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gabriela_maier

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Aktuell

  • Hotel Titanic Beach and Resort in Lara
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @ catsegler:

    du beanspruchst die user ganz schön mit seemännischen Fachausdrücken. Die Disco in die bilge = Keller zu legen ist zwar bautechnisch richtig, aber da sich da ( in der bilge ) auch Wasser sammelt, greift der Vergleich mit der Örtlichkeit der Disco nicht ganz.

    Noch besser ist allerdings "wahrschauen". Nur zur Erklärung: hat mit der Stadt nichts zu tun, sondern geht in die Richtung "warnen, aufpassen, vorsichtig".

    Woher ich das weiss ? Mein Mann war bei der Marine, ich musste seine Geschichten so oft anhören, das auch bei mir was zwangsläufig haften bleiben musste.

    Aber anscheinend bist du Titanic fan. OK, muss man akzeptieren. Mich persönlich machen diese grossen Hotelgebilde in Lara überhaupt nicht an. Das Lara geht gerade noch.

    Gruss Gabriela

    Türkische Riviera

  • Durch Hochzeiten eingeschränkte Leistungen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Grundsätzlich ist jede Beeinträchtigung abweichend von der zugesagten Leistung ein Sachmangel, der "einzuklagen" wäre.

    Was anderes ist es, wenn solche Veranstaltungen eben nicht regelmässig sind. Da würde es meiner Meinung nach genügen, einen Aushang zu machen, auf die Einschränkung mit exakter Zeitdauer hinzuweisen und abschliessend mit der Floskel "wir bitten um Ihr Verständnis" zu schliessen.

    Dann muss man das wohl -als Ausnahme- hinnehmen.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Falsche Info im Reisebüro! Mein Problem??
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Mir ein bischen zu viel Konjunktiv !

    Mir ging es in erster Linie um das Rechtsverhältnis RV / RB. Es ist doch wohl unbestritten, das der RV ( in seiner juristischen Verantwortung aus dem Handelsvertreterrecht dem Endkunden gegenüber ) im Innenverhältnis -sprich in seinen Agenturverträgen- sich das Recht vorbehält, sämtliche Schäden -bedingt durch Fehlverhalten des RB gleich welcher Art- regresspflichtig zu machen. Mag jetzt spitzfindig sein -und auch fern einer moralischen Verpflichtung- nach dem Innenverhältnis ist es letztendlich doch das RB, welches für den Schaden aufkommt. Den geringen Schaden hier mal ganz aussen vorgelassen.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Strafzettel aus Italien
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Die geschilderte Form und die Formulierungen des "Strafzettels" lassen m.M. nach tatsächlich Zweifel an eine offiziellen Verfolgung durch die italienischen Behörden zu. Ich würde ihn deswegen dem ADAC zur Prüfung übermitteln.

    Bei unserer deutschen Gründlichkeit würde zumindest noch der genaue Tag, Uhrzeit, Ort und exakte Beschreibung der Ordnungswidrigkeit ( mit §-Angabe ) drinstehen.

    Da man auch in Italien Aufzeichungen solcher Art nicht mehr per Hand an einem Stehpult ausführt wäre ich in Kenntnis der ( fast ) unendlichen technischen Möglichkeiten vorsichtig, wenn ich in absehbarer Zeit wieder nach Italien reisen ( müsste ) will.

    Oder ich weiss, das ich mir in den nächsten Wochen oder Monate ein neues Auto kaufe.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Falsche Info im Reisebüro! Mein Problem??
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @ captain:

    huch, ein Lob von dir ? Habe ich u.U. was falsch gemacht ?

    Aber Spass beiseite: juristisch richtig, das der RV haften müsste und den Schaden ersetzen. Aber was ist mit dem Innenverhältnis RV / RB ?? Dort wird man sich ganz sicher schadlos halten. Das RB kann ja auf eigene Kosten eine entsprechende Versicherung abschliessen. Oder irre ich da ?

