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Chiara SalutaC

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  • Hotelbewertungen sehr schlecht-Kündigung vor Antritt der Reise möglich?
    Chiara SalutaC Chiara Saluta

    "wiener-michl" wrote:
    Es geht doch einzig darum daß man sich den Fernseher vorher ansehen kann.
    Ich kann ihn sogar zu Hause probieren und ggfls sogar wieder zurückgeben. Ware retour- Geld retour- fäddisch.

    Beim Hotel muß ich aber auf die Katalogangaben vertrauen,
    wahr, halbwahr, unwahr, alles ist möglich, Glückssache.

    Ja, aber nur wenn man in ein Geschäft geht....bestellt man per Net oder aus dem Katalog, hast Du auch nurt o.g. Beschreinbung an der Hand, somit hinkt mein Vergleich auch nicht, denn geht man in ein Fachgeschäft, kann ich auch gleich fragen, was z.B. WXGA etc. bedeutet...richtig?

    und nimm mir den Schnitzel Freak nicht böse.....passt halt zum Wiener, der als Avatar ein Schnitzel hat... 😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotelbewertungen sehr schlecht-Kündigung vor Antritt der Reise möglich?
    Chiara SalutaC Chiara Saluta

    "wiener-michl" wrote:
    ohhhh neinnnnn, nicht schooooon wiiiiider 😞

    Ja du Schnitzel Freak,
    wenn man keine Ahnung hat, was es bedeutet sollte man jemanden Fragen, der sich damit auskennt oder später nicht meckern, ach, das hab ich mir aber ganz anders vorgestellt......
    es gibt doch nur die Möglichkeit
    1.lernen
    2.fragen
    3 dumm bleiben

    oder glaubt man immer noch an das Märchen vom Reisenden, der zum ersten mal die große weite Welt erblickt........ vielleicht war das noch so als getrommelt wurde, abert heute....
    eine in sich ruhende, kopfschüttelnde Teilnehmerin

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotelbewertungen sehr schlecht-Kündigung vor Antritt der Reise möglich?
    Chiara SalutaC Chiara Saluta

    "salvamor41" wrote:
    @ santamarinello

    Ich sehe das Problem wohl. Nicht bei Leuten wie Dir und mir, die geübt im Lesen von Katalogtexten sind und diese kritisch hinterfragen, sondern bei dem sog. Otto-Normalverbraucher.

    Ich stimme Michl zu. Warum sagt man nicht schlicht und ergreifend die Wahrheit? Man muß ja nicht unbedingt "mülliger Strand" schreiben, aber warum schreibt man nicht zum Beispiel "Für reine Strandfreaks nicht/nur bedingt zu empfehlen". Statt dessen schreibt man "naturbelassen" und erweckt bei dem unbedarften Reisegast den Eindruck, er käme da in eine heile Natur, auf keinen Fall wird er den Strand mit "ungepflegt" oder "müllig" in Verbindung bringen, wenn er der Katalogsprache nicht mächtig ist.

    Und wenn eine Beschreibung ein ko-Kriterium sein sollte, dann ist es eben eines. Wie kann ich denn Urlauber, wissend, daß sie da womöglich am falschen Platz sind, einfach dahin reisen lassen?
    Was ist das denn für ein Geschäftsgebaren? Welcher Servicegedanke steht dahinter?

    Vermutlich keiner! Es geht nur darum, die Reise zu verkaufen. Wenn später reklamiert wird, schlägt man dem Gast die AGB um die Ohren und fragt ihn noch scheinheilig: Aber das hättest Du doch wissen können, wie kannst Du als Strandfreak denn dahin fahren?
    Und der Dumme ist mal wieder der Reisegast.

    Fernseher und Autos kann man sich ansehen, die kann man vorher sogar ausprobieren. Deshalb würde es gar nichts bringen, dem potenziellen Kunden ein x für ein u vorzumachen. Bei Reisen kann man nix sehen und ausprobieren, da ist der Reisegast auf Infos von dritter Seite angewiesen, wenn er nicht vorher schon mal da war. Und ich werde nie begreifen, warum offenbar zwingend die Realität verschleiernde Angaben in Katalogen zur Basis von Reiseverträgen gemacht werden.

