteile klar und deutlich zu formulieren und rüberzubringen, ja warum soll es dann ( spätestens morgen ) noch RBs geben ?

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • kostenlose Umbuchung bei Vertragsfehler von TUI ...? (Ersatzansprüche oder Nachzahlung meinerseits?)
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Richtig, Captain: deinen letzten Satz kann ich ( endlich mal ) uneingeschränkt unterschreiben. Was den vorletzten Satz angeht, na ja, musstest du wohl sagen.

    Und jetzt im Ernst:

    ich denke, du bist von deinem Unternehmen freigestellt für HC, aus welchen Gründen auch immer, aber wenn man 10-15 Stunden jeden Tag hier observieren muss, bleibt für andere Tätigkeiten nicht mehr viel Zeit.

    Warum denn nicht mal einen thread von dir ( von der Branche ), in dem ihr euch in Frage stellt, was stört den Urlauber, was sollte man besser machen, was sollte man ändern -wie auch immer-wie steht es mit euren Aussagen im Verkaufsgespräch usw.

    Ich bin sicher, das wünschen sich die Leute, die ins Reisebüro gehen. Und nicht nur euren Quatsch mit Rechtfertigungen und Vorwürfen, das man das hätte selbst sehen müssen. Und ihr eigentlich und immer völlig unschuldig seit.

    HIer gibt es noch einen aus eurer Zunft, der sich zur Zeit in den Schmollwinkel verzogen hat, und sich wundert, das es hier keinen Aufschrei gibt: komm doch wieder raus. Er hat doch auch immer "wohlmeinende" Kommentare zu Beanstandungen von Reisenden gehat. Erinnert mich an die Fernsehsendung: ich bin ein Star, holt mich hier raus.

    Warum erklärt die Branche der RB nicht mal offensiv, was sie tun kann und was nicht. Was sie gerne tun möchte, aber nicht kann. Und wie sie den Erwartungen des Urlaubers, der in das RB kommt, auch ganz ernsthaft gerecht werden kann.

    Sonst lauft ihr Gefahr, von den Internet-Anbietern ganz schnell aus dem Markt verdrängt zu werden. Wo sind eure Vorteile ? Wo ist der Nutzen der RB ?

    Euer Geschwafel über die selbst eingeredete Qualität hier in vielen Beiträgen sind mir - und ich glaube nicht nur mir- ganz oft auf den Keks gegangen.

    HC hat sich im Stillen kaputt gelacht. Also dann, geht doch mal in die Offensive. Ich wäre gespannt.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • kostenlose Umbuchung bei Vertragsfehler von TUI ...? (Ersatzansprüche oder Nachzahlung meinerseits?)
    gabriela_maierG gabriela_maier
    1. Antwort:

    das sehen andere vielleicht anders. Vielleicht solltest du. Warum eigentlich nicht ??

    1. Antwort:

    2 Tassen Kaffee, 1 Toast mit Butter und Marmelade oder Honig, 1 Scheibe dunkles Brot ( oder halbes dunkles Brötchen ) mit Käse oder Wurst, Tomate oder Gurkenscheiben, und manchmal auch noch ein gekochtes Ei. Zufrieden ??

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • kostenlose Umbuchung bei Vertragsfehler von TUI ...? (Ersatzansprüche oder Nachzahlung meinerseits?)
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @ captain:

    ich darf dir ja nicht so antworten wie ich es gerne möchte. Dann kriege ich Krach mit Günter, und da mache ich immer nur den 2. Preis.

    Warum machst du denn einen solchen thread nicht auf ?

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • kostenlose Umbuchung bei Vertragsfehler von TUI ...? (Ersatzansprüche oder Nachzahlung meinerseits?)
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @ eslipart:

    ich denke, du hast so langsam verstanden, das du mit deiner Argumentation in ein Wespennest gegriffen hast. Die RB möchten gerne aussen vor sein ( Argument: wir sind ja nur Vermittler ! ). Das stimmt ja auch, sie möchten gerne gewaschen werden ( du sollst buchen, nicht zuletzt, auf Grund dessen, was sie dir erzählen ), aber sie möchten nicht nass werden. Also für nichts verantwortlich gemacht werden, was hinterher u.U. schief gehen kann.