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Falsche Info im Reisebüro! Mein Problem??
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich zweifel noch immer an den hier getätigten Aussagen, wonach Kunden in der Reisebranche kleine Fehler nicht verzeihen und beim nächsten Mal zu einem anderen Büro laufen. Gibt es dazu eine ernsthafte Untersuchung oder sind das nur "gefühlte Fakten" der involvierten Mitarbeiter ?
    Gleichzeitig bestätigt man, das Stammkunden sich so nicht verhalten würden. Mit welcher Logik bezieht man das denn auf "Laufkundschaft" ? Die kann man doch beim besten Willen nicht einordnen, wenn sie nur einmal dort waren. Sie wechseln möglicherweise öfters ein Reisebüro, aus den verschiedensten Gründen, weil sie vielleicht im Internet recherchiert und dann mit dem Wissen die Buchung bei einem x-beliebigem RB realisieren. Um im Falle eines Falles doch einen Ansprechpartner zu haben, den sie real "greifen" können.

    Ich würde das nur in einer gravierenden Reklamation verstehen, also eine Empfehlung, die total daneben lag. Aber ob die Tür nun nach innen oder nach aussen aufgeht, ob die Sonnenterrasse nicht an dem Platz wie versprochen ist, oder auch, ob eine eingeholte Auskunft falsch sein sollte: wurde in dem Beratungsgespräch eine gute Atmosphäre aufgebaut gibt es in meinen Augen keinen Grund, einen "kleinen" Fehler nicht zu verzeihen. Erst recht nicht, wenn er anständig aus der Welt geschafft wird.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rückmeldung vom Hotel auf Bewertung
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @ erdbeereis:

    also mir hat mal gesagt, das HC keine Bewertung über eine Bewertung akzeptiert. Kann man u.U. so stehen lassen. Aber durch das Streichen deiner Bewertung ist eben genau so eine Zensur deiner Bewertung passiert.

    Hast du darüber mal mit HC geredet ? Ich möchte nicht glauben, das da mit zweierlei Mass gemessen wird, also die Reklamation des Hotels höher bewertet wird als deine subjektive Bewertng. Ist aber schon interessant.

    Gruss Gabriela

    Allgemeine Fragen

  • Hotel ist noch nicht fertig, was tun??
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @ filo224:

    wer dir hier ernsthaft einen Rat erteilen will bewegt sich aber ganz schön im luftleeren Raum. Das Problem ist euer Reisevertrag. Es sind noch rund 3 1/2 Wochen bis zu eurem Abflug, und eure Bedenken, ob die Anlage tatsächlich fertig wird, sind rein hypothetisch. Der RV ist verpflichtet, den geschlossenen RV einzuhalten oder er macht sich schadenserstzpflichtig.

    Wenn du von dem RV jetzt mit Fristsetzung sagen wir von 5 Tagen eine verbindliche Auskunft anforderst, ob zum Abreisetermin die Anlage mit allen im Katalog zugesagten Kriterien zur Verfügung steht, und dann entweder ein ja oder ein nein als Antwort bekommst, wäre es einfacher. Ich befürchte, er wird sinngemäss so antworten: nach alles uns bekannten Informationen von unseren Partnern vor Ort geht man davon aus, das der Termin eingehalten wird. Und wenn es 3 Tage vor Abflug eben nicht der Fall ist ? Was dann ? Dann hast du ein noch grösseres Problem, leider !!!

    vonSchmeling warnt immer davor, eine Anlage trocken zu wohnen. Und Zusagen im Mittelmeerraum sind immer mit ein bischen Vorsicht zu geniessen.

    Ein relativ vernünftiger Weg wäre, mit dem RV nach Alternativen zu suchen und umzubuchen. Und zwar nach solchen Alternativen, die euch besser zusagen. Jetzt ist noch mehr Zeit. Aber ohne Druck wird sich der RV aller Wahrscheinlichkeit darauf nicht einlassen.

    Der Druck könnte sein, das man dem RV ankündigt, im Falle das die Anlage nicht zu 100% fertiggestellt ist, den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz zu fordern.

    Aber was ist dann mit dem zeitlich verplanten Urlaub ? Geht das überhaupt ?