    Ach ja? lieber Salvamor....

    hier mal ein Bsp. für Dich und wenn Du mir alles übersetzen kannst zieh ich meinen Hut und halte für immer den Mund:

    Technische Details
    Bildschirmgröße: 81 cm, TFT-LCD mit PVA-Technologie
    Bildformat: 16:9
    Auflösung: WXGA (1366 x 768)
    Helligkeitswert: 500cd/m2
    Kontrastverhältnis: Dynamische Kontrasteinstellung: 3.000:1
    Reaktionzeit: 8 ms
    Funktionen: Automatische Helligkeitseinstellung, Betrachtungswinkel 170°x170°, Progressive Scan, Digitaler Kammfilter, Bild-im-Bild Funktion (1 Tuner: PC- oder HDMI-Quelle erforderlich), 5 Farbtemperatureinstellungen (Kalt2, Kalt1, Normal, Warm1, Warm2), 4 Bildmodi (Dynamisch, Standard, Film, Benutzerdefiniert), 4 Bildformate (16:9, Autobreit, 4:3, Zoom), Standbildfunktion
    Musikleistung: RMS 2 x 5 Watt
    Funktionen: Nicam/A2 Stereo, 5 Tonmodi (Standard, Musik, Film, Sprache, Benutzerdefiniert), Graphic Equaliser (5 Kanäle), Automatische Lautstärkeanpassung
    Tuner: PAL, SECAM-B/G, D/K, I, I/I, L / L', NTSC (3.58, 4.43), Videotext mit 1.000 Seitenspeicher, Automatische Programmabstimmung
    Anschlüsse: Digitaler Bildeingang (HDMI mit HDCP), Komponenteneingang, 2 x SCART-Anschlüsse, AV-1 (FBAS, S-Video, RGB),, AV-2 (FBAS, S-Video), PC-Anschluß (D-Sub), PC-Audioeingang, 1 x FBAS, 1 x S-Video, 1 x Kopfhöreranschluß, Audioausgang, Antennenanschluß, Serviceanschluß (nur für Kundendienst)
    Funktionen: Uhr-Display, Ein/Aus Timer, Sleep-Timer, Abschaltautomatik
    Design: Glänzend schwarz mit seitlichen Lautsprechern und silberner Leiste
    Leistungsaufnahme: Betrieb: 152 Watt; Stand-by: < 1 Watt
    Abmessungen (BxHxT) in cm: 89,3x61,5x24,9 (mit Tischfuß), 89,2x54,4x8,2 (ohne Tischfuß), 100,7x21,4x74,2 (mit Verpackung)
    Gewicht: 14,0 kg (Nettogewicht), 18,0 kg (Bruttogewicht)
    Lieferumfang: LCD-TV, Fernbedienung, Tischfuß

    Das zum Thema Fernseher mein Freund, nicht zu vergessen die originellen Betriebsanleitungen, die kein Mensch mehr versteht ohne Fachausbildung....aber die bösen Reiseveranstalter mit Ihrem naturbelassenen Strand, ja wirklich, das ist nun für Wahr ein großes Ärgernis über das man sich toll auslassen kann....

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotelbewertungen sehr schlecht-Kündigung vor Antritt der Reise möglich?
    Chiara SalutaC Chiara Saluta

    "salvamor41" wrote:

    "santamarinello" wrote:
    ....Jeder Urlauber ist anders, hat andere Wünsche und Neigungen, und gerade die großen Veranstalter müssen den Spagat machen möglichst viele davon zu erwischen - ist denen ihr Business.
    ....

    Natürlich ist das Business, und jeder soll so viel vom Kuchen abkriegen, wie möglich. Aber bitte zu für die Kunden fairen Rahmenbedingungen! Nein, für mich ist und bleibt es verwerflich, mit Desinformation und Irreführung zu Lasten der Kunden Geschäfte zu machen.

    Welche Kunden werden denn bitte schön in die Irre geführt?

    etwa eure Internet buchenden Kunden, die alles selber machen und beratungsresistent sind?

    Oder die Kunden, denen im Reisebüro die Katalogsprache übersetzt wird?

    Ich würde mal sagen erstere, oder etwa nicht 💡

    aber jetzt gibts ja wieder dresche von dir und deinem kumpel privacy, dass das so nicht stimmt.....oder etwa doch?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • kurzfristige Flugzeiten - und Nummernänderung :(
    Chiara SalutaC Chiara Saluta

    "salvamor41" wrote:

    "Chiara Saluta" wrote:
    ...
    Gewisse Dinge sind einfach im Leben so wie sie sind; und Punkt.
    ...
    Und solange Du noch nicht auf die Schn***** geflogen bist bei Deinem Individualkram, solang findest Du es ja auch normal, oder?