    Ich weiss nicht, ob es schon mal so einen thread gegeben hat, über die Verantwortung des RB im ist-Zustand und wie es u.U. wünschenswert sei. Also das sich die Tätigkeit ( und die Verantwortung ) im RB ändern müsste.

    Ich persönlich halte in erster Linie die RV voll verantwortlich. Aber ich schliesse nicht aus, das die RB in diesem "luftleeren Raum der Verantwortung" recht gut gelebt haben.

    Mein Vorschlag: dieser thread ist abgeschlossen, neue Themen dürfen gerne aufgemacht werden.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • kostenlose Umbuchung bei Vertragsfehler von TUI ...? (Ersatzansprüche oder Nachzahlung meinerseits?)
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Eine wirklich erstaunliche Debatte. Wenn ich alles richtig gelesen habe hat hier doch niemand dem Reisebüro einen Vorwurf gemacht. Der TO hat nach Erscheinen des Hochglanzkataloges im November letzten Jahres für Mai 2009 ein Hotel und Zusatzleistungen gebucht, die nach Katalog im letzten Jahr bereits zur Verfügung standen. Das Reisebüro hat bestätigt, das dem so sei. Warum auch nicht ? Dafür ist doch schliesslich der RV verantwortlich.

    Ich verstehe auch nicht hier aufgezeigte Risiken ( Selbstständiger mit engem Terminplan, Verspätungen bei angedachten Eröffnungsterminen sollte man einplanen usw. usw. ). Wieso soll es im Mai 2009 Probleme geben wenn etwas in 2008 schon funktioniert hat ? Zumindest nach dem Hochglanzkatalog !!

    Auch für eine ( unterstellte ) Gier der Bucher nach billigen Preisen habe ich kein Verständnis. Und hier jemanden in eine Kategorie "Gierlappen 1" bzw. "Gierlappen 2" einzuordnen geht völlig am Thema vorbei.

    Die TUI hat das Problem der userin gelöst. Zwar erst nach Reklamation, aber immerhin. Was hier von "bekannter" Seite zum Thema vorgetragen wurde hatte im wesentlichen mit dem Thema nichts zu tun.

    @ eslipart:

    ich glaube schon gastwirt hat dir geraten, dich nicht in eine solche fruchtlose Diskussion einzulassen. Ich würde mich dem anschliessen.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Falsche Auskunft vom Reisebüro zu Sparzimmern
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Also die Definition deines Reisebüros für ein Sparzimmer ist absoluter Unsinn. Gleiche Ausstattung mag sicher ok sein, aber sie unterscheiden sich in der Regel nur durch Nachteile in bezug auf die Lage ( in allen Variationen und damit verbundenen Nachteilen incl. freie Atmung aller Küchendunste oder Blick auf die Mülltonnen des Hauses ). Eine bestimmte Grösse wurde dir nicht zugesichert. Du hast den Sparpreisvorteil bekommen, der RV hat seinen part des Vertrages erfüllt.

    Es steht dir aber frei, deinen Ärger dem Reisebüro mitzuteilen. Nicht über die bekommene Leistung, nur auf die Inkompetenz der dir dort erteilten Auskunft.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotelüberbuchung Mikri Poli - Kreta
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Und jetzt wird auch allen klar, warum ein RV die Übernahme von Mehrkosten erstmal grundsätzlich ablehnt. Geht doch, oder nicht ??

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • kostenlose Umbuchung bei Vertragsfehler von TUI ...? (Ersatzansprüche oder Nachzahlung meinerseits?)
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Diese Diskussionsbeiträge von bestimmter Seite sind eigentlich lächerlich. Auf was soll sich der Reisende denn sonst verlassen ? Eigene Recherchen anstellen ? Probleme hinterfragen ? Wer ein Produkt anbietet haftet für die Beschreibung des Produktes, und wenn es gem. der Beschreibung gekauft und bezahlt wurde, ist er für die 100%ige Lieferung verantwortlich.

    Wasch mich, aber mach mich nicht nass - das geht nicht. Mancher Kommentar hier erinnert mich im übertragenen Sinne an ein brutales foul im Fussball von Augenthaler an Rudi Völler, welches damit entschuldigt werden sollte, das Rudi Völler selbst dafür verantwortlich sei, wenn er so schnell ist und Augenthaler im Rahmen seiner Möglichkeiten mit der Schnelligkeit nicht mithalten kann.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • schwanger - Stornierung ?! Reiserücktrittv. / Umbuchung ?!
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Zumindest würde ich die Situation der Versicherung melden und nachfragen, was man u.U. bis wann tun müsste.