    Gruss Gabriela

    Archiv (nur lesen)

  • Falsche Info im Reisebüro! Mein Problem??
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Also den zuletzt geäusserten Meinungen kann und will ich mich nicht anschliessen. Ich glaube, die überwiegende Mehrzahl der Betroffenen finden es gut, wenn ein entstandener Fehler eingesehen und korrigiert wird, sprich zu Lasten desjenigen, der ihn begangen hat.

    Das wird im Übrigen auch in sogenannten "Reklamations-Seminaren" so gesehen.

    Aber es darf trotzdem darüber diskutiert werden, ob in diesem Fall der TO tatsächlich geschädigt worden ist. Es ist unbestritten eine Falschauskunft. Wenn sie aber nicht erfolgt wäre, sondern eine richtige Auskunft, hätte der TO den Betrag doch bezahlen müssen. Dann ginge es nur noch um die Alternative, und wenn die besser gewesen wäre, ist nur dieser Betrag der Schadensbetrag.

    Ich bleibe aber bei meiner Meinung: ein RB haftet in diesem Fall auch moralisch, und das gilt nicht nur für seinen Auszubildenden. Wenn sie ihm solche Gespräche nicht zutrauen, müssen sie ihm eben einen erfahrenen Mitarbeiter zur Seite stellen. 

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung-Reklamation-Wie stehen meine Chancen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @ VanDeLue:

    die RV stellen die genasführten Urlauber vor die Wahl: friss oder stirb. Hatte ich ja schon vorher beschrieben. In der Tat: was macht man in einer solchen Situation? 2 Tage vor der Abreise ? Man macht höchstwahrscheinlich Fehler, wie du sie ja wohl auch gemacht hast. Und wer behauptet, das ist Methode der RV hat in meinen Augen nicht Unrecht !!!!

    @ Bulgarienfan:

    ich muss leider darauf bestehen, das du in deinem Beitrag geirrt hast. Du unterstellst dem RV eine ihm zustehende Alternative: entweder ein vergleichbares Hotel oder 50% Schadensersatz. Das ist definitiv nicht richtig. Der Schadensersatzanspruch bleibt im Grundsatz auf Grund des Vertragsbruches immer noch bestehen, wird aber -das ist unstrittig- gemindert durch die Alternative ( falls sie angenommen wird ). Das bedeutet dann aber später Kleinkrieg mit dem RV, wenn es darum gehen sollte, die "Unterschiede" zu beweisen. Und die Beweispflicht unterliegt dem Reisenden. Die Anwälte der RV können mit solchen Problemen ganz locker umgehen.

    Aber eins muss noch einmal klargestellt werden: zumindest einen Mehrpreis der Alternative braucht man nicht zu bezahlen. Das fällt in die Schadensersatzpflicht des RV, denn er hat sie ja auch selbst angeboten. Aber man muss es dem RV auch rechtzeitig mitteilen !!!

    Wer ein Alternativangebot annimmt -aus welchen Gründen auch immer- darf vor der Abreise mittels eingeschriebenem Brief eine Schadensersatzforderung anmelden, und avisieren, diese nach Rückkehr zu spezifizieren.

    Nur damit ist der Vertragsbruch nicht aus der Welt. 

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Falsche Info im Reisebüro! Mein Problem??
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Nun steht der Captain ja ganz schön mit dem Rücken an der Wand, und es gehen ihm die Argumente aus. Den Schaden mit dem geringen Betrag kleinzureden und deswegen beim Kunden zu lassen ist absolut unangebracht. Die einzig richtige Antwort darauf ist. wir haben einen Fehler gemacht und dafür stehen wir gerade. Mich würde dann nur noch interessieren, wie das Problem beim Captain gelöst worden wäre, denn er hat ja für sich eine andere Lösung in den Raum gestellt.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung-Reklamation-Wie stehen meine Chancen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @ VanDeLue:

    hmm, deinen letzten Beitrag will ich nicht gross kommentieren, aber ich kann dir versichern, das deine Schilderung einer Forderung aus 2006 dich bei einigen hier Schreibenden tiefer in die Schublade steckt. Diese Klage hätte m.M. nach in Deutschland nicht zu über 100% Schadensersatz des ursprünglichen Reisereises geführt. Die reklamierten Mängel zu rund 50% Minderung des Reisepreises und dann noch pauschal € 200.-- wg. der Gewährleistung ?