    Jawohl, Chiara! Gewisse Dinge sind so, wie sie sind!
    Das heißt aber nicht, daß man sie nicht ändern sollte, wenn sie zu einem Ärgernis führen.

    😉 ich ärger mich auch immer über das finanzamt, kann ich es deswegen abschaffen? 😉

    viele dinge kann man eben nicht beeinflussen, sie passieren, wie sie passieren und man hat nur die möglichkeit sich drüber zu ärgern oder mit einem weinenden auge drüber lachen....

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • kurzfristige Flugzeiten - und Nummernänderung :(
    Chiara SalutaC Chiara Saluta

    "privacy" wrote:
    Hallo Uli,
    die aktuellen Flugnummern hast Du ja 20 Tage vor Abflug bereits
    mitgeteilt bekommen. Somit greift die EU-Verordnung 261/2004,
    wonach Entschädigungsleistungen bei Änderung des Fluges bei
    weniger als 14 Tagen möglich sind, nicht. Siehe www.lba.de

    Gerade bei Pauschalreisen - und speziell in diesem Sommer durch
    Änderungen in den Besitzverhältnissen vieler Airlines und dadurch
    notwendige Anpassungen - sind Änderungen vorprogrammiert
    und zum Leidwesen vieler Urlauber greift das immer mehr um sich.

    Aber Rechte hast Du da keine. Es scheinen die meisten
    ja auch ganz normal zu finden. Solange sie nicht
    selbst betroffen sind 😉

    Aber Vertrag ist ja Vertrag ...

    das mit den Rechten hatten wir schon.

    Und hätte er im Lotto gewonnen, würde er den Flieger kaufen.
    Und hätte er es Individual gebucht, dann hätte er auch mehr bezahlt....

    Gewisse Dinge sind einfach im Leben so wie sie sind; und Punkt.

    Und solange Du noch nicht auf die Schn***** geflogen bist bei Deinem Individualkram, solang findest Du es ja auch normal, oder?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotelbewertungen sehr schlecht-Kündigung vor Antritt der Reise möglich?
    Chiara SalutaC Chiara Saluta

    "salvamor41" wrote:
    @ Thorben-Hendrik

    Es kommt darauf an, Bewrertungen intelligent zu lesen und zu verarbeiten. .

    welche auf der anderen Seite die gleiche Intelligenz voraussetzt und da ist es nicht immer zum Besten bestellt.

    Unabhängig davon, dass auch 1o Bewertungen mit der gleichen Kernaussage grundsätzlich anzuzweifeln sind:
    Begründung: ein Urlaub wir immer subjektiv betrachtet, also jeder hat seine eigene Meinung, haben aber 10 Bewerter die gleiche Meinung, wurden die nachgestellten von den vorangegangenen beeinflußt; nach dem Motto: ach ja, das könnte auch bei mir so gewesen sein und macht sich so die andere Meinung zu Eigen.

    Drum trau keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast 😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
    Chiara SalutaC Chiara Saluta

    "salvamor41" wrote:
    @ Chiara Saluta

    Eigentlich wollte ich was ähnliches wie Michl antworten. Aber das hat sich nach seinem Beitrag jetzt erübrigt.

    ;)Übrigens, Chiara! Als Rheinländer bin ich ja einiges an Verballhornung von Fremdwörtern gewöhnt, aber "Plessierchen" ist mir noch nicht untergekommen. Gratulation zu Deiner Wortschöpfung! Ich kenne das eigentlich eher als "Pläsierchen", und das kommt aus dem Französischen. Aber egal! 😉

    schön das es dich erfreut,
    aber bitte Salva und der Ösi-Michel 💡 nicht immer dieses blöde argument mit den aussterbenden dinosauriern, das hatten wir schon auf seite 1 oder 2. schlummert denn in euch keine kreativität für neue wortfindungen?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
    Chiara SalutaC Chiara Saluta

    @ salva
    1+1 = 2 das ist so und wird auch immer so sein, wenn man schüttelt und rührt bekommt man auch nicht 1,5 oder 2,5 heraus.
    Und eine bestellte Maschine ist auch keine Reise, sowenig wie Zucker Reis ist und umgekehrt.
    Wenn man etwas ändern möchte, sprich das 1+1= das eigene erwünschte ergebnis, dann sollte man versuchen durch eingaben an die zuständigen gerichte, diesen *mißstand+ zu lösen. andernfalls bleibt einem leider nicht s anderes übrig, als sich an die bestehenden bedingungen zu halten oder sich seine lücke zu suchen. jedem tierchen sein plessierchen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
    Chiara SalutaC Chiara Saluta