    Sollte aus der Schwangerschaft ein Problem entstehen, welches der Reise entgegen steht, kann es von grosser Bedeutung sein, wann die "mögliche" Ursache gemeldet worden ist. Es gibt auch hier geschilderte Fälle, wo eine Krankheit ( schwanger sein ist natürlich nicht krank !!! ) diagnostiziert wurde, aber der Reisende hoffte, trotzdem reisen zu können, und erst kurz vor Reiseantritt stornieren musste.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotelüberbuchung Mikri Poli - Kreta
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Also man sollte die € 350.-- Mehrkosten vorerst mal als rechnerische Grösse ablegen. Der Spielraum vor Gericht ( ich befürchte nach wie vor, der RV wird es darauf ankommen lassen ) beträgt 50% des ursprünglichen Reisepreises als Schadensersatz. Das darf man ebenfalls als rechnerische Grösse stehen lassen, eine höhere Forderung wird das Gericht mit grosser Wahrscheinlichkeit reduzieren und dann spielt das bei der Verteilung der Kosten eine wesentliche Rolle. Denn den Teil trägt man dann selbst.

    Ich würde -da die jetzt rausgesuchte Alternative einigermasen akzeptabel ist- und wegen der fortgeschrittenen Zeit bis zum Urlaubstermin diese buchen, und dem RV mit der Buchung schriftlich per Einschreiben mit Rückschein ankündigen, die Mehrkosten nach Rückkehr einzuklagen sowie auch auf evtl. Minderleistungen des Alternativhotels ( darf auch ruhig z.B. ein längerer transfer sein o.a. ) Schadensersatzansprüche anmelden.

    Aber immer darauf achten, das die Forderung nicht die 50% des ursprünglichen Reisepreises übersteigt. Nicht auf weiteren Schriftwechsel einlassen, sondern die Klage gleich nach der Rückkehr erheben. Die Kosten müssen ( ohne Anwalt mit RS ) vorgelegt werden. Das ist übrigens das Pfund der RV, weil sich Reisende davor scheuen und eher klein beigeben. Es ist für jeden eine Grundsatzentscheidung, ob man sich auf die Sache einlassen will. Das wissen die RV. Wer aber mit seiner Forderung im Rahmen bleibt wird vor Gericht obsiegen. Und dann darf man dem RV neben den Gerichtskosten auch seine Reisekosten zum Termin und einen Verdienstausfall anlasten. Geduld und Nervenstärke sind dringend erforderlich.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotelüberbuchung Mikri Poli - Kreta
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Nur zum Sachstand:

    der RV hat den Vertrag nicht eingehalten. Kostenlose Stornierung und Rückzahlung des Reisepreisessind selbstverständlich. Alternative Hotel brauchen nicht akzeptiert zu werden, da die Gründe, eben das bestimmte Hotel zu wählen nicht verhandelbar sind.

    Eine Klage vor Gericht wird den RV nach allen Erfahrungen ( auch hier bereits des öfteren publiziert ) verurteilen, ca. 50% des Reisepreises als Schadensersatz zu bezahlen.

    Ob ihr jetzt noch was anderes bucht, egal bei wem, wann und wohin und zu welchem Preis oder ob ihr zuhause bleibt spielt für den Prozess keine Rolle. Aber genau so nach allen Erfahrungen: höchst unwahrscheinlich, das der RV ohne ein gerichtliches Verfahren den Schadensersatz freiwillig bezahlt. Mit Rechtsschutz ist es kein Problem, ohne aber zeitaufwendig und -bei auch nur leichten fahrlässigem Fehlern eurerseits in der vorprozessualen Auseinandersetzung- könntet ihr auf einen Teil der Kosten sitzen bleiben. Von zeitlichem Aufwand für die Anreise zum Gerichtssitz des RV ganz abgesehen. Und noch eins sollte man nicht vergessen: am Gerichtssitz des RV werden wohl öfters Prozesse gegen den RV verhandelt. Und man kennt sich ( Richter und Anwälte !!!).

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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