    @ Bifi44:

    die Gesetzlage ist nicht einseitig gestrickt. Ein Vertrag ist ein Vertrag, und wer ihn nicht einhält ist schadensersatzpflichtig. Der RV weist darauf in seinen AGB hin, in dem er die Stornogebühren in einer Zeitschine spezifiziert. Bricht nun der RV den Vertrag ist dieser genau so dran. Nur hast du natürlich nach Erhalt der Reisebestätigung keinen eingeschriebenen Brief an den RV geschickt, in dem du ihn darauf hinweist, das du im Falle eines Vertragsbruches seinerseits in einer ähnlichen Zeitschiene womöglich die gleichen Kosten als Stornogebühren erhebst. Ganz nebenbei: Würde mich wirklich mal interessieren, wie darauf ein RV reagiert.

    Also musst du im Falle eines Vertragsbruches durch den RV deine "Stornokosten" individuell einfordern. Der listige RV möchte das aber gerne umgehen, und macht dir mit dem Vertragsbruch sofort ein neues alternatives Angebot ( das Ausgleichquartier ). Warum ? Er versetzt sich in die Lage des Urlaubers, der sehr wahrscheinlich durch Termine und Familie so gebunden ist, das er glaubt, im Falle einer Stornierung möglicherweise gar nichts mehr bekommt. Und dann nimmt der das Alternativangebot an, und hat damit schon fast komplett verloren. Der RV ist nämlich dann nicht mehr vertragsbrüchig, weil sein altes Angebot ausser Kraft gesetzt und durch sein neues Angebot ersetzt wurde. Und wenn dieses Angebot auch teurer als das alte Angebot war lehnt der listige RV natürlich auch die höheren Kosten ab. Denn er argumentiert ganz scheinheilig: du bekommst letztendlich ja mehr als du bezahlt hast !!

    Der Kinderreim sagt dazu: eene meene muh und raus bist du !!!

    Und Bulgarienfan irrt total, wenn er sagt, das der RV aus dem Schneider ist, wenn er dir ein gleichwertiges Alternativangebot anbietet. Das ist er nämlich nur, wenn du -wie von mir geschildert- dieses annimmst. Niemand kann dich zwingen, so ein Angebot anzunehmen.

    Leider gibt es in der Regel nur einen ganz eng gefassten zeitlichen Korredor. Je nach dem wann die Hiobsbotschaft eingeht. Das bringt den Urlauber in stress.

    Am einfachsten wäre es, den Vertrag zu stornieren, die gezahlten Reisekosten zurückzufordern und anschliessend gerichtlich den Schadensersatz einzufordern. Die Gerichte haben sich auf ca. 50% des ursprünglichen Reisepreises eingefahren, wobei wenn 2 Tage vorher die Nachricht eintrifft sicher auch mehr möglich ist.

    Wenn du dich so nicht wehren kannst und wohl oder übel die alternative Lösung annimmst solltest du aber vor der Abreise schriftlich deinen Schadensersatz nach Rückkehr aus dem Urlaub avisieren. Allerdings müsstest du dir dann ein höherwertiges Hotel auf deine Forderung anrechnen lassen.

    Noch schwieriger wird es -mit der Gefahr ganz viel falsch zu machen- wenn dich dein RV erst nach Ankunft auf dem Flughafen davon informiert. Aber das lasse ich lieber hier mal aussen vor.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung-Reklamation-Wie stehen meine Chancen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Also ich will hier nicht pingelig sein. Telefonischer Vorbehalt ist nicht nachzuweisen, und deinen schriftlichen Vorbehalt ? Hast du eine Bestätigung ? Einen Nachweis ?