    Bingo Adegi

    leute wie privacy schaffen es einfach nicht über den tellerrand zu schauen, aber mir ist es mittlerweile auch absolut schnurz piep egal, was dieser korinthenk... macht,denkt und fühlt, soll er doch in seiner selbstherlichkeit aufgehen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
    Chiara SalutaC Chiara Saluta

    sorry, aber ich verzweifle echt an eurem verstand, mit anderen worten: ihr akzeptiert nahezu 100% stornokosten aber das bitte nicht zu teuer? richtig?
    unabhängig, dass deine behauptung* es sei bei billigfliegern eine anzahlung in höhe von 100% und du würdest die gebühren wiederbekommen* schlichtweg falsch ist, fakt ist, du darfst dir deine zu erstattbaren gebühren erstreiten, wenn überhaupt, und dabei wünsche ich besonders dir privacy viel,viel spass.

    gegen dummheit ist halt kein kraut gewachsen....

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  • Flugzeitänderung vor der Reise
    Chiara SalutaC Chiara Saluta

    oh, der herr salvamor verbietet nun einenm den mund...schlecht aufgeschlagen mit deinem anderen thread? oder warum suchst du dir nun einen nebenschauplatz?
    peinlich bist du nur, der weise dem nichts bessers mehr einfällt.
    schlaf lieber ne runde und versuchs morgen noch einmal, vielleicht fallen dir dann bessere argumente ein.

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  • Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
    Chiara SalutaC Chiara Saluta

    nun, da ihr beiden spezies ja noch wach seid...schlag doch nicht einfach schaum...von dir kommen doch keine gegenargumente, der contrapunkt zu deinem beitrag wurde doch ausführlich argumentiert, nur dir fehlt doch noch die antithese,stattdessen taust du nur deine these wieder auf..ich hatte von dir ein bißchen mehr erwartet.
    aber für dich gerne nochmal
    bei individualbuchung:
    billigflug 80-100% stornokosten, und kein wehklagen deinerseits
    hotelbuchung individual: 100% für die erste nacht und ein deposit bei den hotels in der highseason von 40-50% ist auch keine seltenheit, für alle die es nicht wissen, bei nichtanreise sind es 40-50% stornokosten für die hotelbuchung, für den gesamten zeitraum der buchung wohlgemrkt.
    aber ein unternehmen, darf das deiner meinung nach nicht fordern..warum nicht?
    somit bist du per se als individualreisender auch nicht besser gestellt als ein pauschalurlauber, außer, dass für dich nicht das BGB gilt und der gerichtsstand bei außeinandersetzungen immer der des unternehmenn ist, also irland z.b bei ryanair und z.b spanien beim hotel, müßig zu sagen, dass man dann dort einen anwalt benötigt, um sein recht einzuforden... 💡 und das dies mit enormen nerven verbunden ist.....aber leiden gehört nunmal zum individualtourismus dazu, auch wenn du bis jetzt glück gehabt haben solltest, millionen andere hatten es nicht

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    Chiara SalutaC Chiara Saluta

    nein 99.99periode% es könnte dir ja noch ne maschien aufs dach fallen

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    Chiara SalutaC Chiara Saluta

    super aussage privacy, und gar nicht fliegen vermindert das risiko auf nahezu 100% klasse nicht.....auch nur jemand, der nur heiße luft ausbläst....wie auch anders zu erwarten

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  • Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
    Chiara SalutaC Chiara Saluta

    @ salva du bist es doch, der gebetsmühlenhaft nur deine meinung auftischt und dann auch noch behauptest, diese wäre die allgemein gültige...frei nach dem motto, wenn ich es ´nur oft genug sage, glaubts auch jeder....erinnert mich eigentlich nur an den rattenfänger von hameln, schade,ich hätte bessere argumente von dir erwartet...aber war wohl nur heiße luft...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
    Chiara SalutaC Chiara Saluta

    mit Leuten, die meinen, dass Rechte immer nur für andere gelten, aber niemals für einen selbst, sind so hoch auf dem Ross, dass das Fallen richtig weh tun wird.

    Individualreise:
    Flug: Billigairline 100% Stornokosten, aber egal die 100% werden akzeptiert, aber 80% Max. vom Veranstalter verflucht.
    Hotel: Stornokosten 100% für die erste Nacht, aber auch ein Deposit in Höhe von 40% des gesamten Reisepreises ist keine Seltenheit, aber nimmt ein Veranstalter 50% wird wieder geschimpft.
    Mietwagen: Preis z.B. eine Woche auf Malle 150.- Stornokosten 25.- = ca. 17% bei Mietwagenverleihfirma als auch bei Veranstaltern gleich.