    Die Anwälte der RV sind in solchen Sachen sehr erfahren. Aber mit dem Rechtschutz hast du zumindest kein eigenes finanzielles Risiko. Ich wünsche dir viel Glück in der Auseinandersetzung. Berichte mal, wie es gelaufen ist.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung-Reklamation-Wie stehen meine Chancen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @ VanDeLue:

    die Antwort des RV ist ein Standardschreiben aus dem Computerprogramm. Nicht so Ernst nehmen. Klingt zwar ganz gut- das ist ja auch so beabsichtigt, unabhängig von Details in deiner Sache- sagt aber wirklich nichts aus.

    Was jetzt auf dich zukommt sind Auseinandersetzungen um deine "Beweise". Der RV ist aus dem Schneider, weil du sein Alternativangebot ohne Vorbehalt wahrgenommen hast.

    Jetzt geht es -aus seiner Sicht- nur noch um peanuts.  Also in einem Gerichtsverfahren im Ergebnis als Kompromiss um 15% oder um 20% oder um 25%. Hast du Rechtsschutz ? Deinem Anwalt ist das Verfahren völlig egal, er wird nach Streitwert je höher um so besser- nach der Gebührenordnung bezahlt, von wem auch immer.

    Versuche, einen direkten Kontakt per Telefon aufzunehmen. Die Standardschreiben jetzt und später der RV helfen dir wirklich nicht weiter. Und noch einmal, ein aussergerichtlicher Kompromiss in einer Höhe, mit der beide leben können, ist das Beste. Aiuch für dich.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung-Reklamation-Wie stehen meine Chancen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @ Bifi44:

    die Antwort ist einfach: dann wirst du vertragsbrüchig, und hast die Konsequenzen zu tragen. Der RV wird sich schon bei dir melden, keine Angst !!

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung-Reklamation-Wie stehen meine Chancen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @ VanDeLue:

    nun bist du hier leider zu deinem Erstaunen ( kann ich nachvollziehen ) in die Zange von hinreichend bekannten "objektiven" und "kundenfreundlichen" Experten gekommen. Aber sie haben in vielen Dingen Recht, ob es dir gefällt oder nicht.

    Heisse Wut -zeigt sich in deinem Schreiben- ist kein guter Ratgeber. Es wäre richtig gewesen, dem RV schriftlich -in der Kürze der Zeit- per email oder fax mitzuteilen, das du a) die Reise wie angeboten stornierst und Schadensersatz ankündigst, weil dein gebuchtes Hotel nicht zur Verfügung steht ( oh Wunder, auch der Captain übernimmt meine pauschale Forderung  einer 50% Summe ) oder b) ankündigst, die Reise mangels "deiner" Alternativen wg. der Kürze der Zeit unter Vorgabe dieser pauschalen Schadensersatzforderung anzutreten, unbenommen, spätere höhere Forderungen -mit Nachweis- geltend zu machen. Aber das wird schwieriger.

    Habe das schon mal in einem anderen thread geschrieben. Lässt man sich erstmal auf ein Alternativangebot des RV ein ( vor Abflug ), wird die Sache ungleich problematischer. Nur wenn man "vor Ort" damit konfrontiert wird, hat man bessere Chancen.

    Alle deine Ärgernisse sind zum grossen Teil auch nur Behauptungen, sieht man mal von der Dusche und der Steckdose ab.

    Ich befürchte auch, das du einen Graben geschaufelt hast, der es dem RV gestattet, sich quer zu legen. Auch ein Anwalt wird dir da nicht grossartig helfen können, was er dir aber mit Sicherheit nicht sagen wird. Er lebt vom Streit, egal ob er gewinnt oder nicht. Die Profis der RV wissen sich da schon zu wehren.

    Mein Rat: Ansprüche runterschrauben und mit dem RV ein Gespräch suchen.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • objektiv gleichwertiges Hotel
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Na ja, dann darf ich vielleicht feststellen: du bewegst dich in die richtige Richtung ? Oder sehe ich das falsch ?

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • objektiv gleichwertiges Hotel
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ja Bernhard, sie sähen nicht, sie ernten nicht, aber der liebe Gott ernährt sie trotzdem. Und das nicht so schlecht. Im Gegensatz zu z.B. Amerika trägt dieser Berufsstand in Deutschland keinerlei Risiko, da sie durch ihre Gebührenordnung geschütz sind.

    Erst seit einiger Zeit dürfen sie auch andere Vereinbarungen treffen. Z.B. wenn es wie bei Herrn Zumwinkel um eine Millionenforderung geht !! Für einen Streitwert von € 300.-- wird das Rennpferd nicht gesattelt, da muss es der alte Kleppergaul tun.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Waterworld Belek by MP-Hotels
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @ donatella:

    deine Kritik nehme ich im Gegensatz zu manchem Beitrag hier doch ernster, da du doch sehr viel mehr eigene Erfahrungen einbringen kannst. Bei @ catsegler musste ich mir verkneifen zu kommentieren, das es wohl eine Unterschied ausmacht, ob man alleine "frank und frei" auf der Walz ist oder rund 6 Wochen später als braver Ehemann sehr viel mehr Kompromisse eingehen muss. Aber auch seine Kritik stimmt ja z.T. mit deinen Kommentaren überein.

    Ich gestehe, die Kritiken ( die Hotelbewertungen ), um die es hier geht, nicht gelesen zu haben. Das war sicher falsch und ich werde es nachholen. Es ist auch richtig, das es hier nicht um Kritik am System "Magic-Life" geht, sondern um Kritik am Club Waterworld. Meines Wissens nach macht Magic-Life nach wie vor 10-Jahresverträge mit den Hotelbetreibern, und gibt denen ( ähnlich wie im Franchiseverfahren ) die Rahmenbedingungen vor. Das bedeutet auch, das sie nicht über die wöchentlichen Speise- oder Dienstpläne des Servicepersonals im Detail informiert werden. Wenn dem so ist wie geschrieben ist es vorerst ein Problem des Managements vom Club Waterworld, wird aber auch -um die Marke nicht zu beschädigen- ein Problem für Wien. Ich bin sicher, man liest hier mit und es wird eine Reaktion geben.

    Möglicherweise ist die Krise im Tourismus und die damit verbundene Minderauslastung im Verhältnis zu früheren Zeiten ein Grund, für das managemnt im Waterworld Abstriche zu machen. Wenn ein Club in dieser Grössenordnung in diesem Jahr schon bei 80% Auslastung Probleme bekommt, die er in den vergangenen Jahren bei Totalauslastung nicht gehabt hat, spricht das eigentlich dafür. Aber das ist inakzeptabel !!

    Nach fast 15 Jahren Magic-Life Erfahrungen kenne ich auch Phasen in einzelnen Clubs, die nicht in Ordnung waren. Ein schrecklicher Urlaub im Club Dejerba vor 4 oder 5 Jahren hat uns bewogen, unserer alten Liebe mal für einige Zeit die kalte Schulter zu zeigen. Auch Sirene hat uns mal nicht gefallen. Und die schlechte Weinqualität vor 5 oder mehr Jahren war auch mal ein kleines aber nicht zu unterschätzendes Problem. Durch die Verwendung von billigen Korken war eine Zeitlang fast jede 2. Flasche korkig. 5 Cent im Einkauf an falscher Stelle gespart !

    Ich bin aber sicher, Magic-Life wird das wieder hinkriegen. Aber es wird immerwieder auch Urlauber geben, die aus ihrer Sicht -wie hier geschrieben- niemals mehr ML buchen werden.   Das liegt aber nicht an der Grundqualität, das liegt zu fast 100% an persönlichen Enttäuschungen.

    Gruss Gabriela

    Türkische Riviera

  • Mit Alltours auch Zwischenlandungen bei Sky Airlines???
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Hier gilt leider die negative Version der englischen Aussage: you get what you pay ! In der Addition bekommt der am wenigsten zahlt auch die schlechteste Leistung. Aber der, der mehr bezahlt hat, ist davor auch nicht sicher !! Letztendlich werden die "paxe" hin und hergeschoben, wie es dem RV in seiner Rentabilität passt. Das ist ein knallhartes Geschäft, und die AGB helfen denen auch noch. Ich hoffe, mit der Betonung auf "noch".

    Gruss Gabriela

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