    Lieber Salva, Du hast leider KEINEN neuralgischen Punkt getroffen, nur einen erbärmlichen Versuch gestartet sich die eigene Vorstellung schön zu reden um die Eigene Meinung anderen aufzuzwengen in der Annahme, dass nur die eigene Meinung zählt und die richtige sei.

    Frag doch mal bei euch im Hause Holidaycheck an, was die von Deiner Meinung halten und wie sie dazu stehen, dass würde uns brennend interessieren.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
    Chiara SalutaC Chiara Saluta

    Nein,

    Da stehen die Rechte der Veranstalter drin und die Rechte des Kunden.
    Nochmals, auch für blauäuige Weltverbesserer, wären die AGB's im Reiserecht anders verfaßt, als sie jur. geprüft und mit geltendem recht im Einklang (noch so ein Recht, Salva, nennt sich BGB ;)). wären die Auswirkungen und Auswucherungen für beide seiten nicht akzeptabel und würden alles nur noch mehr verkomplizieren und was wichtiger ist auch VERTEUERN.
    iT's up to u

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
    Chiara SalutaC Chiara Saluta

    "salvamor41" wrote:
    @ 2007

    Du hast leider den Sinn der Diskussion überhaupt nicht verstanden.

    Ich habe nicht in Abrede gestellt, daß es in der Reisebranche, wie in jedem anderen Gewerbe, Geschäftsbedingungen geben muß, die die gesamten Geschäftsabläufe regeln. Und ob ich die jetzt vorher durchlese oder nicht, ändert nichts an der Tatsache, daß ich sie mir im Zweifelsfall unter die Nase halten lassen muß, wenn es hart auf hart kommt. Ich habe deutlich zum Ausdruck gebracht, daß ich das anerkenne. Insoweit ist mir der Inhalt Deines Beitrags schleierhaft.

    Mir geht es um Wertigkeit und Auslegung dieser AGBn. Hier im Forum laufen einige geradezu mit den AGBn unter dem Arm durch die Gegend, die jedem, der es wagt, Reklamationen anzubringen bzw. Schwachstellen seiner Reise aufzuzeigen, erst mal prophylaktisch unter die Nase gehalten wird.

    Für mich ist das ein Zeichen deutlicher Schwäche: Ich bin argumentativ so schwach bestückt, daß ich die AGB vorschicke, um mir die lästigen Kunden von der Pelle zu halten.
    Ich stelle mir unter Kundenzuwendung was anderes vor, nämlich den konstruktiven Dialog mit den Reisegästen zur Beseitigung von Unzufriedenheit und, um den Kunden weiter zu behalten.

    Ach ja ❓
    Ist es nicht vielleicht eher so, dass, sofern man keine AGB's ins Rennen schicken würde, KEINE Rechtssicherheit auf beiden seiten hätte ❓ mit dem Ergebnis, sich mühsam Fall per Fall einzeln mit dem Kunden zu einigen ❓

    Frag: WER möchte denn dass bezahlen ❓ ❓ ❓

    Nehmen wir mal ein mittelständisches Unternehmen, mit vielelicht 1MIO. Kunden bei einer Stornoquote von 20%, das hieße 200.000 Kunden die nicht mehr reisen möchten, können.
    Bei Fall zu Fall bräuchte das Unternehmen mind. 150 Angestellte, da solche Diskussionen ja auch sehr Zeitintensiv sind, , die nur mit der Regulierung beschäftigt weden, also nur Verwaltung, die Kosten hierfür hätten natürlich auch Auswirkungen auf den Reisepreis etc...

    so Du blauäugiger Individualist it's your turn

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Warum am Pool, wenn der Strand ist so nah?
    Chiara SalutaC Chiara Saluta

    das Meer, das fremde Wesen?

    kenn ich zu Hause nur das Hallenbad oder Freibad, kenne ich mich damit aus, somit legt man sich autom. eher dahin, was man kennt.
    mit sand kamen die meisten zuletzt im sandkasten in berührung, und der klebt auch noch auf der haut, und das poolwasser riecht so vertraut nach chlor und kinderpippi, das meer hingegen nach fisch.

    ja, so einfach ist der mensch gestrickt, was er nicht kennt mag er nicht und möchte sich auch nicht in unsicheren gefilden bewegen.

    glück für jene, die den horizont betrachten und die krümmung der erde sehen. 😄

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